Der
Bericht zum Sachstand der Leitungsbauvorhaben im Kreis Borken wird zur Kenntnis
genommen.
Sachverhalt
A-Nord – Höchstspannungsleitung
Emden Ost – Osterath (Vorhaben 1)
Zu dem
Vorhaben (Erdkabel – Gleichstromleitung) wurde der Ausschuss zuletzt in seiner
Sitzung im November 2022 informiert.
Einleitung
Planfeststellungsverfahren mit
Scopingverfahren zur Festlegung der Inhalte des Untersuchungsrahmens gem. § 19
Netzausbaubeschleunigungsgesetzt Übertragungsnetz (Nabeg) im Februar 2022
Aktuell
– Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen durch die Amprion. Die geplante
Einreichung der Unterlagen an die Bundesnetzagentur verschiebt sich vom
Frühjahr in das 4. Quartal 2023 – dann Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange einschl. Kreis Borken.
10.5.2023
– Fachgespräch mit dem Fachbereich Natur und Umwelt zu den in Vorbereitung
befindlichen Planfeststellungsunterlagen.
2023/24
Erörterung und Beschluss zum Leitungsverlauf Planfeststellung
Baustart
im Kreis Borken voraussichtlich 2025!
Beschleunigung für A-Nord durch
EU-Notfallverordnung (VO(EU) Nr.
2022/2577) und § 43 m EnWG (Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung
(EU) 2022/2577 Energiewirtschaftsgesetz)
Da
bereits auf Ebene der Bundesfachplanung eine strategische Umweltprüfung
vorgenommen wurde, ist in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren von einer
Umweltprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des §
44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes abzusehen.
Die
zuständige Behörde ordnet geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen
an, um die Einhaltung der Vorschriften des § 44 Absatz 1 des
Bundesnaturschutzgesetzes zu gewährleisten. Wenn das nicht möglich ist, ist ein
finanzieller Ausgleich (25.000 € je angefangenen Kilometer Trassenlänge) für
nationale Artenschilfprogramme (Bund) nach § 45d Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
zu zahlen.
Korridor B – Vorhaben 48 von
Heide nach Polsum
Abschnitt Süd 1 und 2 von
Steinfurt nach Borken bzw. von Borken nach Polsum
Zu dem
grundsätzlichen Vorhaben (Erdkabel – Gleichstromleitung) wurde der Ausschuss
zuletzt in seiner Sitzung im November 2022 informiert.
Die
Amprion hat im Rahmen der Erstellung des Antrages auf Bundesfachplanung Planungsdaten (Schutzgebiete, Gewässer, Altlasten
usw.) bereitgestellt bekommen. Im September 2022 wurden die Träger öffentlicher
Belange in verschiedenen Informationsveranstaltungen zu dem Vorhaben
informiert.
Der
Antrag auf Bundesfachplanung wurde durch die Amprion an die Bundesnetzagentur
am 5.10.2022 eingereicht.
Ziel:
Festlegung eines 1.000 m breiten Korridors für die Höchstspannungsleitung -
Gleichstrom
Quelle:
www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_nummer=48&cms_gruppe=bbplg
Die
Trassenvorschläge im Kreis Borken werden in V 48 Süd 1 Steinfurt – Borken bzw.
V 48 Süd 2 Borken – Polsum behandelt.
Quelle:
www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_nummer=48&cms_gruppe=bbplg
Von den
grundsätzlichen Trassenvorschlägen sind die Kommunen Schöppingen, Legden,
Gescher, Velen und Reken betroffen.
Der
Vorschlagstrassenkorridor ist der durch die Amprion entsprechend aller
untersuchten Kriterien bevorzugte Korridor. Durch den Vorschlagskorridor ist
voraussichtlich allein die Gemeinde Reken betroffen.
Nach
der Beteiligung und öffentlichen Antragskonferenz im November 2022 hat die
Bundesnetzagentur am 24. März 2023
den Untersuchungsrahmen festgelegt und der Amprion mitgeteilt.
Dieser
stellt die Grundlage für die Erarbeitung der weiteren Unterlagen zur
Bundesfachplanung dar.
Die
weitere Beteiligung des Kreises Borken erfolgt zur Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der geplante zeitliche Ablauf des Projektes sieht vor:
2022 - 2025 Bundesfachplanung
(Festlegung 1.000 m Korridor)
2025 - 2028 Planfeststellung
(Festlegungen Leitungsverlaufs im Korridor mit Detailplanung)
2028 - 2031 Bauzeit
Hanekenfähr- Gronau – Vorhaben
63
(Ersatz- und Parallelneubau
380-kV Höchstspannungsfreileitung)
Zu dem
grundsätzlichen Vorhaben wurde der Ausschuss zuletzt in seiner Sitzung im Juni
2022 informiert.
Das
Vorhaben dient dazu, die Übertragungskapazität von Nord nach Süd zu erhöhen,
und dient außerdem der Netzstabilität.
Besonderheit
aufgrund des Ersatz- und Parallelneubaus: VERZICHT AUF BUNDESFACHPLANUNG nach
§ 5a NABEG
Amprion hat Ende
Oktober 2022 den Positivbescheid zum Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung
gemäß § 5a Abs. 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) erhalten.
Es müssen keine
neuen Trassenkorridore geprüft werden, sondern das Projekt kann innerhalb des
2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr
in Niedersachsen nach Gronau in Nordrhein-Westfallen führt, geplant werden.
Somit führt der Verzicht auf Bundesfachplanung zu einer Beschleunigung im
Genehmigungsverfahren.
Amprion: www.amprion.net/Netzausbau/Aktuelle-Projekte/Hanekenfähr–Gronau-(BBPlG-63)/
Trassenverlauf im Stadtgebiet Gronau –
ca. 7 km
Quelle: Eigene Darstellung der Amprion
(2022)
Beschleunigung für Vorhaben 63
durch
EU-Notfallverordnung (VO(EU) Nr.
2022/2577) und § 43 m EnWG (Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung
(EU) 2022/2577 Energiewirtschaftsgesetz)
Da
bereits auf Ebene des Bundesbedarfplangesetzes eine strategische Umweltprüfung
vorgenommen wurde, ist in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren von einer
Umweltprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des §
44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes abzusehen.
Die
zuständige Behörde ordnet geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen
an, um die Einhaltung der Vorschriften des § 44 Absatz 1 des
Bundesnaturschutzgesetzes zu gewährleisten. Wenn das nicht möglich ist, ist ein
finanzieller Ausgleich (25.000 € je angefangenen Kilometer Trassenlänge) für
nationale Artenschilfprogramme (Bund) nach § 45d Absatz 1 des
Bundesnaturschutzgesetzes zu zahlen.
Aktuelle Zeitplanung:
- Letzte
Information Träger öffentlicher Belange 25.4.2023
- Bürgerinfomärkte
April 2023 2.
Quartal 2023
- Planfeststellungsantrag
gemäß § 19 NABEG 4.
Quartal 2023
- Planfeststellungsbeschluss 3.Quartal
2026
- Baubeginn 2027
- Geplante
Inbetriebnahme 2032
Zu
weiteren Entwicklungen im Leitungsbau wird der Fachausschuss weiterhin
fortlaufend informiert.