Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Bereitstellung von Kreismitteln zur Sicherstellung der Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II
Vorlage
0172/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der vom Landrat gemeinsam mit zwei Kreisausschussmitgliedern am 30.06.2006 gefasste Dringlichkeitsbeschluss,

 

zur Finanzierung der Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose nach dem SGB II ab dem 01.07.2006 für 3 Monate Finanzmittel in Höhe von 0,95 Mio. € zur Verfügung zu stellen,

 

wird genehmigt.


Rechtsgrundlage:

§ 50 Abs. 3 Kreisordnung (KrO)

Ziffer 4.3 der Geschäftsanweisung der Kreisverwaltung Borken für die budgetorientierte Haushaltswirtschaft

 


Sachdarstellung:

Gem. Ziffer 4.3 der Geschäftsanweisung der Kreisverwaltung Borken für die budgetorientierte Haushaltswirtschaft bedarf die Verschiebung von Mitteln zwischen den Budgets der Genehmigung des Kreistages, wenn sie 10 Prozent eines beteiligten Budgets (Überschuss/Defizit) oder 100.000 EUR übersteigt. Für die Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose ab dem 01.07.2006 konnte die Entscheidung des Kreistages nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden. Die vom Landrat gemeinsam mit zwei Kreisausschussmitgliedern am 30.06.2006 gefasste Dringlichkeitsentscheidung (s. Anlage) bedarf daher gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO der Genehmigung.


Anlagen:

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Kreisordnung (Vorlagen-Nr. 0154/2006)