Die Ausführungen zum Sachstand Wadkonzept werden zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken ist eine vergleichsweise
waldarme Region, dennoch haben die vorhandenen Waldflächen einen sehr hohen
Stellenwert und erfüllen vielfältige Funktionen für die Natur und den Menschen.
Das die vorhandenen Waldflächen erhalten und entwickelt werden ist insbesondere
auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Biodiversitätsförderung von
entscheidender Bedeutung.
Der Kreis Borken ist Eigentümer von rd. 266 ha
Waldflächen und rd. 40 ha gehölz-bestandener Säume und Hecken. Rund 200 ha
dieser Flächen liegen in Natura 2000 Gebieten und Naturschutzgebieten.
Mit der Verabschiedung des „Kompass 2035“ hat
sich der Kreis Borken u.a. das Ziel gesetzt eine intakte Umwelt und einen
effektiven Klimaschutz sicherzustellen und Landschaften im Kreis naturgerecht
und entsprechend den veränderten klimatischen Verhältnissen zu entwickeln. Auch
für die kreiseigenen Wälder sind in diesem Kontext Strategien zur Erhaltung des
Ökosystems Wald zu entwickeln.
Mit der Fortschreibung des
Klimaschutzkonzeptes 3.0 hat der Kreistag am 16.03.2023 die Verwaltung u.a.
beauftragt für die kreiseigenen Wälder eine Konzeption zur Erreichung der Ziele
zu erstellen (ÜT 4 Stärkung klimawirksamer Biotope).
In einem ersten Schritt erfolgten bislang die
Erfassung und Auswertung der gehölz-bestandenen Kreisflächen (Wald, Säume,
Hecken) und baulichen Anlagen (Wege etc.), lokale Aufforstungen auf Kalamitäts-
und Umwandlungsflächen sowie die Umsetzung von Regelkontrollen und Maßnahmen
zur fortlaufenden Verkehrssicherung in den Gebieten. (siehe auch Vorträge in
den Ausschusssitzungen vom 25.02.2021 u. 02.06.2022)
Aktuell bearbeitet die Verwaltung die
inhaltliche Ausgestaltung des Waldkonzeptes, dass die formulierten Ziele und
Strategien zur Stärkung klimawirksamer Biotope beinhalten wird.
Wesentliche
Bestandteile des Konzepts sind:
·
Zielformulierung
·
Waldnaturschutz
·
Bestandsaufnahme (u.a.
Wald- und Naturräumliche Beschreibung, Waldfunktionen, Waldkategorien,
Forsteinrichtung, Verkehrssicherung etc.)
·
Klimatische Entwicklungen
und Auswirkungen auf Waldfunktionen
·
Rechtliche Erfordernisse
·
Umsetzung
Die Erstellung erfolgt in enger Abstimmung mit
der Fachabteilung 15.4 (Klimaschutz und Klimafolgenanpassung) der
Kreisverwaltung. In einem nächsten Schritt soll ein externes Fachbüro zur
weiteren Ausarbeitung und Finalisierung des Konzepts eingebunden werden.