Betreff
Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - weiterer Ausbau im Kindergartenjahr 2023/24
Vorlage
0120/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die DRK-Bewegungs-Kita in Heiden für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr 2023/24 anzumelden.

 


Rechtsgrundlage:

§ 42 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –

§§ 1 Abs. 3, 10 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)

 

Sachdarstellung:

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat mit dem Erlass vom 07.03.2023 den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/24 zugewiesen. Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird nach erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens verliehen. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren und wird nach einer Rezertifizierung verlängert. Die zertifizierten Familienzentren schließen mit dem Kreisjugendamt eine Kooperationsvereinbarung ab.

Auf das Kreisjugendamt Borken entfällt im Kindergartenjahr 2023/24 ein neues Förderkontingent.

Für das kommende Kindergartenjahr besteht damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Auch die Gewährung eines zweiten Zuschusses für ein bereits zertifiziertes Verbund-Familienzentrum ist nachrangig möglich. Landesseitig wurde im Jahr 2018 für die Ermittlung der Kontingente der bisherige „Sozialindex“ um einen Bevölkerungsindex erweitert (Kinder unter 7 Jahren und SGB II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren). Dabei wurde gleichermaßen auf demografische wie soziale Bedarfslagen abgestellt, sodass die Familienzentren grundsätzlich allen Eltern und Kindern und insbesondere benachteiligten Familien zu Gute kommen sollen. Mit der Veränderung der Verteilungskriterien sollen wieder mehr Familienzentren in der Fläche eingerichtet werden können. Nach den Vorgaben des Landes geht es grundsätzlich weiterhin darum, eine Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben als Familienzentrum erfüllen wird.

Die Vergabe innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das Landesministerium unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu "Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage 1). Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den Kommunen Heiden, Stadtlohn, Vreden und Reken angezeigt (Anlage 2).

Mit Rundschreiben vom 23.03.2023 wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sowie deren (Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und Verwaltungs- stellen informiert und gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als neues Familienzentrum bis zum 19.04.2023 einzureichen.

Folgende Bewerbungen liegen vor:

 

Nr.

Ort

Name der Einrichtung

Träger

1

Heiden

DRK-Bewegungs-Kita Heiden

DRK soziale Service und Bildung gGmbH

2

Reken

AWO-Kita Lindenweg Reken

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

 

Familienzentren sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ weiterentwickeln. Weiterhin sind sie auf die Öffnung von Angeboten für Familien im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, sowie auf eine enge Mitwirkung an Präventionsangeboten auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung ausgerichtet und sollen im Besonderen die Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten.

Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt (siehe kleinräumige Auswahlkriterien - Anlage 1).

Durch den Ausbau der Kontingente in den vergangenen Jahren ist sichergestellt, dass in allen Kommunen die Grundversorgung auch in den Ortsteilen grundsätzlich abgedeckt werden kann.

Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist das Kontingent unter den Bewerbungen in der Reihenfolge Heiden – Reken zuzuteilen (s. Rangwerte in Anlage 2). In Heiden besteht als einzige Kommune bislang nur ein Familienzentrum unter den sechs Kitas des Ortes. Das bestehende Familienzentrum wird im Verbund der beiden katholischen Kitas St. Georg und St. Josef geführt. Ein weiteres Familienzentrum in Heiden würde daher die Trägervielfalt unterstützen.

Auch hinsichtlich der sozialen Faktoren aus den kleinräumigen Auswahlkriterien ist Heiden vorrangig mit einem weiteren Familienzentrum zu versorgen. Aus Heiden hat sich, wie auch schon im vergangenen Jahr, die DRK-Bewegungs-Kita beworben. Diese Einrichtung wurde als zweigruppige Kita am 01.08.2018 in Betrieb genommen, zunächst übergangsweise für ein Jahr in modularer Bauweise. Im August 2019 erfolgte der Umzug als viergruppige Tageseinrichtung in die neuen Räumlichkeiten auf zwei Etagen der ehemaligen Ludgerus-Hauptschule Heiden. Im demselben Gebäudekomplex befinden sich außerdem die Räumlichkeiten verschiedener Heidener Vereine und Gemeinschaften, deren Nähe die Zusammenarbeit mit der Kita erleichtert.

Es wird somit vorgeschlagen, der DRK-Bewegungs-Kita in Heiden den Zuschlag für das Förderkontingent als Familienzentrum zu gewähren.

In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, so dass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Die Auswahl der anderen Bewerber wie auch ein Verzicht auf eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung wird der Verzicht auf das Förderkontingent seitens der Verwaltung für nicht sinnvoll erachtet. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist 15.06.2023.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von jährlich 21.076,55 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet werden. Die Erstzertifizierung wird mit einem Coaching-Angebot von rund 2.500 € aus Kreismitteln unterstützt.