Betreff
Parkraumbedarf am Kreishaus Borken
Vorlage
0119/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstandsbericht zum Parkraumbedarf am Kreishaus Borken wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für ein Parkdeck entsprechend dem Hochbauprogramm 2023 zur Vorbereitung eines Baubeschlusses voranzutreiben.

  


 

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage

 

Die Kreisverwaltung nutzt für ihre Beschäftigten und Besucher Parkraum auf den Parkplätzen nördlich des Kreishauses sowie südlich des Kreishauses (zusammen mit der Polizei). Hinzu kommt als nicht öffentlich-zugänglicher Parkraum die Tiefgarage des Kreishauses, die überwiegend für Dienstfahrzeuge genutzt wird. Von diesen in Summe rund 650 Stellplätzen stehen der Kreisverwaltung Borken nach Abzug von solchen, die für Dienstwagen und für die Polizei (Stellplatznachweis) genutzt werden, rund 520 Parkplätze zur Verfügung.

 

In den letzten Jahren wurden diese immer stärker belegt. Seit geraumer Zeit stehen schon morgens ab ca. 8.30 Uhr keine freien Parkplätze zur Verfügung. Diese Parkplatzknappheit führt zu problematischem Abstellverhalten auf den Parkplätzen selbst, aber auch in den benachbarten Wohngebieten. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden ist die Stadt Borken bereits ordnungsbehördlich eingeschritten. Gleichzeitig ist es für den Besucherverkehr häufig sehr schwer, einen Parkplatz zu bekommen.

 

2. Ursachen für den gestiegenen Bedarf

 

Begründet durch aufgabenbedingten Stellenzuwachs und den Anstieg von Teilzeitmodellen hat die Zahl der Beschäftigten bei der Kreisverwaltung – wie auch bei der Polizei – kontinuierlich zugenommen.

 

Während der Stellenplan von 2018 bis 2023 wegen der angesprochenen Aufgabenzuwächse um rund 120 Vollzeitäquivalente angestiegen ist, ist die Personalstärke im gleichen Zeitraum um rund 230 gestiegen (da der Stellenplan 2023 erst noch umgesetzt werden muss, wird die Personalstärke weiter steigen).

 

Dieser höhere Anstieg bei der Personalstärke im Vergleich zum Stellenplan ist zunächst durch ein deutlich verstärktes Engagement im Bereich von Ausbildung und Praktika zu erklären. Um den demografischen Wandel und den hierdurch erzeugten Fachkräftemangel abzumildern, wurde die Zahl der ausgeschriebenen Plätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. In den Planstellen sind diese Plätze nicht enthalten.

 

Ein wesentlicher Grund ist darüber hinaus in der zunehmenden Teilung von Stellen zu sehen. Angesichts des Fachkräftemangels muss die Kreisverwaltung ihren Beschäftigten attraktive Arbeitszeiten bieten und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rücksicht nehmen, was bei vielen berufstätigen Eltern die Teilzeit am Vormittag bedeutet, wodurch sich ein erhöhter Parkraumbedarf ergibt.

 

Betrachtet man die Entwicklung der Personalstärke bezogen auf das Kreishaus, ist die Tendenz ähnlich. Im Vergleich zu 2018 sind hier rund 150 Beschäftigte mehr angesiedelt. Hier kommt noch hinzu, dass im Kreishaus auch Beschäftigte des Landes (z. B. in der Schulaufsicht und der Regionalen Schulberatung) tätig sind.

 

Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Beschäftigten der Polizei am Standort Burloer Straße.

 

Zu berücksichtigen ist dabei, dass nur gut die Hälfte der Beschäftigten am Standort Borken aus Borken selbst oder seinen Nachbarkommunen kommt. Rund 130 kommen nicht aus dem Kreis Borken. Die Kreisverwaltung ist dringend darauf angewiesen, ihre Beschäftigten auch überregional (insbesondere übriges Münsterland, nördliche Rhein-Ruhr-Gegend) zu rekrutieren. Hierfür muss sie den Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf nehmen, attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört auch ausreichender Parkraum.

Hinzu kommt der hohe Außendienstanteil im Aufgabenspektrum der Kreisverwaltung. Dieser kann in einem Flächenkreis in aller Regel nur per PKW bewältigt werden. Glücklicherweise ist der Großteil der im Außendienst tätigen Beschäftigten bereit, ihren privaten PKW dafür einzusetzen, diese benötigen dann für die Anwesenheitszeiten im Kreishaus auch entsprechenden Parkraum.

Nicht zuletzt erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Dienstleistungen der Kreisverwaltung, die sie vor Ort in Anspruch nehmen, ohne zeitraubenden Parksuchverkehr wahrnehmen können.

Insgesamt wird deutlich, dass die Kreisverwaltung – und die Polizei – ausreichenden Parkraum benötigen. Der vorhandene Parkraum reicht aber weder aus, noch kann der Bedarf durch organisatorische Maßnahmen weiter abgemildert werden.

 

3. Bedarfsschätzung

Da es keine mathematisch-statistischen Modelle zur Ermittlung des künftigen Parkraumbedarfes gibt, soll eine Schätzung aus den bekannten Daten und Rahmenbedingungen und aus Annahmen für die Zukunft entwickelt werden.

Eine aktuelle Analyse der elektronischen Arbeitszeiterfassung ergab, dass vormittags bis zu 670 Kreisbedienstete anwesend sind. Hinzu kommen rund 350 Polizeibedienstete sowie Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung (alleine durchschnittlich rund 45/h, die sich online angemeldet haben; außerdem noch diejenigen unbekannter Anzahl, die sich nicht oder nicht über diesen Kanal angemeldet haben).

Größere Veranstaltungen haben in der jüngsten Zeit zunächst corona-bedingt und anschließend aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen im Kreishaus nicht stattgefunden.

Den 650 Parkplätzen stehen damit neben dem Bedarf für Dienstwagen (65) deutlich über 1.000 gleichzeitig Anwesende (Beschäftigte von Kreis und Polizei sowie Besucher) gegenüber. Aus den o. g. Gründen (insbesondere Anreisewege und Außendiensttätigkeiten) kommt ein Großteil dieser Personen mit dem PKW.

Um den aktuellen Bedarf näher zu quantifizieren, wurde im März zwei Wochen lang eine Parkplatzzählung vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Parkplätze von Kreisverwaltung und Polizei an den meisten Tagen im Laufe des Morgens (etwa zwischen 8.30 und 9.00 Uhr) komplett besetzt sind. Beschäftigte und Besucher haben danach große Schwierigkeiten, einen freien Parkplatz zu finden. Die Hoffnung auf einen solchen löst einen starken Parkplatzsuchverkehr aus.

Vor allem aber werden Parkplätze außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen der beiden Behörden gesucht. So wurden auf nicht zugelassenen Flächen der Parkplätze (Falschparker) sowie entlang des Lövveltweges und des Horaper Weges mit offensichtlicher Zuordnung zu Kreis oder Polizei bis zu rund 70 parkende PKW gezählt. Nicht berücksichtigt wurden dabei PKW, die in den Wohngebieten am Horaper Weg oder auf der anderen Seite der Burloer Straße parken.

Der Wert von 70 Parkplätzen ist damit die Untergrenze dessen, was aktuell an Parkraum fehlt, um die angesprochenen Bedarfe jederzeit zumutbar decken zu können.

Folgende bereits angesprochenen Aspekte führen dazu, dass der Bedarf zumindest in Zukunft noch deutlich höher liegen wird:

·         Unabhängig von weiteren Entwicklungen des Stellenplanes wird die Personenanzahl in der Kreisverwaltung noch steigen, weil die neuen Stellen im Stellenplan 2023 (netto 31,95) personalwirtschaftlich noch besetzt werden müssen.

·         Insgesamt ist mit einem weiter steigenden Anteil von Teilzeitstellen zu rechnen. Da sich der Fachkräftemangel eher noch verschärfen wird, müssen weiterhin attraktive Arbeitszeitmodelle (überwiegend vormittags) angeboten werden. Ähnliche Entwicklungen sind bei der Polizei zu erwarten.

·         Derzeit finden aufgrund der Bauarbeiten in den Sitzungssälen (Großer Sitzungssaal – mindestens 80 Sitzplätze; Kleiner Sitzungssaal – 24 Sitzplätze) keine größeren Veranstaltungen und keine Verwaltungslehrgänge im Kreishaus statt. Wenn diese künftig wieder hier durchgeführt werden, ergibt sich auch daraus ein höherer Parkplatzbedarf.

Auch wenn die letzten Entwicklungen nicht quantifizierbar sind, ist erkennbar, dass der Bedarf künftig deutlich höher als das derzeitige Defizit von rund 70 Plätzen liegen wird. In einer vorsichtigen Annahme erscheint ein Bedarf von 125 – 150 Parkplätzen nicht zu hoch gegriffen.

 

4. Maßnahmen zur Reduzierung des Parkraumbedarfes:

Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden bereits zur Reduzierung des Parkraumbedarfs durchgeführt:

·         Bereits in den Jahres 2018 und 2019 wurden Parkplatzzählungen mit Ermittlung der Anzahl der parkenden Fahrzeuge und der Fremdparker vorgenommen. Bei den Beschäftigten von Kreisverwaltung und Polizei wurde eine Umfrage zur Parkplatzsituation durchgeführt. In der Folge wurde eine Parkplatzbewirtschaftung durch Parkausweise mit Überwachung durch die Stadt Borken eingeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass nur noch Beschäftigte und Besucher (für 2 Stunden mit Parkscheibe) der beiden Behörden tagsüber dort parken können. Alternativ war die Einrichtung von Schranken geprüft worden.

·         Die Erfahrungen in der Pandemie wurden für eine neue Dienstanweisung zum mobilen Arbeiten genutzt, die die Einsatzmöglichkeiten von Home-Office erweitert. Regelmäßig sind mehr als 20 % der Beschäftigten der Kreisverwaltung im Home-Office tätig.

·         Beschäftigte der Kreisverwaltung können für den Erwerb eines Fahrrades bzw. E-Bikes einen Gehaltsvorschuss (Arbeitgeber-Darlehen) bekommen. Für Tarifbeschäftigte wird in Kürze ein „Jobrad“-Modell eingeführt.

·         Es wurden neue Fahrradständer sowohl in der Tiefgarage als auch im Außenbereich des Kreishauses aufgestellt.

·         Für Dienstgänge werden E-Bikes zur Verfügung gestellt, die – etwa in der Mittagspause – auch privat von den Beschäftigten genutzt werden können. Für Außendiensttätigkeiten und Botengänge wurde außerdem ein E-Lastenrad beschafft.

·         Der ÖPNV, u. a. Linie R 76, wurde gestärkt; es wurde außerdem verstärkt für das Azubi- und Jobticket geworben.

·         Veranstaltungen mit externen Teilnehmern sollen möglichst nachmittags oder an externen Veranstaltungsorten stattfinden.

·         Nicht für Dienstfahrzeuge benötigte Tiefgaragenparkplätze werden unter den Beschäftigten verlost. Dabei werden Fahrgemeinschaften bevorzugt.

·         Der große Parkplatz nördlich des Kreishauses wurde optimiert. Ein weiterer Parkplatz wurde je Parkreihe auf dem Zufahrtsweg durch neue Bodenmarkierungen geschaffen.

·         Am Haupteingang des Kreishauses wurden neue Schwerbehindertenparkplätze geschaffen.

Folgende Maßnahmen wurden nicht ergriffen bzw. sind nicht zielführend:

·         Eine Parkplatzbewirtschaftung in dem Sinne, dass Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Parkplatzes bezahlen müssen, würde die Position der Kreisverwaltung im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern deutlich schwächen und den Fachkräftemangel verschärfen. So können etwa die Beschäftigten der anderen drei Münsterlandkreise ebenfalls kostenlos parken.

·         Die Kreisverwaltung kann sich aus den vorgenannten Gründen ebenfalls nicht erlauben, weniger auf die Wünsche der Beschäftigten und Bewerber bezüglich der Arbeitszeitmodelle einzugehen, um eine stärkere Verteilung der Arbeitszeit auf die Nachmittage zu ermöglichen.

·         Die intensive Nutzung von Home-Office führt dazu, dass das Parkplatzdefizit nicht noch weitaus drastischer ausfällt. Für die Fachbereiche mit Publikumsverkehr stößt dieses System jedoch an Grenzen. Auch ist zu Abstimmungszwecken die gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten eines Aufgabenbereichs zumindest an einzelnen Tagen erforderlich. Dieses lässt sich nicht durch vollständig rollierende Arbeitszeitmodelle bewerkstelligen.

·         Aufgrund der Entfernung vom Wohnort sowie des hohen Außendienstanteils wird sich voraussichtlich auch die ÖPNV-Nutzung nicht wesentlich ausdehnen lassen. Das ist nicht alleine eine Frage der Ticketkosten. So ist während der Zeit des 9-EUR-Tickets im vergangenen Jahr nicht augenfällig geworden, dass eine nennenswerte Anzahl an Beschäftigten mehr mit dem Bus gefahren ist.

·         Eine deutliche Steigerung der Zahl der Dienstwagen würde neben den zusätzlichen Investitions- und Unterhaltungskosten Parkraumbedarf nach sich ziehen, der voraussichtlich nicht durch weniger Nutzung von privaten PKW vollständig ausgeglichen werden könnte.

 

Im Ergebnis zeigt sich, dass bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen wurden, die auch offensichtlich bereits den Parkraumbedarf reduziert haben. Es ist aber nicht erkennbar, dass durch weitere Maßnahmen – ohne Inkaufnahme massiver Nachteile – dieser Bedarf noch nennenswert reduziert werden kann.

 

5. Lösungsansatz

 

Der geschätzte Parkraumbedarf kann nur durch Schaffung zusätzlicher Parkplätze befriedigt werden. Da eine Ausbreitung in die Fläche auf dem Gelände von Kreishaus und Polizei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realistisch ist, müsste der Parkraum in der Höhe geschaffen werden. Hierfür wäre an ein Parkdeck auf dem bestehenden Parkplatz nördlich der Kreisverwaltung an der Ausfahrt zur Burloer Straße, direkt gegenüber der Tiefgaragenzufahrt, zu denken.

 

Erste konzeptionelle Überlegungen (siehe Anlage) sehen ein Split-Level-Parkhaus mit 177 Stellplätzen vor. Nach Abzug der durch den Bau wegfallenden Parkplätze blieben 125 zusätzliche Parkplätze übrig. Dabei soll die Überdachung der Rampen mit Photovoltaik belegt werden. Eine Ladestruktur für das Laden von E-Autos soll geschaffen werden. Die Fassaden des Parkhauses sollten möglichst begrünt werden.

 

Zunächst soll ein solches Vorhaben durch eine Bauvoranfrage bei der Stadt Borken planungsrechtlich abgesichert werden. Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden.

 

Konkrete Planungen sollten nach einem positiven Vorbescheid durch die Stadt Borken im Wege einer Funktionalausschreibung an einen Totalunternehmer (Planung und Bau) vergeben werden. Dabei sollen die angesprochenen 177 Stellplätze als Mindestwert vorgegeben werden.

 

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens würde ein Baubeschluss herbeigeführt, mit dem der vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.03.2023 beschlossene Sperrvermerk aufgehoben würde.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

 

Ja   Nein

Stand heute sind keine Alternativen erkennbar.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Das Hochbau- und das Investitionsprogramm sehen die Schaffung eines Parkhauses für 3,2 Mio EUR vor.

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Aus einem zunehmenden Individualverkehr ergeben sich zwangsläufig Klimafolgen. In der Vorlage ist umfangreich erläutert, warum der PKW-Verkehr zunimmt und welche Gegenmaßnahmen bereits ergriffen wurden.

 

 

Mit der Schaffung von zusätzlichen Parkraum geht es darum, für den ohnehin bestehenden bzw. wachsenden PKW-Verkehr von Kreis und Polizei geordneten Parkraum zu schaffen.

 

Die vorgesehenen PV-Anlagen und die Schaffung von Ladestruktur für E-Fahrzeuge haben eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.