Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1 Zuweisung / Statistik
Zum
31.03.2023 haben sich im Kreis Borken
22.772 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.502 Personen auf den
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der
Nicht-EU-Ausländer sind:
|
28.02.2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.898 |
2.918 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
2.949 |
2.908 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
4.281 |
3.457 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.331 |
1.341 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
7.256 |
7.257 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon
Syrien |
4.101 |
4.168 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon
Irak |
1.066 |
1.074 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
1.281 |
1.266 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
* Nur ABH Borken
Zum
Stichtag 31.03.2023 waren im Kreis Borken 903 Personen ausreisepflichtig,
hiervon 121 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch
1079 Personen, hiervon 168 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt
entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im
Jahr 2023 wurden bisher 23 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr
Heimatland zurückgeführt worden, 7 Personen sind freiwillig ausgereist. Die
Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 3 Personen sind freiwillig
ausgereist.
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 56,3 % (Stand 09.04.2023)
erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren
liegen kreisweit bei 90,2 % (Stand 09.04.2023).
Im
Rahmen der Flüchtlingssituation zeichnet sich derzeit ein heterogenes Bild.
Während sich die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge derzeit auf einem recht
konstanten Niveau mit rund 4.500 Personen eingependelt hat, werden dem Kreis
Borken nun verstärkt Asylantragstellerinnen und Antragsteller aus anderen
Drittstaaten (z. B. Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und der Türkei) zugewiesen.
Im Zeitraum von Januar bis März 2023 hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) 80.978 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht
einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 80,3 %.
Ausblick 2023:
- Das BAMF rechnet
weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen. Zur Zeit bestätigen sich die
Erwartungen steigender Zahlen insbesondere aus Syrien und dem Irak.
- Zu Beginn des Jahres
2023 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft
getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober 2022
seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis
in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige
Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die notwendigen
Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland (z. B.
Lebensunterhalt, Identitätsklärung, Sprachkenntnisse) zu erfüllen. Damit
soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Gleichzeitig
können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach drei
Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis heute wurden bereits 233 Aufenthaltserlaubnisse
nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt, davon entfallen 67 auf die ABH
Bocholt
- Im Bereich der
Einbürgerungsbehörde ist weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen
festzustellen.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 20.12.2022 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 60 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Auslänger (UMA)
betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 65. In der
Gesamtzahl sind auch 15 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der
Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut
werden.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 20.12.2022 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
60 |
65 |
Stadtjugendamt Ahaus |
12 |
15 |
Stadtjugendamt Bocholt |
28 |
27 |
Stadtjugendamt Borken |
11 |
16 |
Stadtjugendamt Gronau |
19 |
18 |
Gesamt |
130 |
141 |
Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden UMA, sodass davon auszugehen ist, dass es auch in nächster Zeit zur einer vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt. In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche Anstieg zu bemerken und die jungen Menschen sind teilweise in Notunterkünften wie Turnhallen untergebracht. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme gebeten, allerdings stehen kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung, so dass die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht werden.
Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können.
Der
Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die
Betreuung der UMA.
Bei
den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um Geflüchtete aus
Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine reisen nach wie vor
nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten oder Bekannten, mit
entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter
stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große
Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und
Bildungsstrukturen stark gefordert.
2.1 Kommunales Integrationszentrum
(KI)
KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und
Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und
Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das
Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in
der Flüchtlingshilfe. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im
Jahr 2023 bei 161.100 €, für die derzeit die Anträge beim Land gestellt werden
können. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der
Mittelverwendung des Förderprogramms. Aktuell sind 22 Anträge aus dem gesamten
Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.
Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.
Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum
31.03.2023 wurden 632 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 268 Anfragen für Ukrainisch /
Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (120), Persische
Sprachvarianten (64) und Rumänisch (34).
Anfragen an den Sprachmittlerpool
wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (250),
Schulen (245), Kindertageseinrichtungen (41) und weiteren Institutionen (101)
gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich
ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 218
aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 60 verschiedene Sprachen zur
Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft,
die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein
passender Sprachmittler zur Verfügung stand. Die Übersetzungsgeräte können
durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises
ausgeliehen werden.
Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es,
komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen
rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten
Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration
konstruktiv weiter zu entwickeln.
Insgesamt wurden (Stand März 2023) 134 Fälle
ins KIM Case Management aufgenommen von denen derzeit 77 Fälle aktiv begleitet
werden. 28 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration
nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c
(Chancenaufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und
Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 23 weitere Fälle ihr
Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen momentan auf der
Warteliste.
