Betreff
Sachstand zur Umsetzung der Beschlussfassungen zu den Haushaltanträgen für das Budget 06 für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
0156/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Beschlussfassungen zu den Haushaltanträgen für das Budget 06 für das Haushaltsjahr 2023 (Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz vom 02.03.2023) zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung:

Haushaltsantrag 06-01 der SPD-Fraktion: Alternative zum Maisanbau - die Durchwachsene Silphie (silphium perfoliatum)

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-01 zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der LWK im Rahmen der Landesförderung „Gewässerkooperation Wasserqualität“ zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers beim Land initiativ zu werden, um im Kreis Borken auch den Anbau der Silphie zu fördern.

 

Landwirtschaftskammer und Kreisverwaltung haben sich am 09.05.0223 fachlich zu dem Antrag ausgetauscht. Die Einbindung des Antrages 06-01 – Silphie-Anbau – in das Projekt „Gewässerkooperation Wasserqualität“ auf dem Gebiet der Gemeinde Legden ist in diesem Gespräch vereinbart worden. Die im Jahr 2022 gegründete Pilot-Gewässerkooperation Legden/Asbeck (SV 0343/2022 Kreis) hat zum Ziel, zu zeigen, dass ein intensiver Ackerbau zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen auf der einen Seite sowie Natur- und Wasserschutz auf der anderen Seite möglich sind. Die Erreichung dieser Ziele soll durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden. Als erste Maßnahme ist im November 2023 auf jedem Mitgliedsbetrieb eine Beprobung ausgewählter Flächen geplant. In der durchwurzelten Bodenzone wird sowohl der Reststickstoffgehalt ermittelt als auch die Versorgung mit Grundnährstoffen untersucht. Darüber soll 2023 das Kooperationsgebiet hydrologisch und hydrologisch untersucht und begutachtet werden. Auf dieser Basis soll dann 2024 eine Gebietskulisse für den Silphie-Einsatz als eine Säule im Gesamtkonzept festgelegt werden. In der Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 16.11.2023 wird zum Sachstand der Gewässerkooperation Wasserqualität Legden erneut berichtet.

 

 

Haushaltsantrag 06-02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
UWG-Fraktion: Kräuterreiches Grünland: gut für Klima, Biodiversität und Kühe

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-02 zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Rahmen der für 2023 erstmals geplanten und auch vom Kreis Borken mitfinanzierten Begleitung der Biologischen Station Zwillbrock bei der Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer und anderen Akteuren wird die Kreisverwaltung zunächst beauftragt, die Biologische Station Zwillbrock und die Landwirtschaftskammer in die Konzeption zur Umsetzung von Förderungsmöglichkeiten für Saatgutmischungen einzubinden. Bei Bedarf werden überplanmäßige Mittel (maximal 30.000 €) im Haushalt bereitgestellt.

 

Am 09.05.2023 haben sich Landwirtschaftskammer, Biologische Station Zwillbrock und Kreisverwaltung umfassend zu dem Beschluss und der Möglichkeit der Umsetzung fachlich ausgetauscht, insbesondere zu rechtlichen, naturschutzfachlichen Aspekten und Aspekten der Förderkulisse der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). In einem Folgetermin am 15.06.2023 sollen die erörterten Ansätze näher konkretisiert werden. Ziel ist, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten, das dem Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz in seiner Sitzung spätestens am 16.11.2023 vorgestellt wird.

 

 

Haushaltsantrag 06-04 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der UWG-Fraktion: 1000-Bäume-Programm für den Kreis Borken

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-02 zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Kreis Borken stellt der Naturfördergesellschaft (NFG) jährlich 30.000 € in den nächsten fünf Jahren zur Förderung der Anpflanzung von vorzugsweise Obstbäumen zur Verfügung

 

Zu der antragsgerechten Verwendung der der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken zur Verfügung gestellten Mittel hat am 03.05.2023 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Naturfördergesellschaft stattgefunden. Vereinbart worden ist, die bislang im mehrjährigen Abstand stattfindende Obstbaumpflanzaktion in den kommenden fünf Jahren jährlich stattfinden zu lassen. Wie bisher sollen ausschließlich Hochstamm-Obstbaumsorten im Außenbereich des Kreises Borken gefördert werden. Die Pflanzaktion soll noch stärker als in den vergangenen Jahren beworben werden. Um den Verwaltungsaufwand zu optimieren wird 2023 erstmals auf ein rein digitales Verfahren umgestellt. Auf Basis der Erfahrungen der diesjährigen Pflanzaktion wird der personelle Aufwand in der Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft bei der Kreisverwaltung geprüft. Mit der Naturfördergesellschaft ist verabredet, ggfls. zusätzlichen Personalaufwand, der aus der Abarbeitung der zusätzlich bereit gestellten Mittel entsteht, in den kommenden fünf Jahren auch aus diesen Mitteln bereit zu stellen.

 

 

Zum Haushaltantrag 06-05 der FDP-Fraktion: Erneuerbare Energien auf Parkplätzen gewinnen – "Grün statt Grau" wird auf die Beratung und Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 16.03.2023 verwiesen. Die weitere sachliche Befassung erfolgt im Ausschuss für Verkehr und Bauen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE