Betreff
Informationen über landesweite Entwicklungen im Schulbereich
Vorlage
0231/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Informationen über landesweite Entwicklungen im Schulbereich zu Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

 

Sachstand und Entwicklungen im Bereich KAoA

 

Berufliche Orientierung im Schuljahr 2023/2024

·      Die erneute landesweite Ausschreibung der Potenzialanalysen für 2 Jahre hat für den Kreis Borken ergeben, dass weiterhin die regionalen Träger dieses Angebot durchführen können. Rund 3.850 Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen werden von der BBS Ahaus/Bocholt oder dem Jugendfamilienbildungswerk Stadtlohn durchgeführt. Leider liegen für nicht für Förderschulen Geistige Entwicklung und Körperliche Entwicklung Angebote vor. Das Land versucht derzeit noch Träger zu motivieren.

·      Zu Beginn des Schuljahres haben alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgänge den Dokumentenordner „Berufswahlpass NRW“ erhalten.

·      Den Potenzialanalysen schließen sich bis zum Schuljahresende betriebliche dreitägige Berufsfelderkundungen für Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgänge an. Betriebsplätze können auch über das Onlineportal https://beazubi.de/ von Schülerinnen und Schülern gebucht werden.

·          Alternativ und/oder ergänzend zu betrieblichen Praxisphasen können Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10 Jahrgänge neben Berufsfelderkundungen auch Praxiskurse bei einem Bildungsträger durchlaufen. Die Teilnahme an diesen trägergestützten Elementen werden von den Schulen gemeldet.

·          Neben den vorgegebenen betrieblichen Praktika ab Klasse 9 nehmen von den Schulen gemeldeten Schülerinnen und Schüler auch an einem Langzeitpraktikum teil. Dies beinhaltet (1 Tag Betrieb/ 4 Tage Schule in der Woche im Schuljahr).

·      Durch Angebote des Programms KAoA-STAR (Schule trifft Arbeitswelt) werden Schülerinnen und Schüler mit (Schwer-)Behinderung und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache sowie einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung unterstützt. 

·      Die jährliche KAoA-Dienstbesprechung für alle weiterführenden Schulen und Berufskollegs im Kreis Borken findet im September 2023 statt.

 

 

 Übergänge gestalten

·      Mit dem NRW Programm „Ausbildungswege“ sollen unversorgte ausbildungssuchende/-interessierte Jugendliche identifiziert/beraten und in Ausbildung/Arbeit vermittelt werden. Nach NRW-Interessensbekundungsverfahren wurde der GEBA-Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH Münster (mit Zweigstelle in Borken) der Zuschlag zur Umsetzung im Kreis Borken erteilt. Profiling, Beratung und Begleitung erfolgt im Kreis Borken mit einer 0,5 Personalstelle. Start des Programms war der 01.07.2023. Arbeitsagentur, Jobcenter und Koordinierungsstelle KAoA begleiten die Umsetzung.

 

·      Im Rahmen der Umsetzung des Programms „Verantwortungskette NRW“ haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe KAoA im Kreis Borken eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die alle wesentlichen Schritte und Aufgaben der verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren aufzeigt. Die Verantwortungskette setzt insbesondere im 2. Schulhalbjahr der Abschlussklassen an, um explizit und individuell Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsvertrag bzw. keine Zusage für eine weiterführende Schule erhalten haben, in den Blick zu nehmen.

 

Fachkräfteoffensive

Aktuell wollen die Partner des Ausbildungskonsens NRW einen besonderen Blick auf die Potentiale der jungen Menschen im schulischen Übergangssektor an Berufskolleg richten.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zusammen mit weiteren Ressorts der Landesregierung und unter Beteiligung weiterer Partner den Startschuss für die "Fachkräfteoffensive NRW" gegeben. Ein wichtiger Bestandteil ist neben einer diversitätssensiblen Beruflichen Orientierung eine Ausweitung von Praktikumsphasen in vollzeitschulischen Bildungsgängen an Berufskollegs. Auf der einen Seite soll die bereits bestehende Praktikumsregelung in der Ausbildungsvorbereitung Vollzeit forciert und auf der anderen Seite in der Berufsfachschule 1 und 2 der Anteil der Praxisphasen deutlich von bisher 15 auf 30 Tage erhöht werden. Für diese Umsetzung ist ein ausreichendes und passgenaues Angebot von qualifizierten betrieblichen Praktikumsplätzen notwendig. Dies setzt die generelle Bereitschaft der Wirtschaft voraus, Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssektor in entsprechende Praktika zu übernehmen.  Diese Bereitschaft war bisher im Kreis Borken gegeben.

