Der Ausschuss für Verkehr und Bauen nimmt den 2. Controllingbericht zum 30.09.2023 für die Budgets 07 – Verkehr, 09 – Geoinformation und Liegenschaftskataster sowie 12 – Straßen, Gebäude und Grünflächen zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 und 3 Kreisordnung NRW
Sachdarstellung:
Im Rahmen des unterjährigen Controllings werden im 2. Controllingbericht
2023 wesentliche Planabweichungen zum Stichtag 30.09.2023 aufgezeigt. Hierdurch
soll ein Überblick über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung auf Kreisebene
sowie ein Einblick in die konkreten Ursachen etwaiger Planabweichungen der
jeweiligen Budgets eröffnet werden. Die aufgeführten Abweichungen werden in den
Facheinheiten in Zusammenhang mit dem Fachdienst Finanzen analysiert. Die
Erkenntnisse dienen soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im
weiteren Jahresverlauf und zur Planung des Haushaltsentwurfes 2024.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlagen
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE