Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung nimmt den Controlling-Bericht des Fachbereiches 39 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Im Rahmen des
unterjährigen Controllings werden
im ersten Controlling-Bericht
2023 wesentliche
Planabweichungen zum Stichtag
30.06.2023 aufgezeigt. Hierdurch
soll ein Überblick über den Stand
der Haushaltsbewirtschaftung auf Kreisebene sowie ein Einblick in die konkreten
Ursachen etwaiger Planabweichungen der jeweiligen Budgets eröffnet werden.
Die aufgeführten Abweichungen
werden in den
Facheinheiten in Zusammenhang
mit dem Fachdienst Finanzen
analysiert. Die Erkenntnisse
dienen soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf.