Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Vorstellung der neuen Schulleitung des Berufskollegs Borken zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 61 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG)
Sachdarstellung:
Aufgrund des Ruhestandes der bisherigen Schulleiterin, Frau Annette
Sühling, war die Schulleitungsstelle am Berufskolleg Borken neu zu besetzen.
Mit Sitzungsvorlage-Nr. 0105/2023/KREIS hat der Kreisausschuss in seiner
Sitzung vom 06.06.2023 nach Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für
Bildung und Schule am 23.05.2023 der Bezirksregierung Münster Herrn Ansgar
Plaßmann für die Besetzung der Schulleitungsstelle vorgeschlagen.
Das Stellenbesetzungsverfahren der Bezirksregierung Münster ist
inzwischen abgeschlossen. Herr Plaßmann hat die Stelle zum 01.08.2023
angetreten.
Der neue Schulleiter wird sich den Mitgliedern des Ausschusses für
Bildung und Schule in der Sitzung persönlich vorstellen.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE