Betreff
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Rhede mit Übernahme einer dreigruppigen Einrichtung; Vergabe der Trägerschaft
Vorlage
0140/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Rhede, dass die Trägerschaft für eine neue fünfgruppige Kindertageseinrichtung der Kirchengemeinde St. Gudula übertragen wird mit der Maßgabe, dass die bestehende Einrichtung St. Georg in Rhede-Vardingholt mit drei Gruppen inklusive der bereits eingerichteten Übergangsgruppe in diese Kita überführt und eine weitere Übergangslösung zum Kindergartenjahr 2023/24 geschaffen wird.

 


Rechtsgrundlage:

SGB VIII, Kinderbildungsgesetz

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 10.05.2016

 

Sachdarstellung:

In Rhede werden aktuell in 11 Kindertageseinrichtungen, 3 Großtagespflegestellen und der Kindertagespflege Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Die Betreuungsbedarfsplanung für Rhede weist für das Kindergartenjahr 2023/24 weitere Bedarfe aus, die in den bestehenden Einrichtungen nicht gedeckt werden können. Die Möglichkeiten von Umstrukturierungen dieser bestehenden Kitas sowie von Belegung genehmigungsfreier Überhangplätze sind weitestgehend ausgeschöpft. Auch für die Folgejahre wird ein weiterer ungedeckter Bedarf in beiden Altersklassen gesehen.

Im Ergebnis soll daher in Rhede eine neue Kindertageseinrichtung errichtet werden. Zur kurzfristigen Deckung der Betreuungsbedarfe wird bereits zum Kindergartenjahr 2023/24 die Einrichtung von zusätzlichen Plätzen in Großtagespflegestellen oder auch Übergangsgruppen zu bestehenden Kindertageseinrichtungen geplant.

Bereits vor Ermittlung des erhöhten Betreuungsbedarfs wurde für die Kita St. Georg in Rhede-Vardingholt ein umfangreicher Sanierungsbedarf festgestellt. Mehrere Alternativen (Sanierung und möglicherweise auch Erweiterung des Gebäudes) wurden beleuchtet, aber auch die geringfügigste Maßnahme war bereits mit einem Finanzvolumen von etwa 1,1 Mio. EUR beziffert worden. Insgesamt stand daher die Überlegung im Raum, den Bau einer neuen größeren Einrichtung mit der Aufgabe der Kita St. Georg zu verknüpfen und damit die Trägerschaft der neuen Kita insgesamt der Kirchengemeinde St. Gudula zu übertragen.

Nördlich der Gronauer Straße gibt es in Rhede – mit Ausnahme der Kita St. Georg Vardingholt – bisher keine Kindertageseinrichtung. Nach dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Rhede sind die Wohnbaulandentwicklungen in den nächsten Jahren überwiegend im nördlichen Stadtgebiet vorgesehen. In diesem Einzugsgebiet gibt es bereits heute rund 200 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren mit einem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, der aktuell in den bestehenden Kindertageseinrichtungen auf Rheder Stadtgebiet erfüllt wird. Eine weitere Wohnbaulandentwicklung im Bereich der Siedlung Vardingholt-Kirche in den Freiraum ist dagegen aufgrund von landesplanerischen Vorgaben ausgeschlossen. Der Bedarf aus diesem Siedlungsbereich wird mit ca. 1,5 Gruppen prognostiziert. Mit Blick auf die geplante Wohnbaulandentwicklung im nördlichen Stadtgebiet konnte die Stadt Rhede bereits einige Grundstücke in diesem Bereich erwerben. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung bietet sich in diesem Zusammenhang die siedlungsnahe Freifläche südlich der Heilig-Geist-Straße an. Damit kann eine wohnungsnahe Kinderbetreuung auch im Norden des Stadtgebiets Rhede sichergestellt werden. Die Waldgruppe, die bislang an die Kita St. Georg Vardingholt angebunden ist, soll weiter fortgeführt werden.

Sofern die Trägerschaft für die neue Kita (unter Aufgabe der Kita St. Georg Vardingholt) bereits im Vorfeld festgelegt wird, könnte auch die Übergangsgruppe bereits jetzt an eine bestehende Kita der katholischen Kirche angebunden werden, die bei Fertigstellung des Neubaus in diese überführt wird.

Darüber hinaus bietet eine große fünfgruppige Einrichtung eine größere Flexibilität im pädagogischen Angebot als eine kleinere zweigruppige Kita, besonders auch im Hinblick auf die flexibilisierten Betreuungsangebote, dem sukzessiven Übergang der heilpädagogischen Plätze in die Regelbetreuung und dem immer größer werdenden Fachkräftemangel. Insgesamt können größere Kitas personal- und betriebswirtschaftlich besser geführt werden als kleinere Kitas. Ausfallzeiten der Beschäftigten und Auswirkungen des Fachkräftemangels sind in größeren Kitas besser kompensierbar.

Aufgrund dieser Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die Verwaltung der Stadt Rhede erhebliche Vorteile für die Vergabe der Trägerschaft an die Kirchengemeinde St. Gudula, sodass eine entsprechende Beauftragung der Kirchengemeinde zum Betrieb der neuen Einrichtung vorgeschlagen wird. Ein Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche wird aus Sicht der Verwaltung daher nicht empfohlen.

Die Betreuungsbedarfsplanung, der Neubau der Kita im Rheder Norden sowie die Übertragung der Trägerschaft wurden neben weiteren Optionen in einer Informationsveranstaltung am 18.01.2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport der Stadt Rhede am 22.03.2023 beraten. Der Ausschuss hat den Neubau einer fünfgruppigen Einrichtung sowie die Übertragung der Trägerschaft an die katholische Kirchengemeinde St. Gudula mehrheitlich beschlossen. Dieser Abstimmung ist auch der Rat der Stadt Rhede in seiner Sitzung am 19.04.2023 gefolgt. Die Elternschaft der bisherigen Kita hat sich mit einer Stellungnahme innerhalb der Beratungen stark für den Erhalt des Standortes im Siedlungsbereich Vardingholt-Kirche ausgesprochen. Für den Fall einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Gründung einer Elterninitiative für eine eingruppige Einrichtung wird die Verwaltung dieses Engagement gemeinsam mit der Stadt Rhede beratend unterstützen. Im Weiteren wird auf die Sitzungsvorlage der Stadt Rhede hingewiesen (https://rhede.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=20231302100043).