Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur
Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird
zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1 Zuweisung / Statistik
Zum 30.06.2023 haben sich
im Kreis Borken 22.833
Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.008 Personen auf den Zuständigkeitsbereich
der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
|
30.06.2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.924 |
2.918 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
3.034 |
2.908 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
4.233 |
3.457 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.331 |
1.341 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
7.367 |
7.257 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon
Syrien |
4.241 |
4.168 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon
Irak |
1.069 |
1.074 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
1.320 |
1.266 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
* Nur ABH Borken
Zum
Stichtag 30.06.2023 waren im Kreis Borken 809 Personen ausreisepflichtig,
hiervon 98 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1088
Personen, hiervon 143 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt
entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen
Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2023 wurden
bisher 37 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland
zurückgeführt worden, 25 Personen sind freiwillig ausgereist. Die
Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 8 Personen sind freiwillig
ausgereist.
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 59,5 % (Stand 30.07..2023)
erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren
liegen kreisweit bei 91,0 % (Stand 28.07.2023).
Im
Rahmen der Flüchtlingssituation zeichnet sich derzeit ein heterogenes Bild.
Während sich die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge derzeit auf einem recht
konstanten Niveau mit rund 4.500 Personen eingependelt hat, werden dem Kreis
Borken nun verstärkt Asylantragstellerinnen und Antragsteller aus anderen
Drittstaaten (z. B. Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und der Türkei) zugewiesen.
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2023 hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) 150.166 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht
einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 77,5 %.
Aktuell
mehren sich Fälle, in denen Familienmitglieder von Ukrainern oder anderen
subsidiär Schutzberechtigten in den Kommunen des Kreises Borken zumeist sehr
kurzfristig untergebracht werden müssen. Dieser Zielgruppe steht es frei, im
Rahmen eines Familennachzuges über ein Visaverfahren einzureisen oder zunächst
unerlaubt einzureisen, um anschließend einen Asylantrag zu stellen. Eine
Vielzahl nutzt letztere Variante und stellt die Kommunen so vor die
Herausforderung einer kurzfristigen schwerer planbaren Unterbringung.
Zudem
ist in den vergangenen Wochen eine vermehrte Zuwanderung von Spätaussiedlern
festzustellen. Dieser Zuzug bleibt allerdings bei der Statistik des
Flüchlingsaufnahmegesetzes unberücksichtigt.
Ausblick 2023:
- Das BAMF rechnet
weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen. Zur Zeit bestätigen sich die
Erwartungen steigender Zahlen insbesondere aus Syrien und Afghanistan.
- Zu Beginn des Jahres
2023 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in
Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober
2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind
und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine
18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die
notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland
(z. B. Lebensunterhalt, Identitätsklärung, Sprachkenntnisse) zu erfüllen.
Damit soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Gleichzeitig
können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach drei
Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis heute wurden bereits 362
Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt, davon
entfallen 115 auf die ABH Bocholt
- Im Bereich der
Einbürgerungsbehörde ist weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen
festzustellen.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 18.07.2023 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 70 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Auslänger (UMA)
betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 75. In der
Gesamtzahl sind auch 15 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der
Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut
werden.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 18.07.2023 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
70 |
75 |
Stadtjugendamt Ahaus |
15 |
17 |
Stadtjugendamt Bocholt |
32 |
31 |
Stadtjugendamt Borken |
16 |
19 |
Stadtjugendamt Gronau |
21 |
21 |
Gesamt |
154 |
163 |
Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden UMA. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass es auch in nächster Zeit zu einer vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt. In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche Anstieg zu bemerken und die jungen Menschen sind teilweise in Notunterkünften wie Turnhallen untergebracht. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 14 Tagen gebeten. Während in den vergangenen Monaten die Übernahme von UMAs in einem bilateralen Austausch zwischen Landesverteilstelle und Jugendämtern vereinbart wurde, finden im Kreisjugendamtsbezirk seit Anfang Juli 2023 wieder Zwangszuweisungen durch das Land statt. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.
Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen.
Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.
Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um
Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine
reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten
oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle
Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen.
Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark
gefordert.
2.1 Kommunales
Integrationszentrum (KI)
KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und
Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und
Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das
Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in
der Flüchtlingshilfe. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im
Jahr 2023 bei 161.100 €, für die derzeit die Anträge beim Land gestellt werden
können. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der
Mittelverwendung des Förderprogramms. Aktuell sind 23 Anträge aus dem gesamten
Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.
Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.
Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 31.07.2023 wurden 1138 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 414 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (249), Persische Sprachvarianten (147) und Rumänisch (58).
Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (460), Schulen (363), Kindertageseinrichtungen (73) und weiteren Institutionen (241) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 224 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 60 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung stand. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.
Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.
Insgesamt wurden (Stand Juli 2023) 161 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen von denen derzeit 84 Fälle aktiv begleitet werden. 42 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c (Chancenaufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 15 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste.
3. Integration in Bildung
Mit dem
Kriegsgeschehen in der Ukraine und den hohen Flüchtlingszahlen gerade von
Familien mit kleinen Kindern besteht grundsätzlich wieder eine gestiegene
Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot.
Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.
Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Das Kreisjugendamt hat sich dazu über den Landkreistag zur Verbesserung der Förderkonditionen für Brückenprojekte eingesetzt, die bislang seit 2015 nahezu unverändert geblieben sind. Lediglich in diesem Frühjahr ist die Landesförderung um einen sehr geringen Energiekostenzuschlag von 0,23 Euro pro Betreuungsstunde und je fünf Kinder temporär angehoben worden. Der Kreis Borken hat deshalb bis zu einer Anpassung der Landesförderung die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt (siehe Vorlage Nr. 0013/2023/KREIS, JHA 26.01.2023). Träger melden allerdings aufgrund des Fachkräftemangels nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und setzen Personal deshalb vorrangig in der Kita-Betreuung ein. Zurzeit besteht daher nur ein Brückenprojekt der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Das geringe Angebot an Brückenprojekten erhöht den Druck auf die angespannte Versorgung in den Regeleinrichtungen.
Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Mai des Kindergartenjahres 2022/23 ist für 264 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 129 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.
Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) 33.300 Euro beantragt für die Weiterförderung von derzeit 10 Griffbereit- und 5 Rucksack KiTa- Gruppen Da die für die Bewilligung notwendige Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde, steht die Bewilligung noch aus.
Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Quelle Schulamt für den
Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen
Für diesen
schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie
das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Derzeit sind 2106 Schülerinnen und
Schüler in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen, davon 941
Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.
In den Sommerferien wurden den KI-Beratungsstellen über 50 weitere Schülerinnen und Schüler gemeldet, die einen Beratungstermin zum schulischen Seiteneinstieg und einen Schulplatz in der Erstförderung benötigen. Ziel ist es, dass für diese Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn passende Schulplätz zur Verfügung stehen. Es ergeben sich jedoch verstärkt Engpässe bei der Zuweisung in Schule.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier: In den Osterferien wurden in drei Kommunen 7 Angebote umgesetzt und 2 Angebote in den Sommerferien. Das KI hat die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachbegleiter für diese Tätigkeit qualifiziert.
4. Integration in den Arbeitsmarkt
Personen, die sich noch im laufenden
Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und
Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt
wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens
an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling
wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den
örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die
Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die
Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im
Juli 2023 haben nunmehr 2.818 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.326
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung der SGB
II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des
Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
Von den 2.818
Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 68 % als erwerbsfähig, die Übrigen
sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren
Von der Erwerbsfähigen
wiederum sind 66 % weiblich.
22% gehören der
Altersgruppe U25 an.
Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die
geflüchteten Menschen aus der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen
Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit
einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders
berücksichtigt:
§ Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können,
gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig.
Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch
technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§ Insofern konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang (Stand 18.07.2023)
am Maßnahmeangebot des Jobcenters nur bedingt partizipieren. Von den rd. 1.299
Teilnehmenden an Eingliederungsaktivitäten seit Juni 2022 entfällt ein Anteil
von 24% auf die Teilnahme an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung in
ukrainischer Sprache. Weit über die Hälfte (rd. 64%) hat an einem
BAMF-Integrationskurs oder an sonstigen Sprachförderangeboten teilgenommen bzw.
nimmt aktuell teil. Der verbleibende geringe Anteil verteilt sich überwiegend
auf betriebliche Praktika sowie einzelne Maßnahmeteilnahmen.
§ Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt lässt sich folgendes
feststellen: Seit dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 konnten bis dato (Stand
18.07.2023) 643 Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt integriert
werden, darunter 421 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung, 210 Personen in
geringfügige Beschäftigung, 8 Personen in Selbständigkeit und 4 Personen in
Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE