Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Informationen über landesweite Entwicklungen im Schulbereich zu Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Sachstand
und Entwicklungen im Bereich KAoA
Berufliche Orientierung
im Schuljahr 2023/2024
·
Die
erneute landesweite Ausschreibung der Potenzialanalysen für 2 Jahre hat für den
Kreis Borken ergeben, dass weiterhin die regionalen Träger dieses Angebot
durchführen können. Rund 3.850 Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen werden
von der BBS Ahaus/Bocholt oder dem Jugendfamilienbildungswerk Stadtlohn
durchgeführt. Leider liegen für nicht für Förderschulen Geistige Entwicklung
und Körperliche Entwicklung Angebote vor. Das Land versucht derzeit noch Träger
zu motivieren.
· Zu Beginn des
Schuljahres haben alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgänge den
Dokumentenordner „Berufswahlpass NRW“ erhalten.
·
Den
Potenzialanalysen schließen sich bis zum Schuljahresende betriebliche
dreitägige Berufsfelderkundungen für Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgänge
an. Betriebsplätze können auch über das Onlineportal https://beazubi.de/ von Schülerinnen und
Schülern gebucht werden.
·
Alternativ
und/oder ergänzend zu betrieblichen Praxisphasen können Schülerinnen und
Schüler der 8., 9. und 10 Jahrgänge neben Berufsfelderkundungen auch
Praxiskurse bei einem Bildungsträger durchlaufen. Die Teilnahme an diesen
trägergestützten Elementen werden von den Schulen gemeldet.
·
Neben
den vorgegebenen betrieblichen Praktika ab Klasse 9 nehmen von den Schulen
gemeldeten Schülerinnen und Schüler auch an einem Langzeitpraktikum teil. Dies
beinhaltet (1 Tag Betrieb/ 4 Tage Schule in der Woche im Schuljahr).
·
Durch
Angebote des Programms KAoA-STAR (Schule trifft
Arbeitswelt) werden Schülerinnen und Schüler mit (Schwer-)Behinderung und/oder
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige
Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation,
Sehen und Sprache sowie einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung
unterstützt.
·
Die
jährliche KAoA-Dienstbesprechung für alle weiterführenden Schulen und
Berufskollegs im Kreis Borken findet im September 2023 statt.
Übergänge gestalten
· Mit dem NRW Programm
„Ausbildungswege“ sollen unversorgte ausbildungssuchende/-interessierte
Jugendliche identifiziert/beraten und in Ausbildung/Arbeit vermittelt werden.
Nach NRW-Interessensbekundungsverfahren wurde der GEBA-Gesellschaft für
Berufsförderung und Ausbildung mbH Münster (mit Zweigstelle in Borken) der
Zuschlag zur Umsetzung im Kreis Borken erteilt. Profiling, Beratung und
Begleitung erfolgt im Kreis Borken mit einer 0,5 Personalstelle. Start des
Programms war der 01.07.2023. Arbeitsagentur, Jobcenter und Koordinierungsstelle
KAoA begleiten die Umsetzung.
·
Im
Rahmen der Umsetzung des Programms „Verantwortungskette NRW“ haben die
Mitglieder der Steuerungsgruppe KAoA im Kreis Borken eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die alle wesentlichen Schritte und
Aufgaben der verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren aufzeigt. Die
Verantwortungskette setzt insbesondere im 2. Schulhalbjahr der Abschlussklassen
an, um explizit und individuell Schülerinnen und Schüler, die keinen
Ausbildungsvertrag bzw. keine Zusage für eine weiterführende Schule erhalten
haben, in den Blick zu nehmen.
Fachkräfteoffensive
Aktuell wollen die Partner des
Ausbildungskonsens NRW einen besonderen Blick auf die Potentiale der jungen
Menschen im schulischen Übergangssektor an Berufskolleg richten.
Vor diesem Hintergrund hat das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zusammen mit weiteren
Ressorts der Landesregierung und unter Beteiligung weiterer Partner den
Startschuss für die "Fachkräfteoffensive NRW" gegeben. Ein wichtiger
Bestandteil ist neben einer diversitätssensiblen Beruflichen Orientierung eine
Ausweitung von Praktikumsphasen in vollzeitschulischen Bildungsgängen an
Berufskollegs. Auf der einen Seite soll die bereits bestehende
Praktikumsregelung in der Ausbildungsvorbereitung Vollzeit forciert und auf der
anderen Seite in der Berufsfachschule 1 und 2 der Anteil der Praxisphasen
deutlich von bisher 15 auf 30 Tage erhöht werden. Für diese Umsetzung ist ein
ausreichendes und passgenaues Angebot von qualifizierten betrieblichen
Praktikumsplätzen notwendig. Dies setzt die generelle Bereitschaft der
Wirtschaft voraus, Schülerinnen und Schüler aus dem Übergangssektor in
entsprechende Praktika zu übernehmen.
Diese Bereitschaft war bisher im Kreis Borken gegeben.
Zur Umsetzung dieser
Initiative sollen landesweit sog. „Runde Tische“ eingerichtet werden, die durch
die Kommunalen Koordinierungsstellen gemeinsam mit den oberen Schulaufsichten
initiiert und geleitet werden. Mitglieder der Runden Tische sind Kammern,
Wirtschaftsverbände, regional zuständige Schulaufsicht mit der Generale KAoA,
Berufskollegs, Agenturen für Arbeit/Jobcenter und ggf. weitere Akteure. Für den
Kreis Borken ist ein erster „Runder Tisch“ im September 2023 terminiert.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive und im Rahmen
des ESF-Programms NRW 2021-2027 wird das Projektvorhaben Lotsen im Übergangssektor umgesetzt. Mit rund 130 „Übergangslotsen“
landesweit wird das Ziel verfolgt, Schülerinnen und Schüler im Übergangsektor
(Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung/ Vollzeit, Berufsfachschule 1 und
Berufsfachschule 2) der Berufskollegs zu begleiten, um sie als Potenzial für
die Fachkräftesicherung zu erreichen und ihnen Unterstützungsangebote für einen
gelingenden Übergang in eine berufliche Ausbildung zu unterbreiten. Die
Umsetzung soll im Rahmen einer Interessensbekundung im Verbund über
Bildungsträger im Regierungsbezirk erfolgen. Der derzeitige Planungsstand sieht
für den Regierungsbezirk Münster 17 Stellen vor, wobei für die Kreise Borken
und Coesfeld aufgrund der Kriterien (u.a. Sozialindex und
Jugendarbeitslosenquote) keine Stellenanteile eingeplant sind. Ein Start ist
für den Herbst 2023 geplant
Entwicklung
im Bereich Ganztagsbetreuung Primarbereich
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 02.10.2021 hat der Bund den Anspruch auf
ganztägige Förderung von Grundschulkindern rechtlich festgelegt. Ab Beginn des
Schuljahres 2026/2027 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Der Anspruch wird in den
Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr
2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf
ganztägige Betreuung hat.
Der Rechtsanspruch wird in § 24 des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII –
Kinder- und Jugendhilfe) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht
Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der
Rechtsanspruch beinhaltet auch eine Ferienbetreuung sowie eine Schließzeit von
maximal vier Wochen. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es
nicht.
Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
(Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) hat der Bund den Ländern bereits im
Dezember 2020 Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden für den
quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsangebote zum Umsetzung des
Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung i.H.v. insgesamt 3,5 Mrd. € zur
Verfügung. Davon entfallen rund 422 Mio. € auf das Land Nordrhein-Westfalen.
Zur Verteilung dieser Finanzmittel hat das Land NRW am 22.01.2021 die
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erlassen. Der
Bewilligungszeitraum ist festgelegt für Maßnahmen die bis zum 30.06.2021
begonnen und bis zum 31.12.2022 durchgeführt wurden. Mit diesem Förderprogramm
konnten faktisch nur Maßnahmen gefördert werden, die bereits konkret geplant
waren.
Ein weiteres Förderprogramm, mit dem bundesweit weitere 2,75 Mrd. € zur
Verfügung gestellt werden, ist von Seiten des Landes angekündigt. Die Förderrichtlinien
liegen jedoch zzt. noch nicht vor.
Situation für den
Schulträger Kreis Borken:
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht nur für
Grundschulkinder. Der Kreis Borken als Schulträger kann daher lediglich an den
Förderschulen vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung betroffen sein. Eine
Primarstufe ist an der Neumühlenschule, der Hans-Christian-Andersen-Schule und
an der Brüder-Grimm-Schule eingerichtet. An der Overbergschule werden
Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 beschult.
Die Neumühlenschule – Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – wird für
alle Jahrgangsstufen als Ganztagsschule geführt. Hier entstehen durch den
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung keine Ausbaubedarfe. Die Kinder der
Primarstufe werden bereits ganztägig betreut.
An der Hans-Christian-Andersen-Schule – Förderschwerpunkt Emotionale und
Soziale Entwicklung – werden Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 bis
10 beschult. Durchschnittlich werden etwa 40 Kinder in der Primarstufe
unterrichtet. Eine Offene Ganztagsschule (OGS) ist bislang nicht eingerichtet.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruches muss bis zum Beginn des Schuljahres
2026/2027 eine OGS an der Schule eingerichtet werden. Im Schulgebäude in
Südlohn stehen ausreichend freie Raumkapazitäten zur Verfügung, so dass für die
Umsetzung des Ganztagsanspruches keine Investitionen entstehen.
Die Brüder-Grimm-Schule – Förderschwerpunkt Sprache – wird von Kindern
der Klassen 1 bis 4 besucht. An der Schule ist eine OGS mit aktuell 48 Plätzen
eingerichtet. Diese Plätze waren in den vergangenen Jahren immer vollständig
belegt. Es besteht regelmäßig eine Warteliste mit 10 bis 20 Kindern. Daher wird
das bestehende Angebot zur Umsetzung des Rechtsanspruches ausgebaut werden
müssen. Aufgrund der Lage der Schule im Außenbereich ist eine bauliche
Erweiterung baurechtlich kaum realisierbar. Der Schulträger hat daher mit der
Schulleitung Planungsgespräche aufgenommen.
Bislang sind an keinem Schulstandort der Förderschulen konkrete
Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Ganztagsbetreuungsangebote geplant. Fördermittel wurden daher bislang nicht
beantragt. Bei der Planung ggf. erforderlicher Maßnahmen wird die
Inanspruchnahme zur Verfügung stehende Fördermittel routinemäßig
berücksichtigt.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE