Betreff
MobiTicket – aktualisierter Informationen zur Entwicklung und Finanzierung 2023 bis 2024
Vorlage
0193/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der aktualisierte Bericht über die Entwicklung / Finanzierung des MobiTickets in 2023 / 2024, sowie zu den neuen Rahmenbedingungen wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, an der münsterlandweiten Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets als zusätzliches MobiTicket-Tarifprodukt mitzuwirken.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung des MobiTickets zu berichten.

 


Rechtsgrundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)

 

Sachdarstellung:

Ausgangslage bis 2023:

Die Weiterführung des MobiTickets steht nach den jeweiligen Kreistagsbeschlüssen unter dem Vorbehalt der auskömmlichen Landesförderung. Dieser wurde dahingehend konkretisiert, dass die fiktiven positiven Effekte durch den Erwerb des MobiTickets bei der RVM Berücksichtigung finden sollten. Des Weiteren soll der Kreis Borken prüfen, ob die kalkulierten Ausgaben des Kreises für zwei Kalenderjahre die Förderung des Landes zuzüglich der positiven Effekte bei der RVM übersteigen bzw. nicht ausschöpfen. Die Verwaltung wurde auch beauftragt, für die kommenden Jahre entsprechende Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des MobiTickets zu stellen. Seit dem 01.08.2020 liegt der Kreisanteil an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket nach entsprechenden Prognosen bei 70 %.

Ausganglage ab 2023 / vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket ab 2024:

Ab dem Jahr 2023 ergibt sich im Bereich der MobiTicket-Finanzierung eine wesentliche Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren: Die Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023.

In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen am 15.05.2023 wurde bereits über die Thematik vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket berichtet. Hierzu ergeben sich nunmehr weitere, konkretere Informationen:

Die Bezirksregierung hatte in den Bescheiden zur MobiTicket-Förderung 2023 eine Nebenbestimmung aufgenommen, welche vorsah, die Förderung nur unter der Auflage zu gewähren, dass der Aufgabenträger bis zum 01.12.2023 ein vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket zum Preis von 39,00 EUR einführt. Diese Nebenbestimmung wurde dann von der Bezirksregierung via Änderungsbescheid wieder aufgehoben.

Gleichwohl bestehen Überlegungen aller Münsterlandkreise, in Zusammenarbeit mit der RVM ein vergünstigtes Deutschlandticket (39,00 EUR) als zusätzliches MobiTicket-Tarifprodukt einzuführen, um auch den MobiTicket-Tarif um ein deutschlandweit gültiges Ticket zu ergänzen. Die bisher vorhandenen MobiTicket-Tarife sollen dabei nach wie vor angeboten werden. Seitens der RVM wird es dabei für ambitioniert aber noch realistisch gehalten, ein vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket zum 01.12.2023 einzuführen. Bis dahin wäre es voraussichtlich möglich, alle technischen und (tarif-)rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Förderfähig sind nach aktuellen Informationen der Bezirksregierung sowohl die Bestandsprodukte des MobiTickets, als auch ein vergünstigt angebotenes Deutschlandticket als MobiTicket. Die Fördermittelsumme, die das Land NRW für die Förderung von Sozialtickets jährlich bereitstellt (rd. 40 Mio. EUR) wird voraussichtlich auch in Folgejahren beibehalten.

Das Land eröffnet auch die Möglichkeit, den Berechtigtenkreis des MobiTickets auf Wohngeldberechtigte zu erweitern. Mit Blick auf die Unsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Auskömmlichkeit der Fördermittel und das Nutzungsverhalten der Berechtigten, besteht münsterlandweit die Absicht, den Berechtigtenkreis vorerst noch nicht zu erweitern.

 

Finanzierung 2023:

Die Anzahl der verkauften MobiTicket-Abonnements ist in 2023 deutlich höher, als erwartet: Durchschnittlich wurden im ersten Halbjahr mehr als 1.800 Abonnements pro Monat verkauft. Im Vergleich zum Zeitraum Januar bis Mai 2022 (908 Tickets / Monat; ab Juni 9-EUR Ticket) haben sich die Zahlen damit fast verdoppelt. Gleichwohl kann beobachtet werden, dass die Abo-Zahlen seit Mai 2023 leicht rückläufig sind. Einige Abonnentinnen und Abonnenten könnten zum Deutschlandticket gewechselt haben.

Folglich wurde die Prognose zur Auskömmlichkeit der MobiTicket-Förderung noch einmal aktualisiert und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gemäß dieser Prognose wäre durch den Kreis Borken in 2023 eigene Mittel in Höhe von rd. 82 T-EUR einzusetzen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass in der Hochrechnung davon ausgegangen wird, dass die Anzahl der verkauften MobiTicket-Abonnements bis Jahresende auf konstant hohem Niveau bleibt. Sollten sich mehr Abonnentinnen und Abonnenten statt des MobiTickets für ein Deutschlandticket entscheiden, wären weniger oder keine Mittel des Kreises Borken zur Finanzierung einzusetzen.

 

Finanzierung 2024:

Vorausgesetzt, dass ab dem 01.12.2023 zusätzlich zu den Bestandsprodukten ein vergünstigtes Deutschlandticket als MobiTicket angeboten würde, wäre aufgrund des vergünstigten Preises davon auszugehen, dass die Anzahl der Abonnentinnen und Abonnenten, die statt eines Bestandsproduktes das vergünstigte Deutschlandticket erwerben, größer wäre, als die Anzahl der Abonnentinnen und Abonnenten, die in 2023 statt eines Bestandsproduktes das Deutschlandticket für 49,00 EUR erworben haben.

Bei gleichbleibenden Abonnementzahlen würden in 2024 damit voraussichtlich weniger Bestandsprodukte verkauft, als in 2023. Da der Finanzierungsanteil aus der Sozialticketförderung des Landes NRW bei den Bestandsprodukten deutlich höher ist, als bei einem vergünstigten Deutschlandticket für 39,00 EUR (hier wären nur die 10,00 EUR Differenz zum normalen Deutschlandticket-Preis zu finanzieren, die darüber hinausgehenden Kosten werden über die allgemeine Deutschlandticket-Förderung ausgeglichen), wäre in 2024 wieder von einer Auskömmlichkeit der MobiTicket-Förderung auszugehen, selbst wenn die Abonnementzahlen auf dem hohen Niveau des ersten Halbjahres 2023 blieben.

Die vorgestellten Berechnungen und Tickettarife stehen insgesamt unter dem Vorbehalt der auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets und der Festlegung des Ticketpreises des Deutschlandtickets für den Zeitraum ab 01.01.2024.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag zu 2. und/oder zu 3. wird nicht gefolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Siehe beigefügte Kalkulation

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE