Der Jugendhilfeausschuss beschließt im
Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Rhede, dass die
Trägerschaft für eine neue fünfgruppige Kindertageseinrichtung der
Kirchengemeinde St. Gudula übertragen wird mit der Maßgabe, dass die bestehende
Einrichtung St. Georg in Rhede-Vardingholt mit drei Gruppen inklusive der
bereits eingerichteten Übergangsgruppe in diese Kita überführt und eine weitere
Übergangslösung zum Kindergartenjahr 2023/24 geschaffen wird.
Rechtsgrundlage:
SGB VIII,
Kinderbildungsgesetz
Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 10.05.2016
Sachdarstellung:
In Rhede werden aktuell in 11
Kindertageseinrichtungen, 3 Großtagespflegestellen und der Kindertagespflege
Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Die Betreuungsbedarfsplanung für Rhede
weist für das Kindergartenjahr 2023/24 weitere Bedarfe aus, die in den
bestehenden Einrichtungen nicht gedeckt werden können. Die Möglichkeiten von
Umstrukturierungen dieser bestehenden Kitas sowie von Belegung genehmigungsfreier
Überhangplätze sind weitestgehend ausgeschöpft. Auch für die Folgejahre wird
ein weiterer ungedeckter Bedarf in beiden Altersklassen gesehen.
Im Ergebnis soll
daher in Rhede eine neue Kindertageseinrichtung errichtet werden. Zur
kurzfristigen Deckung der Betreuungsbedarfe wird bereits zum Kindergartenjahr
2023/24 die Einrichtung von zusätzlichen Plätzen in Großtagespflegestellen oder
auch Übergangsgruppen zu bestehenden Kindertageseinrichtungen geplant.
Bereits vor
Ermittlung des erhöhten Betreuungsbedarfs wurde für die Kita St. Georg in
Rhede-Vardingholt ein umfangreicher Sanierungsbedarf festgestellt. Mehrere
Alternativen (Sanierung und möglicherweise auch Erweiterung des Gebäudes)
wurden beleuchtet, aber auch die geringfügigste Maßnahme war bereits mit einem
Finanzvolumen von etwa 1,1 Mio. EUR beziffert worden. Insgesamt stand daher die
Überlegung im Raum, den Bau einer neuen größeren Einrichtung mit der Aufgabe
der Kita St. Georg zu verknüpfen und damit die Trägerschaft der neuen Kita
insgesamt der Kirchengemeinde St. Gudula zu übertragen.
Nördlich der
Gronauer Straße gibt es in Rhede – mit Ausnahme der Kita St. Georg Vardingholt
– bisher keine Kindertageseinrichtung. Nach dem Stadtentwicklungskonzept der
Stadt Rhede sind die Wohnbaulandentwicklungen in den nächsten Jahren
überwiegend im nördlichen Stadtgebiet vorgesehen. In diesem Einzugsgebiet gibt
es bereits heute rund 200 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren mit einem
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, der aktuell in den bestehenden
Kindertageseinrichtungen auf Rheder Stadtgebiet erfüllt wird. Eine weitere
Wohnbaulandentwicklung im Bereich der Siedlung Vardingholt-Kirche in den
Freiraum ist dagegen aufgrund von landesplanerischen Vorgaben ausgeschlossen.
Der Bedarf aus diesem Siedlungsbereich wird mit ca. 1,5 Gruppen prognostiziert.
Mit Blick auf die geplante Wohnbaulandentwicklung im nördlichen Stadtgebiet
konnte die Stadt Rhede bereits einige Grundstücke in diesem Bereich erwerben.
Für den Neubau der Kindertageseinrichtung bietet sich in diesem Zusammenhang
die siedlungsnahe Freifläche südlich der Heilig-Geist-Straße an. Damit kann
eine wohnungsnahe Kinderbetreuung auch im Norden des Stadtgebiets Rhede
sichergestellt werden. Die Waldgruppe, die bislang an die Kita St. Georg
Vardingholt angebunden ist, soll weiter fortgeführt werden.
Sofern die
Trägerschaft für die neue Kita (unter Aufgabe der Kita St. Georg Vardingholt)
bereits im Vorfeld festgelegt wird, könnte auch die Übergangsgruppe bereits
jetzt an eine bestehende Kita der katholischen Kirche angebunden werden, die
bei Fertigstellung des Neubaus in diese überführt wird.
Darüber hinaus
bietet eine große fünfgruppige Einrichtung eine größere Flexibilität im
pädagogischen Angebot als eine kleinere zweigruppige Kita, besonders auch im
Hinblick auf die flexibilisierten Betreuungsangebote, dem sukzessiven Übergang
der heilpädagogischen Plätze in die Regelbetreuung und dem immer größer
werdenden Fachkräftemangel. Insgesamt können größere Kitas personal- und
betriebswirtschaftlich besser geführt werden als kleinere Kitas. Ausfallzeiten
der Beschäftigten und Auswirkungen des Fachkräftemangels sind in größeren Kitas
besser kompensierbar.
Aufgrund dieser
Ausgangsbedingungen sehen die Verwaltung und auch die Verwaltung der Stadt
Rhede erhebliche Vorteile für die Vergabe der Trägerschaft an die
Kirchengemeinde St. Gudula, sodass eine entsprechende Beauftragung der
Kirchengemeinde zum Betrieb der neuen Einrichtung vorgeschlagen wird. Ein
Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche wird aus Sicht der Verwaltung
daher nicht empfohlen.
Die
Betreuungsbedarfsplanung, der Neubau der Kita im Rheder Norden sowie die
Übertragung der Trägerschaft wurden neben weiteren Optionen in einer
Informationsveranstaltung am 18.01.2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und in
der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport der Stadt Rhede am
22.03.2023 beraten. Der Ausschuss hat den Neubau einer fünfgruppigen
Einrichtung sowie die Übertragung der Trägerschaft an die katholische
Kirchengemeinde St. Gudula mehrheitlich beschlossen. Dieser Abstimmung ist auch
der Rat der Stadt Rhede in seiner Sitzung am 19.04.2023 gefolgt. Die
Elternschaft der bisherigen Kita hat sich mit einer Stellungnahme innerhalb der
Beratungen stark für den Erhalt des Standortes im Siedlungsbereich Vardingholt-Kirche
ausgesprochen. Für den Fall einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Gründung
einer Elterninitiative für eine eingruppige Einrichtung wird die Verwaltung
dieses Engagement gemeinsam mit der Stadt Rhede beratend unterstützen. Im
Weiteren wird auf die Sitzungsvorlage der Stadt Rhede hingewiesen (https://rhede.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=20231302100043).