 

Zur Umsetzung dieser Initiative sollen landesweit sog. „Runde Tische“ eingerichtet werden, die durch die Kommunalen Koordinierungsstellen gemeinsam mit den oberen Schulaufsichten initiiert und geleitet werden. Mitglieder der Runden Tische sind Kammern, Wirtschaftsverbände, regional zuständige Schulaufsicht mit der Generale KAoA, Berufskollegs, Agenturen für Arbeit/Jobcenter und ggf. weitere Akteure. Für den Kreis Borken ist ein erster „Runder Tisch“ im September 2023 terminiert. 

 

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive und im Rahmen des ESF-Programms NRW 2021-2027 wird das Projektvorhaben Lotsen im Übergangssektor umgesetzt. Mit rund 130 „Übergangslotsen“ landesweit wird das Ziel verfolgt, Schülerinnen und Schüler im Übergangsektor (Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung/ Vollzeit, Berufsfachschule 1 und Berufsfachschule 2) der Berufskollegs zu begleiten, um sie als Potenzial für die Fachkräftesicherung zu erreichen und ihnen Unterstützungsangebote für einen gelingenden Übergang in eine berufliche Ausbildung zu unterbreiten. Die Umsetzung soll im Rahmen einer Interessensbekundung im Verbund über Bildungsträger im Regierungsbezirk erfolgen. Der derzeitige Planungsstand sieht für den Regierungsbezirk Münster 17 Stellen vor, wobei für die Kreise Borken und Coesfeld aufgrund der Kriterien (u.a. Sozialindex und Jugendarbeitslosenquote) keine Stellenanteile eingeplant sind. Ein Start ist für den Herbst 2023 geplant

 

Entwicklung im Bereich Ganztagsbetreuung Primarbereich

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 02.10.2021 hat der Bund den Anspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern rechtlich festgelegt. Ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Der Rechtsanspruch wird in § 24 des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch beinhaltet auch eine Ferienbetreuung sowie eine Schließzeit von maximal vier Wochen. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.

Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) hat der Bund den Ländern bereits im Dezember 2020 Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsangebote zum Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung i.H.v. insgesamt 3,5 Mrd. € zur Verfügung. Davon entfallen rund 422 Mio. € auf das Land Nordrhein-Westfalen.

Zur Verteilung dieser Finanzmittel hat das Land NRW am 22.01.2021 die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erlassen. Der Bewilligungszeitraum ist festgelegt für Maßnahmen die bis zum 30.06.2021 begonnen und bis zum 31.12.2022 durchgeführt wurden. Mit diesem Förderprogramm konnten faktisch nur Maßnahmen gefördert werden, die bereits konkret geplant waren.

Ein weiteres Förderprogramm, mit dem bundesweit weitere 2,75 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden, ist von Seiten des Landes angekündigt. Die Förderrichtlinien liegen jedoch zzt. noch nicht vor.

Situation für den Schulträger Kreis Borken:

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht nur für Grundschulkinder. Der Kreis Borken als Schulträger kann daher lediglich an den Förderschulen vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung betroffen sein. Eine Primarstufe ist an der Neumühlenschule, der Hans-Christian-Andersen-Schule und an der Brüder-Grimm-Schule eingerichtet. An der Overbergschule werden Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 beschult.

Die Neumühlenschule – Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – wird für alle Jahrgangsstufen als Ganztagsschule geführt. Hier entstehen durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung keine Ausbaubedarfe. Die Kinder der Primarstufe werden bereits ganztägig betreut.

An der Hans-Christian-Andersen-Schule – Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung – werden Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 bis 10 beschult. Durchschnittlich werden etwa 40 Kinder in der Primarstufe unterrichtet. Eine Offene Ganztagsschule (OGS) ist bislang nicht eingerichtet. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches muss bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine OGS an der Schule eingerichtet werden. Im Schulgebäude in Südlohn stehen ausreichend freie Raumkapazitäten zur Verfügung, so dass für die Umsetzung des Ganztagsanspruches keine Investitionen entstehen.

Die Brüder-Grimm-Schule – Förderschwerpunkt Sprache – wird von Kindern der Klassen 1 bis 4 besucht. An der Schule ist eine OGS mit aktuell 48 Plätzen eingerichtet. Diese Plätze waren in den vergangenen Jahren immer vollständig belegt. Es besteht regelmäßig eine Warteliste mit 10 bis 20 Kindern. Daher wird das bestehende Angebot zur Umsetzung des Rechtsanspruches ausgebaut werden müssen. Aufgrund der Lage der Schule im Außenbereich ist eine bauliche Erweiterung baurechtlich kaum realisierbar. Der Schulträger hat daher mit der Schulleitung Planungsgespräche aufgenommen.

Bislang sind an keinem Schulstandort der Förderschulen konkrete Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote geplant. Fördermittel wurden daher bislang nicht beantragt. Bei der Planung ggf. erforderlicher Maßnahmen wird die Inanspruchnahme zur Verfügung stehende Fördermittel routinemäßig berücksichtigt.

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE