Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt die
Ergebnisse des 2. Controlling-berichtes für den Fachbereich 50 – Soziales zum
30.09.2023 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 am 16.03.2023
beschlossen.
Im 1. Controllingbericht 2023 zum Stichtag 30.06.2023 wurden bereits
erste wesentliche Abweichungen aufgezeigt. Zu diesem Zeitpunkt ist von einer
Verbesserung des voraussichtlichen Jahresergebnisses i.H.v. 2.074 T- EUR im
Vergleich zum Planansatz ausgegangen worden.
Mit dem 2. Controllingbericht zum Stichtag 30.09.2023 sollen diese
Erkenntnisse geschärft und ein Überblick über den Stand der
Haushaltsbewirtschaftung sowie ein Einblick in die konkreten Ursachen etwaiger
Planabweichungen der einzelnen Budgets eröffnet werden. Zum Stichtag 30.09.2023
wird nun eine voraussichtliche Verbesserung im Vergleich zum Planansatz i.H.v.
2.245 T-EUR erwartet. Dabei entfallen auf Veränderungen bei den wesentlichen
Positionen (> 50.000 €) ca. 2.141 T-EUR und auf solche, bei den
geringfügigen Positionen (< 50.000 €) ca. 104 T-EUR.
Die aufgeführten Abweichungen werden in den Facheinheiten in
Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Finanzen analysiert. Die Erkenntnisse dienen
soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren
Jahresverlauf.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht
zu erwarten / sind nicht ersichtlich.