Die Ausführungen zum Sachstand zur Umsetzung der
Beschlussfassung zu den Haushaltsanträgen 06-02: Kräuterreiches Grünland sowie
06-04: 1000-Bäume-Programm für den Kreis Borken werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Haushaltsantrag
06-02: Kräuterreiches Grünland
Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-02
zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Im Rahmen der für
2023 erstmals geplanten und auch vom Kreis Borken mitfinanzierten Begleitung
der Biologischen Station Zwillbrock bei der Biodiversitätsberatung der
Landwirtschaftskammer und anderen Akteuren wird die Kreisverwaltung zunächst
beauftragt, die Biologische Station Zwillbrock und die Landwirtschaftskammer in
die Konzeption zur Umsetzung von Förderungsmöglichkeiten für Saatgutmischungen
einzubinden. Bei Bedarf werden überplanmäßige Mittel (maximal 30.000 €) im
Haushalt bereitgestellt.
In der Sitzung am 25.05.2023 (Sitzungsvorlage
0156/2023) wurde berichtet, das am 09.05.2023 sich Landwirtschaftskammer,
Biologische Station Zwillbrock und Kreisverwaltung erstmalig umfassend zu dem
Beschluss und der Möglichkeit der Umsetzung fachlich ausgetauscht haben, insbesondere
zu rechtlichen, naturschutzfachlichen Aspekten und Aspekten der Förderkulisse
der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP).
In einem Folgetermin am 15.06.2023 sollten die
erörterten Ansätze näher konkretisiert werden. Ziel war es, ein gemeinsames
Konzept zu erarbeiten, das dem Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz in seiner Sitzung spätestens am 16.11.2023 vorgestellt wird.
Aufgrund der umfangreichen fachlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen trafen sich die Vertreter der Landwirtschaftskammer,
der Biologischen Station Zwillbrock und der Kreisverwaltung erneut am 14.9. und
31.10.2023 um adäquate Umsetzungsmöglichkeiten auch vor dem Hintergrund der
novellierten, neuen GAP-Förderung zu prüfen. Der Beratungsprozess und das
Ergebnis sind nachfolgend zusammengefasst.
1. Kräuterreiches Grünland
Im Kreisgebiet liegen
bei der Biologischen Station Zwillbrock, der Stiftung Natur und Landschaft
Westmünsterland, der Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken und der
Kreisverwaltung Erfahrungswerte bei der Anlage von kräuterreichem Grünland auf
naturschutzfachlich bewirtschafteten Dauergrünlandflächen (rd. 2000 ha) sowie
Ökokonto-/Ausgleichs-und Ersatzgeldflächen vor. Die Anlage solcher Flächen
erfolgt über die Einbringung von regionalen Saatgutmischungen oder durch
Mahdgutübertragung. Artenreiche Grünlandflächen steigern die Artenvielfalt
(Insekten, Vögel etc.) und tragen zur
Förderung der Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Funktionsfähigkeit des
Bodens bei.
2. Fachliche Voraussetzung
Bei der Anlage und
Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen sind folgende Rahmenbedingungen
einzuhalten um einen nachhaltigen Erfolg der gewünschten Ziele zu erreichen:
·
Vor Einbringung des
Saatgutes ist eine Bodenbearbeitung erforderlich, da bei konventionellem
Grünland die Grasnarbe in der Regel so dicht ist, dass eine oberflächennahe
Einsaat nicht zum Aufwuchs kräuterreicher Arten führt. Zudem dominieren
vorhandene Ertragsgräser und Verdrängen den Aufwuchs artenreicher Kräuter.
·
Zur Bodenbearbeitung
soll, möglichst nach vorheriger Ausmagerung, ein Pflegeumbruch (zumindest
Grubbern) erfolgen um anschließend eine flächige Aussaat durchzuführen.
Alternative Verfahren wie Schlitz- oder Streifeneinsaat führten in der Praxis
bislang nicht zu einer nachhaltigen Etablierung von kräuterreichen Arten, da
die vorhandene Ertragsvegetation weiterhin oft dominant ist.
·
Entscheidend für die
Nachhaltigkeit artenreicher Grünländer ist eine anschließende extensive
Bewirtschaftung der Fläche durch geringere Mahdzyklen oder extensive
Weidetierhaltung.
·
Auf den artenreichen
Grünländern sollen möglichst keine Pflanzenschutz-und Düngemittel eingesetzt
werden. Im Bedarfsfall können Erhaltungsdüngungen zielführend eingesetzt
werden.
3.
Betriebswirtschaftliche / Förderrechtliche Aspekte
(GAP/VNS)
Um
durch ein Förderangebot Anreize zur Anlage artenreicher Grünlandflächen zu
schaffen wurden ferner die betriebswirtschaftlichen und förderrechtlichen
Rahmenbedingungen (GAP / VNS) betrachtet.
1. Die
Kosten für regionales Saatgut liegen aktuell bei rd. 50-60 €/kg. Nach Angaben von Herstellern von Regio-Saatgut werden ca. 30-35 kg Saatgut (3-3,5 g/m²) für einen ha benötigt.
Die Einsaat von artenreichem Grünland kostet demnach ca. 1.500 – 2.100 €/ha allein für das Saatgut.
2. Betriebswirtschaftlich
sind noch die Kosten für Pflegeumbruch und Wiedereinsaat (Arbeitslohn,
Maschineneinsatz) hinzuzurechnen.
3. Erfahrungsgemäß
ist auf artenreichen Grünlandflächen eine Ertragsminderung gegenüber
konventionell bewirtschaften Grünlandflächen zu erwarten, so dass bei der
überwiegenden Betriebsstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis
Borken Folgekosten bei der Futtermittelbeschaffung und der Dungverwertung über
andere Wege entstehen.
4. Für
den Umbruch von Grünlandflächen ist eine Antragsstellung bei der LWK
erforderlich. In dem Verfahren wird die Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde) beteiligt.
5. Durch
eine separate Saatgutförderung darf es nicht zu einem Konflikt mit der
Förderkulisse der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) kommen
(Doppelförderung).
6. Fördermöglichkeiten
für Regio-Saatgut gibt es zurzeit bedingt über Vertragsnaturschutz, ELER, FöNa
jedoch nur, wenn Ackerflächen zu Grünland umgewandelt werden nicht aber für die
Aufwertung bereits bestehender Grünlandflächen.
7. Im
Rahmen der GAP-Direktzahlungen 2023 (1.Säule) besteht die Möglichkeit über die
Öko-Regelung 5 (4 regionaltypische Kennarten in extensiv bewirtschaftetem
Dauergrünland) eine Prämie in Höhe von 240,00 €/ha zu erhalten.
Unter Berücksichtigung
der genannten Aspekte kam die Arbeitsgruppe aus Vertretern der
Landwirtschaftskammer, der Biologischen Station Zwillbrock und der
Kreisverwaltung zum Ergebnis, das eine Zuschussförderung in Höhe von 200 €/ha
für das Saatgut den landwirtschaftlichen Betrieben keine Anreize bietet
konventionell bewirtschaftete Grünlandflächen in arten-und kräuterreiche
Grünlandflächen umzuwandeln. Die Förderhöhe sollte die Höhe der tatsächlichen
Saatgutkosten (1500-2100 €/ha) zuzüglich der Kosten für die Anlage der Flächen
sowie eine jährliche Ertragsminderung berücksichtigen um überhaupt Anreize zu
schaffen.
Alternativenprüfung:
Im weiteren Verlauf der
Konzeptionierung wurde daher untersucht welche Alternativlösungen zielführend
sein könnten.
Grundsätzlich kämen
vorhandene, naturschutzfachlich bewirtschaftete Grünlandflächen in Frage
(Private /Öffentliche Flächen), bei denen über vertragliche Regelungen
(Pachtverträge / Vertragsnaturschutz) bereits eine extensive Bewirtschaftung
(Mahdzeitpunkte/ Viehbesatz / Düngungsverbot etc.) stattfindet.
Viele der öffentlichen
Flächen waren zum Zeitpunkt des Ankaufs in konventioneller Bewirtschaftung. Nur
die Umstellung auf naturschutzkonforme Nutzung hat nicht automatisch zu einer
Artenerhöhung geführt, da in die vorhandene Grünlandnarbe kaum neue Arten
einwandern konnten. Insofern wird hier ein möglicher Optimierungsansatz
gesehen.
Gleichwohl wären aber
auch hier vorab Pflegeumbrüche vor Neueinsaat von Regio-Saatgut durchzuführen,
was jedoch bei bestehenden Vertragsnaturschutzflächen nicht möglich ist.
Bei der Neuanlage von
extensiven Grünlandflächen ist zu beachten, dass eine zusätzliche finanzielle
Förderung über den Vertragsnaturschutz nur innerhalb der Förderkulisse der
NATURA 2000 Gebiete (FFH/VSG) und in Naturschutzgebieten erfolgen kann. Dies
schränkt somit die Flächenkulisse für artenreiches Grünland und den Kreis
möglicher Antragsteller erheblich ein.
Des Weiteren ist zu
berücksichtigen, dass die Höhe der Förderpakete des Vertragsnaturschutzes
(Säule 2 GAP) im landesweiten Mittel berechnet werden.
Da das Pachtpreisniveau im Kreis Borken
deutlich über dem Landesschnitt liegt sind die Mittel des Vertragsnaturschutzes
somit im Vergleich für die Bewirtschafter oft betriebswirtschaftlich
uninteressant.
Darüber hinaus sind
weitere wesentliche Aspekte aus der neuen Förderkulisse der gemeinsamen
Agrarpolitik der EU (GAP) zu beachten.
Eine Umwandlung von
Dauergrünland liegt bereits immer dann vor, wenn Dauergrünland umgepflügt wird.
Hierunter fällt auch das Pflügen im Rahmen des Pflegeumbruches.
Hier ist unter
Umpflügen nach Auslegung der EU-Kommission eine mechanische Bodenbearbeitung zu
verstehen, die die Grünlanddecke zerstört oder verändert, darunter ist das Pflügen, Grubbern oder Fräsen einer Fläche
zu verstehen.
Dabei
muss nicht unbedingt der Pflug zur Anwendung kommen. Auch andere Bodenbearbeitungsgeräte
(z. B. Grubber, Kreiselegge) können eine tiefgründige Bodenbearbeitung mit
Zerstörung der Grünlandnarbe bewirken.
Eine Genehmigung zur
Umwandelung von Dauergrünland kann nicht für umweltsensibles Dauergrünland erteilt werden. Als umweltsensibles Dauergrünland gelten
Dauergrünlandflächen innerhalb von FFH-und Vogelschutzgebieten, die am 1.Januar
2015 vorhanden waren und die nicht im Rahmen einer Verpflichtung einer
Agrarumweltmaßnahme angelegt wurden und seitdem fortlaufend Gegenstand einer
Verpflichtung zur Beibehaltung von Grünland sind.
Somit fallen auch
Grünlandflächen, die in Natura 2000 Gebieten bzw. in Naturschutzgebieten liegen
aus einer möglichen Förderkulisse, da ein Pflegeumbruch nicht genehmigt werden
kann.
Zusammenfassend lässt sich
aus Sicht der Arbeitsgruppe folgendes feststellen:
Zur Anlage
kräuterreicher Grünländer sind vielfältige Rahmenbedingungen zu beachten. Es
verbleiben einige, wenige Grünlandflächen, die bereits einen höheren
„Biodiversitätsstandard“ aufweisen, die durch eine Förderung aufgewertet werden
können.
Die finanziellen
Anreize sind für den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen
Grünlandflächen zu gering.
Es ergibt sich ein
Zielkonflikt zwischen gewollter Unterstützung von Biodiversität und
EU-Richtlinien, der sich auf lokaler Ebene nicht auflösen lässt.
Haushaltsantrag
06-04: 1000-Bäume-Programm für den Kreis Borken
Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-04
zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreis Borken
stellt der Naturfördergesellschaft (NFG) jährlich 30.000 € in den nächsten fünf
Jahren zur Förderung der Anpflanzung von vorzugsweise Obstbäumen zur Verfügung.
In der Sitzung des Ausschusses für
Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 25.05.2023 hat die Verwaltung
ihr Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses vorgestellt (SV 156/2023). Erneut
ist im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am
31.08.2023 zum Sachstand zur Umsetzung der Beschlussfassung zum Haushaltsantrag
06-04 zum Haushalt 2023: 1000 -Bäume-Programm für den Kreis Borken berichtet
worden (SV 204/2023).
Die Pflanzaktion ist wie in der Sitzungsvorlage 0204/2023
beschrieben noch stärker als in den vergangenen Jahren beworben worden. Neben
der wie auch bislang üblichen Einbindung der Mitgliedsvereine und –verbände der
Naturfördergesellschaft als Multiplikatoren für die Obstbaumpflanzaktion hat
die Naturfördergesellschaft die Aktion wie folgt beworben:
·
Erarbeitung eines Faltblattes für die
Pflanzaktion
·
Bewerbung der Aktion über die
Internetseite der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken
·
Bewerbung der Aktion im Rahmen der
öffentlichen Jahreshauptversammlung der Naturfördergesellschaft für den Kreis
Borken am 10.08.2023
·
Presseartikel im Nachgang der
Mitgliederversammlung
·
Einbindung der Naturschutzbeauftragten
als Multiplikatoren für die Aktion im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung
des Kreises in Zusammenarbeit mit der Naturfördergesellschaft mit dem
Themenschwerpunkt „Streuobstwiesen“ am 20.09.2023
·
Presseartikel im Nachgang der
Veranstaltung
·
Bewerbung der Pflanzaktion durch
Einstellung der Aktion auf die Internetseite des Kreises im Rahmen der
Klimawochen (18.09. bis 01.10.2023)
Im Aktionszeitraum vom 18.09. bis
27.10.2023 sind mit 160 Bestellungen 1122 Bäume bestellt worden. Die
Naturfördergesellschaft trägt die Hälfte der Kosten je Baum, die andere Hälfte
tragen die Bestellenden selbst. Der Finanzierungsanteil für die NFG beträgt für
die Aktion 2023 20.141 €.
Um den Verwaltungsaufwand zu optimieren ist die Aktion 2023
erstmals über ein rein digitales Verfahren abgewickelt worden. Auf Basis der
Erfahrungen der diesjährigen Pflanzaktion wird der personelle Aufwand in der
Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft bei der Kreisverwaltung geprüft.
Mit der Naturfördergesellschaft ist verabredet, ggfls. zusätzlichen
Personalaufwand, der aus der Abarbeitung der zusätzlich bereit gestellten
Mittel entsteht, in den kommenden fünf Jahren auch aus diesen Mitteln bereit zu
stellen.