Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand der Schulentwick-lungsplanung der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 80 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
Sachdarstellung:
Allgemeine
Rahmenbedingungen
Die Schulen stehen vor großen
Herausforderungen, die Auswirkungen auf die Anforderungen an Schulgebäude
haben. Hierzu zählen insbesondere:
·
Lehrkräftemangel, der z.T. versucht wird, durch
anderes Personal zu kompensieren
·
Veränderte Schülerschaft und gesellschaftliche
Entwicklungen:
o
die Schülerschaft wird durch Inklusion und
Integration heterogener,
o
die Folgen der Corona-Pandemie sind in der Schule
weiterhin spürbar – z.B. nehmen Beratungsbedarfe und Fälle von Schulabsentismus
zu,
o
insgesamt steigt der Anteil von
Unterstützungsbedarfen.
·
Die Schulentwicklungsplanung wird immer dynamischer
und somit ist es schwieriger, langfristige Planungen auf den Weg zu bringen –
zusätzlicher Faktor ist die Zuwanderung.
·
Die Entwicklungen der Schülerzahlen sind bei den
verschiedenen Schulformen sehr unterschiedlich.
·
Die Schülerwanderung von den weiterführenden Schulen
in die Sek II-Angebote an Berufskollegs ist mit Gründung der Gesamtschulen und
der Rückkehr zu G9 rückläufig.
·
Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ab
2026 verursacht zusätzliche Raumbedarfe.
Vor diesem Hintergrund brauchen Schulen
Unterstützung, um mit den veränderten Rahmenbedingungen ein gutes Schulangebot
umsetzen zu können:
·
Es müssen nicht nur Unterrichtsräume, sondern auch
Möglichkeiten für Kleingruppenarbeit und Ganztagsangeboten geschaffen werden.
·
Der Bedarf an Besprechungs- und Beratungsräumen in
Schulen nimmt zu.
·
Es wird mehr Angebot der Ganztagsbetreuung in den
Schulen geben; insbesondere im Primarbereich.
·
Zusätzliches Personal in den Schulen benötigt
zusätzliche Arbeitsplätze.
·
Der Anspruch an Digitalisierung steigt.
Alle diese Veränderungen haben technische
und auch bauliche Anforderungen zur Folge. Dazu sind die Baumaßnahmen vor dem
Hintergrund der komplexer werdenden Bauprozesse und den Anforderungen an
Brandschutz und Barrierefreiheit immer schwieriger zeitnah umzusetzen.
In den nachfolgenden Tabellen wird zunächst
die Ausgangslage der Gebäude der Berufskollegs und Förderschulen in
Trägerschaft des Kreises dargestellt. In den Tabellen erfolgt eine farblich
kenntlich gemachte Bewertung des jeweiligen Gebäudezustandes nach dem
Ampelsystem. Im Anschluss werden jeweils die Perspektiven für die Gebäude der
unterschiedlichen Schulformen beschrieben.
1.
Berufskollegs
1.1 Ausgangslage Schuljahr 2022/2023
1.2 Perspektiven
Die Schülerzahlen an den Berufskollegs
werden nach den aktuellen Prognosen bis ca. 2030 vor allem in den
vollzeitschulischen Bildungsgängen weiter deutlich zurückgehen und sich danach
jedenfalls nicht über das heutige Niveau hinaus entwickeln.
Eine grundsätzliche Fokussierung auf die
Hauptstandorte wird sowohl von der Schulaufsicht der Bezirksregierung als auch
den Schulleitungen vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen
favorisiert.
Das hat folgende Auswirkungen auf den
Raumbedarf der Berufskollegs:
Ø Das Berufskolleg Borken ist gut
aufgestellt und hat perspektivisch eher Raumüberhang.
Ø Das Berufskolleg Am Wasserturm in Bocholt
wird im Laufe des Jahres 2024 vollständig saniert sein. Zusätzlich notwendiger
Raumbedarf wird z.T. gedeckt durch die Nutzung der Gebäude „Benölkenplatz“ und
„Wasserturm“ in Absprache mit der Stadt Bocholt, die Eigentümerin der beiden
Immobilien ist. Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend gedeckt.
Ø Das Berufskolleg Bocholt-West muss
insbesondere im Bereich Brandschutz in den nächsten Jahren sukzessive bis 2027
umfangreich ertüchtigt werden. Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend
gedeckt.
Ø Am Campus Ahaus (Hauptstandort
Berufskolleg Lise Meitner, Berufskolleg für Technik Ahaus und Berufskolleg
Wirtschaft und Verwaltung) ist die Infrastruktur der Gebäude für sich genommen
gut. Ggf. besteht zusätzlicher Raumbedarf für Beratung und Unterstützung am
Campus.
- Der Nebenstandort Gronau
wird weiter als Raumreserve genutzt, bis die weitere Entwicklung des
Campus Ahaus abzusehen ist.
- Am Nebenstandort Stadtlohn
ist eine umfangreiche Grundsanierung erforderlich. Im Rahmen der laufenden
Sanierungsplanungen werden aktuell unterschiedliche Varianten geprüft.
2.
Förderschulen
2.1 Ausgangslage Schuljahr 2022/2023
2.2 Perspektiven
Die Schülerzahlen in allen Förderschulen des
Kreises steigen unabhängig vom Förderschwerpunkt. Diese Entwicklung bestätigt
sich auch überregional.
