Betreff
Vorstellung der neuen Schulleitung des Berufskollegs Borken
Vorlage
0230/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Vorstellung der neuen Schulleitung des Berufskollegs Borken zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 61 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG)

 

Sachdarstellung:

Aufgrund des Ruhestandes der bisherigen Schulleiterin, Frau Annette Sühling, war die Schulleitungsstelle am Berufskolleg Borken neu zu besetzen.

Mit Sitzungsvorlage-Nr. 0105/2023/KREIS hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 06.06.2023 nach Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule am 23.05.2023 der Bezirksregierung Münster Herrn Ansgar Plaßmann für die Besetzung der Schulleitungsstelle vorgeschlagen.

Das Stellenbesetzungsverfahren der Bezirksregierung Münster ist inzwischen abgeschlossen. Herr Plaßmann hat die Stelle zum 01.08.2023 angetreten.

Der neue Schulleiter wird sich den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Schule in der Sitzung persönlich vorstellen.

 


Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE