Betreff
Klimaschutzkonzept 3.0 - Weiteres Vorgehen im Starterpaket der Maßnahmensteckbriefe
Vorlage
0132/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz nimmt den Bericht zum Klimaschutzkonzept 3.0 – Weiteres Vorgehen im Starterparket der Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis.

 


Sachstand:

Der Kreistag hat am 16.03.2023 das Klimaschutzkonzept für den Kreis Borken mit 28 Maßnahmensteckbriefen in 7 Handlungsfeldern beschlossen. Vereinbartes Ziel ist die rechnerische Klimaneutralität bis spätestens 2040. Um dieses Ziel zu erreichen ist ein Einstieg in eine sofortige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 3.0 notwendig. Dazu weist das Klimaschutzkonzept 3.0 im Rahmen der Konzepterstellung gemeinsam mit den Fraktionen ausgewählte Starterprojekte aus sowie nachgelagerte Maßnahmen, die teilweise auf der Grundlagenarbeit des Starterpakets aufbauen und dieses ergänzen.

Im Folgenden wird der Sachstand und das weitere Vorgehen in den zum Starterpaket gehörenden Maßnahmensteckbriefen beschrieben.

 

Ü1 Ausbau Allianz für Klimaschutz (Akteursnetzwerk und Kommunikationsplattform)

Die Allianz für Klimaschutz befindet sich seit 2021 im Aufbau als loses Netzwerk von Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger. Hierzu wurde eine Internetseite aufgebaut und freigeschaltet. Ziel ist, weitere Mitglieder zu gewinnen. Hierzu gehören Bürgerinnen und Bürger, die als Klimabotschafterinnen und Klimabotschafter auf der Webseite der Allianz Gesicht zeigen für den Klimaschutz und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit ihrem Beispiel andere mitnehmen. Veranstaltungen und Projekte sollen durch die Allianz für Klimaschutz angestoßen und umgesetzt werden. Der Austausch von Ideen und Best-Practice-Beispielen soll weiter gefördert werden.

 

Nächste Schritte:

·         Aktivierung weiterer Unternehmen und der Zivilgesellschaft über eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit zu den Klimawochen (18.09. bis 01.10.2023).

·         Perspektivisch soll die Internetseite aktualisiert und lebendiger als Austausch- und Mitwirkungsplattform gestaltet werden.

 

EN 1 Ausbau Windenergie

Im Kreis Borken sind aktuell 318 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 559 MWel installiert. Diese erzeugen rd. 60% des Gesamtstromverbrauchs im Kreisgebiet. Die Kreisverwaltung berät im Vorfeld einer Antragstellung hinsichtlich der zu erstellenden Antragsunterlagen, kritischen Fragen des einzelnen Standorts und aktuellen Entwicklungen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigungsverfahren für WEA unterliegen aktuell einer enormen Dynamik und zielen insbesondere auf die Landesentwicklungs- und Regionalplanung:

·         Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien) vom 28. Dezember 2022, der sich an die Regionalplanungsbehörden richtet.

·         Wind-an-Land-Gesetz (Inkrafttreten 01.Februar 2023) - Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund ein neues Regelungsregime für den erforderlichen Windenergieausbau geschaffen. Nordrhein-Westfalen wird danach verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Die Umsetzung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung.

 

Nächste Schritte:

1.      Der Kreis Borken berät auch weiterhin WEA-Projektierer frühzeitig in ihren Planungen zu notwendigen Arbeitsschritten im Zuge des bau- oder immissionsschutzrechtlichen Antrages. Aktuell liegen dem Kreis Borken etwa 100 offene Anfragen zu WEA vor. Schwerpunkte zeichnen sich im Raum Reken (15 Anlagen) und Ahaus (12 Anlagen) ab. Keine Planungen sind für Isselburg, Legden und Bocholt bekannt.

 

Der LEP-Erlass und auch das Wind-an-Land-Gesetz wirken auf die überregionalen Planungsprozesse.

2.      Änderung Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster beteiligt den Kreis Borken als der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stelle zur Änderung des Regionalplans Münsterland - Anpassung an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Aufgrund der sehr komplexen und vielfältigen Änderungen – bzw. politischen Beratung in den Kommunen - besteht die Möglichkeit vom 6. März 2023 bis einschließlich 30. September 2023 eine Stellungnahme in das Verfahren einzubringen. Es ist beabsichtigt, die vom Kreis Borken zu erstellende Fachstellungnahme im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Münsterland – Anpassung an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) dem Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz in seiner Sitzung am 31. 08.2023 vorzulegen.

 

3.      Leitungsbau

Zum Sachstand der Bundesfachplanung und damit verbundenen aktuellen Leitungsbauvorhaben wird kontinuierlich durch den Fachbereich Natur und Umwelt im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz berichtet. Dies ist auch für die Sitzung am 25.05.2023 vorgesehen.

 

EN2 Freiflächen-PV

Der im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitete Handlungsleitfaden PV-Freiflächen soll eine Unterstützung für die Kommunen im Kreis sein. Dafür wurden für alle 17 Städte und Gemeinden Potentialflächen identifiziert, die sich für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in besonderem Maße eignen können. Berücksichtigung fanden dabei planerische, wirtschaftliche, landwirtschaftliche, naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Belange. Der Leitfaden liefert nun Grundlagen für kommunale Bauleitplanungen. Weiterhin entscheidet jede Kommune selbst, für welche Flächen sie eine Bauleitplanung anstoßen möchte.

Nächste Schritte:

·         Der Leitfaden ist als „lebendiges Dokument“ zu sehen und wird laufend fortgeschrieben.

·         Einrichtung eines „Runden Tisch“ erneuerbare Energien mit den leitenden Ansprechpartnerinnen und –partnern der Kommunen, um sich zu möglichem interkommunalen Zusammenwirken, zu einem möglichen Zusammenwirken von Kommunen und Kreis und auch zur Aufgabenabgrenzung auszutauschen.

 

EN 3 Ausbau Dachflächen-PV

Um den Ausbau von PV auf privaten Dächern im Kreis Borken voranzutreiben, wurden bisher Informationsveranstaltungen aus dem Klimaschutzmanagement heraus und in Kooperation mit der Verbraucherzentrale sowie dem Netzwerk ALTBAUNEU® sowie dem Solarförderverein NRW zu diesem Thema angeboten. Zusätzlich informierten Pressemitteilungen die Bürgerschaft über Neuerungen im Bereich PV auf privaten Dächern. Das Klimaschutzmanagement des Kreises Borken hat zudem Anfragen (speziell zu Fördermöglichkeiten von PV-Anlagen) der Bürgerschaft entgegengenommen, über Inhalte informiert sowie an entsprechende Stellen weitergeleitet Im Kreis Borken sind aktuell 528 MWp PV-Dachanlagen installiert. Die mittlere Größe einer PV-Dachanlage beträgt dabei ~25 kWp. Um bis zum Jahr 2040 möglichst alle geeigneten Dachflächen mit PV-Anlagen zu versehen, sind weitere Anreize und Impulse im Bereich Sensibilisierung, Bewusstseinsschaffung und im Setzen von Anreizen notwendig.

Nächste Schritte:

Der Kreis Borken setzt gemeinsam mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten die erfolgreiche Informationskampagne „Solartage“ aus dem letzten Jahr in Zusammenarbeit mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) fort. Online-Termine sind am 3.4.2023, 17.4.2023, 8.5.2023, 5.6.2023 jeweils um 18.00 Uhr.

Alle Angebote sind kostenlos, die Anmeldung erfolgt direkt über den SFV unter www.sfv.de/aktuelles/termine.

 

EN 4 Neue Betriebs-, Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle für Erneuerbare Energien – Anlagen

In den nächsten Jahren fallen verstärkt Anlagen aus der EEG-Förderung. Ein Abschalten dieser Anlagen würde die aktuelle THG-Bilanz verschlechtern und dem Ziel der Klimaneutralität widersprechen. Der Weiterbetrieb von PV-, Biogas- und Windenergieanlagen im Kreis Borken muss somit technisch und wirtschaftlich bewertet werden. Dazu könnten neue Betriebs-, Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle erarbeitet werden. Das 2022 vom Kreistag aufgelegte Batteriespeicherförderprogramm unterstützt den Ausbau der PV-Dachflächen.

Nächste Schritte

·         Bereits vor mehr als zehn Jahren hat der Kreis Borken die Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien in einer „Energielandkarte“ dargestellt. Die Energielandkarte wird aktuell fortgeschrieben. Ziel ist, die Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien anschaulich darzustellen.

·         Das Batteriespeicherförderprogramm wird fortgesetzt. Zum Förderprogramm sind in den ersten Monaten 2023 bereits 22 Anträge eingegangen.

 

Stand 2.1.2023                                                                     Stand 30.4.2023

Gesamtfördersumme:

28.500€

(38 Anträge)

Gesamtfördersumme:

45.500€

(60 Anträge)

Fördersumme - bewilligt:

23.000€

(31 Anträge)

Fördersumme - bewilligt:

40.000€

(53 Anträge)

Fördersumme - ausgezahlt:

2.500€

(3 Anträge)

Fördersumme - ausgezahlt:

3.500€

(4 Anträge)

Fördersumme - offen:

3.000€

(4 Anträge)

Fördersumme - offen:

500€

(1 Anträge)

 

 

 

 

Fördersumme - Nachforderung:

1.500€

(2 Anträge)

 

EN 6 Ausbau der E-Ladesäuleninfrastruktur

Um die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu können, müssen zentrale und sinnvolle Standorte identifiziert werden. Diese sind vor allem dort, wo entsprechende Standzeiten vorhanden sind. Derartige Standorte sind sorgfältig auszuwählen (bspw. im Zentrum oder in einzelnen Quartieren). Dies gilt besonders für Schnellladeinfrastruktur. Als wichtiger strategischer Partner und potenzieller Betreiber sollten die Stadtwerke für Ausbau und Betrieb federführend agieren.

Nächste Schritte:

·         Abstimmung mit den Stadtwerken und Kommunen zum Ausbau hat auch in 2022 stattgefunden.

·         Dynamische Entwicklung auch im vergangenen Jahr: Zum 01.01.23 im Kreisgebiet insgesamt 496 Ladepunkte (452 Normallader, 44 Schnelllader). Dies entspricht eine Steigerung um 125 Ladepunkten (rund 33%) in einem Jahr.

·         Der aktuelle Bestand im Kreis Borken bietet vom Mengengerüst und der geografischen Verteilung eine gute Basis für den weiteren Markthochlauf.

·         Jährlich weiter signifikanter Ausbau durch Stadtwerke prognostiziert, insb. auch an halb-öffentlichen Standorten (z.B. Parkplätzen von Supermärkten oder Freizeitmöglichkeiten).

·         Überregionale Programme zum Ausbau von Schnellladeinfrastruktur (auch über 150 kW) teils noch in Vergabe- bzw. Entscheidungsverfahren.

 

GW 1 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen

Die Zusammenarbeit der Klimaschutzmanagerinnen und -manager im Kreis Borken in der „Allianz für Klimaschutz“ soll weiter gestärkt werden. Der Kreis bietet den Kommunen an, miteinander Projekte, insbesondere zur energetischen Gebäudesanierung oder auch zu Neubaugebieten, zur Wärmewende und Geothermie, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und in der Öffentlichkeitsarbeit anzugehen. Wesentliche Elemente der Zusammenarbeit sind dabei die kreisweite jährlich stattfindende Klimawoche und die unterjährigen gemeinsamen Veranstaltungen des Klimakreises Borken mit den kreisangehörigen Kommunen.

Nächste Schritte:

·         Seit 2022 finden monatliche Vernetzungstreffen statt.

·         Fortführung der monatlichen Vernetzungstreffen für 2023 ist geplant mit stärkeren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen.

·         Klimawochen als gemeinsames Veranstaltungsformat des Kreises mit den Kommunen 18.09. bis 01.10.2023.

·         Das Leader-Projekt zur Klimafolgenanpassung wird gemeinsam mit den Kommunen aktuell umgesetzt.

 

GW 2 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kreisen im Münsterland

Das Klimaschutzmanagement nimmt regelmäßig an Austauschveranstaltungen auf operativer und strategischer Ebene teil, die vom Klimanetzwerker bei NRW.Energy4Climate für das Münsterland organisiert werden. Dies bietet die Möglichkeit, im Themenfeld Klimaschutz mit den anderen Münsterland-Kreisen gemeinsam Projekte anzustoßen, sich auszutauschen, gegenseitig voneinander zu lernen.

Nächste Schritte:

·         2023 haben bereits zwei Termine der Münsterlandkreise mit der NRW.Energy4Climate stattgefunden. Die Münsterlandkreise tauschen sich dabei zu aktuellen Themenstellungen aus und stimmen mögliche gemeinsame Projekte und Förderanträge ab (z. B. HyPerformer-Bewerbung).

·         Für zwei Projekte im Rahmen des Förderaufrufs REGIO.NRW –TRANSFORMATION haben die Münsterlandkreise LOIs unterzeichnet: für die Projekte BioNet (= Biogastechnik im Münsterland zu einem wichtigen Baustein in zukünftigen Energiesystemen weiterentwickeln) und ErNa (=energetische Nachbarschaften im Münsterland zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung)

·         Die Nutzung der münsterlandweiten Materialien für kommunale Klimakampagnen wird 2023 auf den Prüfstand gestellt.

·         Unter dem Slogan „Münsterland ist Klimaland“ will sich das Münsterland noch stärker als bisher als klimaaktive Region präsentieren.

 

GW 4 Modellprojekt „Biogas für die Wärmewende“

Um den Brennstoffbedarf für das Jahr 2040 aus dem Zielszenario des Klimaschutzkonzeptes 3.0 decken zu können, bedarf es der Errichtung von Wärmenetzen, um eine effiziente Nutzung der knappen klimafreundlichen Brennstoffe zu gewährleisten. Durch bauliche Gegebenheiten kann in einigen Quartieren der Betrieb einer Wärmepumpe nicht für eine ausreichende Wärmeversorgung ausreichen. Hier kann durch entsprechende Wärmenetze ein ausreichend hohes Temperaturniveau bereitgestellt werden, um eine dezentrale Verbrennung zu ersetzen. Ausgewählte Standorte, die im Rahmen der Biogaspotenzialstudie identifiziert wurden, können als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Wärmenetzen dienen. An die Ergebnisse der Biogaspotenzialstudie anknüpfend soll versucht werden, die Wärmebereitstellung aus Biogasanlagen und aus industrieller Abwärme im Kreis Borken im Kontext der kommunalen Wärmeplanungen zu thematisieren.

Nächste Schritte:

·         Die Ergebnisse der Studie „Biogas für die Wärmewende“ sollen im Rahmen des runden Tisches Energie (sh. EN 2) den Kommunen vorgestellt werden. Ziel ist, die Kommunen über die Ergebnisse zu informieren, damit sie diese möglicherweise in ihre Planungen einbeziehen können.

 

WI 4 Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen

Es sollen Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Dabei wird auf bestehenden Formaten aufgebaut.

 

Nächste Schritte:

·         Ein Ansatz zum weiteren Vorgehen in diesem Maßnahmensteckbrief könnte sich aus dem Projekt CIRCO (Circular Economy in der Praxis) der Effizienzagentur NRW ergeben. Mit der Effizienzagentur hat ein erster telefonischer Kontakt hierzu stattgefunden. Ein Austausch zu den Chancen und Möglichkeiten von CIRCO im Kreis Borken ist in Abstimmung mit der WFG in Planung.

 

 

Für folgende Maßnahmensteckbriefe des Starterpaketes werden nächste Schritte gemeinsam mit beteiligten Akteuren wie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken und dem Bildungsbüro in den kommenden Wochen abgestimmt und ausgearbeitet.

 

WI3

Förderberatung für Unternehmen

BNE 1

Unterstützung des Regionalzentrums Bildung für nachhaltige Entwicklung der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland (NLW)

Ö1

Ausbau von Informationskampagnen und Veranstaltungen