Betreff
Anpassung der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket und Bericht zum Deutschlandticket
Vorlage
0297/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Soweit die Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2023 über den 31.12.2023 hinaus verlängert werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die Gültigkeit der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket, ebenfalls zu verlängern und den Höchsttarif entsprechend festzulegen.

 

2. Die Vertreter des Kreises Borken in den Tarifgremien der WTG werden mandatiert, die zur Fortführung bzw. Beendigung des DT notwendigen Beschlüsse zu fassen.

 

3. Die Aktualisierung der Anlage 2 der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket wird beschlossen. Der Landrat wird beauftragt, die aktualisierte allgemeine Vorschrift im Amtsblatt bekannt zu geben.

 

4. Der Bericht zum aktuellen Stand des Deutschlandtickets wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs.1 Satz 4 und Satz 5 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 20.04.2023 (BGBl. I, Nr. 107)

 

§ 8 Abs. und 8 a Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 ÖPNVG sowie Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

 

Sachdarstellung:

1.    Verlängerung der Gültigkeit der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket

 

Nach § 7 Abs. 2 kann die bestehende allgemeine Vorschrift des Kreises Borken über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif verlängert werden.

Die Finanzierung des Deutschlandtickets durch das Land NRW bzw. durch den Bund ist jedoch noch nicht abschließend beschlossen. Die Verkehrsministerkonferenz wies allerdings bereits darauf hin, dass sich die Länder bereits zur hälftigen Nachschusspflicht zum Ausgleich der Mindereinnahmen im ÖPNV auch für die Jahre 2024 und 2025 bekannt hätten, sofern der Bund sich dazu gleichermaßen verpflichte. Die Entscheidung des Bundes hierzu steht allerdings noch aus und wird erst Ende November 2023 erwartet. Erst dann werden auch konkrete Informationen zum Preis des Deutschlandtickets ab 2024 vorliegen.

 

Aufgrund der vorgenannten Unsicherheiten in Bezug auf die Finanzierung und den Preis des Deutschlandtickets kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend über die Verlängerung der Gültigkeit der allgemeinen Vorschrift des Kreises Borken zum Deutschlandticket abgestimmt werden.

 

Für den Fall, dass sich Bund und Länder bis Ende des Jahres 2023 noch für eine Fortführung des Deutschlandtickets aussprechen sollten, sollte der Kreis Borken die Gültigkeit der allgemeinen Vorschrift allerdings verlängern, um sicherzustellen, dass der von Bund und Land für das Deutschlandticket vorgesehene Höchsttarif auf dem Gebiet des Kreises Borken festgelegt wird und die Voraussetzungen für den finanziellen Ausgleich für Verkehrsunternehmen geschaffen werden.

 

 

2.    Mandatierung der Mitglieder in den WTG-Gremien

 

Sowohl im Falle der Weiterführung, als auch im Falle der Beendigung des Deutschlandtickets, sind in den Tarifgremien der WestfalenTarif GmbH entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

 

3.    Anpassung der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket

 

Auf Hinweis der Bezirksregierung ist die Anlage 2 der allgemeinen Vorschrift (Beschluss des Koordinierungsrates (Sitzung am 20.03.2023)) zum Deutschlandticket zu aktualisieren.

 

Die neue Anlage enthält eine zusätzliche detaillierte Verfahrensbeschreibung zur Einnahmedatenmeldung für die Verkehrsunternehmen. Das zu aktualisierende Dokument ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

4.    Bericht zum Deutschlandticket - Finanzierung / Fördermittel 2023

 

Am 28.09.2023 hat der Kreis Borken fristgerecht den vorläufigen Antrag auf Zuwendungen für die Schäden aus dem Deutschlandticket 2023 bei der Bezirksregierung eingereicht. Insgesamt wurde durch den Aufgabenträger Kreis Borken für das Jahr 2023 ein Schaden in Höhe von rd. 3,44 Mio. EUR beantragt. Hiervon entfallen:

-          1,22 Mio. EUR auf die RVM

-          0,67 Mio. EUR auf weitere gemeinwirtschaftliche Linienbündel

-          1,55 Mio. EUR auf eigenwirtschaftliche Linienbündel

 

Der Kreis Borken hat bereits eine Vorauszahlung des Landes in Höhe von rd. 2,39 Mio. EUR erhalten.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja. Den Beschlussvorschlägen wird nicht gefolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE