Sachdarstellung:
Am 1.1.23 ist die Mehrwegpflicht für
Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen in Kraft getreten. Diese gilt für
Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten.
Damit sollen Verbrauch und Abfälle aus Einwegverpackungen reduziert werden.
Das Anbieten von Einwegkunststoffverpackungen für
beispielsweise Restaurants, Imbissläden oder Bäckereien bleibt zwar erlaubt, es
muss aber zusätzlich und ohne Aufpreis eine Mehrwegalternative angeboten
werden. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 80 qm Verkaufsfläche oder mehr als
fünf Arbeiternehmer*innen (Vollzeitäquivalente). Bei Kleinbetrieben muss den
Kund*innen ermöglicht werden, mitgebrachte Mehrwegverpackungen zu befüllen.
Die Kontrolle der Betriebe obliegt den Kreisen bzw.
kreisfreien Städten.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90 /Die
Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Sicherheit und Ordnung:
1.
Wie
viele Betriebe im Kreis Borkensind von der Regelung betroffen, weil sie mehr
als 80 qm Fläche oder mehr als 5 Beschäftigte haben?
2.
Wie
viele Betriebe im Kreisgebiet, die Essen/Getränke zum Mitnehmen anbieten, haben
weniger als 80 qm Verkaufsfläche und weniger als fünf Beschäftigte?
3.
Wurden
bereits Stichproben durchgeführt und wie wird geprüft?
4.
Falls
nein: Wann sollen die ersten betroffenen Betriebe auf Einhaltung dieser neuen
Regelung überprüft werden?
Mit
freundlichen Grüßen
Monika
Logermann
Sebastian
Heilmann
Ernst Brüninghaus