Nach mehr als einem Jahr der Umsetzung des Kommunalen
Integrationsmanagements im Kreis Borken kann ein positives Fazit gezogen
werden. Die im Vorfeld abgestimmte Rollenverteilung von Kreis, Kommune und
Wohlfahrtsverbände hat sich bewährt. Insbesondere die koordinierte
Zugangssteuerung der Fälle für das Case Management unter Beteiligung der
Ausländerbehörde hat sehr zu positiven Entwicklung der Integrationsschritte in
den einzelnen Fällen geführt.
3. Integration in Bildung
Mit dem
Kriegsgeschehen in der Ukraine und der hohen Flüchtlingszahlen gerade von
Familien mit kleinen Kindern ist die Nachfrage nach den Brückenprojekten als
erstes Betreuungsangebot immer noch relativ hoch.
Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.
Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Träger melden allerdings nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung.
Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) 33.300 Euro beantragt. Da nicht alle bestehenden Gruppen aus 2022 mit den Mitteln gefördert werden können, wurde ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt und zudem ein Antrag auf Mehrbedarf beim MKJFGFI gestellt. Der Bescheid steht noch aus.
Im Jahr 2023 wird der Programmteil „Rucksack Schule“ gesondert vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert n. Die Fördermittel für zwei teilnehmende Grundschulen wurden beantragt. Der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.
In Kooperation mit dem KI Coesfeld hat das KI für die bestehenden Griffbereit- und Rucksack-KiTa-Gruppen im Januar an mehreren Orten im Kreisgebiet das sprachsensible Theaterstück „Hase und Igel“ aufgeführt. Insgesamt 270 Personen wurden in 5 Vorstellungen erreicht. Für die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter der Gruppen wurde ein theaterpädagogischer Workshop angeboten.
Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Quelle Schulamt für den
Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen
Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein
kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule
kommt. Derzeit sind 2092 Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung in den
verschiedenen Schulen, davon 961 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.
Entsprechend
ergeben sich Engpässe bei der Zuweisung in Schule. In der Beratungsstelle des
KI zum schulischen Seiteneinstieg kann zunehmend nicht mehr direkt im Anschluss
an die Beratung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden.
Zur Unterstützung
des Spracherwerbs in Grundschulen hat das Kommunale Integrationszentrum
zusammen mit dem Medienzentrum des Kreises für alle Schülerinnen und Schüler
eine Lernsoftware zur Verfügung
gestellt, welche von 42 Schulen genutzt wird. Insgesamt wurden 826 Lizenzen
zugwiesen.
Für neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache
nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen
Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der
Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen
eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche
Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“
entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und
Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu
vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum
FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier: In den Osterferien
wurden in drei Kommunen 7 Angebote umgesetzt. Das KI hat die
Sprachlernbegleiterinnen und Sprachbegleiter für diese Tätigkeit qualifiziert.
4. Integration in den Arbeitsmarkt
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im
März 2023 haben nunmehr 3.010 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.437
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung der SGB
II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des
Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
Von den 2.788 Leistungsberechtigten aus der Ukraine
gelten 68 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15
Jahren
Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 66 % weiblich.
Insgesamt sind folgende Altersgruppen vertreten:
Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus
der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die
individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen
Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:
§ Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können,
gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess noch immer schwierig.
Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch
technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§ Insofern konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang (Stand 31.03.2023)
am Maßnahmeangebot des Jobcenters nur bedingt partizipieren. Von den rd. 1.060
Teilnehmenden an Eingliederungsaktivitäten seit Juni 2022 entfällt ein Anteil
von 28% auf die Teilnahme an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung in
ukrainischer Sprache. Weit über die Hälfte (rd. 62%) hat an einem
BAMF-Integrationskurs oder an sonstigen Sprachförderangeboten teilgenommen bzw.
nimmt aktuell teil. Der verbleibende geringe Anteil verteilt sich überwiegend
auf betriebliche Praktika sowie einzelne Maßnahmeteilnahmen.
§ Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt lässt sich folgendes
feststellen:
Seit dem
Rechtskreiswechsel im Juni 2022 konnten bis dato (Stand 31.03.2023) 492
Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, darunter
324 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung, 159 Personen in geringfügige
Beschäftigung, 5 Personen in Selbständigkeit und 4 Personen in
Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung.