Betreff
Sachstand zur Umsetzung der Beschlussfassung zu den Haushaltsanträgen 06-02: Kräuterreiches Grünland sowie 06-04: 1000-Bäume-Programm für den Kreis Borken
Vorlage
0314/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen zum Sachstand zur Umsetzung der Beschlussfassung zu den Haushaltsanträgen 06-02: Kräuterreiches Grünland sowie 06-04: 1000-Bäume-Programm für den Kreis Borken werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachdarstellung:

 

 

Haushaltsantrag 06-02: Kräuterreiches Grünland

 

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-02 zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Rahmen der für 2023 erstmals geplanten und auch vom Kreis Borken mitfinanzierten Begleitung der Biologischen Station Zwillbrock bei der Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer und anderen Akteuren wird die Kreisverwaltung zunächst beauftragt, die Biologische Station Zwillbrock und die Landwirtschaftskammer in die Konzeption zur Umsetzung von Förderungsmöglichkeiten für Saatgutmischungen einzubinden. Bei Bedarf werden überplanmäßige Mittel (maximal 30.000 €) im Haushalt bereitgestellt.

 

In der Sitzung am 25.05.2023 (Sitzungsvorlage 0156/2023) wurde berichtet, das am 09.05.2023 sich Landwirtschaftskammer, Biologische Station Zwillbrock und Kreisverwaltung erstmalig umfassend zu dem Beschluss und der Möglichkeit der Umsetzung fachlich ausgetauscht haben, insbesondere zu rechtlichen, naturschutzfachlichen Aspekten und Aspekten der Förderkulisse der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP).

In einem Folgetermin am 15.06.2023 sollten die erörterten Ansätze näher konkretisiert werden. Ziel war es, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten, das dem Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz in seiner Sitzung spätestens am 16.11.2023 vorgestellt wird.

Aufgrund der umfangreichen fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen trafen sich die Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Biologischen Station Zwillbrock und der Kreisverwaltung erneut am 14.9. und 31.10.2023 um adäquate Umsetzungsmöglichkeiten auch vor dem Hintergrund der novellierten, neuen GAP-Förderung zu prüfen. Der Beratungsprozess und das Ergebnis sind nachfolgend zusammengefasst.

 

 

 

1.    Kräuterreiches Grünland

 

Im Kreisgebiet liegen bei der Biologischen Station Zwillbrock, der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland, der Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken und der Kreisverwaltung Erfahrungswerte bei der Anlage von kräuterreichem Grünland auf naturschutzfachlich bewirtschafteten Dauergrünlandflächen (rd. 2000 ha) sowie Ökokonto-/Ausgleichs-und Ersatzgeldflächen vor. Die Anlage solcher Flächen erfolgt über die Einbringung von regionalen Saatgutmischungen oder durch Mahdgutübertragung. Artenreiche Grünlandflächen steigern die Artenvielfalt (Insekten, Vögel etc.)  und tragen zur Förderung der Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Funktionsfähigkeit des Bodens bei.

 

 

2.    Fachliche Voraussetzung

 

Bei der Anlage und Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten um einen nachhaltigen Erfolg der gewünschten Ziele zu erreichen:

 

·         Vor Einbringung des Saatgutes ist eine Bodenbearbeitung erforderlich, da bei konventionellem Grünland die Grasnarbe in der Regel so dicht ist, dass eine oberflächennahe Einsaat nicht zum Aufwuchs kräuterreicher Arten führt. Zudem dominieren vorhandene Ertragsgräser und Verdrängen den Aufwuchs artenreicher Kräuter.

 

·         Zur Bodenbearbeitung soll, möglichst nach vorheriger Ausmagerung, ein Pflegeumbruch (zumindest Grubbern) erfolgen um anschließend eine flächige Aussaat durchzuführen. Alternative Verfahren wie Schlitz- oder Streifeneinsaat führten in der Praxis bislang nicht zu einer nachhaltigen Etablierung von kräuterreichen Arten, da die vorhandene Ertragsvegetation weiterhin oft dominant ist.

 

·         Entscheidend für die Nachhaltigkeit artenreicher Grünländer ist eine anschließende extensive Bewirtschaftung der Fläche durch geringere Mahdzyklen oder extensive Weidetierhaltung.

 

·         Auf den artenreichen Grünländern sollen möglichst keine Pflanzenschutz-und Düngemittel eingesetzt werden. Im Bedarfsfall können Erhaltungsdüngungen zielführend eingesetzt werden.

 

 

3.    Betriebswirtschaftliche / Förderrechtliche Aspekte (GAP/VNS)

 

Um durch ein Förderangebot Anreize zur Anlage artenreicher Grünlandflächen zu schaffen wurden ferner die betriebswirtschaftlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen (GAP / VNS) betrachtet.

 

1.    Die Kosten für regionales Saatgut liegen aktuell bei rd. 50-60 €/kg. Nach Angaben von Herstellern von Regio-Saatgut werden ca. 30-35 kg Saatgut (3-3,5 g/m²) für einen ha benötigt. Die Einsaat von artenreichem Grünland kostet demnach ca. 1.500 – 2.100 €/ha allein für das Saatgut.

 

2.    Betriebswirtschaftlich sind noch die Kosten für Pflegeumbruch und Wiedereinsaat (Arbeitslohn, Maschineneinsatz) hinzuzurechnen.

 

3.    Erfahrungsgemäß ist auf artenreichen Grünlandflächen eine Ertragsminderung gegenüber konventionell bewirtschaften Grünlandflächen zu erwarten, so dass bei der überwiegenden Betriebsstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken Folgekosten bei der Futtermittelbeschaffung und der Dungverwertung über andere Wege entstehen.

 

4.    Für den Umbruch von Grünlandflächen ist eine Antragsstellung bei der LWK erforderlich. In dem Verfahren wird die Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde) beteiligt.

 

5.    Durch eine separate Saatgutförderung darf es nicht zu einem Konflikt mit der Förderkulisse der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) kommen (Doppelförderung).

 

6.    Fördermöglichkeiten für Regio-Saatgut gibt es zurzeit bedingt über Vertragsnaturschutz, ELER, FöNa jedoch nur, wenn Ackerflächen zu Grünland umgewandelt werden nicht aber für die Aufwertung bereits bestehender Grünlandflächen.

 

7.    Im Rahmen der GAP-Direktzahlungen 2023 (1.Säule) besteht die Möglichkeit über die Öko-Regelung 5 (4 regionaltypische Kennarten in extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland) eine Prämie in Höhe von 240,00 €/ha zu erhalten.

 

 

 

Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte kam die Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landwirtschaftskammer, der Biologischen Station Zwillbrock und der Kreisverwaltung zum Ergebnis, das eine Zuschussförderung in Höhe von 200 €/ha für das Saatgut den landwirtschaftlichen Betrieben keine Anreize bietet konventionell bewirtschaftete Grünlandflächen in arten-und kräuterreiche Grünlandflächen umzuwandeln. Die Förderhöhe sollte die Höhe der tatsächlichen Saatgutkosten (1500-2100 €/ha) zuzüglich der Kosten für die Anlage der Flächen sowie eine jährliche Ertragsminderung berücksichtigen um überhaupt Anreize zu schaffen.

 

 

 

Alternativenprüfung:

 

Im weiteren Verlauf der Konzeptionierung wurde daher untersucht welche Alternativlösungen zielführend sein könnten.

 

Grundsätzlich kämen vorhandene, naturschutzfachlich bewirtschaftete Grünlandflächen in Frage (Private /Öffentliche Flächen), bei denen über vertragliche Regelungen (Pachtverträge / Vertragsnaturschutz) bereits eine extensive Bewirtschaftung (Mahdzeitpunkte/ Viehbesatz / Düngungsverbot etc.) stattfindet.

 

Viele der öffentlichen Flächen waren zum Zeitpunkt des Ankaufs in konventioneller Bewirtschaftung. Nur die Umstellung auf naturschutzkonforme Nutzung hat nicht automatisch zu einer Artenerhöhung geführt, da in die vorhandene Grünlandnarbe kaum neue Arten einwandern konnten. Insofern wird hier ein möglicher Optimierungsansatz gesehen.

 

Gleichwohl wären aber auch hier vorab Pflegeumbrüche vor Neueinsaat von Regio-Saatgut durchzuführen, was jedoch bei bestehenden Vertragsnaturschutzflächen nicht möglich ist.

 

Bei der Neuanlage von extensiven Grünlandflächen ist zu beachten, dass eine zusätzliche finanzielle Förderung über den Vertragsnaturschutz nur innerhalb der Förderkulisse der NATURA 2000 Gebiete (FFH/VSG) und in Naturschutzgebieten erfolgen kann. Dies schränkt somit die Flächenkulisse für artenreiches Grünland und den Kreis möglicher Antragsteller erheblich ein.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Förderpakete des Vertragsnaturschutzes (Säule 2 GAP) im landesweiten Mittel berechnet werden.

Da das Pachtpreisniveau im Kreis Borken deutlich über dem Landesschnitt liegt sind die Mittel des Vertragsnaturschutzes somit im Vergleich für die Bewirtschafter oft betriebswirtschaftlich uninteressant.

 

Darüber hinaus sind weitere wesentliche Aspekte aus der neuen Förderkulisse der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zu beachten.

 

Eine Umwandlung von Dauergrünland liegt bereits immer dann vor, wenn Dauergrünland umgepflügt wird. Hierunter fällt auch das Pflügen im Rahmen des Pflegeumbruches.

Hier ist unter Umpflügen nach Auslegung der EU-Kommission eine mechanische Bodenbearbeitung zu verstehen, die die Grünlanddecke zerstört oder verändert, darunter ist das Pflügen, Grubbern oder Fräsen einer Fläche zu verstehen.

Dabei muss nicht unbedingt der Pflug zur Anwendung kommen. Auch andere Bodenbearbeitungsgeräte (z. B. Grubber, Kreiselegge) können eine tiefgründige Bodenbearbeitung mit Zerstörung der Grünlandnarbe bewirken.

 

Eine Genehmigung zur Umwandelung von Dauergrünland kann nicht für umweltsensibles Dauergrünland erteilt werden. Als umweltsensibles Dauergrünland gelten Dauergrünlandflächen innerhalb von FFH-und Vogelschutzgebieten, die am 1.Januar 2015 vorhanden waren und die nicht im Rahmen einer Verpflichtung einer Agrarumweltmaßnahme angelegt wurden und seitdem fortlaufend Gegenstand einer Verpflichtung zur Beibehaltung von Grünland sind.

 

Somit fallen auch Grünlandflächen, die in Natura 2000 Gebieten bzw. in Naturschutzgebieten liegen aus einer möglichen Förderkulisse, da ein Pflegeumbruch nicht genehmigt werden kann.

 

 

Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der Arbeitsgruppe folgendes feststellen:

 

Zur Anlage kräuterreicher Grünländer sind vielfältige Rahmenbedingungen zu beachten. Es verbleiben einige, wenige Grünlandflächen, die bereits einen höheren „Biodiversitätsstandard“ aufweisen, die durch eine Förderung aufgewertet werden können.

Die finanziellen Anreize sind für den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Grünlandflächen zu gering.

Es ergibt sich ein Zielkonflikt zwischen gewollter Unterstützung von Biodiversität und EU-Richtlinien, der sich auf lokaler Ebene nicht auflösen lässt.

 

 

 

 

 

Haushaltsantrag 06-04: 1000-Bäume-Programm für den Kreis Borken

 

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 zu dem Haushaltsantrag 06-04 zum Haushalt 2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Kreis Borken stellt der Naturfördergesellschaft (NFG) jährlich 30.000 € in den nächsten fünf Jahren zur Förderung der Anpflanzung von vorzugsweise Obstbäumen zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 25.05.2023 hat die Verwaltung ihr Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses vorgestellt (SV 156/2023). Erneut ist im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 31.08.2023 zum Sachstand zur Umsetzung der Beschlussfassung zum Haushaltsantrag 06-04 zum Haushalt 2023: 1000 -Bäume-Programm für den Kreis Borken berichtet worden (SV 204/2023).

 

Die Pflanzaktion ist wie in der Sitzungsvorlage 0204/2023 beschrieben noch stärker als in den vergangenen Jahren beworben worden. Neben der wie auch bislang üblichen Einbindung der Mitgliedsvereine und –verbände der Naturfördergesellschaft als Multiplikatoren für die Obstbaumpflanzaktion hat die Naturfördergesellschaft die Aktion wie folgt beworben:

·         Erarbeitung eines Faltblattes für die Pflanzaktion

·         Bewerbung der Aktion über die Internetseite der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken

·         Bewerbung der Aktion im Rahmen der öffentlichen Jahreshauptversammlung der Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken am 10.08.2023

·         Presseartikel im Nachgang der Mitgliederversammlung

·         Einbindung der Naturschutzbeauftragten als Multiplikatoren für die Aktion im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung des Kreises in Zusammenarbeit mit der Naturfördergesellschaft mit dem Themenschwerpunkt „Streuobstwiesen“ am 20.09.2023

·         Presseartikel im Nachgang der Veranstaltung

·         Bewerbung der Pflanzaktion durch Einstellung der Aktion auf die Internetseite des Kreises im Rahmen der Klimawochen (18.09. bis 01.10.2023)

 

Im Aktionszeitraum vom 18.09. bis 27.10.2023 sind mit 160 Bestellungen 1122 Bäume bestellt worden. Die Naturfördergesellschaft trägt die Hälfte der Kosten je Baum, die andere Hälfte tragen die Bestellenden selbst. Der Finanzierungsanteil für die NFG beträgt für die Aktion 2023 20.141 €.

 

Um den Verwaltungsaufwand zu optimieren ist die Aktion 2023 erstmals über ein rein digitales Verfahren abgewickelt worden. Auf Basis der Erfahrungen der diesjährigen Pflanzaktion wird der personelle Aufwand in der Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft bei der Kreisverwaltung geprüft. Mit der Naturfördergesellschaft ist verabredet, ggfls. zusätzlichen Personalaufwand, der aus der Abarbeitung der zusätzlich bereit gestellten Mittel entsteht, in den kommenden fünf Jahren auch aus diesen Mitteln bereit zu stellen.