Betreff
Aktueller Stand der Integrationsarbeit und der Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0097/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

 

1.1  Zuweisung / Statistik

 

Zum 31.03.2023 haben sich im Kreis  Borken 22.772 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.502 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.


Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

 

                       

28.02.2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.898

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

2.949

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

4.281

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.331

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.256

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon Syrien

4.101

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

davon Irak

1.066

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

davon Afghanistan

1.281

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

 

Zum Stichtag 31.03.2023 waren im Kreis Borken 903 Personen ausreisepflichtig, hiervon 121 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1079 Personen, hiervon 168 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2023 wurden bisher 23 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt worden, 7 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 3 Personen sind freiwillig ausgereist.

 

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 56,3 % (Stand 09.04.2023) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 90,2 % (Stand 09.04.2023).

 

Im Rahmen der Flüchtlingssituation zeichnet sich derzeit ein heterogenes Bild. Während sich die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge derzeit auf einem recht konstanten Niveau mit rund 4.500 Personen eingependelt hat, werden dem Kreis Borken nun verstärkt Asylantragstellerinnen und Antragsteller aus anderen Drittstaaten (z. B. Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und der Türkei) zugewiesen. Im Zeitraum von Januar bis März 2023 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 80.978 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 80,3 %.

 

Ausblick 2023:

 

  • Das BAMF rechnet weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen. Zur Zeit bestätigen sich die Erwartungen steigender Zahlen insbesondere aus Syrien und dem Irak.
  • Zu Beginn des Jahres 2023 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland (z. B. Lebensunterhalt, Identitätsklärung, Sprachkenntnisse) zu erfüllen. Damit soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Gleichzeitig können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis heute wurden bereits 233 Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt, davon entfallen 67 auf die ABH Bocholt
  • Im Bereich der Einbürgerungsbehörde ist weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen festzustellen.

 

1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Zum Stichtag 20.12.2022 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 60 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Auslänger (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 65. In der Gesamtzahl sind auch 15 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 20.12.2022 insgesamt betreut:

 

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

60

65

Stadtjugendamt Ahaus

12

15

Stadtjugendamt Bocholt

28

27

Stadtjugendamt Borken

11

16

Stadtjugendamt Gronau

19

18

Gesamt

130

141

 

Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden UMA, sodass davon auszugehen ist, dass es auch in nächster Zeit zur einer vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt. In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche Anstieg zu bemerken und die jungen Menschen sind teilweise in Notunterkünften wie Turnhallen untergebracht. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme gebeten, allerdings stehen kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung, so dass die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht werden.

 

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können.

 

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

 

Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.

 

 

 

 

 

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

 

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

 

2.1 Kommunales Integrationszentrum (KI)

 

KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im Jahr 2023 bei 161.100 €, für die derzeit die Anträge beim Land gestellt werden können. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms. Aktuell sind 22 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.

Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.

 

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 31.03.2023 wurden 632 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 268 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (120), Persische Sprachvarianten (64) und Rumänisch (34).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (250), Schulen (245), Kindertageseinrichtungen (41) und weiteren Institutionen (101) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 218 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 60 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung stand. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.

 

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.

Insgesamt wurden (Stand März 2023) 134 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen von denen derzeit 77 Fälle aktiv begleitet werden. 28 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c (Chancenaufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 23 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen momentan auf der Warteliste.

Nach mehr als einem Jahr der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Borken kann ein positives Fazit gezogen werden. Die im Vorfeld abgestimmte Rollenverteilung von Kreis, Kommune und Wohlfahrtsverbände hat sich bewährt. Insbesondere die koordinierte Zugangssteuerung der Fälle für das Case Management unter Beteiligung der Ausländerbehörde hat sehr zu positiven Entwicklung der Integrationsschritte in den einzelnen Fällen geführt.

 

 

3.      Integration in Bildung

 

Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und der hohen Flüchtlingszahlen gerade von Familien mit kleinen Kindern ist die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot immer noch relativ hoch.

Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.

Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die  Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Träger melden allerdings nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung.

Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) 33.300 Euro beantragt. Da nicht alle bestehenden Gruppen aus 2022 mit den Mitteln gefördert werden können, wurde ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt und zudem ein Antrag auf Mehrbedarf beim MKJFGFI gestellt. Der Bescheid steht noch aus.

Im Jahr 2023 wird der Programmteil „Rucksack Schule“ gesondert vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert n. Die Fördermittel für zwei teilnehmende Grundschulen wurden beantragt. Der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.

In Kooperation mit dem KI Coesfeld hat das KI für die bestehenden Griffbereit- und Rucksack-KiTa-Gruppen im Januar an mehreren Orten im Kreisgebiet das sprachsensible Theaterstück „Hase und Igel“ aufgeführt. Insgesamt 270 Personen wurden in 5 Vorstellungen erreicht. Für die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter der Gruppen wurde ein theaterpädagogischer Workshop angeboten.

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

 

Quelle Schulamt für den Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Derzeit sind 2092 Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen, davon 961 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.

Entsprechend ergeben sich Engpässe bei der Zuweisung in Schule. In der Beratungsstelle des KI zum schulischen Seiteneinstieg kann zunehmend nicht mehr direkt im Anschluss an die Beratung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden.

Zur Unterstützung des Spracherwerbs in Grundschulen hat das Kommunale Integrationszentrum zusammen mit dem Medienzentrum des Kreises für alle Schülerinnen und Schüler eine Lernsoftware zur Verfügung gestellt, welche von 42 Schulen genutzt wird. Insgesamt wurden 826 Lizenzen zugwiesen. 

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier: In den Osterferien wurden in drei Kommunen 7 Angebote umgesetzt. Das KI hat die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachbegleiter für diese Tätigkeit qualifiziert.

 

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

 

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im März 2023 haben nunmehr 3.010 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.437 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

 

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

 

 

  Von den 2.788 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 68 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren

  Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 66 % weiblich.

 

 

Insgesamt sind folgende Altersgruppen vertreten:

 

 

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:

§  Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess noch immer schwierig. Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  Insofern konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang (Stand 31.03.2023) am Maßnahmeangebot des Jobcenters nur bedingt partizipieren. Von den rd. 1.060 Teilnehmenden an Eingliederungsaktivitäten seit Juni 2022 entfällt ein Anteil von 28% auf die Teilnahme an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung in ukrainischer Sprache. Weit über die Hälfte (rd. 62%) hat an einem BAMF-Integrationskurs oder an sonstigen Sprachförderangeboten teilgenommen bzw. nimmt aktuell teil. Der verbleibende geringe Anteil verteilt sich überwiegend auf betriebliche Praktika sowie einzelne Maßnahmeteilnahmen.

 

 

 

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt lässt sich folgendes feststellen:

Seit dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 konnten bis dato (Stand 31.03.2023) 492 Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, darunter 324 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung, 159 Personen in geringfügige Beschäftigung, 5 Personen in Selbständigkeit und 4 Personen in Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung.