Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur
Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird
zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1 Zuweisung / Statistik
Zum 27.09.2023 haben sich
im Kreis Borken 23.237 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.154
Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
|
30.09.2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.923 |
2.918 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
3.085 |
2.908 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
4.322 |
3.457 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.347 |
1.341 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
7.523 |
7.257 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
Syrien |
4.281 |
4.168 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
Irak |
1.087 |
1.074 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
Afghanistan |
1.382 |
1.266 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
* Nur ABH Borken
Zum
Stichtag 30.09.2023 waren im Kreis Borken 747 Personen ausreisepflichtig,
hiervon 106 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch
1.230 Personen, hiervon 186 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens
folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für
diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden
zuständig. Im Jahr 2023 wurden bisher 61 Personen durch die Ausländerbehörde
Borken in ihr Heimatland zurückgeführt worden, 42 Personen sind freiwillig
ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 13 Personen
sind freiwillig ausgereist.
Die
Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge,
subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 67,6 % (Stand 22.10.2023)
erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren
liegen kreisweit bei 96,4 % (Stand 20.10.2023).
Im Rahmen der Flüchtlingssituation verzeichnet der Kreis Borken derzeit
einen signifikanten Anstieg an Neuzuweisungen. Dabei werden dem Kreis Borken
nicht nur weiterhin verstärkt Asylantragstellerinnen und Antragsteller aus den
Drittstaaten Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und der Türkei zugewiesen, sondern
es ist auch ein neuer Zuwachs an ukrainischen Flüchtlingen festzustellen.
Im Zeitraum vom 28.08.2023 bis zum 20.10.2023 wurden den
kreisangehörigen Kommunen insgesamt 880 Personen zugewiesen. Davon 408 Personen
die sich im laufenden Asylverfahren befinden, 358 ukrainische Flüchtlinge sowie
114 Personen mit einem zuerkannten Schutzstatus. Die Stadt Bocholt verzeichnet
für den gesamten Zeitraum insgesamt 110 Zuweisungen. Davon 79 Personen die sich
im laufenden Asylverfahren befinden, 25 ukrainische Flüchtlinge sowie 6
Personen mit einem zuerkannten Schutzstatus.
Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dieses Jahr im Zeitraum von
Januar bis September 233.744
Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht einer Zunahme der
Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 73,3 %. Das BAMF rechnet
weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen.
Die europäischen Innenminister haben am 28.09.2023 auf Vorschlag der
EU-Kommission die seit langem erwartete Verlängerung des vorübergehenden
Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen nach der sogenannten.
Massenzustrom-Richtlinie um ein Jahr vereinbart. Die ukrainischen Flüchtlinge
in Deutschland sowie jene, die noch ankommen werden, erhalten damit ein
Aufenthaltsrecht bis März 2025. Die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge im Kreis
Borken liegt derzeit bei rund 4.600 Personen.
Zu Beginn des Jahres 2023
ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft
getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit
fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in
Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich
demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis
erhalten, um in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes
Bleiberecht in Deutschland (z. B. Lebensunterhalt, Identitätsklärung,
Sprachkenntnisse) zu erfüllen. Damit soll die bisherige Praxis der
Kettenduldungen beendet werden. Gleichzeitig können gut integrierte Jugendliche
und Heranwachsende bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis heute wurden
bereits 378 Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt,
davon entfallen 115 auf die ABH Bocholt.
Im Bereich der
Einbürgerungsbehörde ist weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen
festzustellen.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 26.09.2023 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 74 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)
betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 88. In der
Gesamtzahl sind auch 16 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der
Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut
werden.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 26.09.2023 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
74 |
88 |
Stadtjugendamt Ahaus |
18 |
20 |
Stadtjugendamt Bocholt |
36 |
37 |
Stadtjugendamt Borken |
19 |
22 |
Stadtjugendamt Gronau |
23 |
24 |
Gesamt |
170 |
191 |
Aktuell kommt es zu einer erhöhten Zahl von einreisenden UMA. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass es auch in nächster Zeit zu einer vermehrten Aufnahme im Kreisgebiet und einer steigenden Zuweisungsquote kommt. In verschiedenen Rundschreiben des LVR und des Ministeriums wurde bereits im Laufe des Jahres auf die steigende Zahl von einreisenden UMA aufmerksam gemacht. Insbesondere in den Haupt-Einreisejugendämtern ist der deutliche Anstieg zu bemerken. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 7 Tagen gebeten. Während in den vergangenen Monaten die Übernahme von UMAs in einem bilateralen Austausch zwischen Landesverteilstelle und Jugendämtern vereinbart wurde, finden im Kreisjugendamtsbezirk seit Anfang Juli 2023 wieder Zwangszuweisungen durch das Land statt. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.
Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen.
Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.
Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um
Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine
reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten
oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle
Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen.
Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark
gefordert.
2.1 Kommunales
Integrationszentrum (KI)
KOMM-AN NRW ist
ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren
können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen
Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das Landesprogramm unterstützt
das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe. Das KI
ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des
Förderprogramms. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im Jahr
2023 bei 161.100 €. Derzeit steht ein Restbudget von 2.565,00 € zur Verfügung.