Das bedeutet, dass Förderschulen weiterhin
benötigt werden – nicht zuletzt zur Entlastung des Regelschulsystems.
Gleichzeitig ist die Personalsituation an Förderschulen besonders
problematisch.
Das hat folgende Auswirkungen auf die
Raumbedarfe der Schulen:
Ø Hans-Christian-Andersen-Schule (Emotionale und
Soziale Entwicklung) in Südlohn
·
Die Gemeinde Südlohn hat aus ihrer Politik den
Auftrag erhalten, das bisher durch den Kreis angemietete Schulgebäude
einschließlich der Sporthalle an den Kreis zu verkaufen. Dem Kreis liegt ein
entsprechendes Angebot der Gemeinde vor.
·
Der Kreis Borken hat kein Interesse an der
Übernahme der Sporthalle. Die schulische Nutzung der Halle steht im Vergleich
zur außerschulischen Nutzung durch die örtlichen Sportvereine deutlich im
Hintergrund. Der Sportunterricht an den Förderschulen wird aufgrund der
geringen Schülerzahlen an den Standorten über Hallennutzungszeiten der
kommunalen Sporthallen abgedeckt.
·
Die Raumbedarfe der Schule können in dem
vorhandenen Schulgebäude auch in Bezug auf eine Ganztagsbetreuung erfüllt
werden. Ggf. muss eine zweckentsprechende Ertüchtigung der Räume erfolgen.
·
Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend
gedeckt.
Ø Overbergschule (Lernen)
Standort Ahaus
- Der Teilstandort Ahaus wird derzeit in Abstimmung mit der Stadt
Ahaus entsprechend dem Raumbedarf der Schule ab dem Sommer 2023
grundsaniert.
- Die Stadt Ahaus möchte Gebäudeeigentümerin bleiben.
- Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend gedeckt.
Ø Overbergschule (Lernen) Standort Bocholt
- Am Teilstandort Bocholt der Overbergschule besteht
Grundsanierungsbedarf.
- Der Schulstandort, der ursprünglich für 400 Schülerinnen und
Schüler ausgelegt war, ist für die Förderschule mit etwa 100 Jugendlichen
allerdings zu groß. Daher ist eine Neuplanung für die Schule notwendig.
- Mit der Stadt Bocholt werden aktuell Gespräche geführt. Mögliche
Optionen für das Schulgelände werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie
durch ein Architekturbüro entwickelt.
- Über die weitere Entwicklung wird gesondert berichtet, sobald es
konkrete Vorschläge gibt.
Ø Brüder-Grimm-Schule (Sprache) Gescher
- Die Schüler-Lehrer-Relation an den Förderschulen sind in den
vergangenen Jahren verändert worden. Während früher durchschnittlich 12
Schülerinnen und Schüler in einer Klasse beschult wurden, sind es heute
bis zu 16 Kinder. Dadurch sind die etwa 40 m² großen Klassenräume zu klein
geworden.
- Die Realisierung des Ganztagsanspruchs im Primarbereich kann am
Standort Gescher nur durch eine Erweiterung realisiert werden.
- Eine grundlegende Überplanung ist notwendig.
Ø Neumühlenschule (Geistige Entwicklung) Borken
- Seit einigen Jahren verzeichnet die Neumühlenschule einen Anstieg
der Schülerzahlen. Zurzeit sind es 160 Schülerinnen und Schüler. 2019
waren es noch 150. Die Schülerzahlen steigen, obwohl Maßnahmen, wie eine
Verkleinerung des Einzugsgebietes und frühere Entlassung aus der Schule
stattgefunden haben.
- Die Klassenräume sind ursprünglich für je 10 (selbständige laufende)
Schülerinnen und Schüler gebaut worden, also nicht nach den Standards für
körperlich-motorische Entwicklung. Die Unterrichtsräume sind zwischen 40
und 50 m² groß.
- Die Schülerschaft hat sich stark verändert. Immer mehr Schülerinnen
und Schüler sind auf einen Rollstuhl angewiesen, benötigen eine
1-zu-1-Betreuung sowie weitere Hilfsmittel wie Steh- und Lauftrainer.
Zudem steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit
Autismus-Spektrum-Störungen, die herausfordernde Verhaltens-weisen zeigen,
einen großen Bewegungsdrang haben und phasenweise nicht in der Gruppe
betreut werden können.
- In den Klassen werden bis zu 15 Schülerinnen und Schüler von zwei
Lehrkräften gleichzeitig unterrichtet. Die Lehrkräfte werden dabei durch
Jugendliche in den Freiwilligendiensten, Integrationskräfte sowie
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter unterstützt. Durchschnittlich
benötigen ein bis zwei Kinder pro Klasse einen Rollstuhl oder andere
Hilfsmittel.
- Perspektivisch muss insbesondere bei diesem Förderschwerpunkt mit
mehr Schülerinnen und Schülern gerechnet werden. Diese Entwicklung gilt
für alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im
Kreisgebiet. Die drei privaten Ersatzschulträger der Förderschulen
Geistige Entwicklung haben entweder gerade erweitert oder planen eine
Erweiterung.
- Der Raumbedarf ist derzeit knapp ausreichend. Zukünftig ist
aufgrund der Schülerzahlen mit weiterem Raumbedarf zu rechnen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle Auswirkungen
in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE