1. Der
Kreistag nimmt den Bericht und das Gutachten zur Phase B der Revision zur
Kenntnis. Die Ergebnisse dieses Berichtes werden als Grundlage zur Ausarbeitung
der Phase C anerkannt.
2. Der
Kreistag fordert, dass die Aufgabenträger im Rahmen des Migrationsprozesses in
die Diskussion zur zukünftigen Finanzierung wie auch zu den zukünftigen
Aufgabenbereichen (bspw. der Einnahmeaufteilung) der Westfalentarif GmbH
einbezogen werden und dass der Migrationsprozess möglichst nach drei Jahren
abgeschlossen sein sollte.
Sachdarstellung:
Ausgangssituation:
Im Bereich des Zweckverbandes Nahverkehr
Westfalen-Lippe (NWL) ist der Westfalentarif (WT) der Tarifverbund des
öffentlichen Personenverkehrs, der in allen Bussen, Stadtbahnen sowie
Nahverkehrszügen Anwendung findet. Gesellschafter der WTG sind bislang neben
dem (NWL) die vier regionalen Tarifgesellschaften Münsterland/ Ruhr-Lippe GmbH
(TGM-RL), die OWL Verkehr GmbH (OWLV), die Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter
(VPH) sowie die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd GbR (VGWS).
Bereits bei Gründung der WestfalenTarif GmbH
(WTG) im Jahre 2017 wurde ein Revisionsprozess vereinbart, der die Effektivität
der Organisation und der internen Arbeitsabläufe mit dem Ziel der
Prozessoptimierung bewerten soll. Entsprechend wurde im Jahr 2021 nach einem
Ausschreibungsverfahren ein unterstützendes Gutachterbüro, die PwC GmbH,
beauftragt, den Revisionsprozess zu begleiten und dieser in die drei Phasen A
(Grobkonzept), B (Vertiefung) und C (Umsetzung) aufgeteilt. Die Phasen A und B
konnten mit sehr umfangreichen Beteiligungen der heutigen Gesellschafter
seitens des Gutachters jetzt abgeschlossen werden.
Zentrale Ergebnisse der Phase B (bzw. des
PwC-Gutachtens Anlage 1) sind die Änderung der
bisherigen Organisations- und Entscheidungsstrukturen in der WTG, die mit einer
veränderten Finanzierungsstruktur einhergehen. Bislang ist die WTG nach dem
sog. 3-Ebenen-Modell organisiert mit der Westfälischen Ebene, der Ebene der
regionalen Tarifgesellschaften und der lokalen Ebene. In Zukunft sollen nur
noch die Westfälische Ebene sowie die Städte und Kreise als gesetzliche
Aufgabenträger des ÖPNV bestimmend sein. Ob es zusätzlich noch der bisherigen
regionalen Tariforganisationen bedarf, entscheiden deren Gesellschafter unabhängig
von der WTG neu. Der Diskussionsprozess innerhalb der TGM-RL ist ebenfalls
gestartet.
a) Subsidiaritätsmodell
Trotz der als notwendig erachteten Bündelung der
regionalen Interessen hin zur WTG neu soll der nachgeordneten Ebene (Städte und
Kreise als gesetzliche Aufgabenträger des ÖPNV) im tariflichen Bereich
Gestaltungsspielräume überlassen bleiben. Deshalb soll der WTG neu zwar die
ausschließliche Verantwortung für die gesamtwestfälischen Tarifprodukte
übertragen werden, den Städten und Kreisen als gesetzlichen Aufgabenträgern
aber eine eigenständige Preisgestaltung bei westfalenweit einheitlichem
Produktportfolio ermöglicht werden.
b) Entscheidungsstrukturen und Stimmrechte
Parallel zur Neugestaltung der
Tarifzuständigkeiten müssen sich auch die Entscheidungsstrukturen in der WTG
neu ändern. Anstelle der bisherigen vier regionalen Tarifgesellschaften und des
NWL treten nun die erlösverantwortlichen Partner im Westfalentarif als direkte
Gesellschafter der WTG neu auf. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen
Aufgabenträger für den ÖPNV und den SPNV, die sich auch beispielsweise durch
eigene kommunale Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträgergesellschaften
vertreten lassen können (auch anteilig möglich). Mit der Veränderung der Entscheidungsstrukturen
geht auch eine neue Stimmrechtsgewichtung einher, die sich zukünftig nach den
Erlösanteilen im Westfalentarif richten soll. Um eine Majorisierung einzelner
Gesellschafter zu verhindern, wird ein grundsätzliches Quorum von 75%
favorisiert, wobei für wichtige, insbesondere erlöswirksame Entscheidungen
(Einnahmeaufteilung) ein Quorum von 90% als empfehlenswert angesehen wird. Eine
finale Ausarbeitung soll in der noch zu beauftragenden Phase C vorgenommen
werden.
c) Verwaltung und personelle Ausstattung
Bislang verfügt die WTG über kein eigenes
Personal, vielmehr werden die Tätigkeiten im Rahmen von kostenpflichtigen
Dienstleistungsverträgen mit zwei regionalen Tarifgesellschaften (TGM-RL und
OWLV) wahrgenommen. Zukünftig soll die WTG neu über eigenständig bei ihr
angestelltes Personal verfügen und von einer hauptamtlichen Geschäftsführung
geleitet werden.
Die favorisierte organisatorische Struktur wäre dann wie folgt:
Eine explizite Bemessung und Bewertung der Stellen erfolgt in der noch
zu beauftragenden Phase C.
d) Finanzierungsanteile
Mit der Veränderung der Entscheidungsstrukturen
und der Stimmrechte geht auch eine Veränderung hinsichtlich der
Finanzierungsanteile der WTG neu einher. Bislang tragen der NWL mit 80% und die
vier regionalen Tarifgesellschaften mit insgesamt 20% zur Finanzierung der WTG
bei. Diese Aufteilung war als Anschubfinanzierung gedacht. Künftig sollen sich
die Finanzierungsanteile, ebenso wie die Stimmrechte, an den Erlösanteilen, die
die jeweiligen Gesellschafter im Westfalentarif erzielen, orientieren. Aufgrund
der zum Teil erheblichen Anteilsverschiebungen sollen die Finanzierungsanteile
nicht unmittelbar mit dem Start der WTG neu (geplant zum 1. Januar 2025)
umgesetzt werden, sondern über einen Zeitraum von drei Jahren.
e) weitere Planungen des Revisionsprozesses der WTG
Der weitere Zeitplan des Revisionsprozesses sieht
vor, dass am 12.12.2023 die Ergebnisse der Phase B des Gutachtens durch die
Gesellschafterversammlung der WTG bestätigt und die Phase C (Umsetzung)
beauftragt wird. Für die Phase C wird ein Zeitraum von einem halben Jahr (1.
und 2. Quartal 2024) veranschlagt. Das zweite Halbjahr 2024 ist für die erneute
Diskussion und Meinungsbildung zu den Ergebnissen der Phase C geplant, bevor
dann im ersten Halbjahr 2025 das kommunale Beteiligungsverfahren auf Grundlage
der dann abgestimmten Ergebnisse und Vertragswerke gestartet werden soll.
In den letzten Wochen zeichnet sich eine Tendenz
bei einigen Beteiligten ab, die insbesondere vor dem Hintergrund der
Neujustierung der Stimmanteile und der Finanzbeiträge am bisherigen System
festhalten und die Strukturen im Eigeninteresse bewahren wollen. Der
Gesellschafter NWL hat allerdings bereits darauf hingewiesen, dass die
derzeitige Finanzaufteilung aus seiner Sicht untragbar ist. Er hat daher
angekündigt, den Konsortialvertrag, der den Kostenanteil des NWL regelt, mit
Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen, für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung
der WT am 12.12.2023 nicht den Empfehlungen des Gutachters folgen sollte.
Das Deutschlandticket bzw. dessen Auswirkungen
auf die WTG neu werden ebenfalls in der noch zu beauftragenden Phase C
bewertet. Nach Aussage des NWL ist mit der weiteren Entwicklung des
Deutschlandtickets schon jetzt absehbar, dass ein Großteil (> 50%) der
Fahrgeldeinnahmen aus dem Westfalentarif abwandern. Für die Verwaltung der
Resteinnahmen aus dem Westfalentarif müsste dann mit Blick auf die
Wirtschaftlichkeit zwingend auch der Aufwand für die Verwaltung des Tarifes
angepasst werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja. Den Beschlussvorschlägen wird nicht gefolgt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE