Betreff
Fahrplananpassung der Buslinie X80 ab dem 10.12.2023
Vorlage
0257/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 10.12.2023 den Fahrplan der Linie X80 (Baumwollexpress) gemäß Anlage 1 und den Liniensteckbrief gemäß Anlage 2 anzupassen.

Der angepasste Liniensteckbrief wird Bestandteil des 3. Nahverkehrsplan des Kreises Borken.

 


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:

Zum Fahrplanwechsel der Bahn soll ab dem 10.12.2023 der Fahrplan der Linie X80 angepasst werden, um die Umstiegszeiten besser auf die neuen An- und Abfahrtszeiten des IC von / nach Berlin in Bad Bentheim abzustimmen.

 

Das neue Fahrplanangebot orientiert sich am Umfang des heutigen Fahrplanes. Zwei Fahrten werden um einen Abschnitt, der bislang als Leerfahrt gefahren wurde, für die Personenbeförderung geöffnet, dies ist nicht mit Mehrkosten verbunden.

Die Fahrt ab 18:02 Uhr ab Bocholt wird bis Bad Bentheim verlängert, so dass hierdurch der letzte IC in Richtung Berlin erreicht werden kann. Bisher endete die Fahrt am Bahnhof in Gronau, das Teilstück bis Bad Bentheim wurde als Leerfahrt betrieben.

 

Insgesamt ergeben sich durch den neuen Fahrplan Fahrtzeitverschiebungen um rund 20 Minuten. Der Taktsprung am Wochenende (einmalig 3 Stunden-Takt zur Ausrichtung an die Fahrtzeiten der Schiene) entfällt mit dem neuen Fahrplan. Auch am Wochenende ist nunmehr ein durchgängiger 2 Stunden-Takt gegeben. 

 

Die Umstiegszeiten an den Endhaltestellen der Linie werden durch die Anpassung attraktiver für die Nutzenden. Die neue Umstiegszeit auf / vom RE 19 in Bocholt beträgt nunmehr 27 Minuten, während in Bad Bentheim vom / zum IC nach Berlin eine Umsteigszeit von 18 / 22 Minuten entsteht. Des Weiteren besteht in Gronau ein Anschluss zur Regionalbahn in Richtung Münster sowie in Vreden zur Linie S70.

 

Entscheidungsalternative(n):

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE