Betreff
Aktueller Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0209/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird

zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

-

 

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

1.1   Zuweisung / Statistik

Zum 30.06.2023 haben sich im Kreis  Borken 22.833 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.008 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

 
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

                       

30.06.2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.924

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

3.034

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

4.233

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.331

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.367

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon Syrien

4.241

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

davon Irak

1.069

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

davon Afghanistan

1.320

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

Zum Stichtag 30.06.2023 waren im Kreis Borken 809 Personen ausreisepflichtig, hiervon 98 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1088 Personen, hiervon 143 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2023 wurden bisher 37 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt worden, 25 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 8 Personen sind freiwillig ausgereist.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 59,5 % (Stand 30.07..2023) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 91,0 % (Stand 28.07.2023).

Im Rahmen der Flüchtlingssituation zeichnet sich derzeit ein heterogenes Bild. Während sich die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge derzeit auf einem recht konstanten Niveau mit rund 4.500 Personen eingependelt hat, werden dem Kreis Borken nun verstärkt Asylantragstellerinnen und Antragsteller aus anderen Drittstaaten (z. B. Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und der Türkei) zugewiesen. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2023 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 150.166 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 77,5 %.

Aktuell mehren sich Fälle, in denen Familienmitglieder von Ukrainern oder anderen subsidiär Schutzberechtigten in den Kommunen des Kreises Borken zumeist sehr kurzfristig untergebracht werden müssen. Dieser Zielgruppe steht es frei, im Rahmen eines Familennachzuges über ein Visaverfahren einzureisen oder zunächst unerlaubt einzureisen, um anschließend einen Asylantrag zu stellen. Eine Vielzahl nutzt letztere Variante und stellt die Kommunen so vor die Herausforderung einer kurzfristigen schwerer planbaren Unterbringung.

Zudem ist in den vergangenen Wochen eine vermehrte Zuwanderung von Spätaussiedlern festzustellen. Dieser Zuzug bleibt allerdings bei der Statistik des Flüchlingsaufnahmegesetzes unberücksichtigt.


Ausblick 2023:

  • Das BAMF rechnet weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen. Zur Zeit bestätigen sich die Erwartungen steigender Zahlen insbesondere aus Syrien und Afghanistan.
  • Zu Beginn des Jahres 2023 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland (z. B. Lebensunterhalt, Identitätsklärung, Sprachkenntnisse) zu erfüllen. Damit soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Gleichzeitig können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis heute wurden bereits 362 Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt, davon entfallen 115 auf die ABH Bocholt
  • Im Bereich der Einbürgerungsbehörde ist weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen festzustellen.

1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 18.07.2023 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 70 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Auslänger (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 75. In der Gesamtzahl sind auch 15 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 18.07.2023 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

70

75

Stadtjugendamt Ahaus

15

17

Stadtjugendamt Bocholt

32

31

Stadtjugendamt Borken

16

19

Stadtjugendamt Gronau

21

21

Gesamt

154

163

Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden UMA. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass es auch in nächster Zeit zu einer vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt. In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche Anstieg zu bemerken und die jungen Menschen sind teilweise in Notunterkünften wie Turnhallen untergebracht. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 14 Tagen gebeten. Während in den vergangenen Monaten die Übernahme von UMAs in einem bilateralen Austausch zwischen Landesverteilstelle und Jugendämtern vereinbart wurde, finden im Kreisjugendamtsbezirk seit Anfang Juli 2023 wieder Zwangszuweisungen durch das Land statt. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen.

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

2.1 Kommunales Integrationszentrum (KI)

KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im Jahr 2023 bei 161.100 €, für die derzeit die Anträge beim Land gestellt werden können. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms. Aktuell sind 23 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.

Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 31.07.2023 wurden 1138 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 414 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (249), Persische Sprachvarianten (147) und Rumänisch (58).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (460), Schulen (363), Kindertageseinrichtungen (73) und weiteren Institutionen (241) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 224 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 60 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung stand. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.

Insgesamt wurden (Stand Juli 2023) 161 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen von denen derzeit 84 Fälle aktiv begleitet werden. 42 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c (Chancenaufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 15 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste.

3.      Integration in Bildung

Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und den hohen Flüchtlingszahlen gerade von Familien mit kleinen Kindern besteht grundsätzlich wieder eine gestiegene Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot.

Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.

Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Das Kreisjugendamt hat sich dazu über den Landkreistag zur Verbesserung der Förderkonditionen für Brückenprojekte eingesetzt, die bislang seit 2015 nahezu unverändert geblieben sind. Lediglich in diesem Frühjahr ist die Landesförderung um einen sehr geringen Energiekostenzuschlag von 0,23 Euro pro Betreuungsstunde und je fünf Kinder temporär angehoben worden. Der Kreis Borken hat deshalb bis zu einer Anpassung der Landesförderung die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt (siehe Vorlage Nr. 0013/2023/KREIS, JHA 26.01.2023). Träger melden allerdings aufgrund des Fachkräftemangels nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und setzen Personal deshalb vorrangig in der Kita-Betreuung ein. Zurzeit besteht daher nur ein Brückenprojekt der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Das geringe Angebot an Brückenprojekten erhöht den Druck auf die angespannte Versorgung in den Regeleinrichtungen.

Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Mai des Kindergartenjahres 2022/23 ist für 264 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 129 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.

Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) 33.300 Euro beantragt für die Weiterförderung von derzeit 10 Griffbereit- und 5 Rucksack KiTa- Gruppen Da die für die Bewilligung notwendige Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde, steht die Bewilligung noch aus. 

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

Quelle Schulamt für den Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Derzeit sind 2106 Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen, davon 941 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.

In den Sommerferien wurden den KI-Beratungsstellen über 50 weitere Schülerinnen und Schüler gemeldet, die einen Beratungstermin zum schulischen Seiteneinstieg und einen Schulplatz in der Erstförderung benötigen. Ziel ist es, dass für diese Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn passende Schulplätz zur Verfügung stehen. Es ergeben sich jedoch verstärkt Engpässe bei der Zuweisung in Schule.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier: In den Osterferien wurden in drei Kommunen 7 Angebote umgesetzt und 2 Angebote in den Sommerferien. Das KI hat die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachbegleiter für diese Tätigkeit qualifiziert.

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Im Juli 2023 haben nunmehr 2.818 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.326 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

  Von den 2.818 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 68 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren

  Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 66 % weiblich.

  22% gehören der Altersgruppe U25 an.

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:

§  Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  Insofern konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang (Stand 18.07.2023) am Maßnahmeangebot des Jobcenters nur bedingt partizipieren. Von den rd. 1.299 Teilnehmenden an Eingliederungsaktivitäten seit Juni 2022 entfällt ein Anteil von 24% auf die Teilnahme an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung in ukrainischer Sprache. Weit über die Hälfte (rd. 64%) hat an einem BAMF-Integrationskurs oder an sonstigen Sprachförderangeboten teilgenommen bzw. nimmt aktuell teil. Der verbleibende geringe Anteil verteilt sich überwiegend auf betriebliche Praktika sowie einzelne Maßnahmeteilnahmen.

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt lässt sich folgendes feststellen: Seit dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 konnten bis dato (Stand 18.07.2023) 643 Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, darunter 421 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung, 210 Personen in geringfügige Beschäftigung, 8 Personen in Selbständigkeit und 4 Personen in Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung.


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE