Betreff
Sachstand Leitungsbau im Kreis Borken
Vorlage
0131/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Sachstand der Leitungsbauvorhaben im Kreis Borken wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt

A-Nord – Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (Vorhaben 1)

 

Zu dem Vorhaben (Erdkabel – Gleichstromleitung) wurde der Ausschuss zuletzt in seiner Sitzung im November 2022 informiert.

 

Einleitung Planfeststellungsverfahren mit Scopingverfahren zur Festlegung der Inhalte des Untersuchungsrahmens gem. § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetzt Übertragungsnetz (Nabeg) im Februar 2022

 

Aktuell – Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen durch die Amprion. Die geplante Einreichung der Unterlagen an die Bundesnetzagentur verschiebt sich vom Frühjahr in das 4. Quartal 2023 – dann Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einschl. Kreis Borken.

 

10.5.2023 – Fachgespräch mit dem Fachbereich Natur und Umwelt zu den in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungsunterlagen.

 

 

 

2023/24 Erörterung und Beschluss zum Leitungsverlauf Planfeststellung

 

Baustart im Kreis Borken voraussichtlich 2025!

 

 

Beschleunigung für A-Nord durch

EU-Notfallverordnung (VO(EU) Nr. 2022/2577) und § 43 m EnWG (Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 Energiewirtschaftsgesetz)

 

Da bereits auf Ebene der Bundesfachplanung eine strategische Umweltprüfung vorgenommen wurde, ist in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren von einer Umweltprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes abzusehen.

Die zuständige Behörde ordnet geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen an, um die Einhaltung der Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu gewährleisten. Wenn das nicht möglich ist, ist ein finanzieller Ausgleich (25.000 € je angefangenen Kilometer Trassenlänge) für nationale Artenschilfprogramme (Bund) nach § 45d Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu zahlen.

 

 


Korridor B – Vorhaben 48 von Heide nach Polsum

Abschnitt Süd 1 und 2 von Steinfurt nach Borken bzw. von Borken nach Polsum

 

Zu dem grundsätzlichen Vorhaben (Erdkabel – Gleichstromleitung) wurde der Ausschuss zuletzt in seiner Sitzung im November 2022 informiert.

 

Die Amprion hat im Rahmen der Erstellung des Antrages auf Bundesfachplanung Planungsdaten (Schutzgebiete, Gewässer, Altlasten usw.) bereitgestellt bekommen. Im September 2022 wurden die Träger öffentlicher Belange in verschiedenen Informationsveranstaltungen zu dem Vorhaben informiert.

 

Der Antrag auf Bundesfachplanung wurde durch die Amprion an die Bundesnetzagentur am 5.10.2022 eingereicht.

 

Ziel: Festlegung eines 1.000 m breiten Korridors für die Höchstspannungsleitung - Gleichstrom

 

Quelle: www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_nummer=48&cms_gruppe=bbplg

Die Trassenvorschläge im Kreis Borken werden in V 48 Süd 1 Steinfurt – Borken bzw. V 48 Süd 2 Borken – Polsum behandelt.

 

Quelle: www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_nummer=48&cms_gruppe=bbplg

 

Von den grundsätzlichen Trassenvorschlägen sind die Kommunen Schöppingen, Legden, Gescher, Velen und Reken betroffen.

 

Der Vorschlagstrassenkorridor ist der durch die Amprion entsprechend aller untersuchten Kriterien bevorzugte Korridor. Durch den Vorschlagskorridor ist voraussichtlich allein die Gemeinde Reken betroffen.

 

Nach der Beteiligung und öffentlichen Antragskonferenz im November 2022 hat die Bundesnetzagentur am 24. März 2023 den Untersuchungsrahmen festgelegt und der Amprion mitgeteilt.

 

Dieser stellt die Grundlage für die Erarbeitung der weiteren Unterlagen zur Bundesfachplanung dar.

 

Die weitere Beteiligung des Kreises Borken erfolgt zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 Der geplante zeitliche Ablauf des Projektes sieht vor:

 

2022 - 2025  Bundesfachplanung (Festlegung 1.000 m Korridor)

2025 - 2028  Planfeststellung (Festlegungen Leitungsverlaufs im Korridor mit Detailplanung)

2028 - 2031  Bauzeit

 

 

 


Hanekenfähr- Gronau – Vorhaben 63

(Ersatz- und Parallelneubau 380-kV Höchstspannungsfreileitung)  

 

Zu dem grundsätzlichen Vorhaben wurde der Ausschuss zuletzt in seiner Sitzung im Juni 2022 informiert.

 

Das Vorhaben dient dazu, die Übertragungskapazität von Nord nach Süd zu erhöhen, und dient außerdem der Netzstabilität.

 

Besonderheit aufgrund des Ersatz- und Parallelneubaus: VERZICHT AUF BUNDESFACHPLANUNG nach § 5a NABEG

 

Amprion hat Ende Oktober 2022 den Positivbescheid zum Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung gemäß § 5a Abs. 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) erhalten.

Es müssen keine neuen Trassenkorridore geprüft werden, sondern das Projekt kann innerhalb des 2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr in Niedersachsen nach Gronau in Nordrhein-Westfallen führt, geplant werden. Somit führt der Verzicht auf Bundesfachplanung zu einer Beschleunigung im Genehmigungsverfahren.

 

 

Amprion: www.amprion.net/Netzausbau/Aktuelle-Projekte/Hanekenfähr–Gronau-(BBPlG-63)/

Trassenverlauf im Stadtgebiet Gronau – ca. 7 km

Quelle: Eigene Darstellung der Amprion (2022)

 

Beschleunigung für Vorhaben 63 durch

EU-Notfallverordnung (VO(EU) Nr. 2022/2577) und § 43 m EnWG (Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 Energiewirtschaftsgesetz)

 

Da bereits auf Ebene des Bundesbedarfplangesetzes eine strategische Umweltprüfung vorgenommen wurde, ist in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren von einer Umweltprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes abzusehen.

Die zuständige Behörde ordnet geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen an, um die Einhaltung der Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu gewährleisten. Wenn das nicht möglich ist, ist ein finanzieller Ausgleich (25.000 € je angefangenen Kilometer Trassenlänge) für nationale Artenschilfprogramme (Bund) nach § 45d Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu zahlen.

 

Aktuelle Zeitplanung:

 

  • Letzte Information Träger öffentlicher Belange                  25.4.2023
  • Bürgerinfomärkte April 2023                                                           2. Quartal 2023
  • Planfeststellungsantrag gemäß § 19 NABEG                      4. Quartal 2023
  • Planfeststellungsbeschluss                                                    3.Quartal 2026
  • Baubeginn                                                                             2027
  • Geplante Inbetriebnahme                                                     2032

 

 

Zu weiteren Entwicklungen im Leitungsbau wird der Fachausschuss weiterhin fortlaufend informiert.