Der Fachausschuss stimmt der Bezuschussung der beschriebenen
Maßnahmen zur Förderung der Denkmalpflege zu.
Rechtsgrundlage:
Richtlinien des Kreises Borken zur Förderung der
Denkmalpflege
Sachdarstellung:
Die Förderung von kleinen,
privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll Privatleuten den Erhalt von Denkmälern in
ihrem Eigentum erleichtern. Für die kleine private Denkmalpflege stehen im
Haushaltsjahr 2023 insgesamt Fördermittel i. H. v. 40.000 Euro zur Verfügung.
Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Landesförderung in Höhe von 20.000 Euro
als Refinanzierung zur Verfügung steht. Durch die Umstellung des Verfahrens ist
der Förderantrag des Kreises für die Landesförderung in 2023 derzeit noch
offen.
Laut „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung kleiner privater Denkmalpflegemaßnahmen“ kann der Kreiszuschuss maximal in Höhe des kommunalen Zuschusses bewilligt werden. Voraussetzung für die Bewilligung eines Kreiszuschusses ist die Zuschussgewährung durch die Kommune. Für das Jahr 2023 wurden sieben Förderanträge beim Kreis Borken eingereicht – die Stadt Gronau hat bereits angekündigt, einen Sammelantrag für alle Gronauer Denkmäler zu stellen und wie in den Vorjahren, einen Bedarf in Höhe von 10.000 Euro beim Kreis Borken anzumelden. Die Stadt Gronau hat ihrerseits eine eigene Förderung in Höhe von 10.000 Euro kommunal und 10.000 refinanziert über Landesförderung in Aussicht gestellt.
Laut der „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege“ (gültig ab 01.01.1998, aktualisiert bzw. Stand 01.01.2002) berät der Kulturausschuss Förderanträge mit einem möglichen Förderbetrag von über 1.250 Euro. Förderbeträge unter 1.250 Euro kann die Verwaltung in eigener Zuständigkeit bewilligen. Zudem bemisst sich der jeweilige Förderungsbetrag höchstens auf 1/3 der Kosten für die denkmalpflegerisch notwendigen Aufwendungen - vorausgesetzt, die Gemeinde beteiligt sich mit einem Betrag in gleicher Höhe und der Eigentümer stellt die Restfinanzierung sicher. Der Anlage ist zu entnehmen, welche Anträge aus welchen Orten eingegangen sind.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller (Nr. 1 – 7) beantragen eine Förderung im Rahmen der Richtlinie.
Bei den Anträgen aus Vreden (Nr. 1) und Reken (Nr. 7) wird nur ein Bruchteil der veranschlagten Kosten beantragt. Die Restkosten werden von den Antragstellerinnen und Antragstellern übernommen. Die Förderung von Seiten des Kreises ist in gleicher Höhe veranschlagt wie die zugesicherte Förderung der Kommune.
Vorgehen der
Kreisverwaltung:
Alle Anträge von Nr.1 bis Nr. 7 im Rahmen der Richtlinien des Kreises Borken werden bewilligt. Die genauen Förderbeträge sind in Anlage 1 aufgeführt.
Vorbehaltlich der abschließenden Bewilligung der Förderbeträge durch die Stadt Gronau werden diese ebenfalls im Rahmen der Richtlinie entsprechend bewilligt und durch die Förderbeträge des Kreises ergänzt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche?
Der Kreis Borken stellt keine Fördermittel zur Bezuschussung der beschriebenen
Maßnahmen für die kleine private Denkmalpflege zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE