Betreff
Vergabe der Trägerschaft für zwei weitere Kita-Gruppen in Heek; Erweiterung der Kita Wunderwerk
Vorlage
0139/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Heek, dass die Trägerschaft für zwei weitere Kita-Gruppen der DRK-gem. Gesellschaft für Sozialen Service und Bildung gGmbH mit der Maßgabe übertragen wird, auch bereits eine erforderliche Übergangslösung bereitzustellen.

 


Rechtsgrundlage:

SGB VIII, Kinderbildungsgesetz

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 10.05.2016

 

Sachdarstellung:

Für den Sozialraum Heek werden in der mittelfristigen Betreuungsbedarfsplanung Mehrbedarfe in der Kindertagesbetreuung durch konstant hohe Geburtenzahlen und eine gestiegene U3-Nachfrage ausgewiesen. Bereits im aktuellen Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2023/24 wird dieser Bedarfsanstieg deutlich.

Für die kommenden Jahre ist mit weiteren Bedarfszuwächsen zu rechnen. Die Nachfragequote im U2-Bereich liegt bislang noch im unteren Bereich, so dass ein mittelfristiger Anstieg zu weiteren Betreuungsbedarfen führt, die in dieser Altersklasse nur sehr kurzfristig umzusetzen sind.

Die Kita Wunderwerk wurde zum 01.08.2019 als dreigruppige Einrichtung in Betrieb genommen; eine Erweiterung auf fünf Gruppen wurde seinerzeit bereits im Planungsverfahren mitbedacht. Die nun vorgesehene Umsetzung wäre demnach zeitnah möglich. Eine Realisierung zum Kindergartenjahr 2024/25 ist denkbar. Sowohl der Investor als auch der Träger der Einrichtung könnten sich diese Erweiterung um zwei Gruppen grundsätzlich vorstellen.

Da es im Gemeindegebiet für das Kindergartenjahr 2023/24 noch ungedeckte Bedarfe gibt, wurde auch die Einrichtung einer Übergangslösung diskutiert. In Absprache mit dem Landesjugendamt und dem Träger der Einrichtung besteht die Möglichkeit, diesen Familien einen Betreuungsplatz in den bestehenden Räumlichkeiten der Kita anzubieten.

Bei einem Mehrbedarf von zwei Gruppen kommt grundsätzlich die Errichtung einer neuen Kita mit einem Trägerauswahlverfahren zur Unterstützung der Konzept- und Trägervielfalt in Betracht und der Jugendhilfeausschuss hat sich auch bei Erweiterungen bestehender Einrichtungen diese Entscheidung vorbehalten.

In der Kita-Betreuung wird grundsätzlich die Durchbetreuung von aufgenommenen U2/U3-Kindern bis zur Einschulung angestrebt. Im ersten Umsetzungsjahr wird mit der Erweiterung naturgemäß ein starker U3-Schwerpunkt abgebildet. Unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Belegung in den Altersjahrgängen sowie gegebenenfalls einer Änderung in den Gruppenstrukturen nach den tatsächlichen Bedarfen eines Kindergartenjahres ist eine Durchbetreuung der Kinder bis zur Einschulung umsetzbar und bedarfsentsprechend für den Sozialraum Heek.

Zudem sind aufgrund der höheren betriebswirtschaftlichen Herausforderungen (Personaleinsatz, Vertretungsfähigkeit, Belegungsplanung, Flexibilisierungsangebote, Kostenstruktur etc.) und des dynamischen Kita-Ausbaus der letzten Jahre kaum noch Träger für eine zweigruppige Einrichtung zu gewinnen. Mit einer auf fünf Gruppen erweiterten Kita lassen sich diese Herausforderungen deutlich besser bewältigen.

Aufgrund dieser Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die Gemeinde Heek erhebliche Vorteile für eine Vergabe der Trägerschaft von zwei zusätzlichen Gruppen an die DRK gGmbH, sodass eine entsprechende Beauftragung dieses Trägers vorgeschlagen wird und auf ein offenes Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche verzichtet werden soll.

Diese Planungen wurden bei der Gemeinde Heek im Ausschuss für Bildung und Soziales, im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie im Gemeinderat am 29.03.2023 beraten und mehrheitlich beschlossen.