Betreff
Aktueller Sachstand Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Schulen
Vorlage
0133/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand der Schulentwick-lungsplanung der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 80 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)

Sachdarstellung:

Allgemeine Rahmenbedingungen

Die Schulen stehen vor großen Herausforderungen, die Auswirkungen auf die Anforderungen an Schulgebäude haben. Hierzu zählen insbesondere:

·         Lehrkräftemangel, der z.T. versucht wird, durch anderes Personal zu kompensieren

·         Veränderte Schülerschaft und gesellschaftliche Entwicklungen:

o   die Schülerschaft wird durch Inklusion und Integration heterogener,

o   die Folgen der Corona-Pandemie sind in der Schule weiterhin spürbar – z.B. nehmen Beratungsbedarfe und Fälle von Schulabsentismus zu,

o   insgesamt steigt der Anteil von Unterstützungsbedarfen.

·         Die Schulentwicklungsplanung wird immer dynamischer und somit ist es schwieriger, langfristige Planungen auf den Weg zu bringen – zusätzlicher Faktor ist die Zuwanderung.

·         Die Entwicklungen der Schülerzahlen sind bei den verschiedenen Schulformen sehr unterschiedlich.

·         Die Schülerwanderung von den weiterführenden Schulen in die Sek II-Angebote an Berufskollegs ist mit Gründung der Gesamtschulen und der Rückkehr zu G9 rückläufig.

·         Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ab 2026 verursacht zusätzliche Raumbedarfe.


Vor diesem Hintergrund brauchen Schulen Unterstützung, um mit den veränderten Rahmenbedingungen ein gutes Schulangebot umsetzen zu können:

·         Es müssen nicht nur Unterrichtsräume, sondern auch Möglichkeiten für Kleingruppenarbeit und Ganztagsangeboten geschaffen werden.

·         Der Bedarf an Besprechungs- und Beratungsräumen in Schulen nimmt zu.

·         Es wird mehr Angebot der Ganztagsbetreuung in den Schulen geben; insbesondere im Primarbereich.

·         Zusätzliches Personal in den Schulen benötigt zusätzliche Arbeitsplätze.

·         Der Anspruch an Digitalisierung steigt.

Alle diese Veränderungen haben technische und auch bauliche Anforderungen zur Folge. Dazu sind die Baumaßnahmen vor dem Hintergrund der komplexer werdenden Bauprozesse und den Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit immer schwieriger zeitnah umzusetzen.

In den nachfolgenden Tabellen wird zunächst die Ausgangslage der Gebäude der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises dargestellt. In den Tabellen erfolgt eine farblich kenntlich gemachte Bewertung des jeweiligen Gebäudezustandes nach dem Ampelsystem. Im Anschluss werden jeweils die Perspektiven für die Gebäude der unterschiedlichen Schulformen beschrieben.


1.      Berufskollegs

1.1  Ausgangslage Schuljahr 2022/2023


1.2  Perspektiven

Die Schülerzahlen an den Berufskollegs werden nach den aktuellen Prognosen bis ca. 2030 vor allem in den vollzeitschulischen Bildungsgängen weiter deutlich zurückgehen und sich danach jedenfalls nicht über das heutige Niveau hinaus entwickeln.

Eine grundsätzliche Fokussierung auf die Hauptstandorte wird sowohl von der Schulaufsicht der Bezirksregierung als auch den Schulleitungen vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen favorisiert.

Das hat folgende Auswirkungen auf den Raumbedarf der Berufskollegs:

Ø  Das Berufskolleg Borken ist gut aufgestellt und hat perspektivisch eher Raumüberhang.

Ø  Das Berufskolleg Am Wasserturm in Bocholt wird im Laufe des Jahres 2024 vollständig saniert sein. Zusätzlich notwendiger Raumbedarf wird z.T. gedeckt durch die Nutzung der Gebäude „Benölkenplatz“ und „Wasserturm“ in Absprache mit der Stadt Bocholt, die Eigentümerin der beiden Immobilien ist. Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend gedeckt.

Ø  Das Berufskolleg Bocholt-West muss insbesondere im Bereich Brandschutz in den nächsten Jahren sukzessive bis 2027 umfangreich ertüchtigt werden. Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend gedeckt.

Ø  Am Campus Ahaus (Hauptstandort Berufskolleg Lise Meitner, Berufskolleg für Technik Ahaus und Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung) ist die Infrastruktur der Gebäude für sich genommen gut. Ggf. besteht zusätzlicher Raumbedarf für Beratung und Unterstützung am Campus.

  • Der Nebenstandort Gronau wird weiter als Raumreserve genutzt, bis die weitere Entwicklung des Campus Ahaus abzusehen ist.
  • Am Nebenstandort Stadtlohn ist eine umfangreiche Grundsanierung erforderlich. Im Rahmen der laufenden Sanierungsplanungen werden aktuell unterschiedliche Varianten geprüft.


2.       Förderschulen

2.1  Ausgangslage Schuljahr 2022/2023


2.2  Perspektiven

Die Schülerzahlen in allen Förderschulen des Kreises steigen unabhängig vom Förderschwerpunkt. Diese Entwicklung bestätigt sich auch überregional.

Das bedeutet, dass Förderschulen weiterhin benötigt werden – nicht zuletzt zur Entlastung des Regelschulsystems. Gleichzeitig ist die Personalsituation an Förderschulen besonders problematisch.

Das hat folgende Auswirkungen auf die Raumbedarfe der Schulen:

Ø  Hans-Christian-Andersen-Schule (Emotionale und Soziale Entwicklung) in Südlohn

·         Die Gemeinde Südlohn hat aus ihrer Politik den Auftrag erhalten, das bisher durch den Kreis angemietete Schulgebäude einschließlich der Sporthalle an den Kreis zu verkaufen. Dem Kreis liegt ein entsprechendes Angebot der Gemeinde vor.

·         Der Kreis Borken hat kein Interesse an der Übernahme der Sporthalle. Die schulische Nutzung der Halle steht im Vergleich zur außerschulischen Nutzung durch die örtlichen Sportvereine deutlich im Hintergrund. Der Sportunterricht an den Förderschulen wird aufgrund der geringen Schülerzahlen an den Standorten über Hallennutzungszeiten der kommunalen Sporthallen abgedeckt.

·         Die Raumbedarfe der Schule können in dem vorhandenen Schulgebäude auch in Bezug auf eine Ganztagsbetreuung erfüllt werden. Ggf. muss eine zweckentsprechende Ertüchtigung der Räume erfolgen.

·         Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend gedeckt.

Ø  Overbergschule (Lernen) Standort Ahaus

  • Der Teilstandort Ahaus wird derzeit in Abstimmung mit der Stadt Ahaus entsprechend dem Raumbedarf der Schule ab dem Sommer 2023 grundsaniert.
  • Die Stadt Ahaus möchte Gebäudeeigentümerin bleiben.
  • Der Raumbedarf ist perspektivisch ausreichend gedeckt.

Ø  Overbergschule (Lernen) Standort Bocholt

  • Am Teilstandort Bocholt der Overbergschule besteht Grundsanierungsbedarf.
  • Der Schulstandort, der ursprünglich für 400 Schülerinnen und Schüler ausgelegt war, ist für die Förderschule mit etwa 100 Jugendlichen allerdings zu groß. Daher ist eine Neuplanung für die Schule notwendig.
  • Mit der Stadt Bocholt werden aktuell Gespräche geführt. Mögliche Optionen für das Schulgelände werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch ein Architekturbüro entwickelt.
  • Über die weitere Entwicklung wird gesondert berichtet, sobald es konkrete Vorschläge gibt.

Ø  Brüder-Grimm-Schule (Sprache) Gescher

  • Die Schüler-Lehrer-Relation an den Förderschulen sind in den vergangenen Jahren verändert worden. Während früher durchschnittlich 12 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse beschult wurden, sind es heute bis zu 16 Kinder. Dadurch sind die etwa 40 m² großen Klassenräume zu klein geworden.
  • Die Realisierung des Ganztagsanspruchs im Primarbereich kann am Standort Gescher nur durch eine Erweiterung realisiert werden.
  • Eine grundlegende Überplanung ist notwendig.

Ø  Neumühlenschule (Geistige Entwicklung) Borken

  • Seit einigen Jahren verzeichnet die Neumühlenschule einen Anstieg der Schülerzahlen. Zurzeit sind es 160 Schülerinnen und Schüler. 2019 waren es noch 150. Die Schülerzahlen steigen, obwohl Maßnahmen, wie eine Verkleinerung des Einzugsgebietes und frühere Entlassung aus der Schule stattgefunden haben.
  • Die Klassenräume sind ursprünglich für je 10 (selbständige laufende) Schülerinnen und Schüler gebaut worden, also nicht nach den Standards für körperlich-motorische Entwicklung. Die Unterrichtsräume sind zwischen 40 und 50 m² groß.
  • Die Schülerschaft hat sich stark verändert. Immer mehr Schülerinnen und Schüler sind auf einen Rollstuhl angewiesen, benötigen eine 1-zu-1-Betreuung sowie weitere Hilfsmittel wie Steh- und Lauftrainer. Zudem steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen, die herausfordernde Verhaltens-weisen zeigen, einen großen Bewegungsdrang haben und phasenweise nicht in der Gruppe betreut werden können.
  • In den Klassen werden bis zu 15 Schülerinnen und Schüler von zwei Lehrkräften gleichzeitig unterrichtet. Die Lehrkräfte werden dabei durch Jugendliche in den Freiwilligendiensten, Integrationskräfte sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter unterstützt. Durchschnittlich benötigen ein bis zwei Kinder pro Klasse einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel.
  • Perspektivisch muss insbesondere bei diesem Förderschwerpunkt mit mehr Schülerinnen und Schülern gerechnet werden. Diese Entwicklung gilt für alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreisgebiet. Die drei privaten Ersatzschulträger der Förderschulen Geistige Entwicklung haben entweder gerade erweitert oder planen eine Erweiterung.
  • Der Raumbedarf ist derzeit knapp ausreichend. Zukünftig ist aufgrund der Schülerzahlen mit weiterem Raumbedarf zu rechnen.


Entscheidungsalternative(n):

Nein.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE