Betreff
Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. - Sachstand
Vorlage
0157/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz nimmt den Sachstand zur Arbeit der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. zur Kenntnis.


 

Sachdarstellung:

Im Budget 06.01.01 Umweltinformation, Klimaschutz und Raumplanung des Kreishaushaltes 2023 sind als Zuschuss an die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken insgesamt 47.500 Euro ausgewiesen. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 17,5 T-Euro. Weitere 30 T-Euro werden der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e.V. in den Jahren 2023 bis 2027 zur Förderung der Anpflanzung von vorzugsweise Obstbäumen zur Verfügung gestellt. Die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. unterstützt mit dem Einsatz dieser Mittel in Aktionen, Projekten und Veranstaltungen die Zielsetzungen des Kompass 2035 das Klimaschutzkonzept umsetzen, Umweltinformationen bereit zu stellen und Angebote zur Umweltbildung zu verstärken.

 

Hintergrund und Aufgabenstellung der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken

"Nicht gegeneinander, sondern miteinander - zum Wohl der Natur in unserer westmünsterländischen Heimat" -Unter diesem Motto wurde die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. im Jahr 1990 gegründet. Ziel insbesondere des Kreises und der Kommunen war seinerzeit, die Naturschützer und Naturnutzer an einen Tisch zu bringen, ihre unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen einzubringen und gemeinsame Wege, die dem Erhalt und der Entwicklung der Natur und Landschaft dienen, zu finden. Seit ihrer Gründung hat die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken ihre Aufgabe, Naturnutzer und Naturschützer zusammen zu bringen und gemeinsam für Natur und Landschaft aktiv zu werden erfüllt. Vorstand und die im Fachbereich Natur und Umwelt der Kreisverwaltung verorte Geschäftsführung arbeiten kontinuierlich daran, die Naturfördergesellschaft in ihren Themenstellungen zeitgemäß weiter zu entwickeln, gesellschaftspolitische Strömungen mit Bezug zu den Themen der NFG aufzunehmen und in Aktivitäten umzusetzen- so zuletzt mit dem „Borkener Apell“ zum achtsamen Umgang mit der Natur und dem Fachvortrag hierzu „Wie gehen Menschen mit der Natur um und was hat sich mit Corona verändert?“ in ihrer Mitgliederversammlung im November 2021 und der Initiierung des Waldklimafonds 2022 (sh. unten). In die Kreisklimawochen bringt sich Naturfördergesellschaft von Beginn an mit Aktionen und Angeboten ein. In diesem Jahr sind erneut fachlich begleitete Führungen zum Thema Wald und ein Fachvortrag zur Lichtverschmutzung in Planung.

Mit zahlreichen Aktionen, Projekten und Maßnahmen trägt die Naturfördergesellschaft zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege der Landschaft bei. Die Unterstützung erfolgt sowohl fachlich als auch finanziell. Die Naturfördergesellschaft nutzt dabei verschiedene Instrumente für ihre Arbeit: Projekte für Bürgerinnen und Bürger (sh. unten) werden ergänzt durch Ausstellungen im Kreishaus und begleitende Vorträge.

Mitglieder und Struktur:

Die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken hat aktuell 110 Mitglieder. Dies sind die Kommunen des Kreises, Naturschutz- und Heimatvereine, Vereine und Verbände der Landwirte, Waldbauern, Jäger, Gärtner, Fischer, Imker, auch Sport- und Erholungsvereine. Natürliche Personen können eine außerordentliche Mitgliedschaft begründen.

Vorsitzender der Naturfördergesellschaft ist seit vielen Jahren Martin Hillenbrand, Mitglied der Landesgemeinschaft Natur und Umwelt – LNU, seine Vertreter sind Markus Schulze Beikel, Vorsitzender der Bezirksgruppe Borken des Waldbauernverbandes und Andreas Janson, Kreisjägerschaft. Der Vorstand wird fachlich unterstützt durch einen Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Landwirtschaft, der Heimatvereine und der Imker. Die ehrenamtlichen Mitglieder von Vorstand und Fachbeirat nehmen insbesondere Aufgaben in der fachlichen Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, in der Konzeptionierung von Projekten und in der Öffentlichkeitsarbeit der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken wahr.

Aktivitäten 2023:

Obstbaumpflanzaktion

Seit ihrer Gründung im Jahre 1990 richtet sich die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. immer wieder mit einer Baumpflanzaktion an die Besitzer von Höfen, Gebäuden und Grundstücken im Außenbereich der Städte und Gemeinden im Kreis Borken. Hierbei werden Obstbäume als Hochstämme sowie Obstsorten, die den ortsüblichen und traditionellen Belangen der münsterländischen Kulturlandschaft entsprechen, kostengünstig angeboten. Weniger um den Obstertrag zu steigern, sondern vielmehr um die Obstwiesen und Obstbäume als Teil des historischen Landschaftsbildes und Lebensraumes für viele Tiere und Pflanzen zu erhalten, führt die Naturfördergesellschaft diese Aktionen durch. Die Obstbaumpflanzaktionen sollen in den kommenden fünf Jahren mit zusätzlich vom Kreistag zur Verfügung gestellten Mitteln jährlich durchgeführt werden.

 

Waldklimafonds

Jüngstes Projekt ist der Waldklimafonds. Der Der Wald im Kreis Borken hat in den vergangenen Jahren stark gelitten. Kleinere Waldparzellen werden dabei nun vermehrt sich selbst und damit einem natürlichen Nachwachsen überlassen. Ohne aktive Bepflanzung kann es aber zum Beispiel aufgrund starker Trockenheit, fehlender Samenbäume oder dichtem Bewuchs mit Brombeeren oder Adlerfarn sehr lange dauern, bis sich ein Bereich erholt und einen neuen Waldbestand bildet. Diese kleineren Waldparzellen, von denen es im Kreisgebiet zahlreiche gibt, nimmt nun ein neues Projekt in den Blick: „Wir helfen dem Wald im Kreis Borken“ haben sich die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken, der Landesbetrieb Wald und Holz, der Waldbauernverband und der KlimaKreis Borken gemeinsam vorgenommen.

Im Sinne der „Allianz für Klimaschutz“ soll das Projekt mit breiter öffentlicher Unterstützung finanziert werden. Dazu hat die Naturfördergesellschaft einen sogenannten „Wald-Klimafonds“ aufgelegt. Auf kleineren Waldflächen, auf denen der vorherige Bestand – oftmals Fichten – abgestorben ist soll mit Hilfe von Sponsoren eine zügige Wiederbewaldung initiiert werden. Im Rahmen des Projekts werden bewaldete Flächen bis zu einem Hektar Größe in den Blick genommen. Der zuständige Revierförster wählt die in Frage kommende Fläche in Absprache mit dem Waldbesitzer aus und erstellt ein Bepflanzungskonzept. Gespendet und angepflanzt werden pro Waldfläche maximal 1.000 einheimische Laubbäume, natürlich nachgewachsene Gehölze werden einbezogen, auch noch vorhandene Altbäume bleiben erhalten. Es soll kein von Nadelholz geprägter Bestand entstehen. Die Naturfördergesellschaft macht sich vor Ort ein Bild und entscheidet dann über die Förderung. Die bepflanzte Fläche soll dann dauerhaft erhalten werden. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln wird angestrebt, bis zu zwölf solcher Flächen pro Jahr aufzuforsten.

Ausstellung Vielfalt im Garten – Lebensraum für Insekten und Co

Vom 05. bis 25.08.2023 zeit die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken die Ausstellung der Natur – und Umweltakademie (NUA). Die NUA ist eingerichtet im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV). Ergänzt wird die Ausstellung durch den Fachvortrag „Tiere pflanzen“ der Diplom-Biologin Ulrike Aufderheide im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung am 17.08.2023, 18.00 Uhr im Kreishaus Borken.

laufende weitere Projekte:

Naturwald im Wirtschaftswald

Schon in den 90iger Jahren hat die NFG die besondere Bedeutung des Waldes, gerade auch im Münsterland, gesehen. Ab 1997 wurden im Projekt „Naturwald im Wirtschaftswald“ insgesamt 51 Verträge mit Waldbesitzern geschlossen, in denen diese sich zu besonderer Berücksichtigung von Naturbelangen in ihrer Waldbewirtschaftung verpflichtet haben. Die Evaluierung nach 20 Jahren konnte mit einem positiven Fazit abgeschlossen werden. In Einzelfällen wurden Anschlussverträge geschlossen, die nun für weitere 20 Jahre laufen.

Feldstreifen für die Artenvielfalt

Über viele Jahre hinweg hat die Naturfördergesellschaft in Kooperation mit der Kreisjägerschaft und der Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken sehr erfolgreich das Projekt „Feldstreifen für die Artenvielfalt“ angeboten. Mehr als 100 Landwirte haben in mehr als 10 Jahren mehrjährige Blühstreifen auf einer Gesamtfläche von mehreren 100 ha die Artenvielfalt im Kreis Borken unterstützt. Angebote anderer Träger und der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas (GAP) haben das Projekt inzwischen nahezu abgelöst. Einige Verträge laufen aktuell noch.

Wettbewerb „Entdecke die Natur – in deiner Umgebung“

Die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken hat erstmals zur ersten Klimawoche 2014 einen Wettbewerb für Grundschulklassen aufgelegt, der seither jährlich stattfindet. Ziel ist, Kinder im Grundschulalter für die Natur zu interessieren und zu sensibilisieren. In bisher neun Durchläufen haben mehr als 2.500 Schülerinnen Schüler in mehr als 100 Beiträgen an dem Wettbewerb teilgenommen.

Finanzierung:

Der Verein finanziert seine Arbeit ganz überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen und der jährlichen Zuwendung des Kreises Borken. Mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2022 hat der Kreistag eine jährliche Zuwendung an die NFG in Höhe von 17.500 Euro verabschiedet (Budget 06). Mit dem Haushalt 2023 hat der Kreistag eine Zuwendung an die Naturfördergesellschaft in Höhe von 150.000 Euro, verteilt auf fünf Jahre, für Baumpflanzaktionen bereitgestellt. Die Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken und die Kreisjägerschaft haben darüber hinaus mit Finanzmitteln (7.500 Euro + 1.00 Euro pro Jahr) über mehrere Jahre hinweg das Projekt Feldstreifen für die Artenvielfalt unterstützt. Der 2022 aufgelegte Waldklimafonds finanziert sich über Spenden.

Vorstand und Fachbeirat der Naturfördergesellschaft arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsführung ist satzungsgemäß beim Kreis oder einer der Mitgliedskommunen angesiedelt. Seit Arbeitsaufnahme stellt der Kreis Borken die Geschäftsführung. Hierzu ist im Budget 06 eine 0,1-Stelle eingestellt, der Verein finanziert darüber hinaus aktuell eine 400-Euro-Kraft zur Unterstützung der Geschäftsführung aus seinen Mitteln.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE