Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration stimmt dem
Vorschlag der Verwaltung für eine ergänzende finanzielle Förderung für die
Schwangerschaftskonfliktberatung der Träger Donum Vitae und der Diakonie zu und
empfiehlt die Zustimmung des Kreistages im Rahmen der weiteren
Haushaltsberatungen.
Sachdarstellung:
A) Gesetzlicher Rahmen
Gem. § 8 Gesetz zur
Schwangerschaftskonfliktberatung haben die Länder für die Beratung nach den §§
5 und 6 dieses Gesetzes ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher
Beratungsstellen sicherzustellen. Diese
Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung nach § 9 des Gesetzes. Als Beratungsstellen können
auch Einrichtungen freier Träger sowie Ärztinnen und Ärzte anerkannt werden.
Das Land NRW hat dazu das Ausführungsgesetz
zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und die Verordnung zum Ausführungsgesetz
erlassen.
Danach ist gem. § 2 die zuständige Behörde
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
B) Höhe der Förderung durch
den LWL
Die Förderung beträgt 80 % der tatsächlichen
Personalkosten zzgl. einer Sachkostenpauschale von 10.000 EUR je VZÄ. Gefördert
werden Beratungsstellen und anteilige Verwaltungsstellen. Eine weitere
gesetzliche Förderung ist nicht vorgesehen.
C) Förderung durch den Kreis
Der Kreis Borken unterstützt die
Beratungsstellen schon lange mit einer Trägerförderung, die wie folgt aussieht:
Förderung von 2 Beratungsstellen abzüglich
10% Trägeranteil unter Berücksichtigung eines KGST Höchstbetrages nach S13.
Diese Fördersumme ist nicht kostendeckend.
Die Differenz wurde bislang vom Träger durch
Spenden, Zuwendungen aus kirchlichen Mitteln u.ä. gedeckt. Diese
Finanzierungsquellen stehen aber aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen
in der Gesellschaft nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung. Donum Vitae hat
daher einen Antrag auf ergänzende Förderung gestellt (s. Anlage).
D) Wie werden andere Träger im
Aufgabenbereich des FB 53 gefördert?
Vor einigen Jahren wurde die Trägerförderung
durch Beschluss von Fachausschuss und Kreistag angepasst. Der größte Anteil
betrifft die Förderung der Sucht- und Drogenberatung., die wie folgt finanziert
wird:
100 % der anfallenden Personalkosten
abzüglich Landesförderung unter Berücksichtigung des KGST Höchstbetrages S13.
Ergänzend erhalten die Träger die nach KGST festgelegte Sachkostenpauschale von
6.250 EUR pro Vollzeitäquivalent.
Um hier zu einer Angleichung der
Trägerförderung zu kommen, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Förderung
der Schwangerschaftskonfliktberatung vor:
E) Angleichung der Förderung (Beispiel - Berechnung für 2024)
Tatsächliche
Ist-Personalkosten 2023 |
|
Beratungskraft
(19,0 Std./W.) |
|
Beratungskraft
(7,05 Std./W.) |
Hochrechnung |
Beratungskraft
(19,75 Std./W.) |
der Gehälter |
Beratungskraft
(33,86 Std./W.) |
auf das Jahr |
Verwaltungskraft
(19,92 Std./W.) |
2023 |
Verwaltungskraft
(22,92 Std./W.) |
|
210.148,00 € |
|
|
|
davon
20% nach Berechnung |
42.029,60 € |
zzgl.
Sachkosten nach KGST |
18,750,00 € |
abzüglich
Sachkostenpauschale Land |
30.000,00 € |
Förderbetrag |
30.779,60 € |
Tatsächlich in 2023 gezahlt |
23.419,72 € |
Zusätzlicher Förderbetrag |
7.359,88 € |
Nach dieser Berechnung bekäme Donum Vitae
rd. 7.400 EUR pro Jahr zusätzlich. Die Förderung entspräche der derzeitigen
Förderstruktur. Mit der Anpassung dürfte die Arbeit in der
Schwangerschaftskonfliktberatung nachhaltig gesichert sein.
Neben Donum Vitae gibt es in Gronau eine
weitere Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Diakonie. Die Förderung
dieser Stelle wird dann ebenfalls entsprechend angepasst. Die Beratungsstelle
umfasst ca. 1,55 Vollzeitäquivalente. Der Anteil der Kreisförderung ist
entsprechend niedriger und beträgt rd. 1.000 EUR.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht
zu erwarten / sind nicht ersichtlich.