Der Rechnungsprüfungsausschuss
stimmt der gegenüber der GPA NRW und der Bezirksregierung Münster vorgesehenen
Stellungnahme der Kreisverwaltung in Bezug auf die im Prüfungsbericht
enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen
[mit folgenden Änderungen/Ergänzungen] zu.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet am 28.09.2023 den Kreistag über das Ergebnis seiner Beratungen.
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Rechtsgrundlage:
§ 53 Absatz 2 KrO NRW i.V.m. § 105 GO NRW
Sachdarstellung:
Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) führte nach 2005/2006, 2011/2012 und
2015/2016 in der Zeit von Juli 2021 bis April 2023 zum vierten Mal eine
überörtliche Prüfung des Kreises Borken durch. Diese überörtliche Prüfung
erstreckt sich nach § 105 Abs. 3 GO NRW darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft
und beim Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben
ergangenen Weisungen eingehalten und die zweckgebundenen Staatszuweisungen
bestimmungsgemäß verwendet wurden. Zudem stellt die überörtliche Prüfung fest,
ob der Kreis sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch auf
vergleichender Grundlage geschehen. Die überörtliche Prüfung soll alle fünf
Jahre stattfinden.
Die GPA NRW teilt das Prüfungsergebnis in Form eines Prüfungsberichts dem geprüften Kreis und der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) mit. Die Ergebnisse der GPA-Prüfung finden sich als Feststellungen wieder. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfungsbericht als Empfehlungen aus.
Gem. § 105 Abs. 6 GO NRW legte der Landrat den
Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss am 02.05.2023 (SV 0089/2023/KREIS) zur
Beratung vor. Dabei nahm er zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nahmt den Prüfungsbericht und die Stellungnahmen der
Kreisverwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen zunächst zur Kenntnis
und leitete die Prüfberichte Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege,
Bauaufsicht sowie Verkehrsflächen und Straßenbegleitgrün den zuständigen
Fachausschüssen zu prüfgebietsbezogenen Beratungen weiter. Die übrigen
Prüfgebiete Finanzen, Tax Compliance Managementsystem, IT und Vergabewesen
sollten in der jetzigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.09.2023
beraten werden. Dort soll dann auch die abschließende Beratung unter Einbezug
der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse, erfolgen.
Die
Fachausschüsse haben inzwischen den jeweils vorgesehenen Stellungnahmen
der Kreisverwaltung in Bezug auf die in den jeweiligen Prüfungsberichten
enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen ohne Änderungen oder Ergänzungen zugestimmt.
Der Kreistag beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW abschließend am 28.09.2023 über die gegenüber der GPA NRW und der Bezirksregierung Münster abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung. Das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann dabei einbezogen werden.
Der Gesamtbericht zur überörtlichen Prüfung des Kreises Borken 2022/2023 ist als Anlage beigefügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird darüber hinaus nichtöffentlich die im Prüfgebiet Vergabewesen vorgenommene Maßnahmenbetrachtung vorgelegt.
Nachfolgend werden die die Feststellungen und Empfehlungen der GPA NRW samt Stellungnahmen der Kreisverwaltung tabellarisch aufgeführt.
Tabellarische
Übersicht der Feststellungen und Empfehlungen der GPA NRW sowie der
Stellungnahmen der Kreisverwaltung
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Ermächtigungsübertragungen |
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F 1: Der Kreis Borken überträgt regelmäßig konsumtive und
investive Ermächtigungen ins Folgejahr. Der dann zur Verfügung stehende
Ansatz kann im investiven Bereich jedoch nur zur Hälfte auch tatsächlich in
Anspruch genommen werden. Die GPA NRW sieht hier Optimierungsmöglichkeiten |
E 1: Der Kreis Borken sollte überprüfen, ob im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten ein restriktiverer Umgang bei der Genehmigung von
Ermächtigungsübertragungen sinnvoll ist. Im Haushaltsplan sind investive
Auszahlungen einschließlich der Ermächtigungs-übertragungen nur dann zu
veranschlagen, wenn sie im Planungszeitraum realistisch und zahlungswirksam
zu erwarten sind. |
S 1: Der Kreis Borken hat die Ermächtigungsübertragungen
in § 8 Abs. 5 der jährlichen Haushaltssatzung geregelt und vertieft diese in
der jährlichen verwaltungsinternen Jahresabschlussverfügung. Die GPA NRW
bestätigt, dass diese Regelungen geeignet sind, einen Umgang mit Ermächtigungsübertragungen
restriktiver zu gestalten. Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen
(konsumtiv) werden für eine wirtschaftliche Aufgaben-erfüllung genutzt, da
Aufwendungen unabhängig vom gewillkürten Stichtag 31.12. erforderlich sind
und nicht zwangsläufig zum Jahresende verbraucht werden müssen (sog.
„Dezemberfieber“). Neuveranschlagungen im Folgejahr wirken sich zudem
kreisumlageerhöhend aus. Der geringe Ansatzerhöhungsgrad bestätigt den
verantwortungsvollen Umgang mit konsumtiven Ermächtigungsübertragungen.
Investive Auszahlungen sind in ihrer Höhe und
zeitlichen Beanspruchung schwieriger zu planen. Ermächtigungsübertragungen
in diesem Bereich fallen daher trotz realistischer Betrachtung des Umsetzungszeitraums
bei der Erstveranschlagung höher aus. Investive Auszahlungen wirken sich
aber nicht unmittelbar auf das Jahresergebnis aus. Im Rahmen eines
intensiveren Bauinvestitionscontrollings werden die investiven Ermächtigungsübertragungen
künftig noch stärker in den Blick genommen. Ermächtigungsübertragungen müssen verwaltungsintern
in jedem Einzelfall begründet sein. Durch eine detaillierte Darstellung der
einzelnen Ermächtigungsübertagungen und ihre Auswirkungen auf das Folgejahr
(„verfügt, nicht benötigt oder ins Folgejahr übertragen“) im Jahres-abschluss
sowie unterjährige Information über die Haushaltsabwicklung in den
Controllingberichten ist die erforderliche Transparenz gewährleistet. |
Fördermittelmanagement |
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F 2: Die Fördermittelakquise erfolgt beim Kreis Borken überwiegend
dezentral in den Fachbereichen. Der erzielte hohe Drittfinanzierungsanteil
an Investitionen trägt spürbar zur Haushaltsentlastung bei und deutet auf
eine gut funktionierende Fördermittelakquise hin |
E 2: Der Kreis Borken sollte die Fördermittelakquise noch
präziser ausgestalten. Bei der Planung von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
sollte standardisiert eine Förderung geprüft werden. |
S 2: Die GPA NRW bestätigt eine grundsätzlich gut
funktionierende dezentrale Fördermittelakquise. Folgende standardmäßige
Checks der Fördermittelakquise sind bereits eingerichtet: Im Rahmen der Anleitung zur Fördermitteldatenbank
werden zusätzliche Hinweise zur Fördermittelakquise vor allem auch bei
Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen gegeben. |
F 3: Beim Kreis Borken überwachen die für das
Fördervorhaben zuständigen Fachbereiche die Einhaltung der Förderauflagen.
Aufgrund der dezentralen Struktur des Fördermittelmanagements kann eine
zentrale Datei bzw. eine Förderdatenbank wichtige Vorteile bieten. |
E 3: Die GPA NRW empfiehlt, auf Grundlage der bereits in
der Verwaltung eingesetzten Dokumenten-Software den Aufbau einer
entsprechenden Förderdatenbank zu überprüfen. |
S 3: Eine Fördermitteldatenbank ist technisch seit Anfang
2023 eingerichtet. Eine verwaltungsinterne Anleitung mit Hinweisen zum
Fördermittelmanagement ist in Arbeit. |
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
F 1: Der Kreis Borken beabsichtigt, das TCMS laufend zu überwachen
und zu verbessern. Kontrollen sind teilweise konkret geplant. |
E 1: Der Kreis Borken sollte die Kontrollprozesse zum TCMS
ausweiten. Er sollte möglichst konkrete Kontrollprozesse festlegen, z.B. in
einem verbindlichen Kontrollplan. |
S.1: Die bereits im Einsatz befindlichen oder noch
vorzusehenden Kontrollprozesse werden standardisiert, im TCMS-Handbuch im
Kapitel 10 verbindlich festgehalten und im Rahmen der jährlichen Revision
fortgeschrieben. |
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Inhalte, Ziele und Methodik |
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F 1: Der Kreis Borken erfüllt die gesetzlichen Anforderung
aus dem EGovG NRW. Die Umsetzungsplanung zum OZG ist nicht hinreichend
beschrieben. Am Ausbau der Online-Leistungen arbeitet der Kreis bereits seit
Jahren. |
E 1: Der Kreis Borken sollte weiterhin konsequent darauf
hinarbeiten, für mehr Verwaltungsleistungen strukturierte Datensätze zu
erhalten. Zudem sollte er eine OZG-Roadmap erstellen, in der eine Ressourcenschätzung
zur Umsetzung inkludiert ist. |
S 1: Der Ausbau der Online-Leistungen wird weiter
vorangetrieben mit dem Ziel, möglichst viele strukturierte Datensätze zu
erhalten, die automatisiert weiterverarbeitet werden können. Die strategische Ausrichtung und agile
Herangehensweise der Kreisverwaltung wird von der GPA NRW im Bericht sehr
positiv, auch im kommunalen Vergleich, hervorgehoben. Maßnahmen zur Förderung
des E-Governments, der medienbruchfreien Kommunikation und der
Automatisierung digitaler Prozesse sind Teil der Strategie zur digitalen
Transformation und entsprechen gleichzeitig der Zielsetzung des OZG. Eine
OZG-Roadmap ist entsprechend Bestandteil des Konzepts zur digitalen Transformation
und wird jeweils aktualisiert mit einer Ressourceneinschätzung hinterlegt. |
F 2: Das Prozessmanagement des Kreises Borken ist gut
ausgeprägt und aktiv in der Verwaltungsdigitalisierung eingebunden. Gegenwärtig
fehlt es noch an einem systematischen Vorgehen, um den Ansprüchen der
digitalen Transformation in vollem Umfang gerecht werden zu können.
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E 2: Der Kreis Borken hat im Rahmen seiner
Digitalisierungsbemühungen bereits ein gut funktionierendes Prozessmanagement
etabliert, sollte aber seine Bemühungen für ein systematisches Prozessmanagement
weiterverfolgen. Hierzu sollte er zunächst strategischen Vorgaben definieren.
Auf dieser Grundlage sollte er seine Verwaltungsprozesse identifizieren,
priorisieren und den Personalbedarf für ein systematisches Prozessmanagement
bemessen. |
S 2: Aktuell wird das Prozessmanagement als Werkzeug u.a.
für verschiedene Digitalisierungsprozesse, Geschäftsprozessoptimierungen
und Prüfungen gezielt eingesetzt. Gleichzeitig wird über die Prozessmanagementsoftware
Picture das hausweite Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gepflegt.
Aufgrund des enormen Personalaufwandes erfolgte bisher die Aufnahme der
Verwaltungsprozesse entscheidungs- und nutzerorientiert. Das Vorgehen gilt
es zukünftig unter Beachtung der Personalkapazitäten anhand definierter
strategischer Vorgaben systematisch auszubauen. |
F 3: Die Rahmenbedingungen für die örtliche
Rechnungsprüfung des Kreises Borken sichern die notwendigen örtlichen IT-Prüfhandlungen
gut ab. |
E 3: Der
Kreis Borken sollte seine örtliche IT-Prüfung weiter stärken und das gute
Niveau durch Personalressourcen und fachliche Qualifikationen sichern und
ausbauen.
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S 3: Das gute Niveau gilt es entsprechend der Empfehlung
auch in Zukunft weiter zu sichern.
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Organisation und Steuerung |
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F 1: Im Fachbereich Jugend und Familie ist ein
Finanzcontrolling mit einem Berichtswesen vorhanden. Das Berichtswesen
enthält Kennzahlen und Zielwerte. Im Haushalt des Kreises sind in den
Teilprodukten der HzE zu den Zielen keine entsprechenden Kennzahlen dargestellt. |
E 1: Der Kreis Borken sollte im Produkthaushalt zu den
Zielen der HzE auch die entsprechenden Kennzahlen darstellen und
fortschreiben Dazu gehören auch Kennzahlen aus dem Fachcontrolling zum
Beispiel zur Darstellung sozialpolitischer Ziele. |
S 1. Die derzeit bei den Hilfen zur Erziehung im
Produkthaushalt aufgeführten Kennzahlen fokussieren die Entwicklung der
absoluten Hilfezahl sowie deren finanziellen Auswirkungen. Die Aufnahme von
Kennzahlen aus dem Fachcontrolling wird angestrebt. |
F 2: Der Fachbereich Jugend und Familie hat bereits ein
gutes Fachcontrolling installiert. Dabei sind Fach- und Finanzcontrolling gut
miteinander vernetzt. Im Berichtswesen werden die Auswertungen bislang noch
nicht zusammengefasst. |
E 2: Auch Auswertungen des Fachcontrollings sollten in dem
regelmäßigen Berichtswesen zusammengefasst werden. Zur Unterstützung der
Steuerung sollten die Auswertungen der Fachleistungsstunden bei den
ambulanten Hilfen um die tatsächlich abgerufenen Fachleistungsstunden
erweitert werden. |
S 2: Die Aufnahme von Kennzahlen aus dem Fachcontrolling
wie z.B. die durchschnittliche Laufzeit ambulanter Hilfen in das
Berichtswesen ist bereits erfolgt. Die Aufnahme der tatsächlich abgerufenen Fachleistungsstunden
lässt sich derzeit nicht bzw. nur unter unverhältnismäßigem Mehraufwand
umsetzen. Im Rahmen der Einführung einer Nachfolgesoftware für das derzeitige
Fachverfahren der Jugendhilfe wird die technische Erfassung avisiert. |
Verfahrensstandards |
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F 3: Der Kreis Borken hat für
den Arbeitsbereich der HzE die Prozesse, Abläufe und Standards verbindlich in
Arbeitsanweisungen geregelt. Die elektronische Aktenführung steht kurz vor
der Einführung. Die Jugendhilfesoftware weist nach Aussagen des Fachbereichs
Schwächen auf. |
E 3: Die neue Jugendhilfesoftware sollte durch den
Planungs- und Hilfeprozess führen. Dabei sollten Schritte der
Plausibilitätsprüfung eingebaut sein. Um Medienbrüche zu vermeiden sollten
neben den Verfahrensstandards des Fachbereiches auch umfangreiche Auswertungen
aus der Software möglich sein. |
S 3: In den Sozialen Diensten sowie der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe des Kreisjugendamtes wurde die gemeinsame eAkte zum 01.02.2023
eingeführt. Der Anforderungskatalog einer neuen
Jugendhilfesoftware sieht entsprechend der Empfehlung vor, dass -
inkl.
Plausibilitätsprüfung -
durch den
Planungs- und Hilfeprozess geführt wird und -
Auswertungen aus
der Software möglich sind. |
Personaleinsatz |
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F 4: Die WJ des Kreises Borken ist auskömmlich
ausgestattet. Die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle liegt unter dem
Richtwert der GPA NRW. |
E 4: Auch unter Berücksichtigung der SGB VIII-Reform und
der Einführung der neuen Jugendhilfesoftware sollten die Standards und die
Ausstattung der WJ noch einmal überprüft werden. Es sollte ein geeignetes
Verfahren zur Personalbemessung genutzt werden. |
S 4: Die Empfehlung der GPA NRW wird berücksichtigt. Eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Fachdienst Organisation, Digitalisierung
und IT (FD 10) war Grundlage zum Zeitpunkt der Stellenaufstockung. |
Leistungsgewährung |
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F 5: Der Kreis Borken hat höhere Aufwendungen für 35a SGB
VIII je Hilfefall als die Vergleichskreise. Obwohl die Fallzahlen stark
gestiegen sind, ist die Falldichte noch vergleichsweise niedrig. Die
Eingliederungshilfe bearbeitet ein Team spezialisiert. Poollösungen sind
bisher erst vereinzelt an Schulen etabliert. |
E 5: Mit Blick auf die steigenden Fallzahlen und
Aufwendungen sollte das Konzept zu den Poollösungen baldmöglichst umgesetzt
werden. |
S 5: In der Praxis wird deutlich, dass die juristischen
Rahmenbedingungen die Verwirklichung des Individualrechtsanspruchs über
eine schulweit budgetierte Bereitstellung von Personalkraftstunden erschweren.
Denn Basis für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Zustimmung aller
Elternteile betroffener Kinder einer Schule. Das Konzept Poollösungen soll
deshalb zunächst an zwei Projektschulen umgesetzt werden. Das Projekt wurde
im Maßnahmenprogramm 2023 erneut aufgenommen, da eine Umsetzung auf Grund
von Personalvakanzen im letzten Jahr nicht möglich war.
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Fehlbetrag und Einflussfaktoren |
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F 1: Durch den hohen Anteil an ambulanten
Wohngemeinschaften sind die ambulanten Transferauf-wendungen im Kreis Borken
beinahe auf Niveau der stationären Pflege. Für die hohen stationären
Aufwendungen ist auch die insgesamt hohe Kostenstruktur der stationären Pflege
verantwortlich. Die stationären Transferaufwendungen könnten durch
Steuerungsmaßnahmen möglicherweise verringert werden. |
E 1: Der Kreis Borken sollte überprüfen, inwieweit die
ambulante Pflege in der eigenen Wohnung weiter gestärkt werden kann. Ein
möglicher Weg könnte hierbei die Einführung der Heimnotwendigkeitsprüfung für
die Pflegegrade zwei und drei sein. |
S 1: Die Prüfung der Heimnotwendigkeit wurde 2017
eingestellt. Dies, nachdem die Auswertung der Prüfungsergebnisse ergab, dass
nahezu keine Personen mehr ermittelt wurden, bei denen keine
Heimnotwendigkeit vorlag. Der aktuelle Austausch mit den Münsterlandkreisen
zeigt, dass einige Kreise (COE, RE, WAF) diese Prüfung bei Pflegegrad 2 nach
wie vor durchführen. Sinnvoll ist sicherlich hier die Prüfung vor
Heimaufnahme in der eigenen Örtlichkeit.
Eine gezielte Beratung kann nur durch Pflegefachkräfte erfolgen. Die
Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Heime bei derartigen Prüfungen
gezielter Personen mit höherem Pflegebedarf aufnehmen. Möglicherweise ergibt sich seit der Einstellung der
Heimnotwendigkeitsprüfung im Jahre 2017 ein neuer Handlungsansatz. Der
Fachbereich Soziales (FB 50) wird daher gemeinsam mit dem Fachbereich
Gesundheit (FB 53) überlegen, wie die Prüfung der Heimnotwendigkeit bei
Pflegegrad 2 durch Pflegefachkräfte von 53 zunächst stichprobenartig umgesetzt
werden kann. Eine Evaluation dieses Ansatzes ist hier zwingend vorzusehen und
auch mit den Erkenntnissen der benachbarten Kreise abzugleichen. |
Organisation und Personaleinsatz |
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F 2: Der Kreis Borken hat nahezu alle Aufgaben mit dem
Berührungspunkt Pflege in einer Abteilung eingegliedert. Somit ist ein
Austausch untereinander gewährleistet und Synergien können genutzt werden.
Jedoch wurden aktuell noch keine Prozessbeschreibungen erstellt. |
E 2: Der Kreis Borken sollte die Prozessbeschreibungen wie
geplant durchführen. Möglicherweise bestehende Optimierungsmöglichkeiten
können im gleichen Zuge umgesetzt werden. |
S 2: Im Rahmen der Einführung der d3-Akte im Bereich der
Pflege ist vorgesehen, alle Prozesse genau zu betrachten, zu beschreiben und
mögliche Optimierungsbedarfe auszuschöpfen. |
F 3: Die letzte Personalbedarfsplanung ist vor über 20
Jahren durchgeführt worden. Eine errechnete Anpassung an Fallzahlen oder
Rechtsänderungen hat nicht stattgefunden. Wie hoch der Personalbedarf
anhand der konkreten Situation im Kreis Borken ist, kann ohne Berechnung
nicht festgestellt werden. |
E 3: Der Kreis Borken sollte die Stellen im Fachbereich
Soziales in der Fachabteilung 50.3 wie geplant neu bemessen und regelmäßig
überprüfen. Hierbei soll auch eine regelmäßige Fluktuation des Personals
einbezogen werden. Für die Aufarbeitung von Rückständen durch
Gesetzesanpassungen können auch temporäre Personalaufstockungen erwogen
werden. |
S 3: Im Rahmen der Einführung der d3-Akte nach Betrachtung
der Prozesse wird auch die Organisation und personelle Ausstattung
detailliert geprüft. Der Fachdienst Organisation, Digitalisierung und IT (FD
10) wird hierzu eingebunden. |
F 4: In der Verteilung der Stellen zur Leistungsgewährung
herrscht ein deutliches Ungleichgewicht zwischen ambulanten und stationären
Hilfen zur Pflege. Gleichzeitig ist durch den Anstieg der Leistungsbezieher
in ambulanten Wohngemeinschaften die ambulante Leistung deutlich umfangreicher
geworden. |
E 4: Der Kreis Borken sollte die Verteilung der
Zuständigkeiten zwischen der ambulanten und der stationären Hilfegewährung
überprüfen. |
S 4: Im Rahmen der d3-Einführung werden die
Zuständigkeiten neu geregelt. |
F 5: Der Kreis Borken hat aufgrund der veränderten
Gesetzeslage die Unterhaltsheranziehung neu organisiert. Jedoch gibt es noch
Optimierungspotenzial um sicherzustellen, die möglichen Unterhaltserträge
auch zu erkennen und zu realisieren. |
E 5: Der Kreis Borken sollte
ein Konzept entwickeln, wie künftig mögliche Unterhaltsansprüche in Erfahrung
gebracht werden. Eine Möglichkeit wäre eine Abfrage des Berufes der Kinder im
Leistungsantrag. |
S 5: Der aktuelle Austausch bei den Münsterlandkreisen hat
ergeben, dass diese im Rahmen des Antragverfahrens gezielt nach den Berufen
der Kinder fragen. Zum Teil erfolgt auch die Abfrage, ob Kinder ein
jährliches Bruttoeinkommen von 100.000 Euro verdienen. Bei diesen Kreisen gab
es keine Anmerkungen von der GPA NRW. Somit wird der Antragsvordruck um diese
Punkte erweitert. Die Fälle, die in Betracht kommen, werden dann an die
Fachabteilung 50.2 – Unterhaltsheranziehung zur Überprüfung und ggfls.
Durchsetzung der Ansprüche abgebeben. Damit dürfte ein Konzept
vorliegen. |
F 6: Die Aufgaben der WTG-Behörde wurden in den letzten
zwei Jahren vor allem durch die Corona-Pandemie erschwert. In Zukunft wird
vor allem die Anpassung des WTG im Jahr 2023 eine weitere Belastung
darstellen. Möglicherweise wird hierfür eine Anpassung der Organisation und
der Stellenausstattung notwendig. |
E 6: Die Anpassungen des WTG im Jahr 2023 bezüglich des
Gewaltschutzes erhöht die Anforderungen bei den Beschäftigten. Der Kreis
Borken sollte daher überprüfen, inwieweit die neue Aufgabe mit dem
bestehenden Personal zu bewältigen ist. |
S 6: Mit der neuen Aufgabenwahrnehmung und bedingt durch
die Zunahme der Anzahl der zu überprüfenden Einrichtungen, ist ein
zusätzlicher Stellenanteil von 0,15 VZÄ allg. Verwaltung und eine 1,0 VZÄ
Heilpädagogik geschaffen worden. Ob damit alle neuen Aufgaben wahrgenommen
werden können, kann erst beurteilt werden, wenn die Durchführungsverordnung
zum APG bekannt wird. |
Steuerung und Controlling |
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F 7: Im Kreis Borken besteht prognostisch ein Bedarf an
zusätzlichen stationären Pflegeplätzen. Die teilstationäre
Pflegeinfrastruktur ist umfangreicher als in vielen anderen Kreisen. Dies
kann dazu beitragen, die ambulante Pflege länger zu ermöglichen. |
E 7: Der Kreis Borken sollte
sich weiter bemühen, die häusliche Pflege möglichst lange durch eine
unterstützende Infrastruktur zu ermöglichen. Gleichzeitig sollte er die
Bestrebungen weiterverfolgen, das Angebot an stationären und vergleichbaren
Einrichtungen auszubauen. |
S 7: Der Empfehlung wird - wie bislang auch - gefolgt. |
F 8: Der Fachkräftemangel in der Pflege
verschärft die Problematik, ausreichend Pflegeangebote zur Verfügung zu
stellen. Ein zu diesem Thema vom Kreis Borken initiierter Arbeitskreis ist
aktuell nicht aktiv. |
E 8: Der Kreis Borken sollte seine Bemühungen fortsetzen,
den Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen. Hierfür sollte er
niedrigschwellige Informationsangebote in Zusammenarbeit mit Akteuren aus
der Pflege anbieten. Sein Bemühen, die Fachkräfte über zusätzliche Angebote
zu entlasten, sollte der Kreis weiterverfolgen. |
S 8: Im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur
Pflegebedarfsplanung (verabschiedet durch den Kreistag) wird der Kreis
Borken sich weiterhin dem Thema Fachkräftemangel in Pflege/ Hauswirtschaft/
Betreuung widmen. Die Steuerungsmöglichkeiten sind hier allerdings begrenzt. |
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Rechtmäßigkeit |
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F 1: Der Kreis Borken bietet bei den von der GPA NRW
betrachteten Aspekten der Rechtmäßigkeit einige Ansatzpunkte für
Verbesserungen. |
E 1.1: Der Kreis Borken sollte stets den Beginn der
Bauausführung dokumentieren. Diese Information benötigt er, um ein Erlöschen
der Baugenehmigung gem. § 75 BauO NRW zu erkennen. |
S 1.1: In den Fällen, in denen die Bauherrschaft die nach §
74 Abs. 9 BauO NRW geforderte Baubeginnanzeige einreicht, wird das entsprechende
Datum in der Fachsoftware dokumentiert. Nur in den Fällen, in denen diese
Anzeige nicht eingereicht wird, erfolgt mangels Kenntnis vom Baubeginn
zwangsläufig keine Dokumentation. Durch Auswertungen wird aber sichergestellt, dass im
Rahmen einer Ortsbesichtigung die Abnahme des realisierten Bauvorhabens
erfolgt bzw. bei Nichtausführung das Erlöschen der Baugenehmigung
festgestellt wird. Diese Erkenntnisse werden dann in der Fachsoftware
dokumentiert. |
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E 1.2: Die bei der Ermessensfindung berücksichtigten Aspekte
sollte der Kreis auch in der Fachsoftware dokumentieren, so kann die
individuelle Abwägung der Entscheidungs-gründe/ Kriterien auch jederzeit nachvollzogen
werden. |
S 1.2: Bei vielen Ermessensentscheidungen ergeben sich die
berücksichtigten Aspekte unmittelbar aus dem Abweichungs- oder
Befreiungsantrag, der unmittelbarer Bestandteil der Baugenehmigung wird. Sofern darüberhinausgehende Aspekte bei der
Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, fertigt die Sachbearbeitung in
der Regel einen entsprechenden Vermerk, der im Mediencenter der Fachsoftware
abgelegt wird. Ferner existiert in jedem Bearbeitungsbogenabschnitt
in der Fachsoftware ein Feld für Bemerkungen, in dem u.a. die bei Ermessensentscheidungen
berücksichtigten Aspekte eingetragen werden können. |
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E 1.3: Für die Nachforderung von Unterlagen sollte der Kreis
Borken zukünftig Gebühren erheben, um den durch die Nachforderung
entstehenden Mehraufwand auszugleichen. |
S 1.3: Diese Empfehlung der GPA NRW wurde zwischenzeitlich
bereits umgesetzt. |
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E 1.4: Der Kreis Borken sollte durch eine Kennzahl
überprüfen, zu welchem Anteil mit den festgesetzten Gebühren eine
Aufwandsdeckung bei den Baugenehmigungen erreicht wird. |
S 1.4: Zur Ermittlung des Aufwandsdeckungsgrades werden
künftig im Produkt 08.01.01 „Bauaufsicht“ mit den Teilprodukten Beratung
außerhalb von Verfahren, Vorbescheide, Baugenehmigungen, weitere Genehmigungen/
Bescheinigungen, Bauüberwachung, Stellungnahmen sowie obere Bauaufsicht,
die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Verwaltungsgebühren) mit den
ordentlichen Aufwendungen (siehe § 2 Abs. 1 KomHVO NRW) in Bezug gesetzt und
als Kennzahl „Aufwandsdeckungsgrad Bauaufsicht“ ausgewiesen. |
Schnittstellen |
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F 2: Die Einholung des
gemeindlichen Einvernehmens erfolgt beim Kreis Borken mit Fertigung der
Eingangsbestätigung. Interne und externe Beteiligungsverfahren startet der
Kreis sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Anzahl der
eingeholten Stellungnahmen ist vergleichsweise hoch. |
E 2.1: Der Kreis Borken sollte
die Einholung des gemeindlichen Einvernehmens ausschließlich in digitaler
Form durchführen. Durch diese Vorgehensweise kann er die Gesamtlaufzeit
verringern. |
S 2.1: Sobald die Einführung des digitalen
Baugenehmigungs-verfahrens soweit fortgeschritten ist, dass die Bauvorlagen
digital eingereicht werden, erfolgt die Einholung des gemeindlichen
Einvernehmens ausschließlich in digitaler Form. Aktuell würde der Zeitgewinn
der digitalen Beteiligung durch die zuvor notwendige Digitalisierung der Bauvorlagen
aufgezehrt. |
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E 2.2: Um festzustellen, ob die
Anzahl der eingeholten Stellungnahmen angemessen ist, benötigt der Kreis
Borken zusätzliche Informationen. Aus diesem Grund sollte er die Anzahl der
eingeholten Stellungnahmen getrennt nach externen und internen Stellungnahmen
auswerten. |
S 2.2: Über die Fachsoftware
werden künftig die Beteiligungsverfahren jeder einzelnen Fachbehörde und
damit auch die Anzahl ausgewertet. Auf eine Differenzierung nach externen und
internen Stellungnahmen soll wegen des geringen Erkenntnisgewinns und des
hohen analogen Aufwandes weiter abgesehen werden. |
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E 2.3: Die Kreis Borken sollte eine Vorauswahl der zu
beteiligenden Stellen treffen. Durch diese Vorgehensweise werden Ressourcen
geschont. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Gesamtlaufzeit der
Bauanträge zu verkürzen. |
S 2.3: In der Fachsoftware ist bereits eingestellt, dass in
Abhängigkeit der Verfahrensart und der Lage des Baugrundstückes bestimmte
Fachbehörden automatisiert hinterlegt werden. Die abschließende Festlegung der zu beteiligenden
Stellen muss dann von der Sachbearbeitung jeweils im Einzelfall unter
Berücksichtigung der mit den Fachbehörden getroffenen Rahmenvorgaben
erfolgen. Die Information der GPA NRW, dass der Kreis Borken
überdurchschnittlich viele Fachbehörden beteiligt, wurde bereits zum Anlass
genommen, in einer Arbeitsgruppe die Rahmenvorgaben für die Beteiligung der
Fachbehörden kritisch zu prüfen und gegebenenfalls neue Vereinbarungen zu
treffen. Die ersten Anpassungen zur Reduzierung der Verfahrenszahl wurden
bereits ausgearbeitet und befinden sich in der Umsetzungsphase. |
Prozess des einfachen Baugenehmigungsverfahrens |
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F 3: Der Prozess im Baugenehmigungsverfahren ist klar
strukturiert. Er bietet jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung,
beispielsweise durch eine konsequente Umsetzung der Rücknahmefiktion. |
E 3: Nach Eintritt der Rücknahmefiktion gilt der
Bauantrag Kraft Gesetz als zurückgenommen. Der Kreis kann zu diesem
Zeitpunkt keine Fristverlängerung gewähren. Der Kreis Borken sollte seine
geübte Praxis ändern und auf eine erneute Anforderung von Unterlagen
verzichten. |
S 3: Die Umsetzung der Rücknahmefiktion wurde
zwischenzeitlich implementiert. Im aktuellen Infobrief werden die
Entwurfsverfassenden auf die gesetzlich geregelte Rücknahmefiktion und deren
Konsequenzen hingewiesen. |
Digitalisierung |
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F 4: Mit der Nutzung einer neuen Version der eingesetzten
Fachsoftware wird zukünftig auch eine Anbindung an das Bauportal des Landes
NRW möglich werden. Dies unterstützt die aktuellen Bestrebungen des Kreises
Borken, die Baugenehmigungsverfahren vollumfänglich zu digitalisieren. |
E 4.1: Alle in Papierform eingereichten Anträge und
Antragsunterlagen sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eingescannt
werden, um bereits im laufenden Verfahren zügig auf vorhandene Unterlagen
zurückgreifen zu können. Zudem kann so die spätere elektronische Archivierung
beschleunigt werden. |
S 4.1: Die Anbindung an das Bauportal ist zwischenzeitlich
bereits erfolgt. Da die vom Land NRW angekündigte Kommunikationsplattform für
den Austausch digitaler Bauvorlagen nicht termingerecht bereitgestellt wurde,
ist eine digitale Abwicklung der Verfahren über diese für den Ablauf
erforderliche Software noch nicht möglich. Von der Anschaffung einer
alternativen, Kosten auslösenden Software wurde in Abstimmung mit den vier
weiteren Unteren Bauaufsichtsbehörden im Kreis Borken bisher abgesehen. Sobald diese Plattform des Landesprojekts
bereitgestellt wird, werden die Entwurfsverfassenden informiert und
angehalten, die von ihnen digital erstellten Bauvorlagen direkt digital
hochzuladen. Bei dieser Vorgehensweise entfallen für die Entwurfsverfassenden
die Kosten für den Ausdruck der Bauvorlagen und beim Kreis Borken der
Arbeitszeitaufwand für den Scan der Bauvorlagen. Die in der Folge noch analog
eingehenden Bauanträge werden beim Kreis eingescannt und digital
weiterbearbeitet. In der Übergangszeit werden die Bauakten bisher erst
nach Abschluss des Antragsverfahrens vollständig von einem externen
Dienstleister gescannt. Mit dieser Übergangslösung ist sichergestellt, dass
zukünftig die genehmigten Bauakten vollständig digital zur Verfügung stehen,
keine Verzögerungen durch den Scan von Bauvorlagen eintreten und kein
Personal für die Bedienung des Scanners aus der Bauantragsbearbeitung
abgezogen wird. |
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E 4.2: Der Kreis Borken sollte der Sachbearbeitung eine
medienbruchfreie digitale Bearbeitung technisch ermöglichen. Eine digitale
Akte bietet schnellere Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen für die
beteiligten Parteien und kann so nicht nur den Aufwand der
Parallel-Bearbeitung für den Kreis reduzieren, sondern auch den
Informations-Service für alle Beteiligten verbessern. |
S 4.2: Wie beim vorhergehenden Punkt 4.1 bereits dargelegt,
ist unmittelbar nach der angekündigten Bereitstellung der Kommunikationsplattform
vom Land NRW eine Anbindung an die Fachsoftware und die Einführung der
medienbruchfreien digitalen Bearbeitung vorgesehen. |
Personaleinsatz |
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F 5: Im Vergleichsjahr 2020 stand der Bauaufsicht mehr
Personal zur Bearbeitung der neuen Falleingänge zur Verfügung als bei den
meisten anderen Kreisen. Der Kreis setzt durch die Vorhaltung eines
Fallmanagers und eine ausführliche Bauberatung bewusst mehr Personal in der
Bauaufsicht ein. |
E 5: Der Kreis Borken sollte insbesondere den Bestand der
unerledigten Bauanträge zum 01. Januar beobachten und die Aufgabenverteilung
bei einer steigenden Tendenz anpassen, damit die Fälle abgearbeitet und
Überlastungen vermieden werden können. |
S 5: Die Anzahl der offenen Verfahren wird quartalsweise
ausgewertet und bei Bedarf (z.B. bei Arbeitsmengen-schwankungen oder Personalausfällen)
erfolgt eine Umverteilung. |
Bauberatung |
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F 6: Der Kreis Borken legt großen Wert auf eine
umfangreiche und verlässliche Beratung der Bauantragstellenden. Die Bauberatung
stellt Bauinteressenten Vorabinformationen – auch digital – zur Verfügung.
Die Anzahl der unvollständig eingereichten Anträge ist dennoch hoch. |
E 6: Die Bauaufsicht des
Kreises Borken sollte die Gründe für den hohen Anteil unvollständig
eingegangener Bauanträge analysieren. Ziel sollte eine höhere Quote an
vollständig eingereichten Bauanträgen und die Vermeidung von Bauanträgen
ohne Erfolgsaussicht sein. |
S 6: Die vergleichsweise sehr geringen Anteile der
zurückgenommenen und abgelehnten Anträge zeigen, dass die Bauberatung im
Vorfeld der Antragseinreichung erfolgreich ist. Es werden kaum Anträge ohne
Erfolgsaussicht eingereicht. Obwohl der Fachbereich 63 im Rahmen dieser
Vorberatungen, sowie durch Newsletter/Infobriefe und Informationsangebote auf
der Internetseite auch hinsichtlich der erforderlichen Bauvorlagen umfassend
informiert, liegt der Anteil der unvollständig eingereichten Bauanträge zwar
unter dem Durchschnitt, ist aber nicht zufriedenstellend. Durch Beratung/Informationsangebote und die Anwendung
der Rücknahmefiktion wird zukünftig eine Verbesserung dieser Quote erwartet. |
Dauer der Genehmigungsverfahren |
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F 7: Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das
einfache und das normale Baugenehmigungsverfahren liegt im Kreis Borken über
der Orientierungsgröße der GPA NRW. |
E 7: Der Kreis Borken sollte die in dieser Prüfung
festgestellten Ursachen für die langen Gesamtlaufzeiten abstellen, damit
zukünftig eine zügige Bearbeitung der Bauanträge erfolgen kann und zeitgleich
die Beschäftigten entlastet werden. |
S 7: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ab
Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist vergleichsweise sehr kurz
(unterhalb des ersten Viertelwertes). Die überdurchschnittliche
Gesamtlaufzeit ist daher auf die Zeit für die Vervollständigung der
Antragsunterlagen zurückzuführen. Wie bereits unter der vorgenannten S 6 erläutert,
sollen Antragstellende und Entwurfsverfassende durch Beratungs-/Informationsangebote
und die Anwendung der Rücknahmefiktion zur Einreichung vollständiger Antragsunterlagen
bzw. zur schnelleren Nachreichung fehlender Bauvorlagen angehalten werden. |
Transparenz und Steuerung |
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F 8: Der Kreis Borken hat für die Bauaufsicht verbindliche
Ziele festgelegt. Aussagekräftiger Kennzahlen - die geeignet sind, den Grad
der Zielerreichung zu dokumentieren - werden noch nicht durchgängig gebildet. |
E 8: Der Kreis Borken sollte die Einhaltung der
festgelegten Qualitätsstandards und Zielwerte schriftlich mittels Kennzahlen
regelmäßig überprüfen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können für
notwendige Steuerungsmaßnahmen genutzt werden. Dazu sollten mindestens die im
Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen fortgeschrieben werden. |
S 8: Beim Fachbereich 63 existiert bereits ein
Controlling, das u.a. die quartalsweise Auswertung einer umfangreichen
Kennzahlenübersicht beinhaltet. Diese Kennzahlen wurden in der Vergangenheit im
Rahmen von interkommunalen Leistungsvergleichen, Servicegarantien, dem
Gütezeichen mittelstandsorientierte Verwaltung bzw. den mit der Politik
abgestimmten Kennzahlen im Haushaltsplan festgelegt und seit Jahren
fortgeschrieben. Da mit den vorhandenen Kennzahlen positive
Erfahrungen gesammelt wurden und Vergleiche über längere Zeiträume möglich
sind, sollen diese Kennzahlen auch zukünftig erfasst werden. Die im Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen
werden bisher überwiegend nur auf Produktebene ermittelt. Der Aufwand und
Nutzen für die Erfassung dieser Daten auf Teilproduktebene wird überprüft. |
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Organisation des Vergabewesens |
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F 1: Das Vergabewesen des Kreises Borken ist gut
organisiert. In seiner Vergabegeschäftsanweisung hat der Kreis alle
notwendigen Regelungen getroffen und die Zuständigkeiten und Aufgaben klar
formuliert. Die getroffenen Regelungen sind gut geeignet, die rechtssichere
Durchführung der Vergabeverfahren zu gewährleisten. Die GPA NRW sieht noch
geringfügiges Optimierungspotential. |
E 1.1: Der Kreis Borken sollte die bestehenden Regelungen
der Vergabegeschäftsanweisung hinsichtlich der Beteiligung auswärtiger
Unternehmen und der Binnenmarktrelevanz ergänzen. Damit wird eine höhere
Rechtssicherheit erreicht und das Rückforderungsrisiko bei der
Inanspruchnahme von Fördermitteln gesenkt. |
S 1.1: Die Regelungen werden in der nächsten Überarbeitung
der Geschäftsanweisung (GA) Vergaben ergänzt |
|
E 1.2: Der Kreis Borken sollte in der Vergabegeschäftsanweisung
zusätzlich die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Auftragsänderungen
bei Bauleistungen im Unterschwellen-bereich aufnehmen. Zudem sollte der Kreis
einen Hinweis aufnehmen, dass die Auftragsänderung von Bauleistungen im
Unterschwellenbereich nur zulässig ist, wenn sie zur Ausführung des
vergebenen Hauptauftrages erforderlich ist. Dadurch erhalten die
Beschäftigten mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Auftragsänderungen. |
S 1.2: Die Regelungen werden in der nächsten Überarbeitung
der GA Vergaben ergänzt |
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E 1.3: Der Kreis Borken sollte
die ausgehenden Mitteilungen aus korruptionspräventiven Gründen in anonymer
Form an die Bieter weiterleiten. Damit gewährleistet der Kreis Borken zudem
eine vollständige Dokumentation der Bieterkommunikation. |
S.1.3: Die am Vergabeverfahren beteiligten Stellen sind
darauf hingewiesen worden, Bieteranfragen nur noch in anonymisierter Form zu
beantworten. |
Allgemeine Korruptionsprävention |
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F 2: Der Kreis Borken erfüllt die Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.
Die GPA NRW sieht nur noch geringe Optimierungsmöglichkeiten. |
E 2.1: Der Kreis Borken sollte die Einführung eines Hinweisgebersystems
und die Einrichtung eines vertraulichen Workflows entsprechend den
bevorstehenden rechtlichen Vorgaben vorbereiten. |
S. 2.1: Die Regelungen werden in der nächsten Überarbeitung
der GA Korruptionsprävention ergänzt. |
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E 2.2: Der Kreis Borken sollte die Zuständigkeiten für die
Veröffentlichungen nach §§ 7 und 8 KorruptionsbG in seine Dienstanweisung
aufnehmen. |
S. 2.2: Die Regelungen werden in der nächsten Überarbeitung
der GA Korruptionsprävention ergänzt. |
Sponsoring |
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F 3: Der Kreis Borken nutzt nur selten Sponsoring als
Finanzierungsquelle. Detaillierte Regelungen zum Sponsoring hat er getroffen.
Einzelne Regelungen sollten noch ergänzt werden. |
E 3: Der Kreis Borken sollte die bestehenden Regelungen
zum Sponsoring um Vorgaben zur zeitlichen Befristung von Sponsoringverträgen,
zur Begrenzung von Haftungsrisiken und zur Übertragung von Nebenkosten als
Kostenrisiko auf den Sponsoringgeber ergänzen. |
S 3: Die Regelungen werden in der nächsten Überarbeitung
der Verfahrensanweisungen zum Sponsoring ergänzt. |
Bauinvestitionscontrolling |
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F 4: Der Kreis Borken hat wesentliche Elemente eines
systematischen Bauinvestitionscontrollings bereits eingeführt. Im
Hochbaubereich sind Regelungen für das Bauinvestitionscontrolling festgeschrieben.
Für den Straßenbaubereich sieht die GPA NRW noch Optimierungsmöglichkeiten. |
E 4: Der Kreis Borken sollte auch für seine bedeutsamen
Straßenbauprojekte eine Projektverantwortung wie im Hochbaubereich
festlegen. Dies könnte sich positiv auf die Steuerung der
Herstellungsprozesse und die Erreichung der definierten Ziele auswirken. |
S 4: Die Empfehlung wird mit der Ausführung des Haushalts
2023 umgesetzt. |
Nachtragswesen |
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F 5: Der Kreis Borken weist im interkommunalen Vergleich
leicht überdurchschnittliche Abweichungen der Abrechnungssummen zu den
Auftragswerten auf. |
E 5: Der Kreis Borken sollte die Ursachen für die
Abweichungen analysieren. Zusätzlich sollte der Kreis die Kennzahl
„Abweichung der Abrechnungssumme zu Auftragswert“ fortschreiben und
beobachten. |
S 5: Als Grundlage zur systematischen Entwicklung der
Kennzahl soll in der Buchungssoftware die Vorgabe einer Auftragsnummer
eingeführt werden. Im Übrigen siehe S 6. |
F 6: Der Kreis Borken hat
Regelungen zur Erteilung von Nachtragsaufträgen sowie zur Beteiligung der
örtlichen Rechnungsprüfung und der Zentralen Vergabestelle bei Nachträgen in
der Vergabedienstanweisung getroffen. Damit unterstützt er eine
rechtssichere Abwicklung von Vertragsänderungen. Ein zentrales Nachtragsmanagement
ist in Borken bislang nicht eingerichtet. |
E 6: Der Kreis Borken sollte ein zentrales
Nachtragsmanagement einrichten. Dazu gehört nach Ansicht der GPA NRW auch
eine zentrale und systematische Auswertung der Nachträge hinsichtlich
Ursache, Höhe und beteiligter Unternehmen. |
S 6: Die Ursachen für Nachträge sind im Bauwesen
hinlänglich bekannt. Es sind ganz überwiegend: ·
Unvollständige
Leistungsverzeichnisse ·
Änderungswünsche
während der Bauausführung ·
Zusatzleistungen
bei Sanierungen im Bestand ·
„Nachtragsjäger“
als Auftragnehmer Unvollständige Leistungsverzeichnisse hängen immer
von der Qualität der Erarbeitung ab. Bei öffentlich zu vergebenden
Planungsaufträgen kann die Qualität der Erarbeitung von
Leistungsverzeichnissen durch die zu beauftragenden Büros nur bedingt vorab
eingeschätzt werden. Umgekehrt steht eine vollständige Kontrolle der
erstellten Leistungsverzeichnisse einer wirtschaftlichen Handlungsweise
entgegen, da genau für die Erstellung der Verzeichnisse ja das Büro
beauftragt und bezahlt wird. Abgesehen davon, dass in der Regel auch die
personellen Ressourcen dafür fehlen. In der Summe ist aber auch davon
auszugehen, dass der Schaden durch unwirtschaftliche Nachträge geringer sein
wird als der Aufwand diesen zu vermeiden. Hierbei ist insbesondere zu
beachten, dass nicht die Nachtragsleistung als solches den Schaden darstellt,
da diese ja in jedem Fall hätte erbracht werden müssen, sondern nur der
möglicherweise höhere Preis, da die Leistung nicht von Beginn an im
Leistungswettbewerb angeboten wurde. Soweit Änderungswünsche zu Nachträgen führen, liegen
sie immer in der Hand der Bauherren und können von dort gesteuert werden. Zusatzleistungen bei Bauen im Bestand sind der
Klassiker für Nachträge im Bauwesen. Sie lassen sich – wenn überhaupt – nur
vermeiden, indem sehr umfangreiche Vorabuntersuchungen der Bausubstanz
erfolgen. In der Regel sind diese aber aufwändiger und teurer als der Schaden
durch unwirtschaftliche Nachträge (s.o.). Firmen, die als „Nachtragsjäger“ bekannt sind, weil
sie durch ein entsprechend günstiges Erstangebot an den Auftrag gelangen und
dann versuchen, über Nachträge eine auskömmliche Auftragserledigung zu
erzielen, können im öffentlichen Auftragswesen nur bedingt an der
Auftragsübernahme gehindert werden. Möglichkeiten bestehen hier nur in der
Prüfung des Erstangebotes auf Auskömmlichkeit. Insoweit bleibt diese
Vorgehensweise wettbewerbsrechtlich bedauernswert, ist aber systemimmanent. Darüber hinaus ist der wirtschaftliche Schaden
allerdings in der Regel gering. Der Mehrpreis liegt regelmäßig nicht oder
nur sehr gering über dem Mehrpreis, den die günstigste mindestbietende Firma,
die kein „Nachtragsjäger“ ist, geboten hat. Auftragsabweichungen finden beim Kreis Borken nahezu
ausschließlich bei der Ausführung von Bauaufträgen statt. Diese wiederum
werden fast vollständig durch den Betrieb 81 abgewickelt. Dort werden im
Sinne eines zentralen Nachtragsmanagements regelmäßige Nachschauen bei der
Auftragsabwicklung hinsichtlich der Nachträge - wie bislang auftragsbezogen
- erfolgen. |
Maßnahmenbetrachtung |
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F 7: Die Betrachtung einzelner abgeschlossener Maßnahmen
zeigt, dass der Kreis Borken seine Vergabeverfahren weitgehend
gesetzeskonform durchführt. Verbesserungspotenzial besteht bei der Durchführung
und Dokumentation der Vergabeverfahren. |
E 7.1: Der Kreis Borken sollte bei der Aufstellung der
Vergabeunterlagen darauf achten, dass weder direkt noch indirekt Rückschlüsse
auf beteiligte Dritte gezogen werden können. Damit erschwert der Kreis wettbewerbswidrige
Absprachen und beugt Korruption vor. Zudem schafft der Kreis Borken damit die
Voraussetzungen für eine vollständige Dokumentation der Bieterkommunikation. |
S 7.1: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.2: Der Kreis Borken sollte Angebote von Unternehmen, die
der Nachforderung von Unterlagen nicht nachkommen, entsprechend den vergaberechtlichen
Vorgaben ausschließen. |
S 7.2: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.3: Der Kreis Borken sollte die Unterrichtung der
unterlegenen Bieter entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben abgestuft
durchführen. |
S 7.3: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.4: Der Kreis Borken sollte die Prüfungen und
Feststellungen bezüglich der Zulässigkeit der Vergabe eines Nachtrages
dokumentieren. Zudem sollte der Kreis die Einhaltung der
Informationspflichten protokollieren. Damit wird eine höhere Rechtssicherheit
erreicht und gleichzeitig dient die Einhaltung der Regelungen der
Korruptionsprävention. |
S 7.4: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
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E 7.5: Der Kreis Borken sollte darauf achten, dass er auch
die Mängelbeseitigung schriftlich bei dem entsprechenden Vorgang festhält |
S 7.5: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
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E 7.6: Der Kreis Borken sollte vor Neuausschreibung
desselben Vergabegegenstandes regelmäßig die Aufhebung des ursprünglichen
Verfahrens durchführen und dokumentieren. |
S 7.6: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.7: Der Kreis Borken sollte die Entscheidungen zur
Festlegung des endgültigen Bieterkreises im jeweiligen Vergabeverfahren
dokumentieren. |
S 7.7: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.8: Der Kreis Borken sollte bei der Prüfung der
Angemessenheit der Preise neben dem Preisabstand zwischen dem preisgünstigsten
und dem zweitgünstigsten Bieter auch die Abweichung der Angebotssumme von
der Kostenschätzung einbeziehen und dokumentieren. Zudem sollte er die
Feststellung der Angemessenheit der Preise auch bezogen auf stark abweichende
Einzelpreise dokumentieren. |
S 7.8: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
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E 7.9: Der Kreis Borken sollte regelmäßig nach
Zuschlagserteilung die gem. § 20 Abs. 3 VOB/A vorgeschriebene
ex-post-Veröffentlichung durchführen und dokumentieren. |
S 7.9: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.10: Der Kreis Borken sollte das Absageschreiben an die
nicht erstplatzierten Bieter der engeren Wahl erst mit der Zuschlagserteilung
an den Bestbieter versenden. Damit erreicht er, dass bei einem Ausfall des
vermeintlichen Bestbieters die Bieter der engeren Wahl an ihr Angebot
gebunden bleiben. |
S 7.10: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.11: Der Kreis Borken sollte vor Zuschlagserteilung für
den Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, die vorgeschriebene Gewerbezentralregisterauskunft
einholen und prüfen. Damit kann der Kreis die Einhaltung von bestehenden
Ausschlussregelungen bezüglich der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche
Aufträge (z. B. des Arbeitnehmerentsendegesetzes) gewährleisten. |
S 7.11: Die Anmerkung hat sich durch die Einführung des neuen
Wettbewerbsregisters überholt. Die Auskünfte dort werden regelmäßig
eingeholt. |
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E 7.12: Der Kreis Borken sollte zwischen der
ex-ante-Veröffentlichung und der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten eine
ausreichende Wartefrist gewähren, um interessierten Bewerbern die Möglichkeit
zu geben, ihr Interesse zu bekunden. |
S 7.12: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.13: Der Kreis Borken sollte in seinem Vergabevermerk auch
das Vorabveröffentlichungsverfahren umfassend dokumentieren. |
S 7.13: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.14: Weicht der Kreis Borken bei der
Vergabe eines Auftrages vom Prüfungsergebnis der Revision ab, sollte er die
Einhaltung der in der Vergabegeschäftsanweisung vorgegebenen
Dokumentations-, Informations- und Zustimmungsanforderungen umfassend
protokollieren. Damit wird eine höhere Rechtssicherheit erreicht und das
Rückforderungsrisiko bei Inanspruchnahme von Fördermitteln gesenkt. |
S 7.14: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.15: Der Kreis Borken sollte, sobald sich während des
Vergabeverfahrens andeutet, dass die Bindefrist nicht ausreichend bemessen
ist, aus Gründen der Rechtsklarheit reagieren. In diesen Fällen sollte er
alle Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auffordern, die
Bindefrist angemessen zu verlängern. |
S 7.15: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.16: Der Kreis Borken sollte die Begründungen für den
Verzicht auf Losbildung individuell auf die konkrete Maßnahme ausrichten. |
S 7.16: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.17: Der Kreis Borken sollte
die Anzahl der Teilnehmenden am Eröffnungstermin sowie deren Legitimation
dokumentieren. Als Nachweis der Legitimationsprüfung der Bevollmächtigten
bietet sich an, die Vollmachten dem Submissionsprotokoll beizufügen. |
S 7.17: Die Empfehlung wird umgesetzt. |
|
E 7.18: Der Kreis Borken sollte gewährleisten, dass der
Ausführung von Nachtragsleistungen eine schriftliche Beauftragung vorausgeht
und die Regelungen zur Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung eingehalten
werden. Damit wird eine einheitliche Bearbeitung und Dokumentation
sichergestellt und eine höhere Rechtssicherheit erreicht. Gleichzeitig dient
die Einhaltung der Regelungen der Korruptionsprävention und senkt das
Rückforderungsrisiko bei Inanspruchnahme von Fördermitteln |
S 7.18: Die Empfehlung wird umgesetzt; im Übrigen aber s. o.
zum Nachtragsmanagement (S.6). |
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E 7.19: Der Kreis Borken sollte zu sämtlichen Baumaßnahmen
die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis sorgfältig und
detailliert erstellen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, die Beauftragung
zusätzlicher Leistungen begrenzen zu können. Zudem würde sich die Reduzierung
der Zusatzleistungen positiv auf die Kennzahl „Abweichungen vom Auftragswert“
auswirken. |
S 7.19: s. o. zum Nachtragsmanagement (S.6). |
Prüfgebiet:
Verkehrsflächen |
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Feststellungen |
Empfehlungen |
Stellungnahme |
Verkehrsflächen |
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F 1: Der Kreis Borken konnte den Großteil der Flächen-,
Zustands- und Finanzdaten seiner Kreisstraßen zur Verfügung stellen. Nur zu
den bilanziellen Restnutzungsdauern konnte kein Flächenbezug hergestellt
werden, sodass der Anlagenabnutzungsgrad nicht flächengewichtet berechnet
werden konnte. |
E 1: Um seine Datenlage für die interne Steuerung zu
verbessern, sollte der Kreis Borken den flächengewichteten Anlagenabnutzungsgrad
regelmäßig ermitteln und auswerten. Zudem sollte er Daten aus Vorjahren nicht
überschreiben, sondern für Vergleichszwecke zusätzlich speichern. Hierdurch
können z. B. Entwicklungen beim Zustand der Verkehrsflächen aufgezeigt
werden. |
S 1: Der Kreis wird jährlich den Anlagenabnutzungsgrad der
Straßen ermitteln und dokumentieren. |
F 2: Der Kreis Borken hat Ziele und Kennzahlen für die
Erhaltung der Verkehrsflächen definiert und im Haushalt im Produkt „Verkehrswegeerhaltung“
abgebildet. Die Zielvorgaben sind nicht im Sinne einer strategischen,
langfristigen Steuerung messbar. |
E 2: Der Kreis Borken sollte prüfen, inwieweit er seine
Ziele konkretisieren und um messbare Zielvorgaben und entsprechende
Kennzahlen ergänzen kann. Dadurch werden Aussagen hinsichtlich der
Zielerreichung möglich. |
S 2: Der Kreis wird jährlich die Zustandswerte seines
Kreisstraßennetzes in Anlehnung an die Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement
von Innerortsstraßen (E EMI) ermitteln. Als Ziel wird ein maximaler Anteil
von 10 Prozent der Kreisstraßen oberhalb des Warnwertes von 3,5 definiert. |
F 3: Der Kreis Borken hat den bilanziellen Werterhalt der
Verkehrsflächen nicht sicherstellen können. Das Verkehrsflächenvermögen
hat sich seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz (2006) bis 2020 um 22
Prozent bzw. 39 Mio. Euro reduziert. |
E 3: Der Kreis Borken sollte die bilanzanalytische
Verschlechterung im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Zustand seines
Verkehrsflächenvermögens kritisch im Blick behalten. |
S 3: Der Kreis wird seine Ziele zum Erhalt des guten
Zustandes der Straßen auch weiterhin systematisch verfolgen. Es muss ggfs.
eine Korrektur/Angleichung zwischen bilanziellem und technischen Zustand
erfolgen. |
Straßenbegleitgrün |
||
F 4: Der Kreis Borken verfügt beim Straßenbegleitgrün über
eine gute Datenlage. Die Steuerung der Pflege des Straßenbegleitgrüns erfolgt
jedoch noch nicht über Ziele und Kennzahlen. |
E 4: Der Kreis Borken sollte eine Gesamtstrategie mit
messbaren Zielen durch Kennzahlen für das Straßenbegleitgrün entwickeln. |
S 4: Der Kreis wird prüfen ob eine Strategie mit einer
Zielsetzung für das Straßenbegleitgrün möglich und sinnvoll ist, da es sich
um jährlich wiederkehrende Leistungen handelt. |
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich