Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die
DRK-Bewegungs-Kita in Heiden für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum und
das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr 2023/24 anzumelden.
Rechtsgrundlage:
§ 42
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –
§§ 1 Abs. 3, 10 ff
Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)
Sachdarstellung:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat mit dem Erlass vom 07.03.2023
den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im
Kindergartenjahr 2023/24 zugewiesen. Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird
nach erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens verliehen. Das
Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren und wird nach einer
Rezertifizierung verlängert. Die zertifizierten Familienzentren schließen mit
dem Kreisjugendamt eine Kooperationsvereinbarung ab.
Auf das
Kreisjugendamt Borken entfällt im Kindergartenjahr 2023/24 ein neues Förderkontingent.
Für das kommende
Kindergartenjahr besteht damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in
unserem Bezirk - einzeln oder im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem
Familienzentrum weiterzuentwickeln. Auch die Gewährung eines zweiten Zuschusses
für ein bereits zertifiziertes Verbund-Familienzentrum ist nachrangig möglich.
Landesseitig wurde im Jahr 2018 für die Ermittlung der Kontingente der
bisherige „Sozialindex“ um einen Bevölkerungsindex erweitert (Kinder unter 7
Jahren und SGB II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren). Dabei wurde
gleichermaßen auf demografische wie soziale Bedarfslagen abgestellt, sodass die
Familienzentren grundsätzlich allen Eltern und Kindern und insbesondere
benachteiligten Familien zu Gute kommen sollen. Mit der Veränderung der
Verteilungskriterien sollen wieder mehr Familienzentren in der Fläche
eingerichtet werden können. Nach den Vorgaben des Landes geht es grundsätzlich
weiterhin darum, eine Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet
mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben
als Familienzentrum erfüllen wird.
Die Vergabe
innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das
Landesministerium unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu
"Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen
und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage 1). Nach den gemeindebezogen
verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie ergänzenden sozialraumbezogenen
Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute vorhandenen
Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den Kommunen Heiden,
Stadtlohn, Vreden und Reken angezeigt (Anlage
2).
Mit Rundschreiben
vom 23.03.2023 wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im
Jugendamtsbezirk sowie deren (Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und
Verwaltungs- stellen informiert und gebeten, Bewerbungen für die Nominierung
als neues Familienzentrum bis zum 19.04.2023 einzureichen.
Folgende
Bewerbungen liegen vor:
Nr. |
Ort |
Name der
Einrichtung |
Träger |
1 |
Heiden |
DRK-Bewegungs-Kita Heiden |
DRK soziale Service und Bildung gGmbH |
2 |
Reken |
AWO-Kita Lindenweg Reken |
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen |
Familienzentren sollen ein niedrigschwelliges,
umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten.
Sie sollen Familien unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch
qualitativ weiterentwickeln. Weiterhin sind sie auf die Öffnung von Angeboten
für Familien im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut
werden, sowie auf eine enge Mitwirkung an Präventionsangeboten auf der Grundlage
der örtlichen Jugendhilfeplanung ausgerichtet und sollen im Besonderen die
Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten.
Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird
daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter
Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker
unterstützt werden sollten, verfolgt (siehe kleinräumige Auswahlkriterien - Anlage 1).
Durch den Ausbau der Kontingente in den vergangenen
Jahren ist sichergestellt, dass in allen Kommunen die Grundversorgung auch in
den Ortsteilen grundsätzlich abgedeckt werden kann.
Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist das
Kontingent unter den Bewerbungen in der Reihenfolge Heiden – Reken zuzuteilen
(s. Rangwerte in Anlage 2). In Heiden
besteht als einzige Kommune bislang nur ein Familienzentrum unter den sechs
Kitas des Ortes. Das bestehende Familienzentrum wird im Verbund der beiden
katholischen Kitas St. Georg und St. Josef geführt. Ein weiteres
Familienzentrum in Heiden würde daher die Trägervielfalt unterstützen.
Auch hinsichtlich der sozialen Faktoren aus den
kleinräumigen Auswahlkriterien ist Heiden vorrangig mit einem weiteren
Familienzentrum zu versorgen. Aus Heiden hat sich, wie auch schon im
vergangenen Jahr, die DRK-Bewegungs-Kita beworben. Diese Einrichtung wurde als
zweigruppige Kita am 01.08.2018 in Betrieb genommen, zunächst übergangsweise
für ein Jahr in modularer Bauweise. Im August 2019 erfolgte der Umzug als
viergruppige Tageseinrichtung in die neuen Räumlichkeiten auf zwei Etagen der
ehemaligen Ludgerus-Hauptschule Heiden. Im demselben Gebäudekomplex befinden
sich außerdem die Räumlichkeiten verschiedener Heidener Vereine und
Gemeinschaften, deren Nähe die Zusammenarbeit mit der Kita erleichtert.
Es wird somit vorgeschlagen, der DRK-Bewegungs-Kita
in Heiden den Zuschlag für das Förderkontingent als Familienzentrum zu
gewähren.
In den nächsten Jahren sind weitere
Förderkontingente zu erwarten, so dass sich interessierte
Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Die Auswahl der anderen Bewerber wie auch ein Verzicht auf eine
Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des
qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung wird der Verzicht auf das
Förderkontingent seitens der Verwaltung für nicht sinnvoll erachtet. Für die
Beantragung ist die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Es gilt die Ausschlussfrist 15.06.2023.