Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 17.05.2022 wurde ein umfassender Sachstandsbericht zu der damals veränderten Situation zu den Mobilitätshilfen nach SGB IX beraten.
Vor dem Hintergrund der persönlichen Betroffenheit gab es zu diesem Thema mehrere Fragen einer Bewohnerin des Kreises in der Einwohnerfragestunde in der Sitzung des Kreistages am 28.09.2023.
Der Kreis Borken stellte sich im Jahre 2022 als Pilotkommune zur Verfügung. Ziel der Pilotphase war es, die pauschalierte Bewilligung von Mobilitätshilfen zu erproben.
Die Pilotphase endet am 31.12. dieses Jahres.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist dem Kreis derzeit bekannt, in welcher Form der Landschaftsverband dem Rechtsanspruch auf die Mobilitätshilfen ab dem 01.01.2024 - also in ca. zwei Monaten - nachkommen wird?
Welche spezifischen Erfahrungen wurden in der Pilotphase im Kreis Borken gesammelt und zu welchen Schlüssen führt dies?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
KTA Daniel Höschler