Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz nimmt den Bericht zum Klimaschutzkonzept 3.0 – Weiteres Vorgehen im
Starterparket der Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis.
Sachstand:
Der
Kreistag hat am 16.03.2023 das Klimaschutzkonzept für den Kreis Borken mit 28
Maßnahmensteckbriefen in 7 Handlungsfeldern beschlossen. Vereinbartes Ziel ist
die rechnerische Klimaneutralität bis spätestens 2040. Um dieses Ziel zu
erreichen ist ein Einstieg in eine sofortige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
3.0 notwendig. Dazu weist das Klimaschutzkonzept 3.0 im Rahmen der
Konzepterstellung gemeinsam mit den Fraktionen ausgewählte Starterprojekte aus
sowie nachgelagerte Maßnahmen, die teilweise auf der Grundlagenarbeit des
Starterpakets aufbauen und dieses ergänzen.
Im
Folgenden wird der Sachstand und das weitere Vorgehen in den zum Starterpaket
gehörenden Maßnahmensteckbriefen beschrieben.
Ü1 Ausbau Allianz für Klimaschutz (Akteursnetzwerk und Kommunikationsplattform)
Die
Allianz für Klimaschutz befindet sich seit 2021 im Aufbau als loses Netzwerk
von Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Bürgerinnen und
Bürger. Hierzu wurde eine Internetseite aufgebaut und freigeschaltet. Ziel ist,
weitere Mitglieder zu gewinnen. Hierzu gehören Bürgerinnen und Bürger, die als
Klimabotschafterinnen und Klimabotschafter auf der Webseite der Allianz Gesicht
zeigen für den Klimaschutz und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit
ihrem Beispiel andere mitnehmen. Veranstaltungen und Projekte sollen durch die
Allianz für Klimaschutz angestoßen und umgesetzt werden. Der Austausch von
Ideen und Best-Practice-Beispielen soll weiter gefördert werden.
Nächste Schritte:
·
Aktivierung
weiterer Unternehmen und der Zivilgesellschaft über eine stärkere
Öffentlichkeitsarbeit zu den Klimawochen (18.09. bis 01.10.2023).
·
Perspektivisch
soll die Internetseite aktualisiert und lebendiger als Austausch- und
Mitwirkungsplattform gestaltet werden.
EN 1 Ausbau Windenergie
Im
Kreis Borken sind aktuell 318 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 559 MWel
installiert. Diese erzeugen rd. 60% des Gesamtstromverbrauchs im Kreisgebiet.
Die Kreisverwaltung berät im Vorfeld einer Antragstellung hinsichtlich der zu
erstellenden Antragsunterlagen, kritischen Fragen des einzelnen Standorts und
aktuellen Entwicklungen.
Die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigungsverfahren für WEA unterliegen
aktuell einer enormen Dynamik und zielen insbesondere auf die
Landesentwicklungs- und Regionalplanung:
·
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auslegung und
Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW) im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind-
und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien) vom 28. Dezember 2022, der
sich an die Regionalplanungsbehörden richtet.
·
Wind-an-Land-Gesetz (Inkrafttreten 01.Februar 2023) - Mit dem
Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund ein neues Regelungsregime für den
erforderlichen Windenergieausbau geschaffen. Nordrhein-Westfalen wird danach
verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Die
Umsetzung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung.
Nächste Schritte:
1. Der Kreis Borken berät auch
weiterhin WEA-Projektierer frühzeitig in ihren Planungen zu notwendigen
Arbeitsschritten im Zuge des bau- oder immissionsschutzrechtlichen Antrages.
Aktuell liegen dem Kreis Borken etwa 100 offene Anfragen zu WEA vor.
Schwerpunkte zeichnen sich im Raum Reken (15 Anlagen) und Ahaus (12 Anlagen)
ab. Keine Planungen sind für Isselburg, Legden und Bocholt bekannt.
Der
LEP-Erlass und auch das Wind-an-Land-Gesetz wirken auf die überregionalen
Planungsprozesse.
2. Änderung
Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung
Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung
Münster beteiligt den Kreis Borken als der in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stelle zur Änderung des Regionalplans Münsterland - Anpassung an
den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den
Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Aufgrund der sehr
komplexen und vielfältigen Änderungen – bzw. politischen Beratung in den
Kommunen - besteht die Möglichkeit vom 6. März 2023 bis einschließlich 30.
September 2023 eine Stellungnahme in das Verfahren einzubringen. Es ist
beabsichtigt, die vom Kreis Borken zu erstellende Fachstellungnahme im Rahmen
der Änderung des Regionalplanes Münsterland – Anpassung an den
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) dem Ausschuss für Natur,
Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz in seiner Sitzung am 31. 08.2023
vorzulegen.
3. Leitungsbau
Zum Sachstand der Bundesfachplanung und damit
verbundenen aktuellen Leitungsbauvorhaben wird kontinuierlich durch den
Fachbereich Natur und Umwelt im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz berichtet. Dies ist auch für die Sitzung am 25.05.2023 vorgesehen.
EN2 Freiflächen-PV
Der
im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitete
Handlungsleitfaden PV-Freiflächen soll eine Unterstützung für die Kommunen im
Kreis sein. Dafür wurden für alle 17 Städte und Gemeinden Potentialflächen
identifiziert, die sich für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
in besonderem Maße eignen können. Berücksichtigung fanden dabei planerische,
wirtschaftliche, landwirtschaftliche, naturschutzfachliche und
wasserwirtschaftliche Belange. Der Leitfaden liefert nun Grundlagen für
kommunale Bauleitplanungen. Weiterhin entscheidet jede Kommune selbst, für
welche Flächen sie eine Bauleitplanung anstoßen möchte.
Nächste Schritte:
·
Der Leitfaden ist als
„lebendiges Dokument“ zu sehen und wird laufend fortgeschrieben.
·
Einrichtung eines „Runden Tisch“ erneuerbare Energien mit den
leitenden Ansprechpartnerinnen und –partnern der Kommunen, um sich zu möglichem
interkommunalen Zusammenwirken, zu einem möglichen Zusammenwirken von Kommunen
und Kreis und auch zur Aufgabenabgrenzung auszutauschen.
EN 3 Ausbau Dachflächen-PV
Um
den Ausbau von PV auf privaten Dächern im Kreis Borken voranzutreiben, wurden
bisher Informationsveranstaltungen aus dem Klimaschutzmanagement heraus und in
Kooperation mit der Verbraucherzentrale sowie dem Netzwerk ALTBAUNEU® sowie dem
Solarförderverein NRW zu diesem Thema angeboten. Zusätzlich informierten
Pressemitteilungen die Bürgerschaft über Neuerungen im Bereich PV auf privaten
Dächern. Das Klimaschutzmanagement des Kreises Borken hat zudem Anfragen
(speziell zu Fördermöglichkeiten von PV-Anlagen) der Bürgerschaft
entgegengenommen, über Inhalte informiert sowie an entsprechende Stellen
weitergeleitet Im Kreis Borken sind aktuell 528 MWp PV-Dachanlagen installiert.
Die mittlere Größe einer PV-Dachanlage beträgt dabei ~25 kWp. Um bis zum Jahr
2040 möglichst alle geeigneten Dachflächen mit PV-Anlagen zu versehen, sind
weitere Anreize und Impulse im Bereich Sensibilisierung, Bewusstseinsschaffung
und im Setzen von Anreizen notwendig.
Nächste Schritte:
Der
Kreis Borken setzt gemeinsam mit dem Netzwerk der kommunalen
Klimaschutzbeauftragten die erfolgreiche Informationskampagne „Solartage“ aus
dem letzten Jahr in Zusammenarbeit mit dem Solarenergie-Förderverein
Deutschland e.V. (SFV) fort. Online-Termine sind am 3.4.2023, 17.4.2023,
8.5.2023, 5.6.2023 jeweils um 18.00 Uhr.
Alle
Angebote sind kostenlos, die Anmeldung erfolgt direkt über den SFV unter www.sfv.de/aktuelles/termine.
EN 4 Neue Betriebs-, Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle für
Erneuerbare Energien – Anlagen
In
den nächsten Jahren fallen verstärkt Anlagen aus der EEG-Förderung. Ein
Abschalten dieser Anlagen würde die aktuelle THG-Bilanz verschlechtern und dem
Ziel der Klimaneutralität widersprechen. Der Weiterbetrieb von PV-, Biogas- und
Windenergieanlagen im Kreis Borken muss somit technisch und wirtschaftlich
bewertet werden. Dazu könnten neue Betriebs-, Beteiligungs- und
Finanzierungsmodelle erarbeitet werden. Das 2022 vom Kreistag aufgelegte
Batteriespeicherförderprogramm unterstützt den Ausbau der PV-Dachflächen.
Nächste Schritte
·
Bereits vor
mehr als zehn Jahren hat der Kreis Borken die Entwicklungen im Bereich der
erneuerbaren Energien in einer „Energielandkarte“ dargestellt. Die
Energielandkarte wird aktuell fortgeschrieben. Ziel ist, die Entwicklung im
Bereich der erneuerbaren Energien anschaulich darzustellen.
·
Das Batteriespeicherförderprogramm wird fortgesetzt. Zum Förderprogramm
sind in den ersten Monaten 2023 bereits 22 Anträge eingegangen.
Stand 2.1.2023 Stand 30.4.2023
Gesamtfördersumme:
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28.500€ |
(38 Anträge) |
Gesamtfördersumme: |
45.500€ |
(60 Anträge) |
Fördersumme
- bewilligt: |
23.000€ |
(31 Anträge) |
Fördersumme - bewilligt: |
40.000€ |
(53 Anträge) |
Fördersumme
- ausgezahlt: |
2.500€ |
(3 Anträge) |
Fördersumme - ausgezahlt: |
3.500€ |
(4 Anträge) |
Fördersumme
- offen: |
3.000€ |
(4 Anträge) |
Fördersumme - offen: |
500€ |
(1 Anträge) |
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Fördersumme - Nachforderung: |
1.500€ |
(2 Anträge) |
EN 6 Ausbau der E-Ladesäuleninfrastruktur
Um
die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu können, müssen zentrale und
sinnvolle Standorte identifiziert werden. Diese sind vor allem dort, wo
entsprechende Standzeiten vorhanden sind. Derartige Standorte sind sorgfältig
auszuwählen (bspw. im Zentrum oder in einzelnen Quartieren). Dies gilt
besonders für Schnellladeinfrastruktur. Als wichtiger strategischer Partner und
potenzieller Betreiber sollten die Stadtwerke für Ausbau und Betrieb federführend
agieren.
Nächste Schritte:
·
Abstimmung
mit den Stadtwerken und Kommunen zum Ausbau hat auch in 2022 stattgefunden.
·
Dynamische
Entwicklung auch im vergangenen Jahr: Zum 01.01.23 im Kreisgebiet insgesamt 496
Ladepunkte (452 Normallader, 44 Schnelllader). Dies entspricht eine Steigerung
um 125 Ladepunkten (rund 33%) in einem Jahr.
·
Der aktuelle
Bestand im Kreis Borken bietet vom Mengengerüst und der geografischen
Verteilung eine gute Basis für den weiteren Markthochlauf.
·
Jährlich
weiter signifikanter Ausbau durch Stadtwerke prognostiziert, insb. auch an
halb-öffentlichen Standorten (z.B. Parkplätzen von Supermärkten oder
Freizeitmöglichkeiten).
·
Überregionale
Programme zum Ausbau von Schnellladeinfrastruktur (auch über 150 kW) teils noch
in Vergabe- bzw. Entscheidungsverfahren.
GW 1 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den
kreisangehörigen Kommunen
Die
Zusammenarbeit der Klimaschutzmanagerinnen und -manager im Kreis Borken in der
„Allianz für Klimaschutz“ soll weiter gestärkt werden. Der Kreis bietet den
Kommunen an, miteinander Projekte, insbesondere zur energetischen
Gebäudesanierung oder auch zu Neubaugebieten, zur Wärmewende und Geothermie,
zum Ausbau der erneuerbaren Energien und in der Öffentlichkeitsarbeit
anzugehen. Wesentliche Elemente der Zusammenarbeit sind dabei die kreisweite
jährlich stattfindende Klimawoche und die unterjährigen gemeinsamen
Veranstaltungen des Klimakreises Borken mit den kreisangehörigen Kommunen.
Nächste Schritte:
·
Seit 2022 finden monatliche Vernetzungstreffen statt.
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Fortführung der monatlichen Vernetzungstreffen für 2023 ist geplant mit
stärkeren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen.
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Klimawochen als gemeinsames Veranstaltungsformat des Kreises mit den
Kommunen 18.09. bis 01.10.2023.
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Das Leader-Projekt zur Klimafolgenanpassung wird gemeinsam mit den
Kommunen aktuell umgesetzt.
GW 2 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kreisen
im Münsterland
Das
Klimaschutzmanagement nimmt regelmäßig an Austauschveranstaltungen auf
operativer und strategischer Ebene teil, die vom Klimanetzwerker bei
NRW.Energy4Climate für das Münsterland organisiert werden. Dies bietet die
Möglichkeit, im Themenfeld Klimaschutz mit den anderen Münsterland-Kreisen
gemeinsam Projekte anzustoßen, sich auszutauschen, gegenseitig voneinander zu
lernen.
Nächste Schritte:
·
2023 haben bereits zwei Termine der Münsterlandkreise mit der
NRW.Energy4Climate stattgefunden. Die Münsterlandkreise tauschen sich dabei zu
aktuellen Themenstellungen aus und stimmen mögliche gemeinsame Projekte und
Förderanträge ab (z. B. HyPerformer-Bewerbung).
·
Für zwei Projekte im Rahmen des Förderaufrufs REGIO.NRW –TRANSFORMATION
haben die Münsterlandkreise LOIs unterzeichnet: für die Projekte BioNet (=
Biogastechnik im Münsterland zu einem wichtigen Baustein in zukünftigen
Energiesystemen weiterentwickeln) und ErNa (=energetische Nachbarschaften im
Münsterland zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung)
·
Die Nutzung der münsterlandweiten Materialien für kommunale
Klimakampagnen wird 2023 auf den Prüfstand gestellt.
·
Unter dem Slogan „Münsterland ist Klimaland“ will sich das Münsterland
noch stärker als bisher als klimaaktive Region präsentieren.
GW 4 Modellprojekt „Biogas für die Wärmewende“
Um
den Brennstoffbedarf für das Jahr 2040 aus dem Zielszenario des
Klimaschutzkonzeptes 3.0 decken zu können, bedarf es der Errichtung von
Wärmenetzen, um eine effiziente Nutzung der knappen klimafreundlichen
Brennstoffe zu gewährleisten. Durch bauliche Gegebenheiten kann in einigen
Quartieren der Betrieb einer Wärmepumpe nicht für eine ausreichende
Wärmeversorgung ausreichen. Hier kann durch entsprechende Wärmenetze ein
ausreichend hohes Temperaturniveau bereitgestellt werden, um eine dezentrale
Verbrennung zu ersetzen. Ausgewählte Standorte, die im Rahmen der
Biogaspotenzialstudie identifiziert wurden, können als Ausgangspunkt für die
Entwicklung von Wärmenetzen dienen. An die Ergebnisse der Biogaspotenzialstudie
anknüpfend soll versucht werden, die Wärmebereitstellung aus Biogasanlagen und
aus industrieller Abwärme im Kreis Borken im Kontext der kommunalen
Wärmeplanungen zu thematisieren.
Nächste Schritte:
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Die Ergebnisse der Studie „Biogas für die Wärmewende“ sollen im Rahmen
des runden Tisches Energie (sh. EN 2) den Kommunen vorgestellt werden. Ziel
ist, die Kommunen über die Ergebnisse zu informieren, damit sie diese
möglicherweise in ihre Planungen einbeziehen können.
WI 4 Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen
Es sollen Energie- und
Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Dabei wird auf bestehenden Formaten aufgebaut.
Nächste Schritte:
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Ein Ansatz zum weiteren Vorgehen in diesem
Maßnahmensteckbrief könnte sich aus dem Projekt CIRCO (Circular Economy in der
Praxis) der Effizienzagentur NRW ergeben. Mit der Effizienzagentur hat ein
erster telefonischer Kontakt hierzu stattgefunden. Ein Austausch zu den Chancen
und Möglichkeiten von CIRCO im Kreis Borken ist in Abstimmung mit der WFG in
Planung.
Für
folgende Maßnahmensteckbriefe des Starterpaketes werden nächste Schritte
gemeinsam mit beteiligten Akteuren wie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Borken und dem Bildungsbüro in den kommenden Wochen abgestimmt
und ausgearbeitet.
WI3 |
Förderberatung für Unternehmen |
BNE 1 |
Unterstützung des Regionalzentrums Bildung für nachhaltige Entwicklung
der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland (NLW) |
Ö1 |
Ausbau von Informationskampagnen und Veranstaltungen |