Aktuell sind 23 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus
dem Programmteil II beim KI eingegangen.
Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.
Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 15.09.2023 wurden 1410 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 489 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (333), Persische Sprachvarianten (178), Rumänisch (67) und Türkisch (62).
Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (569), Schulen (454), Kindertageseinrichtungen (93) und weiteren Institutionen (273) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 221 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 51 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung stand. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.
Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.
Insgesamt wurden (Stand September 2023) 165 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen von denen derzeit 84 Fälle aktiv begleitet werden. 43 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c (Chancenaufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 17 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste. Aus jeder Kommune des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.
3. Integration in Bildung
Mit dem
Kriegsgeschehen in der Ukraine und den hohen Flüchtlingszahlen gerade von
Familien mit kleinen Kindern besteht grundsätzlich wieder eine gestiegene
Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot.
Brückenprojekte sind besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Sie sind niedrigschwellig angelegt und sollen an das deutsche Bildungssystem heranführen wie auch den Spracherwerb unterstützen. Brückenprojekte werden als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder in mobilen Formen angeboten. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.
Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Das Kreisjugendamt hat sich dazu über den Landkreistag zur Verbesserung der Förderkonditionen für Brückenprojekte eingesetzt, die bislang seit 2015 nahezu unverändert geblieben sind. Der Kreis Borken hat deshalb bis zu einer Anpassung der Landesförderung die Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% aufgestockt (siehe Vorlage Nr. 0013/2023/KREIS, JHA 26.01.2023). Träger melden allerdings aufgrund des Fachkräftemangels nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und setzen Personal deshalb vorrangig in der Kita-Betreuung ein. Zurzeit besteht daher nur ein Brückenprojekt der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen. Das geringe Angebot an Brückenprojekten erhöht den Druck auf die angespannte Versorgung in den Regeleinrichtungen.
Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im September des Kindergartenjahres 2023/24 ist für 249 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 124 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.
Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro beantragt. Derzeit werden 8 Griffbereit- und 5 Rucksack-Kita-Gruppen durchgeführt. Dies sind Gruppen, die teilweise schon seit mehreren Jahren erfolgreiche Integrations- und Elternarbeit und Förderung der Mehrsprachigkeit leisten. Da die für die Bewilligung notwendige Richtlinie noch immer nicht veröffentlicht wurde, steht der Bescheid noch aus. Auch die darin verankerte inhaltliche Ausgestaltung und Förderfähigkeit der bisher umgesetzten Bausteine (wie z.B. Kinderbetreuung, Anzahl Gruppentreffen) sind nicht bekannt. Dies führt zu Unsicherheiten bei allen Beteiligten, was die verlässliche Weiterführung des Programms betrifft.
Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Quelle Schulamt für den
Kreis Borken; Erstförderung im Kreis Borken: Anzahl der Schüler*innen
Für diesen
schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie
das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Derzeit sind 2101 Schülerinnen und
Schüler in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen, davon 867
Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier: In den Sommerferien wurden in einer Kommune (Reken) zwei Angebote umgesetzt und drei Angebote wurden in den Herbstferien in Vreden und Reken umgesetzt. Die Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung erhalten die Kommunen immer kurzfristig, in der Regel ca. zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme. Das KI qualifiziert die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachbegleiter für diese Tätigkeit.
4. Integration in den Arbeitsmarkt
Personen, die sich noch im laufenden
Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling
wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den
örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die
Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die
Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem
Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der
Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand 30.09.2023 erhalten
noch 2.775 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.316 Bedarfsgemeinschaften
Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung der SGB
II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des
Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
Von den 2.775 Leistungsberechtigten aus der Ukraine
gelten 69 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15
Jahren
Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 65 % weiblich;
22% gehören der Altersgruppe U25 an.
Das
Jobcenter im Kreis Borken unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine
bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die
individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen
Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:
§
Da die
Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet
sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei
werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch
technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§
Insofern
konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang (Stand 30.09.2023) am
Maßnahmeangebot des Jobcenters nur bedingt partizipieren. Von den rd. 1.500
Teilnehmenden an Eingliederungsaktivitäten seit Juni 2022 entfällt ein Anteil
von 21% auf die Teilnahme an einem Online-Angebot zur Bedarfsermittlung in
ukrainischer Sprache. Weit über die Hälfte (rd. 65%) hat an einem
BAMF-Integrationskurs oder an sonstigen Sprachförderangeboten teilgenommen bzw.
nimmt aktuell teil. Der verbleibende Anteil verteilt sich überwiegend auf
betriebliche Praktika sowie einzelne Maßnahmeteilnahmen.
§
Bei der
Integration auf dem Arbeitsmarkt lässt sich folgendes feststellen: Seit dem
Rechtskreiswechsel im Juni 2022 konnten bis dato (Stand 30.09.2023) 756
Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, darunter
470 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung, 262 Personen in geringfügige
Beschäftigung, 9 Personen in Selbständigkeit und 15 Personen in
Berufsausbildung/Einstiegsqualifizierung.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE