Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Unterjährig wird in zwei Controllingberichten über die Mittelbewirtschaftung im Budget 02 berichtet. Mit dem zweiten Controllingbericht zum 30.09.2022 wurde das geplante Budgetdefizit in Höhe von 67,77 Mio. EUR im Wesentlichen bestätigt.
Aufgrund der Daten zum vorläufigen Jahresergebnis 2022 zeichnet sich nunmehr eine Verschlechterung im Budget 02 in Höhe von 475 T-EUR gegenüber der Haushaltsplanung ab.
Die wesentlichen Veränderungen zu den Haushaltsplansätzen
sowie die jeweiligen Ursachen sind in der Anlage 1 nach Produkten gegliedert
dargestellt (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung). Überdies sind die
wesentlichen Veränderungen bei den Kennzahlen vorangestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Jahresdefizit wird nach der Feststellung gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW an die Städte und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirkes entsprechend den Umlagegrundlagen 2022 weitergeleitet. Die vorläufige Höhe ist der Anlage 2 zu entnehmen.