Die Ausführungen zur Digitalen Abwicklung des
Antragsverfahrens „Reitplakette“ werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass
Reiterinnen und Reiter, die in der freien Landschaft oder im Wald reiten, ein
gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen
müssen. Das gültige Kennzeichen besteht dabei aus einer gelben, nummerierten
Tafel und einem jährlich zu erneuernden Aufkleber, der so genannten
„Reiterplakette“.
Bisher wurden die Kennzeichen und die jährliche Reiterplakette beim
Kreis Borken als Untere Naturschutzbehörde beantragt und auf dem Postweg an die
Reiterinnen und Reiter verschickt.
Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und
Verwaltungsvereinfachung eröffnet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes NRW mit Erlass vom 31.03.2023 den Kreisen und kreisfreien
Städten nun die Möglichkeit, den Reiterinnen und Reitern eine auf drei Jahre
zeitlich befristete digitale Alternative zur Reiterplakette anzubieten.
So kann anstelle der bisherigen analogen Reiterplakette (Aufkleber) dann
ein elektronisch erstell- und lesbarer QR-Code ausgegeben werden, der
personenbezogen generiert wird und neben der Nummer des gelben Kennzeichen auch
die gültige Jahreszahl enthält. Diesen QR-Code führt der Reitende dann auf dem
Smartphone mit sich.
Der Kreis Borken möchte als bisher einzige Behörde im Regierungsbezirk
Münster von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen und im Rahmen der
Verwaltungsvereinfachung ab dem 01.01.2024 elektronisch lesbare QR-Codes
ausgeben. Auf konkrete Anfrage hat der Kreis Borken auch dem Landkreistag NRW
über das geplante Verfahren berichtet.
Für die Antragstellung und den Versand der QR-Codes ist beim Kreis
Borken ein voll automatisierter Ablauf vorgesehen. Bei Verlust des QR-Codes
kann dieser mit den personenbezogenen Angaben nachgeneriert werden.
Zur rechtlichen Umsetzung des Verfahrens ist der Erlass einer
Allgemeinverfügung erforderlich, die pünktlich zum 01.01.2024 in Kraft tritt.
Für Ende 2023 ist darüber hinaus ein einmaliges Anschreiben über die
Verfahrensänderung an alle bisherigen Antragstellenden sowie eine
Pressemitteilung vorgesehen.
Hinweis:
Auch Neuanträge von Kennzeichen (gelbe Tafeln) können
ab dem 01.01.2024 ebenfalls über den Formularserver mit automatisierter
Bezahlfunktion und digitaler Übersendung der dazugehörigen QR-Codes abgewickelt
werden. Der Versand der Kennzeichen erfolgt weiterhin manuell per Post.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebühr für die
Erteilung eines Kennzeichens sowie der Reiterplaketten setzt sich zusammen aus
einer so genannten Reitabgabe von 25,00 € pro Kennzeichen und Jahr, die
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unmittelbar an das Land weitergeleitet
werden.
Darüber hinaus
fallen für Erstanträge eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € sowie für die
jährliche Verlängerung eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € an. Rechtsgrundlage
ist hier die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW i.V.m. der Tarifstelle
7.2.2.10. Diese Verwaltungsgebühren werden auch im zuvor beschriebenen
digitalen Verfahren weiterhin erhoben.
Wegfallen werden
im Zuge des digitalen Verfahrens jeweils die Auslagen von 0,50 € je
Reiterplakette, da auf den Versand analoger Aufkleber verzichtet werden kann.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv