Betreff
Klimaschutzkonzept 3.0 - Weiteres Vorgehen im Starterpaket der Maßnahmensteckbriefe
Vorlage
0305/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz nimmt den Bericht zum Klimaschutzkonzept 3.0 – Weiteres Vorgehen im Starterparket der Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis.


Sachdarstellung:

Der Kreistag hat am 16.03.2023 das Klimaschutzkonzept für den Kreis Borken mit 28 Maßnahmensteckbriefen in 7 Handlungsfeldern beschlossen. Vereinbartes Ziel ist die rechnerische Klimaneutralität bis spätestens 2040. Um dieses Ziel zu erreichen ist ein Einstieg in eine sofortige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 3.0 notwendig. Dazu weist das Klimaschutzkonzept 3.0 im Rahmen der Konzepterstellung gemeinsam mit den Fraktionen ausgewählte Starterprojekte aus sowie nachgelagerte Maßnahmen, die teilweise auf der Grundlagenarbeit des Starterpakets aufbauen und dieses ergänzen.

Im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 25.05.2023 – SV 0132/2023/KREIS ist letztmalig über die Umsetzung der zum Sachstand und weiteren Vorgehen in den zum Starterpaket gehörenden Maßnahmensteckbriefen berichtet worden.

Zum 01.06.2023 ist die Klimaschutzaufgabe organisatorisch der Stabsstelle 15 zugeordnet worden. Im Zuge dessen wurden überplanmäßig Stellenanteile in die Fachabteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung verlagert.

 

Ü1 Ausbau Allianz für Klimaschutz (Akteursnetzwerk und Kommunikationsplattform)

Die Allianz für Klimaschutz befindet sich seit 2021 im Aufbau als loses Netzwerk von Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger. Hierzu wurde eine Internetseite aufgebaut. Ziel ist, weitere Mitglieder zu gewinnen. Hierzu gehören Bürgerinnen und Bürger, die als Klimabotschafterinnen und Klimabotschafter auf der Webseite der Allianz Gesicht zeigen für den Klimaschutz und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit ihrem Beispiel andere mitnehmen. Veranstaltungen und Projekte sollen durch die Allianz für Klimaschutz angestoßen und umgesetzt werden. Der Austausch von Ideen und Best-Practice-Beispielen soll weiter gefördert werden.

Sachstand:

Die Potentiale, die das Forum bietet – zum Austausch, zur Mitwirkung und zur Öffentlichkeitsarbeit – wurden bislang nur eingeschränkt genutzt. Der bisherige Internetauftritt der Allianz für Klimaschutz wurde auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. Die Aktivitäten im Maßnahmensteckbrief zielen deshalb darauf ab, das bestehende Angebot zu optimieren und durch aktive Begleitung und verbesserte Öffentlichkeitsarbeit die Allianz für Klimaschutz lebendiger zu gestalten.

 

Nächste Schritte:

·         In einem ersten Schritt wird nach dem Relaunch der Internetseite des Kreises der Internetauftritt der Allianz für Klimaschutz aktualisiert und an das System bzw. die neue Benutzeroberfläche angepasst

·         Es sollen dann neue Inhalte eingearbeitet werden, um einen lebendigen Austausch und Mitgestaltung zu erreichen.

·         Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen Bürgerinnen und Bürger für die Mitarbeit in der Allianz für Klimaschutz gewonnen werden. Institutionen und Unternehmen sollen gezielt auf das Angebot aufmerksam gemacht und so als weitere Mitglieder gewonnen werden.

·         Im Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten wird nochmals für das Forum als Online-Plattform zur Mitwirkung, Diskussion und Veranstaltungsinformation geworben.

·         Bürgerinnen und Bürger, die auf der Webseite der Allianz Gesicht zeigen für den Klimaschutz und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit ihrem Beispiel andere mitnehmen, sollen nach der Optimierung und Aktivierung des Internetauftritts der Allianz für Klimaschutz gewonnen werden. Die Verwaltung erarbeitet aktuell Ansätze, die auf eine strukturierte längerfristige Aktivierung und Zusammenarbeit mit Klimabotschafterinnen und –botschaftern abzielen. Vorgesehen ist, dieses Konzept mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Frühjahr 2024 zu erörtern.

 

EN 1 Ausbau Windenergie

Im Kreis Borken sind aktuell 321 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 589 MWel installiert. Diese erzeugen rd. 60% des Gesamtstromverbrauchs im Kreisgebiet. Die Kreisverwaltung berät im Vorfeld einer Antragstellung hinsichtlich der zu erstellenden Antragsunterlagen, kritischen Fragen des einzelnen Standorts und aktuellen Entwicklungen.

Sachstand:

Gegenüber dem letzten Sachstandsbericht ist die Zahl der projektierten Windenergieanlagen inzwischen auf 130 gestiegen (30 mehr als im Sachstand Mai 2023).

Nächste Schritte:

Die Verwaltung berät weiterhin im Vorfeld einer Antragstellung im beschriebenen Umfang.

 

EN2 Freiflächen-PV

Der im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitete Handlungsleitfaden PV-Freiflächen ist eine Unterstützung für die Kommunen im Kreis. Dafür wurden für alle 17 Städte und Gemeinden Potentialflächen identifiziert, die sich für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in besonderem Maße eignen können. Berücksichtigung fanden dabei planerische, wirtschaftliche, landwirtschaftliche, naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Belange. Der Leitfaden liefert nun Grundlagen für kommunale Bauleitplanungen. Weiterhin entscheidet jede Kommune selbst, für welche Flächen sie eine Bauleitplanung anstoßen möchte. Der Leitfaden wurde den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Nächste Schritte:

·         Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich darauf verständigt, die strategische Ausreichtung zu verschiedenen energetischen Themen miteinander abzustimmen. Hierzu wird am 12.12.2023 ein “Runder Tisch Energie“ unter Beteiligung der Hauptverwaltungsbeamten und der Energieversorger im Kreis Borken stattfinden.

·         Der Handlungsleitfaden soll bedarfsorientiert fortgeschrieben werden.

 

EN 3 Ausbau Dachflächen-PV

Um den Ausbau von PV auf privaten Dächern im Kreis Borken voranzutreiben, wurden bisher Informationsveranstaltungen aus dem Klimaschutzmanagement heraus und in Kooperation mit der Verbraucherzentrale sowie dem Netzwerk ALTBAUNEU® sowie dem Solarförderverein NRW zu diesem Thema angeboten. Zusätzlich informierten Pressemitteilungen die Bürgerschaft über Neuerungen im Bereich PV auf privaten Dächern. Das Klimaschutzmanagement des Kreises Borken hat zudem Anfragen (speziell zu Fördermöglichkeiten von PV-Anlagen) der Bürgerschaft entgegengenommen, über Inhalte informiert sowie an entsprechende Stellen weitergeleitet. Im Kreis Borken sind aktuell 27.158 628 MWp PV-Dachanlagen installiert. Die mittlere Größe einer PV-Dachanlage beträgt dabei ~25 kWp. Um bis zum Jahr 2040 möglichst alle geeigneten Dachflächen mit PV-Anlagen zu versehen, sind weitere Anreize und Impulse im Bereich Sensibilisierung, Bewusstseinsschaffung und im Setzen von Anreizen notwendig.

 

Sachstand:

Der Kreis Borken hat gemeinsam mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten die erfolgreiche Informationskampagne „Solartage“ fortgesetzt. Insgesamt besuchten 795 Personen die Online-Veranstaltungen, um sich rund um das Thema Solarenergie zu informieren (s. nachfolgende Auflistung):

Datum

Veranstaltung

Anzahl Teilnehmende

03.04.2023

EEG 2023 - Was ist neu?

115

08.05.2023

Balkonkraftwerke

200

05.06.2023

Photovoltaik für Einzel- und Reihenhäuser

120

03.07.2023

PV für Miet- und Mehrfamilienhäuser/WEG

130

07.08.2023

Ü20-PV-Anlagen

230

18.09.2023

Heizen mit Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

160

25.09.2023

Photovoltaik für Miet- und Mehrfamilienhäuser/WEG

75

27.09.2023

Photovoltaik für Einzel- und Reihenhäuser

38

 

 

Nächste Schritte:

·         Der Kreis Borken plant gemeinsam mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten die erfolgreiche Informationskampagne „Solartage“ in Zusammenarbeit mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) fortzuführen. Auf aktuelle rechtliche, technische und Entwicklungen und Fördermöglichkeiten kann über dieses Format kurzfristig und fachlich fundiert reagiert werden.

 

EN 4 Neue Betriebs-, Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle für Erneuerbare Energien – Anlagen

In den nächsten Jahren fallen verstärkt Anlagen aus der EEG-Förderung. Ein Abschalten dieser Anlagen würde die aktuelle THG-Bilanz verschlechtern und dem Ziel der Klimaneutralität widersprechen. Der Weiterbetrieb von PV-, Biogas- und Windenergieanlagen im Kreis Borken muss somit technisch und wirtschaftlich bewertet werden. Dazu könnten neue Betriebs-, Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle erarbeitet werden. Das 2022 vom Kreistag aufgelegte Batteriespeicherförderprogramm unterstützt den Ausbau der PV-Dachflächen.

Nächste Schritte:

·         Die Energielandkarte des Kreises Borken wird laufend fortgeschrieben. Ziel ist, die Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien anschaulich darzustellen und zu kommunizieren.

·         Das Batteriespeicherförderprogramm wird fortgesetzt. Zum Förderprogramm sind inzwischen 64 Anträge eingegangen (s. Auflistung):

 

Stand 30.04.2023                                                                  Stand 16.10.2023

Gesamtfördersumme:

45.500€

(60 Anträge)

Gesamtfördersumme:

49.500€

  (64 Anträge)

Fördersumme - bewilligt:

40.000€

(53 Anträge)

Fördersumme - bewilligt:

32.000€

  (41 Anträge)

Fördersumme - ausgezahlt:

3.500€

(4 Anträge)

Fördersumme - ausgezahlt:

14.500€

  (19 Anträge)

Fördersumme - offen:

500€

(1 Anträge)

Fördersumme
- offen:

1.500€

  (2 Anträge)

Fördersumme - Nachforderung:

1.500€

(2 Anträge)

Fördersumme - Nachforderung:

1.500€

  (2 Anträge)

 

·         Förderprogramm Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken

Mit dem am 20.06.2023 vom Kreistag beschlossenen Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ unterstützt der Kreis Borken gezielt gemeinnützige Akteure aus dem Kreisgebiet in ihren Bemühungen für den Klimaschutz. Im Zuge des Förderprogramms sollen insbesondere die Effizienzsteigerung von Gebäuden sowie der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Dies gilt speziell für den Umstieg auf regenerative Energiequellen im Wärmesektor. Indem der Fokus auf gemeinnützige Vereine und Organisationen gelegt wird, soll gleichzeitig das oftmals ehrenamtliche Engagement im Kreis Borken unterstützt werden.

Das Förderprogramm wurde aktiv beworben, auch über die Kommunen im Kreis Borken. Nach dem Start am 01.09.2023 gingen innerhalb kurzer Zeit 33 Anträge ein. Nachdem am 28.09.2023 das Förderbudget voraussichtlich ausgeschöpft war, wurde das Programm in Abstimmung mit dem Kreistag geschlossen. In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 25.10.2023 wird über die Ergebnisse näher berichtet.

 

EN 6 Ausbau der E-Ladesäuleninfrastruktur

Um die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu können, müssen zentrale und sinnvolle Standorte identifiziert werden. Diese sind vor allem dort, wo entsprechende Standzeiten vorhanden sind. Derartige Standorte sind sorgfältig auszuwählen (bspw. im Zentrum oder in einzelnen Quartieren). Dies gilt besonders für Schnellladeinfrastruktur. Als wichtiger strategischer Partner und potenzieller Betreiber sollten die Stadtwerke für Ausbau und Betrieb federführend agieren.

Sachstand:

·         Abstimmung mit den Stadtwerken und Kommunen zum Ausbau findet regelmäßig statt.

·         Weiterhin dynamische Entwicklung: Zum 01.07.23 im Kreisgebiet insgesamt 569 Ladepunkte (521 Normallader, 48 Schnelllader). Dies entspricht einer Steigerung um 73 Ladepunkte (rund 15%) im ersten Halbjahr 2023.

·         Der aktuelle Bestand im Kreis Borken bietet vom Mengengerüst und der geografischen Verteilung eine gute Basis für den weiteren Markthochlauf.

·         Jährlich weiter signifikanter Ausbau durch Stadtwerke prognostiziert, insb. auch an halb-öffentlichen Standorten (z.B. Parkplätzen von Supermärkten oder Freizeitmöglichkeiten).

·         Überregionale Programme zum Ausbau von Schnellladeinfrastruktur (auch über 150 kW) teils noch in Vergabe- bzw. Entscheidungsverfahren.

 

GW 1 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen

Die Zusammenarbeit der Klimaschutzmanagerinnen und -manager im Kreis Borken in der „Allianz für Klimaschutz“ soll weiter gestärkt werden. Der Kreis bietet den Kommunen an, miteinander Projekte, insbesondere zur energetischen Gebäudesanierung oder auch zu Neubaugebieten, zur Wärmewende und Geothermie, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und in der Öffentlichkeitsarbeit anzugehen. Wesentliche Elemente der Zusammenarbeit sind dabei die kreisweite jährlich stattfindende Klimawoche und die unterjährigen gemeinsamen Veranstaltungen des Klimakreises Borken mit den kreisangehörigen Kommunen.

Sachstand:

·         Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten

Die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten konnte durch die personelle Verstärkung der Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mit Frau Judith Wiltink mit einer deutlich verbesserten Organisation und Struktur verlässlich verstetigt werden.

Die einmal monatlich stattfindenden überwiegend digitalen Termine stoßen bei den kommunalen Klimaschutzbeauftragten auf eine hervorragende Resonanz, da sie inhaltliche Mehrwerte mitnehmen. Feste Tagesordnungspunkte sind ein Update zu Förderprogrammen sowie Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die Rolle des Kreises besteht dabei in einer Identifikation von Auswirkungen auf die kommunale Ebene, einer Kanalisierung, Aufbereitung und Kommunikation der Informationen bzw. Organisation von externer Expertise zu den Themenstellungen. Die enge Verbindung zur Kommunalagentur und zur E4C ist dabei zielführend. Beide Organisationen nehmen regelmäßig an den Terminen teil. Ziel ist ein schneller und reibungsloser Informationsaustausch insbesondere zu aktuellen Themen und Entwicklungen. Darüber hinaus eruiert der Kreis Borken Angebote auf überregionaler Ebene für die Kommunen, strukturiert und ordnet die Informationen und stellt sie im Netzwerk vor.

Die Rückmeldungen der Kommunen belegen, dass die Netzwerkarbeit als außerordentlich hilfreich und entlastend wahrgenommen wird für die eigene Aufgabenwahrnehmung in den Kommunen. Themen in den Arbeitstreffen waren 2023 bislang z. B.

-          die Erörterung der Auswirkungen des Entwurfs eines Klimaschutzprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf die kommunale Ebene

-          Information und Austausch über die zu erwartenden Wirkungen des Gebäudeenergiegesetzes vom 08.09.2023 und die sich ggf. daraus ergebenden Aufgabenstellungen für das Netzwerk

-          Information zum Sachstand und zu Entwicklungen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und zur Kommunalrichtlinie

-          Abstimmung zu Kriterien zur Verhinderung von Verkaufsveranstaltungen in den Klimawochen

-          Vorstellung und Abstimmung über die Beteiligung an der Plattform „Govshare“ in Abhängigkeit von einer in Aussicht gestellten Plattform der E4C,

-          Vorstellung und Abstimmung über das Angebot „Ofenführerschein“ der Ofenakademie

-          Vorstellung des Angebots „KlimaKita“ der E4C

-          Finalisierung des Sanierungsleitfadens (sh. GW 2) und Abstimmung zur Öffentlichkeitsarbeit

-          Abstimmung zu besonderen Veranstaltungsformaten auf Bundeebene (Woche der Mobilität, Earth-Night)

  • Die diesjährigen Klimawochen als gemeinsames Veranstaltungsformat des Kreises mit den Kommunen vom 18.09. bis 01.10.2023 konnten erfolgreich abgeschlossen werden. 56 Veranstaltungen mit rd. verschiedenen 40 Veranstaltern waren in den Klimawochen im Angebot. Die Evaluation zu den Klimawochen 2023 wird in der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 25.10.2023 vorgestellt.

 

  • Mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragen ist in einem Strategietreffen vereinbart worden, dass der Arbeitsschwerpunkt 2024 im Themenfeld “Energetische Sanierung“ liegen soll. Bereits in den Klimawochen 2023 wurde das Thema mehrfach platziert (Veranstaltungen am 18.9.2023: Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und 21.09.2023: Fördermittel für energetische Sanierung). Ein Ablauf für die thematische Bearbeitung wird derzeit vom Kreis Borken im Entwurf erarbeitet und wird dann im Netzwerk weiter abgestimmt.

 

Nächste Schritte:

  • Die Zusammenarbeit mit den kommunalen Klimaschutzbeauftragten wird in dem mit ihnen abgestimmten monatlichen Turnus und Rahmen weiter fortgesetzt. Die festen Bestandteile wie ein Update zu Förderprogrammen und zu Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu aktuellen und zukünftigen Themenstellungen sollen beibehalten werden.
  • Die Münsterlandkreise haben gemeinsam mit der Stadt Münster, der E4C unter der Geschäftsführung des Münsterland e.V. und mit Koordinierung durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate (E4C) einen Sanierungsleitfaden als Printprodukt erarbeitet. Das Netzwerk der kommunalen Klimaschutzmanager hat hierzu ein gemeinsames Kommunikationskonzept entwickelt, das jetzt im Kontext des Themenschwerpunktes 2024 des Netzwerks umgesetzt wird.
  • Konkrete Aktivitäten des Netzwerks zum Schwerpunktthema „Energetisches Sanieren“ in 2024 über die Herausgabe des Sanierungsleitfadens hinaus werden aktuell abgestimmt. Hier hinein fließen auch die Aktivitäten auf Münsterlandebene aus dem Format „Münsterland ist Klimaland“.
  • Die Website der Allianz für Klimaschutz soll auch zu einer gemeinsamen Plattform des Kreises mit dem kommunalen Klimaschutzbeauftragten weiterentwickelt werden. Dazu werden zunächst vom Netzwerk Hinweise und Anregungen gesammelt.
  • Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich darauf verständigt, die strategische Ausrichtung zu verschiedenen energetischen Themen miteinander abzustimmen. Hierzu wird am 12.12.2023 ein “Runder Tisch Energie“ unter Beteiligung der Energieversorger im Kreis Borken stattfinden.
  • Offene Fragestellungen im Kontext der kommunalen Wärmeplanung durch den Kreis Borken werden gemeinsam beraten.

 

GW 2 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kreisen im Münsterland

Das Klimaschutzmanagement nimmt regelmäßig an Austauschveranstaltungen auf operativer und strategischer Ebene teil, die vom Klimanetzwerker bei NRW.Energy4Climate für das Münsterland organisiert werden. Dies bietet die Möglichkeit, im Themenfeld Klimaschutz mit den anderen Münsterland-Kreisen gemeinsam Projekte anzustoßen, sich auszutauschen, gegenseitig voneinander zu lernen.

Sachstand:

  • Die Münsterlandkreise haben gemeinsam mit der Stadt Münster, der E4C unter der Geschäftsführung des Münsterland e.V. und mit Koordinierung durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate (E4C) einen Sanierungsleitfaden als Printprodukt erarbeitet.
  • Das Klimaschutzmanagement des Kreises hat am Erfahrungsaustausch der NRW-Kreise im Juni 2023 sowie am Kommunalkongress der E4C im August 2023 teilgenommen. Aus dieser Präsenz ist ein Interview durch E4C mit den Mitarbeiterinnen der Kreise Borken und Coesfeld zu den Klimawochen im Kreis Borken und Kreis Coesfeld für den monatlich in NRW erscheinenden Klimabrief der E4C entstanden. Das besondere Engagement des Kreises im Klimaschutz konnte damit in NRW platziert werden.
  • Am 25.10.2023 findet unter Leitung der E4C und Geschäftsführung des Münsterland e.V. unter Mitwirkung des Kreisklimaschutzmanagements ein Arbeitstreffen für alle kommunalen Klimaschutzbeauftragten des Münsterlandes statt.

Nächste Schritte:

·      Auf Basis des Sanierungsleitfadens wird auf Münsterland unter dem Slogan „Münsterland ist Klimaland“ eine digitale Veranstaltungsreihe in 2024 geplant. Die Veranstaltungsreihe wird verzahnt mit den Aktivitäten des Netzwerks der kommunalen Klimaschutzbeauftragten zum abgestimmten Schwerpunktthema „energetische Sanierung“ 2024.

 

·      Vorbereitet wird ein münsterlandweiter Klimagipfel 2024 unter Einbeziehung der Bezirksregierung Münster.

 

GW 4 Modellprojekt „Biogas für die Wärmewende“

Um den Brennstoffbedarf für das Jahr 2040 aus dem Zielszenario des Klimaschutzkonzeptes 3.0 decken zu können, bedarf es der Errichtung von Wärmenetzen, um eine effiziente Nutzung der knappen klimafreundlichen Brennstoffe zu gewährleisten. Durch bauliche Gegebenheiten kann in einigen Quartieren der Betrieb einer Wärmepumpe nicht für eine ausreichende Wärmeversorgung ausreichen. Hier kann durch entsprechende Wärmenetze ein ausreichend hohes Temperaturniveau bereitgestellt werden, um eine dezentrale Verbrennung zu ersetzen. Ausgewählte Standorte, die im Rahmen der Biogaspotenzialstudie identifiziert wurden, können als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Wärmenetzen dienen. An die Ergebnisse der Biogaspotenzialstudie anknüpfend soll versucht werden, die Wärmebereitstellung aus Biogasanlagen und aus industrieller Abwärme im Kreis Borken im Kontext der kommunalen Wärmeplanungen zu thematisieren.

Nächste Schritte:

·         Die Ergebnisse der Studie „Biogas für die Wärmewende“ sollen im Rahmen des „Runden Tisches Energie“ im Dezember (sh. EN 2) den Kommunen vorgestellt werden. Ziel ist, die Kommunen über die Ergebnisse zu informieren, damit sie diese möglicherweise in ihre Planungen einbeziehen können.

 

·         Für zwei Projekte im Rahmen des Förderaufrufs REGIO.NRW –TRANSFORMATION haben die Münsterlandkreise LOIs unterzeichnet: für die Projekte BioNet (= Biogastechnik im Münsterland zu einem wichtigen Baustein in zukünftigen Energiesystemen weiterentwickeln) und ErNa (=energetische Nachbarschaften im Münsterland zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung). Das Projekt BioNet der FH Münster konnte sich in der ersten Einreichungsrunde durchsetzen und kann sich mit weiteren 32 Vorhaben anderer Träger um insgesamt 62 Millionen Euro Fördermittel bewerben. Ein Auftaktgespräch mit der FH Steinfurt zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit und zu Chancen des Projektes für den Kreis Borken hat stattgefunden. Die Fortsetzung ist geplant.

 

 

 

WI 3 Förderberatung für Unternehmen

Das Klimaschutzkonzept 3.0 hat Handlungsbedarf zur Energieeffizienzsteigerung und Umstellung auf regenerative Energien sowie für Maßnahmen im Kontext Klimaschutz und Klimafolgenanpassung definiert. Die geplante Förderberatung für Unternehmen hat zum Ziel, die im Kreis Borken ansässigen Unternehmen genauer über bestehende Möglichkeiten zu informieren und bei der Fördermittelakquise zu unterstützen.

Sachstand:

Zu der Bearbeitung des Steckbriefes hat am 17.10.2023 ein Gespräch mit dem Leiter des neu gebildeten Arbeitsbereiches „Betriebsberatung“ der WFG (Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken) stattgefunden. Ziel der erfolgten Schwerpunktsetzung und organisatorischen Veränderung bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist die ganzheitliche Beratung von Unternehmen. In diesem Zusammenhang werden auch die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz beraten. Neben inhaltlichen Impulsen wird hier insbesondere über Fördermöglichkeiten informiert.

Nächste Schritte:

·         Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken hat mit den o.g. Umstellungen auch ihre Internetseite angepasst. In dem Zuge wird auch das Online-Angebot zur Beratung über Fördermöglichkeiten optimiert und dauerhaft aktualisiert.

·         Über ihre Medienverteiler (Wirtschaft aktuell, Pressedienste, Online-Dienste) kommuniziert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft die bestehenden Angebote.

·         Weitergehende Möglichkeiten zur Fördermittelberatung im Sinne des Maßnahmensteckbriefes wurden erörtert. In einem nächsten Schritt wird eine Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft als weiterem wichtigen Partner erfolgen.

 

WI 4 Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen

Es sollen Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Dabei wird auf bestehenden Formaten aufgebaut.

 

Sachstand:

Zum Projekt CIRCO (Circular Economy in der Praxis) der Effizienzagentur NRW und verwandten Themen hat auf Einladung des Kreises im Sommer ein Gespräch mit der Effizienzagentur und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken stattgefunden. Thematisiert wurden die Anforderungen an Unternehmen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (= Nachhaltigkeitsberichterstattung) auch das Interreg-Projekt „Two4C“ der Euregio sowie das Angebot Ecocockpit-Tool zur Treibhausgasbilanzierung von Unternehmen der Effizienzagentur.

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken hat die erörterten Themen in einer Veranstaltung im Rahmen der Klimawochen am 18.09.2023 im etablierten Format „Energieforum Westmünsterland“ aufgegriffen. Beteiligte waren neben der Effizienzagentur (Ecocockpit) und einem Beratungsunternehmen (CSRD) auch die Westfälische Hochschule Bocholt).

 

Nächste Schritte:

·         Für das Format des Energieforums Westmünsterland wird ein inhaltliches und zeitliches Konzept für 2024 erarbeitet.

·         Am 28.08.2024 findet zum 10. Mal das Effizienzforum Wirtschaft statt. Mit den Partnern (Wirtschaftsförderungen der Münsterlandkreise, Münsterlandkreise, Münsterland e.V. Effizienzagentur, E4C und weiteren) konnte als Veranstaltungsort die Westfälische Hochschule Bocholt abgestimmt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung muss noch erfolgen.

 

BNE 1 Unterstützung des Regionalzentrums Bildung für nachhaltige Entwicklung der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland (NLW)

 

Der Kreis Borken ist bereits einer der Träger des Regionalzentrums und unterstützt dessen Arbeit. Der Kreis Borken unterstützt die Arbeit des Regionalzentrums weiterhin finanziell und inhaltlich. Dies können z.B.  die Vermittlung von Kontakten zu den Schulen oder Netzwerkpartnern des Bildungsbüros sein oder die gemeinsame Arbeit an Projekten.

Zusätzlich sollen Veranstaltungen rund um die folgenden Themen etabliert werden: Schule der Zukunft, Projekt Familie forscht, Forschen und BNE in der Schule.

Sachstand:

  • Das Bildungsbüro und die Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stabsstelle nehmen regelmäßige teil an den vom Regionalzentrum initiierten Arbeitstreffen des Netzwerks „Schule der Zukunft.“
  • Im Rahmen der Klimawochen wurden zwei Veranstaltungen des Regionalzentrums am 26.09. und 30.09.2023 beworben.
  • Einbindung des Regionalzentrums für nachhaltige Entwicklung im Rahmen des Klimapreises für Schulen

Nächste Schritte:

  • Die Inhalte aus dem BNE-Netzwerk sollen einerseits zu den Aktivitäten der 17 Städten und Gemeinden verzahnt werden. Andererseits ist ein stärkerer Informationstransfer aus den Netzwerktreffen der kommunalen Klimaschutzbeauftragten hin zum Regionalzentraum Bildung für nachhaltige Entwicklung der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland, z.B. Klimakita.NRW
  • Die weitere Teilnahme an den Netzwerktreffen „Schule der Zukunft“ ist vorgesehen.

 

Ö1 Ausbau von Informationskampagnen und Veranstaltungen

Im Kreis Borken werden über die Kreisverwaltung sowie eine Vielzahl weiterer Akteure (Kommunen, Kreishandwerkerschaft, Verbraucherzentrale, u.v.a.) seit vielen Jahren umfangreiche Informationen zum Thema „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ angeboten. Die Formate der Angebote sowie die Kontaktwege zur Erreichung der unterschiedlichen Zielgruppen sind dabei vielfältig.

Die Themen „Energieeinsparung“, „Einsatz regenerativer Energien“ sowie „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ stehen in ihrer Wahrnehmung seit dem Jahr 2021/2022 bei der Bevölkerung auf einer hohen Priorität.

Seit dem Jahr 2022 sind Beratungsstellen für Energie- und Klima hochfrequentiert, Webinar-Reihen oftmals ausgebucht und Vor-Ort-Termine von Energieexperten nur noch mit größeren Wartezeiten zu bekommen. Ziel der Maßnahme ist es, auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren und das vorhandene Informations- und Veranstaltungsangebot des Kreises Borken darauf anzupassen. Dabei sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Aspekte der Energie- und Klimathemen nähergebracht werden. Insbesondere die Notwendigkeit der Umsetzung von Projekten in den Bereichen Energie, Gebäude/Wärme, nachhaltige Mobilität sowie Lebensgewohnheiten sollen dabei thematisiert werden.

Sachstand:

  • Mit dem Solarenergieförderverein (SfV e.V.) konnte 2023 ein fachlich gut aufgestellter und verlässlicher Partner für die Kommunikation für den Ausbau der Solarenergie und der Klimafolgenanpassung gewonnen werden. Allein neun Veranstaltungen konnten 2023 mit diesem Partner angeboten werden.
  • Frau Judith Wiltink aus der Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung hat in einem Treffen des AK Behindertenhilfe für alle Bewohner-/Werkstätten der Einrichtungen im Kreis Borken zum Thema Klimaschutz und Maßnahmen „Kleine Veränderungen – große Wirkung“ vorgetragen.
  • In Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft ist ein -Beratungsprojekt in der Region Bocholter Aa zur Sensibilisierung und Aktivierung von Gebäudeeigentümer/innen zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen am eigenen Gebäude/auf dem eigenen Grundstück initiiert werden, das aus LEADER-Mitteln finanziert wird. Das Projekt ist weitgehend abgeschlossen und wir aktuell evaluiert.
  • Das Projekt „Hochwasserallianz Bocholter Aa“ wurde am 20.09.2023 von Herrn Rouven Boland aus der Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Veranstaltung „Vorbildliche Klimaanpassungsmaßnahmen von eca- und eea-Kommunen“ präsentiert, die von der Bundesgeschäftsstelle eea/eca im Rahmen der bundesweiten „Woche der Klimaanpassung“ durchgeführt wurde. Das gleiche Projekt wurde durch Herrn Friedel Wielers, Fachbereich Natur und Umwelt beim Praxisforum „Klimaanpassung vor Ort“ am 19.09.2023 in Berlin beim Umweltbundesamt präsentiert.

 

Nächste Schritte:

Mit der Verlagerung der Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in die Stabsstelle und der Besetzung eines Stellenanteils in der Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mit Frau Ellen Bulten (ehemals Pressestelle) ist eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet. Die aus den einzelnen Maßnahmensteckbriefen resultierende notwendige Öffentlichkeitsarbeit soll strukturiert und zeitlich abgestimmt werden.

  

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

Wenn ja, welche ?

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE