Betreff
Digitale Abwicklung des Antragsverfahrens "Reitplakette"
Vorlage
0315/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen zur Digitalen Abwicklung des Antragsverfahrens „Reitplakette“ werden zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Reiterinnen und Reiter, die in der freien Landschaft oder im Wald reiten, ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen müssen. Das gültige Kennzeichen besteht dabei aus einer gelben, nummerierten Tafel und einem jährlich zu erneuernden Aufkleber, der so genannten „Reiterplakette“.

 

Bisher wurden die Kennzeichen und die jährliche Reiterplakette beim Kreis Borken als Untere Naturschutzbehörde beantragt und auf dem Postweg an die Reiterinnen und Reiter verschickt.

 

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung eröffnet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mit Erlass vom 31.03.2023 den Kreisen und kreisfreien Städten nun die Möglichkeit, den Reiterinnen und Reitern eine auf drei Jahre zeitlich befristete digitale Alternative zur Reiterplakette anzubieten.

 

So kann anstelle der bisherigen analogen Reiterplakette (Aufkleber) dann ein elektronisch erstell- und lesbarer QR-Code ausgegeben werden, der personenbezogen generiert wird und neben der Nummer des gelben Kennzeichen auch die gültige Jahreszahl enthält. Diesen QR-Code führt der Reitende dann auf dem Smartphone mit sich.

 

Der Kreis Borken möchte als bisher einzige Behörde im Regierungsbezirk Münster von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen und im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung ab dem 01.01.2024 elektronisch lesbare QR-Codes ausgeben. Auf konkrete Anfrage hat der Kreis Borken auch dem Landkreistag NRW über das geplante Verfahren berichtet.

 

 

 

Für die Antragstellung und den Versand der QR-Codes ist beim Kreis Borken ein voll automatisierter Ablauf vorgesehen. Bei Verlust des QR-Codes kann dieser mit den personenbezogenen Angaben nachgeneriert werden.

 

Zur rechtlichen Umsetzung des Verfahrens ist der Erlass einer Allgemeinverfügung erforderlich, die pünktlich zum 01.01.2024 in Kraft tritt.

 

Für Ende 2023 ist darüber hinaus ein einmaliges Anschreiben über die Verfahrensänderung an alle bisherigen Antragstellenden sowie eine Pressemitteilung vorgesehen.

 

Hinweis:

Auch Neuanträge von Kennzeichen (gelbe Tafeln) können ab dem 01.01.2024 ebenfalls über den Formularserver mit automatisierter Bezahlfunktion und digitaler Übersendung der dazugehörigen QR-Codes abgewickelt werden. Der Versand der Kennzeichen erfolgt weiterhin manuell per Post.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:            

Die Gebühr für die Erteilung eines Kennzeichens sowie der Reiterplaketten setzt sich zusammen aus einer so genannten Reitabgabe von 25,00 € pro Kennzeichen und Jahr, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unmittelbar an das Land weitergeleitet werden.

Darüber hinaus fallen für Erstanträge eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € sowie für die jährliche Verlängerung eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € an. Rechtsgrundlage ist hier die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW i.V.m. der Tarifstelle 7.2.2.10. Diese Verwaltungsgebühren werden auch im zuvor beschriebenen digitalen Verfahren weiterhin erhoben.

Wegfallen werden im Zuge des digitalen Verfahrens jeweils die Auslagen von 0,50 € je Reiterplakette, da auf den Versand analoger Aufkleber verzichtet werden kann.

 


  


Klimafolgenabschätzung:  

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv