Betreff
Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis Borken
Vorlage
0280/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für eine ergänzende finanzielle Förderung für die Schwangerschaftskonfliktberatung der Träger Donum Vitae und der Diakonie zu und empfiehlt die Zustimmung des Kreistages im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen.

 


Sachdarstellung:

 

A) Gesetzlicher Rahmen

Gem. § 8 Gesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung haben die Länder für die Beratung nach den §§ 5 und 6 dieses Gesetzes ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Diese Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung nach § 9 des Gesetzes. Als Beratungsstellen können auch Einrichtungen freier Träger sowie Ärztinnen und Ärzte anerkannt werden.

Das Land NRW hat dazu das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und die Verordnung zum Ausführungsgesetz erlassen.

Danach ist gem. § 2 die zuständige Behörde der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

 

B) Höhe der Förderung durch den LWL

Die Förderung beträgt 80 % der tatsächlichen Personalkosten zzgl. einer Sachkostenpauschale von 10.000 EUR je VZÄ. Gefördert werden Beratungsstellen und anteilige Verwaltungsstellen. Eine weitere gesetzliche Förderung ist nicht vorgesehen.

 

 

 

C) Förderung durch den Kreis

Der Kreis Borken unterstützt die Beratungsstellen schon lange mit einer Trägerförderung, die wie folgt aussieht:

Förderung von 2 Beratungsstellen abzüglich 10% Trägeranteil unter Berücksichtigung eines KGST Höchstbetrages nach S13. Diese Fördersumme ist nicht kostendeckend.

Die Differenz wurde bislang vom Träger durch Spenden, Zuwendungen aus kirchlichen Mitteln u.ä. gedeckt. Diese Finanzierungsquellen stehen aber aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen in der Gesellschaft nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung. Donum Vitae hat daher einen Antrag auf ergänzende Förderung gestellt (s. Anlage).

 

D) Wie werden andere Träger im Aufgabenbereich des FB 53 gefördert?

Vor einigen Jahren wurde die Trägerförderung durch Beschluss von Fachausschuss und Kreistag angepasst. Der größte Anteil betrifft die Förderung der Sucht- und Drogenberatung., die wie folgt finanziert wird:

100 % der anfallenden Personalkosten abzüglich Landesförderung unter Berücksichtigung des KGST Höchstbetrages S13. Ergänzend erhalten die Träger die nach KGST festgelegte Sachkostenpauschale von 6.250 EUR pro Vollzeitäquivalent.

Um hier zu einer Angleichung der Trägerförderung zu kommen, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung vor:

 

E) Angleichung der Förderung (Beispiel - Berechnung für 2024)

 

Tatsächliche Ist-Personalkosten 2023

Beratungskraft (19,0 Std./W.)

 

Beratungskraft (7,05 Std./W.)

Hochrechnung

Beratungskraft (19,75 Std./W.)

der Gehälter

Beratungskraft (33,86 Std./W.)

auf das Jahr

Verwaltungskraft (19,92 Std./W.)

2023

Verwaltungskraft (22,92 Std./W.)

 

210.148,00 €

 

 

davon 20% nach Berechnung

42.029,60 €

zzgl. Sachkosten nach KGST

18,750,00 €

abzüglich Sachkostenpauschale Land

30.000,00 €

Förderbetrag

30.779,60 €

Tatsächlich in 2023 gezahlt

23.419,72 €

Zusätzlicher Förderbetrag                                                                

7.359,88 €

 

Nach dieser Berechnung bekäme Donum Vitae rd. 7.400 EUR pro Jahr zusätzlich. Die Förderung entspräche der derzeitigen Förderstruktur. Mit der Anpassung dürfte die Arbeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung nachhaltig gesichert sein.

 

Neben Donum Vitae gibt es in Gronau eine weitere Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Diakonie. Die Förderung dieser Stelle wird dann ebenfalls entsprechend angepasst. Die Beratungsstelle umfasst ca. 1,55 Vollzeitäquivalente. Der Anteil der Kreisförderung ist entsprechend niedriger und beträgt rd. 1.000 EUR.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:            

Ja


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.