Betreff
Stand der Integrationsarbeit und Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0271/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird

zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

-

 

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

 

1.1   Zuweisung / Statistik

 

Zum 27.09.2023 haben sich im Kreis Borken 23.237 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.154 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

 

 
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

 

                       

30.09.2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.923

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

3.085

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

4.322

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.347

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.523

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

Syrien

4.281

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

Irak

1.087

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

Afghanistan

1.382

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

 

Zum Stichtag 30.09.2023 waren im Kreis Borken 747 Personen ausreisepflichtig, hiervon 106 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1.230 Personen, hiervon 186 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2023 wurden bisher 61 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt worden, 42 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 13 Personen sind freiwillig ausgereist.

 

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 67,6 % (Stand 22.10.2023) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 96,4 % (Stand 20.10.2023).

 

Im Rahmen der Flüchtlingssituation verzeichnet der Kreis Borken derzeit einen signifikanten Anstieg an Neuzuweisungen. Dabei werden dem Kreis Borken nicht nur weiterhin verstärkt Asylantragstellerinnen und Antragsteller aus den Drittstaaten Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und der Türkei zugewiesen, sondern es ist auch ein neuer Zuwachs an ukrainischen Flüchtlingen festzustellen.

Im Zeitraum vom 28.08.2023 bis zum 20.10.2023 wurden den kreisangehörigen Kommunen insgesamt 880 Personen zugewiesen. Davon 408 Personen die sich im laufenden Asylverfahren befinden, 358 ukrainische Flüchtlinge sowie 114 Personen mit einem zuerkannten Schutzstatus. Die Stadt Bocholt verzeichnet für den gesamten Zeitraum insgesamt 110 Zuweisungen. Davon 79 Personen die sich im laufenden Asylverfahren befinden, 25 ukrainische Flüchtlinge sowie 6 Personen mit einem zuerkannten Schutzstatus.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dieses Jahr im Zeitraum von Januar bis September  233.744 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 73,3 %. Das BAMF rechnet weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen.

 

Die europäischen Innenminister haben am 28.09.2023 auf Vorschlag der EU-Kommission die seit langem erwartete Verlängerung des vorübergehenden Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen nach der sogenannten. Massenzustrom-Richtlinie um ein Jahr vereinbart. Die ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland sowie jene, die noch ankommen werden, erhalten damit ein Aufenthaltsrecht bis März 2025. Die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge im Kreis Borken liegt derzeit bei rund 4.600 Personen.

 

Zu Beginn des Jahres 2023 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland (z. B. Lebensunterhalt, Identitätsklärung, Sprachkenntnisse) zu erfüllen. Damit soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Gleichzeitig können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis heute wurden bereits 378 Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt, davon entfallen 115 auf die ABH Bocholt.

Im Bereich der Einbürgerungsbehörde ist weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen festzustellen.

1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Zum Stichtag 26.09.2023 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 74 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 88. In der Gesamtzahl sind auch 16 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 26.09.2023 insgesamt betreut:

 

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

74

88

Stadtjugendamt Ahaus

18

20

Stadtjugendamt Bocholt

36

37

Stadtjugendamt Borken

19

22

Stadtjugendamt Gronau

23

24

Gesamt

170

191

 

Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden UMA. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass es auch in nächster Zeit zu einer vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt. In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche Anstieg zu bemerken. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 7 Tagen gebeten. Während in den vergangenen Monaten die Übernahme von UMAs in einem bilateralen Austausch zwischen Landesverteilstelle und Jugendämtern vereinbart wurde, finden im Kreisjugendamtsbezirk seit Anfang Juli 2023 wieder Zwangszuweisungen durch das Land statt. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.

 

 

 

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen.

 

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.

 

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

 

2.1 Kommunales Integrationszentrum (KI)

KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im Jahr 2023 bei 161.100 €. Derzeit steht ein Restbudget von 2.565,00 € zur Verfügung. Aktuell sind 23 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.

Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 15.09.2023 wurden 1410 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 489 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (333), Persische Sprachvarianten (178), Rumänisch (67) und Türkisch (62).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (569), Schulen (454), Kindertageseinrichtungen (93) und weiteren Institutionen (273) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 221 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 51 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung stand. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.

 

 

 

Insgesamt wurden (Stand September 2023) 165 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen von denen derzeit 84 Fälle aktiv begleitet werden. 43 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c (Chancenaufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 17 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste. Aus jeder Kommune des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.

 

3.      Integration in Bildung

 

Mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und den hohen Flüchtlingszahlen gerade von Familien mit kleinen Kindern besteht grundsätzlich wieder eine gestiegene Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot.

Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.

Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Das Kreisjugendamt hat sich dazu über den Landkreistag zur Verbesserung der Förderkonditionen für Brückenprojekte eingesetzt, die bislang seit 2015 nahezu unverändert geblieben sind. Der Kreis Borken hat deshalb bis zu einer Anpassung der Landesförderung die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt (siehe Vorlage Nr. 0013/2023/KREIS, JHA 26.01.2023). Träger melden allerdings aufgrund des Fachkräftemangels nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und setzen Personal deshalb vorrangig in der Kita-Betreuung ein. Zurzeit besteht daher nur ein Brückenprojekt der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Das geringe Angebot an Brückenprojekten erhöht den Druck auf die angespannte Versorgung in den Regeleinrichtungen.

Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im September des Kindergartenjahres 2023/24 ist für 249 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 124 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.

Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro beantragt. Derzeit werden 8 Griffbereit- und 5 Rucksack-Kita-Gruppen durchgeführt. Dies sind Gruppen, die teilweise schon seit mehreren Jahren erfolgreiche Integrations- und Elternarbeit und Förderung der Mehrsprachigkeit leisten. Da die für die Bewilligung notwendige Richtlinie noch immer nicht veröffentlicht wurde, steht der Bescheid noch aus. Auch die darin verankerte inhaltliche Ausgestaltung und Förderfähigkeit der bisher umgesetzten Bausteine (wie z.B. Kinderbetreuung, Anzahl Gruppentreffen) sind nicht bekannt. Dies führt zu Unsicherheiten bei allen Beteiligten, was die verlässliche Weiterführung des Programms betrifft.

 

 

 

 

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

Quelle Schulamt für den Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Derzeit sind 2101 Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen, davon 867 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier: In den Sommerferien wurden in einer Kommune (Reken) zwei Angebote umgesetzt und drei Angebote wurden in den Herbstferien in Vreden und Reken umgesetzt. Die Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung erhalten die Kommunen immer kurzfristig, in der Regel ca. zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme. Das KI qualifiziert die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachbegleiter für diese Tätigkeit.

 

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

 

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

 

 

 

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand 30.09.2023 erhalten noch 2.775 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.316 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

 

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

 

 

  Von den 2.775 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 69 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren

  Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 65 % weiblich; 22% gehören der Altersgruppe U25 an.

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:

§  Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  Insofern konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang (Stand 30.09.2023) am Maßnahmeangebot des Jobcenters nur bedingt partizipieren. Von den rd. 1.500 Teilnehmenden an Eingliederungsaktivitäten seit Juni 2022 entfällt ein Anteil von 21% auf die Teilnahme an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung in ukrainischer Sprache. Weit über die Hälfte (rd. 65%) hat an einem BAMF-Integrationskurs oder an sonstigen Sprachförderangeboten teilgenommen bzw. nimmt aktuell teil. Der verbleibende Anteil verteilt sich überwiegend auf betriebliche Praktika sowie einzelne Maßnahmeteilnahmen.

 

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt lässt sich folgendes feststellen: Seit dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 konnten bis dato (Stand 30.09.2023) 756 Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, darunter 470 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung, 262 Personen in geringfügige Beschäftigung, 9 Personen in Selbständigkeit und 15 Personen in Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung.


Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE