Die Verwaltung
wird beauftragt, ab dem 10.12.2023 den Fahrplan der Linie X80 (Baumwollexpress)
gemäß Anlage 1 und den Liniensteckbrief gemäß Anlage 2 anzupassen.
Der angepasste Liniensteckbrief wird Bestandteil des 3. Nahverkehrsplan
des Kreises Borken.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Zum Fahrplanwechsel der Bahn soll ab dem
10.12.2023 der Fahrplan der Linie X80 angepasst werden, um die Umstiegszeiten
besser auf die neuen An- und Abfahrtszeiten des IC von / nach Berlin in Bad
Bentheim abzustimmen.
Das neue Fahrplanangebot orientiert sich
am Umfang des heutigen Fahrplanes. Zwei Fahrten werden um einen Abschnitt, der
bislang als Leerfahrt gefahren wurde, für die Personenbeförderung geöffnet,
dies ist nicht mit Mehrkosten verbunden.
Die Fahrt ab 18:02 Uhr ab Bocholt wird
bis Bad Bentheim verlängert, so dass hierdurch der letzte IC in Richtung Berlin
erreicht werden kann. Bisher endete die Fahrt am Bahnhof in Gronau, das
Teilstück bis Bad Bentheim wurde als Leerfahrt betrieben.
Insgesamt ergeben sich durch den neuen
Fahrplan Fahrtzeitverschiebungen um rund 20 Minuten. Der Taktsprung am
Wochenende (einmalig 3 Stunden-Takt zur Ausrichtung an die Fahrtzeiten der
Schiene) entfällt mit dem neuen Fahrplan. Auch am Wochenende ist nunmehr ein
durchgängiger 2 Stunden-Takt gegeben.
Die Umstiegszeiten an den
Endhaltestellen der Linie werden durch die Anpassung attraktiver für die
Nutzenden. Die neue Umstiegszeit auf / vom RE 19 in Bocholt beträgt nunmehr 27
Minuten, während in Bad Bentheim vom / zum IC nach Berlin eine Umsteigszeit von
18 / 22 Minuten entsteht. Des Weiteren besteht in Gronau ein Anschluss zur
Regionalbahn in Richtung Münster sowie in Vreden zur Linie S70.
Entscheidungsalternative(n):
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE