- Der aktualisierte Bericht über die Entwicklung /
Finanzierung des MobiTickets in 2023 / 2024, sowie zu den neuen
Rahmenbedingungen wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, an der münsterlandweiten Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets als zusätzliches MobiTicket-Tarifprodukt mitzuwirken.
- Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung des MobiTickets zu berichten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen
Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)
Sachdarstellung:
Ausgangslage
bis 2023:
Die Weiterführung
des MobiTickets steht nach den jeweiligen Kreistagsbeschlüssen unter dem
Vorbehalt der auskömmlichen Landesförderung. Dieser wurde dahingehend
konkretisiert, dass die fiktiven positiven Effekte durch den Erwerb des
MobiTickets bei der RVM Berücksichtigung finden sollten. Des Weiteren soll der
Kreis Borken prüfen, ob die kalkulierten Ausgaben des Kreises für zwei
Kalenderjahre die Förderung des Landes zuzüglich der positiven Effekte bei der
RVM übersteigen bzw. nicht ausschöpfen. Die Verwaltung wurde auch beauftragt,
für die kommenden Jahre entsprechende Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des MobiTickets zu stellen. Seit dem 01.08.2020 liegt der Kreisanteil
an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket nach entsprechenden Prognosen
bei 70 %.
Ausganglage ab
2023 / vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket ab 2024:
Ab dem Jahr 2023
ergibt sich im Bereich der MobiTicket-Finanzierung eine wesentliche Veränderung
im Vergleich zu den Vorjahren: Die Einführung des Deutschlandtickets zum
01.05.2023.
In der Sitzung
des Ausschusses für Verkehr und Bauen am 15.05.2023 wurde bereits über die
Thematik vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket berichtet. Hierzu
ergeben sich nunmehr weitere, konkretere Informationen:
Die
Bezirksregierung hatte in den Bescheiden zur MobiTicket-Förderung 2023 eine
Nebenbestimmung aufgenommen, welche vorsah, die Förderung nur unter der Auflage
zu gewähren, dass der Aufgabenträger bis zum 01.12.2023 ein vergünstigtes
Deutschlandticket als MobiTicket zum Preis von 39,00 EUR einführt. Diese
Nebenbestimmung wurde dann von der Bezirksregierung via Änderungsbescheid
wieder aufgehoben.
Gleichwohl
bestehen Überlegungen aller Münsterlandkreise, in Zusammenarbeit mit der RVM
ein vergünstigtes Deutschlandticket (39,00 EUR) als zusätzliches
MobiTicket-Tarifprodukt einzuführen, um auch den MobiTicket-Tarif um ein
deutschlandweit gültiges Ticket zu ergänzen. Die bisher vorhandenen
MobiTicket-Tarife sollen dabei nach wie vor angeboten werden. Seitens der RVM
wird es dabei für ambitioniert aber noch realistisch gehalten, ein
vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket zum 01.12.2023 einzuführen. Bis
dahin wäre es voraussichtlich möglich, alle technischen und (tarif-)rechtlichen
Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Förderfähig sind nach aktuellen
Informationen der Bezirksregierung sowohl die Bestandsprodukte des MobiTickets,
als auch ein vergünstigt angebotenes Deutschlandticket als MobiTicket. Die Fördermittelsumme, die das Land NRW für
die Förderung von Sozialtickets jährlich bereitstellt (rd. 40 Mio. EUR) wird
voraussichtlich auch in Folgejahren beibehalten.
Das Land eröffnet
auch die Möglichkeit, den Berechtigtenkreis des MobiTickets auf
Wohngeldberechtigte zu erweitern. Mit Blick auf die Unsicherheiten,
insbesondere in Bezug auf die Auskömmlichkeit der Fördermittel und das
Nutzungsverhalten der Berechtigten, besteht münsterlandweit die Absicht, den
Berechtigtenkreis vorerst noch nicht zu erweitern.
Finanzierung
2023:
Die Anzahl der
verkauften MobiTicket-Abonnements ist in 2023 deutlich höher, als erwartet:
Durchschnittlich wurden im ersten Halbjahr mehr als 1.800 Abonnements pro Monat verkauft. Im Vergleich zum Zeitraum
Januar bis Mai 2022 (908 Tickets / Monat; ab Juni 9-EUR Ticket) haben sich die
Zahlen damit fast verdoppelt.
Gleichwohl kann beobachtet werden, dass die Abo-Zahlen seit Mai 2023 leicht
rückläufig sind. Einige Abonnentinnen und Abonnenten könnten zum
Deutschlandticket gewechselt haben.
Folglich wurde
die Prognose zur Auskömmlichkeit der MobiTicket-Förderung noch einmal
aktualisiert und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gemäß dieser Prognose
wäre durch den Kreis Borken in 2023 eigene Mittel in Höhe von rd. 82 T-EUR
einzusetzen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass in der Hochrechnung
davon ausgegangen wird, dass die Anzahl der verkauften MobiTicket-Abonnements
bis Jahresende auf konstant hohem Niveau bleibt. Sollten sich mehr
Abonnentinnen und Abonnenten statt des MobiTickets für ein Deutschlandticket
entscheiden, wären weniger oder keine Mittel des Kreises Borken zur
Finanzierung einzusetzen.
Finanzierung
2024:
Vorausgesetzt, dass ab dem 01.12.2023 zusätzlich zu den
Bestandsprodukten ein vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket angeboten
würde, wäre aufgrund des vergünstigten Preises davon auszugehen, dass die
Anzahl der Abonnentinnen und Abonnenten, die statt eines Bestandsproduktes das
vergünstigte Deutschlandticket erwerben, größer wäre, als die Anzahl der
Abonnentinnen und Abonnenten, die in 2023 statt eines Bestandsproduktes das
Deutschlandticket für 49,00 EUR erworben haben.
Bei gleichbleibenden Abonnementzahlen würden in 2024 damit
voraussichtlich weniger Bestandsprodukte verkauft, als in 2023.
Da der Finanzierungsanteil aus der
Sozialticketförderung des Landes NRW bei den Bestandsprodukten deutlich
höher ist, als bei einem vergünstigten Deutschlandticket für 39,00 EUR (hier
wären nur die 10,00 EUR Differenz zum normalen Deutschlandticket-Preis zu
finanzieren, die darüber hinausgehenden Kosten werden über die allgemeine
Deutschlandticket-Förderung ausgeglichen), wäre in 2024 wieder von einer
Auskömmlichkeit der MobiTicket-Förderung auszugehen, selbst wenn die
Abonnementzahlen auf dem hohen Niveau des ersten Halbjahres 2023 blieben.
Die vorgestellten Berechnungen und Tickettarife stehen insgesamt unter
dem Vorbehalt der auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets und der
Festlegung des Ticketpreises des Deutschlandtickets für den Zeitraum ab
01.01.2024.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Dem Beschlussvorschlag zu 2. und/oder zu 3. wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Siehe beigefügte
Kalkulation
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE