Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den 1. Controllingbericht für die Produkte 05.01.01 bis 05.03.04 sowie 05.07.01 bis 05.07.02 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Im Rahmen des unterjährigen Controllings werden im ersten
Controllingbericht 2023 wesentliche Planabweichungen zum Stichtag 30.06.2023
aufgezeigt. Hierdurch soll ein Überblick über den Stand der
Haushaltsbewirtschaftung auf Kreisebene sowie ein Einblick in die konkreten
Ursachen etwaiger Planabweichungen der jeweiligen Budgets eröffnet werden. Die
aufgeführten Abweichungen werden in den Facheinheiten in Zusammenhang mit dem
Fachdienst Finanzen analysiert. Die Erkenntnisse dienen soweit möglich zur
Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE