Der Sachstandsbericht zum
Parkraumbedarf am Kreishaus Borken wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Planungen für ein Parkdeck entsprechend dem
Hochbauprogramm 2023 zur Vorbereitung eines Baubeschlusses voranzutreiben.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Die Kreisverwaltung nutzt für ihre Beschäftigten und Besucher Parkraum auf den Parkplätzen nördlich des Kreishauses sowie südlich des Kreishauses (zusammen mit der Polizei). Hinzu kommt als nicht öffentlich-zugänglicher Parkraum die Tiefgarage des Kreishauses, die überwiegend für Dienstfahrzeuge genutzt wird. Von diesen in Summe rund 650 Stellplätzen stehen der Kreisverwaltung Borken nach Abzug von solchen, die für Dienstwagen und für die Polizei (Stellplatznachweis) genutzt werden, rund 520 Parkplätze zur Verfügung.
In den letzten Jahren wurden diese immer
stärker belegt. Seit geraumer Zeit stehen schon morgens ab ca. 8.30 Uhr keine
freien Parkplätze zur Verfügung. Diese Parkplatzknappheit führt zu
problematischem Abstellverhalten auf den Parkplätzen selbst, aber auch in den
benachbarten Wohngebieten. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden ist die Stadt
Borken bereits ordnungsbehördlich eingeschritten. Gleichzeitig ist es für den
Besucherverkehr häufig sehr schwer, einen Parkplatz zu bekommen.
2. Ursachen für den
gestiegenen Bedarf
Begründet durch aufgabenbedingten Stellenzuwachs und den Anstieg von Teilzeitmodellen hat die Zahl der Beschäftigten bei der Kreisverwaltung – wie auch bei der Polizei – kontinuierlich zugenommen.
Während der Stellenplan von 2018 bis 2023 wegen der angesprochenen Aufgabenzuwächse um rund 120 Vollzeitäquivalente angestiegen ist, ist die Personalstärke im gleichen Zeitraum um rund 230 gestiegen (da der Stellenplan 2023 erst noch umgesetzt werden muss, wird die Personalstärke weiter steigen).
Dieser höhere Anstieg bei der Personalstärke im Vergleich zum Stellenplan ist zunächst durch ein deutlich verstärktes Engagement im Bereich von Ausbildung und Praktika zu erklären. Um den demografischen Wandel und den hierdurch erzeugten Fachkräftemangel abzumildern, wurde die Zahl der ausgeschriebenen Plätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. In den Planstellen sind diese Plätze nicht enthalten.
Ein wesentlicher Grund ist darüber hinaus in der zunehmenden Teilung von Stellen zu sehen. Angesichts des Fachkräftemangels muss die Kreisverwaltung ihren Beschäftigten attraktive Arbeitszeiten bieten und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rücksicht nehmen, was bei vielen berufstätigen Eltern die Teilzeit am Vormittag bedeutet, wodurch sich ein erhöhter Parkraumbedarf ergibt.
Betrachtet man die Entwicklung der Personalstärke bezogen auf das Kreishaus, ist die Tendenz ähnlich. Im Vergleich zu 2018 sind hier rund 150 Beschäftigte mehr angesiedelt. Hier kommt noch hinzu, dass im Kreishaus auch Beschäftigte des Landes (z. B. in der Schulaufsicht und der Regionalen Schulberatung) tätig sind.
Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Beschäftigten der Polizei am Standort Burloer Straße.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass nur gut die Hälfte der Beschäftigten
am Standort Borken aus Borken selbst oder seinen Nachbarkommunen kommt. Rund
130 kommen nicht aus dem Kreis Borken. Die Kreisverwaltung ist dringend darauf
angewiesen, ihre Beschäftigten auch überregional (insbesondere übriges
Münsterland, nördliche Rhein-Ruhr-Gegend) zu rekrutieren. Hierfür muss sie den
Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf nehmen,
attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört auch ausreichender Parkraum.
Hinzu kommt der hohe Außendienstanteil im Aufgabenspektrum der
Kreisverwaltung. Dieser kann in einem Flächenkreis in aller Regel nur per PKW
bewältigt werden. Glücklicherweise ist der Großteil der im Außendienst tätigen
Beschäftigten bereit, ihren privaten PKW dafür einzusetzen, diese benötigen
dann für die Anwesenheitszeiten im Kreishaus auch entsprechenden Parkraum.
Nicht zuletzt erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die
Dienstleistungen der Kreisverwaltung, die sie vor Ort in Anspruch nehmen, ohne
zeitraubenden Parksuchverkehr wahrnehmen können.
Insgesamt wird deutlich, dass die Kreisverwaltung – und die Polizei –
ausreichenden Parkraum benötigen. Der vorhandene Parkraum reicht aber weder
aus, noch kann der Bedarf durch organisatorische Maßnahmen weiter abgemildert
werden.
3. Bedarfsschätzung
Da es keine mathematisch-statistischen Modelle zur Ermittlung des
künftigen Parkraumbedarfes gibt, soll eine Schätzung aus den bekannten Daten
und Rahmenbedingungen und aus Annahmen für die Zukunft entwickelt werden.
Eine aktuelle Analyse der elektronischen Arbeitszeiterfassung ergab,
dass vormittags bis zu 670 Kreisbedienstete anwesend sind. Hinzu kommen rund
350 Polizeibedienstete sowie Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung
(alleine durchschnittlich rund 45/h, die sich online angemeldet haben; außerdem
noch diejenigen unbekannter Anzahl, die sich nicht oder nicht über diesen Kanal
angemeldet haben).
Größere Veranstaltungen haben in der jüngsten Zeit zunächst
corona-bedingt und anschließend aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen im
Kreishaus nicht stattgefunden.
Den 650 Parkplätzen stehen damit neben dem Bedarf für Dienstwagen (65)
deutlich über 1.000 gleichzeitig Anwesende (Beschäftigte von Kreis und Polizei
sowie Besucher) gegenüber. Aus den o. g. Gründen (insbesondere Anreisewege und
Außendiensttätigkeiten) kommt ein Großteil dieser Personen mit dem PKW.
Um den aktuellen Bedarf näher zu quantifizieren, wurde im März zwei
Wochen lang eine Parkplatzzählung vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass
die Parkplätze von Kreisverwaltung und Polizei an den meisten Tagen im Laufe
des Morgens (etwa zwischen 8.30 und 9.00 Uhr) komplett besetzt sind.
Beschäftigte und Besucher haben danach große Schwierigkeiten, einen freien
Parkplatz zu finden. Die Hoffnung auf einen solchen löst einen starken
Parkplatzsuchverkehr aus.
Vor allem aber werden Parkplätze außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen
der beiden Behörden gesucht. So wurden auf nicht zugelassenen Flächen der
Parkplätze (Falschparker) sowie entlang des Lövveltweges und des Horaper Weges
mit offensichtlicher Zuordnung zu Kreis oder Polizei bis zu rund 70 parkende
PKW gezählt. Nicht berücksichtigt wurden dabei PKW, die in den Wohngebieten am
Horaper Weg oder auf der anderen Seite der Burloer Straße parken.
Der Wert von 70 Parkplätzen ist damit die Untergrenze dessen, was
aktuell an Parkraum fehlt, um die angesprochenen Bedarfe jederzeit zumutbar
decken zu können.
Folgende bereits angesprochenen Aspekte führen dazu, dass der Bedarf
zumindest in Zukunft noch deutlich höher liegen wird:
·
Unabhängig von weiteren Entwicklungen des
Stellenplanes wird die Personenanzahl in der Kreisverwaltung noch steigen, weil
die neuen Stellen im Stellenplan 2023 (netto 31,95) personalwirtschaftlich noch
besetzt werden müssen.
·
Insgesamt ist mit einem weiter steigenden Anteil
von Teilzeitstellen zu rechnen. Da sich der Fachkräftemangel eher noch
verschärfen wird, müssen weiterhin attraktive Arbeitszeitmodelle (überwiegend
vormittags) angeboten werden. Ähnliche Entwicklungen sind bei der Polizei zu
erwarten.
·
Derzeit finden aufgrund der Bauarbeiten in den
Sitzungssälen (Großer Sitzungssaal – mindestens 80 Sitzplätze; Kleiner
Sitzungssaal – 24 Sitzplätze) keine größeren Veranstaltungen und keine
Verwaltungslehrgänge im Kreishaus statt. Wenn diese künftig wieder hier
durchgeführt werden, ergibt sich auch daraus ein höherer Parkplatzbedarf.
Auch wenn die letzten Entwicklungen nicht quantifizierbar sind, ist
erkennbar, dass der Bedarf künftig deutlich höher als das derzeitige Defizit
von rund 70 Plätzen liegen wird. In einer vorsichtigen Annahme erscheint ein
Bedarf von 125 – 150 Parkplätzen nicht zu hoch gegriffen.
4. Maßnahmen zur Reduzierung des Parkraumbedarfes:
Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden bereits zur Reduzierung des
Parkraumbedarfs durchgeführt:
·
Bereits in den Jahres 2018 und 2019 wurden
Parkplatzzählungen mit Ermittlung der Anzahl der parkenden Fahrzeuge und der
Fremdparker vorgenommen. Bei den Beschäftigten von Kreisverwaltung und Polizei
wurde eine Umfrage zur Parkplatzsituation durchgeführt. In der Folge wurde eine
Parkplatzbewirtschaftung durch Parkausweise mit Überwachung durch die Stadt
Borken eingeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass nur noch Beschäftigte und
Besucher (für 2 Stunden mit Parkscheibe) der beiden Behörden tagsüber dort parken
können. Alternativ war die Einrichtung von Schranken geprüft worden.
·
Die Erfahrungen in der Pandemie wurden für eine
neue Dienstanweisung zum mobilen Arbeiten genutzt, die die Einsatzmöglichkeiten
von Home-Office erweitert. Regelmäßig sind mehr als 20 % der Beschäftigten der
Kreisverwaltung im Home-Office tätig.
·
Beschäftigte der Kreisverwaltung können für den
Erwerb eines Fahrrades bzw. E-Bikes einen Gehaltsvorschuss
(Arbeitgeber-Darlehen) bekommen. Für Tarifbeschäftigte wird in Kürze ein
„Jobrad“-Modell eingeführt.
·
Es wurden neue Fahrradständer sowohl in der
Tiefgarage als auch im Außenbereich des Kreishauses aufgestellt.
·
Für Dienstgänge werden E-Bikes zur Verfügung
gestellt, die – etwa in der Mittagspause – auch privat von den Beschäftigten
genutzt werden können. Für Außendiensttätigkeiten und Botengänge wurde außerdem
ein E-Lastenrad beschafft.
·
Der ÖPNV, u. a. Linie R 76, wurde gestärkt; es
wurde außerdem verstärkt für das Azubi- und Jobticket geworben.
·
Veranstaltungen mit externen Teilnehmern sollen
möglichst nachmittags oder an externen Veranstaltungsorten stattfinden.
·
Nicht für Dienstfahrzeuge benötigte
Tiefgaragenparkplätze werden unter den Beschäftigten verlost. Dabei werden
Fahrgemeinschaften bevorzugt.
·
Der große Parkplatz nördlich des Kreishauses wurde
optimiert. Ein weiterer Parkplatz wurde je Parkreihe auf dem Zufahrtsweg durch
neue Bodenmarkierungen geschaffen.
·
Am Haupteingang des Kreishauses wurden neue
Schwerbehindertenparkplätze geschaffen.
Folgende Maßnahmen wurden nicht ergriffen bzw. sind nicht zielführend:
·
Eine Parkplatzbewirtschaftung in dem Sinne, dass
Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Parkplatzes bezahlen müssen, würde die
Position der Kreisverwaltung im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern deutlich
schwächen und den Fachkräftemangel verschärfen. So können etwa die
Beschäftigten der anderen drei Münsterlandkreise ebenfalls kostenlos parken.
·
Die Kreisverwaltung kann sich aus den vorgenannten
Gründen ebenfalls nicht erlauben, weniger auf die Wünsche der Beschäftigten und
Bewerber bezüglich der Arbeitszeitmodelle einzugehen, um eine stärkere
Verteilung der Arbeitszeit auf die Nachmittage zu ermöglichen.
·
Die intensive Nutzung von Home-Office führt dazu,
dass das Parkplatzdefizit nicht noch weitaus drastischer ausfällt. Für die
Fachbereiche mit Publikumsverkehr stößt dieses System jedoch an Grenzen. Auch
ist zu Abstimmungszwecken die gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten eines
Aufgabenbereichs zumindest an einzelnen Tagen erforderlich. Dieses lässt sich
nicht durch vollständig rollierende Arbeitszeitmodelle bewerkstelligen.
·
Aufgrund der Entfernung vom Wohnort sowie des hohen
Außendienstanteils wird sich voraussichtlich auch die ÖPNV-Nutzung nicht
wesentlich ausdehnen lassen. Das ist nicht alleine eine Frage der Ticketkosten.
So ist während der Zeit des 9-EUR-Tickets im vergangenen Jahr nicht augenfällig
geworden, dass eine nennenswerte Anzahl an Beschäftigten mehr mit dem Bus
gefahren ist.
·
Eine deutliche Steigerung der Zahl der Dienstwagen
würde neben den zusätzlichen Investitions- und Unterhaltungskosten
Parkraumbedarf nach sich ziehen, der voraussichtlich nicht durch weniger
Nutzung von privaten PKW vollständig ausgeglichen werden könnte.
Im Ergebnis zeigt sich, dass bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen
wurden, die auch offensichtlich bereits den Parkraumbedarf reduziert haben. Es
ist aber nicht erkennbar, dass durch weitere Maßnahmen – ohne Inkaufnahme
massiver Nachteile – dieser Bedarf noch nennenswert reduziert werden kann.
5. Lösungsansatz
Der geschätzte Parkraumbedarf kann nur durch
Schaffung zusätzlicher Parkplätze befriedigt werden. Da eine Ausbreitung
in die Fläche auf dem Gelände von Kreishaus und Polizei aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht realistisch ist, müsste der Parkraum in der Höhe geschaffen
werden. Hierfür wäre an ein Parkdeck auf dem bestehenden Parkplatz nördlich der
Kreisverwaltung an der Ausfahrt zur Burloer Straße, direkt gegenüber der
Tiefgaragenzufahrt, zu denken.
Erste konzeptionelle Überlegungen (siehe Anlage) sehen ein Split-Level-Parkhaus mit 177 Stellplätzen vor. Nach Abzug der durch den Bau wegfallenden Parkplätze blieben 125 zusätzliche Parkplätze übrig. Dabei soll die Überdachung der Rampen mit Photovoltaik belegt werden. Eine Ladestruktur für das Laden von E-Autos soll geschaffen werden. Die Fassaden des Parkhauses sollten möglichst begrünt werden.
Zunächst soll ein solches Vorhaben durch eine Bauvoranfrage bei der Stadt Borken planungsrechtlich abgesichert werden. Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden.
Konkrete Planungen sollten nach einem positiven Vorbescheid durch die Stadt Borken im Wege einer Funktionalausschreibung an einen Totalunternehmer (Planung und Bau) vergeben werden. Dabei sollen die angesprochenen 177 Stellplätze als Mindestwert vorgegeben werden.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens würde ein Baubeschluss herbeigeführt, mit dem der vom Kreistag in seiner Sitzung am 16.03.2023 beschlossene Sperrvermerk aufgehoben würde.
Entscheidungsalternative(n):
Ja Nein
Stand heute sind keine Alternativen erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Das Hochbau- und
das Investitionsprogramm sehen die Schaffung eines Parkhauses für 3,2 Mio EUR
vor.
Klimafolgenabschätzung:
Aus einem zunehmenden Individualverkehr ergeben sich zwangsläufig Klimafolgen. In der Vorlage ist umfangreich erläutert, warum der PKW-Verkehr zunimmt und welche Gegenmaßnahmen bereits ergriffen wurden.
Mit der Schaffung von zusätzlichen Parkraum geht es darum, für den ohnehin bestehenden bzw. wachsenden PKW-Verkehr von Kreis und Polizei geordneten Parkraum zu schaffen.
Die vorgesehenen PV-Anlagen und die Schaffung von Ladestruktur für E-Fahrzeuge haben eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.