Der Jugendhilfeausschuss beschließt im
Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Heek, dass die Trägerschaft
für zwei weitere Kita-Gruppen der DRK-gem. Gesellschaft für Sozialen Service
und Bildung gGmbH mit der Maßgabe übertragen wird, auch bereits eine
erforderliche Übergangslösung bereitzustellen.
Rechtsgrundlage:
SGB VIII,
Kinderbildungsgesetz
Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 10.05.2016
Sachdarstellung:
Für den Sozialraum Heek werden in der
mittelfristigen Betreuungsbedarfsplanung Mehrbedarfe in der
Kindertagesbetreuung durch konstant hohe Geburtenzahlen und eine gestiegene
U3-Nachfrage ausgewiesen. Bereits im aktuellen Anmeldeverfahren für das
Kindergartenjahr 2023/24 wird dieser Bedarfsanstieg deutlich.
Für die kommenden
Jahre ist mit weiteren Bedarfszuwächsen zu rechnen. Die Nachfragequote im
U2-Bereich liegt bislang noch im unteren Bereich, so dass ein mittelfristiger
Anstieg zu weiteren Betreuungsbedarfen führt, die in dieser Altersklasse nur
sehr kurzfristig umzusetzen sind.
Die Kita
Wunderwerk wurde zum 01.08.2019 als dreigruppige Einrichtung in Betrieb
genommen; eine Erweiterung auf fünf Gruppen wurde seinerzeit bereits im
Planungsverfahren mitbedacht. Die nun vorgesehene Umsetzung wäre demnach
zeitnah möglich. Eine Realisierung zum Kindergartenjahr 2024/25 ist denkbar.
Sowohl der Investor als auch der Träger der Einrichtung könnten sich diese
Erweiterung um zwei Gruppen grundsätzlich vorstellen.
Da es im
Gemeindegebiet für das Kindergartenjahr 2023/24 noch ungedeckte Bedarfe gibt,
wurde auch die Einrichtung einer Übergangslösung diskutiert. In Absprache mit
dem Landesjugendamt und dem Träger der Einrichtung besteht die Möglichkeit,
diesen Familien einen Betreuungsplatz in den bestehenden Räumlichkeiten der
Kita anzubieten.
Bei einem
Mehrbedarf von zwei Gruppen kommt grundsätzlich die Errichtung einer neuen Kita
mit einem Trägerauswahlverfahren zur Unterstützung der Konzept- und
Trägervielfalt in Betracht und der Jugendhilfeausschuss hat sich auch bei
Erweiterungen bestehender Einrichtungen diese Entscheidung vorbehalten.
In der
Kita-Betreuung wird grundsätzlich die Durchbetreuung von aufgenommenen
U2/U3-Kindern bis zur Einschulung angestrebt. Im ersten Umsetzungsjahr wird mit
der Erweiterung naturgemäß ein starker U3-Schwerpunkt abgebildet. Unter
Berücksichtigung einer ausgewogenen Belegung in den Altersjahrgängen sowie
gegebenenfalls einer Änderung in den Gruppenstrukturen nach den tatsächlichen
Bedarfen eines Kindergartenjahres ist eine Durchbetreuung der Kinder bis zur
Einschulung umsetzbar und bedarfsentsprechend für den Sozialraum Heek.
Zudem sind aufgrund
der höheren betriebswirtschaftlichen Herausforderungen (Personaleinsatz,
Vertretungsfähigkeit, Belegungsplanung, Flexibilisierungsangebote,
Kostenstruktur etc.) und des dynamischen Kita-Ausbaus der letzten Jahre kaum
noch Träger für eine zweigruppige Einrichtung zu gewinnen. Mit einer auf fünf
Gruppen erweiterten Kita lassen sich diese Herausforderungen deutlich besser
bewältigen.
Aufgrund dieser
Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die Gemeinde Heek erhebliche
Vorteile für eine Vergabe der Trägerschaft von zwei zusätzlichen Gruppen an die
DRK gGmbH, sodass eine entsprechende Beauftragung dieses Trägers vorgeschlagen
wird und auf ein offenes Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche
verzichtet werden soll.
Diese Planungen
wurden bei der Gemeinde Heek im Ausschuss für Bildung und Soziales, im Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie im Gemeinderat am 29.03.2023
beraten und mehrheitlich beschlossen.