Der Fachausschuss Kultur und Sport beschließt, die in der
Vorlage beschriebenen Projekte und Maßnahmen wie vorgeschlagen zu fördern.
Rechtsgrundlage:
Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken
Sachdarstellung:
Der Haushalt sieht für die kulturelle Strukturförderung einen Ansatz von
37.000 € und für die Bezuschussung von externen Kulturakteuren einen Ansatz von
15.000 € vor.
Zuschüsse an
externe Kulturakteure
Der Haushalt sieht neben einer regelmäßigen strukturellen
Kulturförderung, die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen wird, eine
in der Regel einmalige Bezuschussung von Maßnahmen externer Kulturakteure vor.
Hierfür steht eine Summe von 15.000 € zur Verfügung.
Grundlage für die Bezuschussung von Formaten externer Kulturakteure ist ein Förderantrag. Diese Förderanträge werden auf Grundlage der Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken durch die Kulturfachkräfte bearbeitet und dem FA Kultur und Sport zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf Grundlage der Leitlinien, die insbesondere kulturelle Projekte als förderwürdig erklären, die im Kreisgebiet neue Akzente setzen und geeignet sind, über den Veranstaltungsort hinaus beispielhaft zu wirken. Folgende Förderanträge sind bisher eingegangen:
Förderantrag AG Westmünsterland Genealogie 570
€
Die Arbeitsgemeinschaft Westmünsterland Genealogie, eine
Arbeitsgemeinschaft im Bereich der Kreisheimatpflege, ist eine Gruppe von
privaten Familien- und Ahnenforschern. Das gemeinsame Ziel ist das Erarbeiten,
Digitalisieren sowie der Austausch von lokalen historischen Datenmaterialien,
wie beispielsweise Steuerregister, Volkszählungen, Grundkataster,
Kirchenbücher, Adressbücher, Einwohnerlisten.
Die AG trifft sich regelmäßig zwei Mal im Jahr, um sich mit den
Heimatvereinen thematisch zu vernetzen,
neuste Ergebnisse vorzustellen und interessierte Bürgerinnen und Bürger
zur Mitarbeit zu gewinnen. Dabei soll durch die Erstellung von sog. Findbüchern
die Doppelarbeit unter den Forscherinnen und Forschern möglichst vermieden
werden.
Die Arbeitsgemeinschaft möchte den Einsatz von Computern für die hiesigen
Datenbestände fördern, um die Forschungen für eine größere Nutzungsgemeinde zu
veröffentlichen. So kann durch das zur Verfügung stellen von Datenbänken jedes
Mitglied aktiv mitarbeiten und seine Ergebnisse gleichzeitig für weitere Forschungsarbeit
veröffentlichen. Datenbestände können thematisch zusammengeführt werden und die
Findbücher der AG können aktualisiert werden.
Die Arbeitsgemeinschaft nutzt eine eigene Webseite http://www.wmgen.de. Dort werden Präsentationen angeboten, Veröffentlichung von Neuigkeiten und Termine von und für Mitglieder aktiv beworben. Um die Website weiter nutzen zu können, muss die Technik auf den neusten Stand gesetzt werden. Hierfür ist es notwendig, das System zu aktualisieren inklusiv aller Komponenten, um die geleistete Arbeit präsentieren zu können. Laut Kostenvoranschlag wird diese Aktualisierung ca. 570 € kosten.
Da die AG Westmünsterland Genealogie ihre Angebote im gesamten Kreis zur Verfügung stellt und Aktive vor Ort beim Einsatz digitaler Medien unterstützt und diese Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt, empfiehlt die Verwaltung die Kosten für die Aktualisierung der Website in Höhe von bis zu 570 € zu übernehmen und dem Antrag stattzugeben.
Somit wären bei positiver Beschlussfassung von den
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 5.500 € (von 15.000 €
insgesamt) wären noch 4.930 € zu verausgaben.
Bei Eingang weiterer externer Kulturanträge
innerhalb dieses Haushaltsjahres werden diese zur Entscheidung dem Ausschuss
für Kultur und Sport vorgelegt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Es werden keine kulturellen Projekte und Maßnahmen gefördert.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE