Betreff
Errichtung des neuen Bildungsganges "Fachkraft für Lagerlogistik" am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus
Vorlage
0317/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus ab dem Schuljahr 2024/2025 der Bildungsgang „Fachkraft für Lagerlogistik“ nach Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) eingerichtet.


Rechtsgrundlage:

§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Sachdarstellung:

Am 23.10.2023 hat das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus gegenüber dem Schulträger die Errichtung des Bildungsganges „Fachkraft für Lagerlogistik“ beantragt. Der Ausschuss für eilbedürftige Angelegenheit gemäß § 67 Abs. 4 SchulG NRW des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 dem Vorhaben zugestimmt. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus bietet im Bereich der dualen Ausbildung die teilzeitschulischen Bildungsgänge Kaufmannleute im Einzelhandel, Verkäuferinnen und Verkäufer, Kaufleute für Großhandelsmanagement und Industriekaufleute sowie die Berufsfachschule Typ 1 und Typ 2 und die Ausbildungsvorbereitung als vollzeitschulische Bildungsgänge an. Der Bildungsgang Fachkraft für Lagerlogistik ist ein ergänzendes Angebot für die stark wachsende Lerngruppe im Bereich der vorgenannten Vollzeitbildungsgänge, die sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Ausbildung als Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel oder als Verkäuferin bzw. Verkäufer entscheiden. Das Angebot der Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik erweitert die Anschlussmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen der vorgenannten Vollzeitbildungsgänge.

Die Bedarfserhebung des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung bei kooperierenden Ausbildungsbetrieben aus dem Frühjahr/Sommer 2023 ergab in Ahaus und der näheren Umgebung einen Bedarf von ca. 40 Ausbildungswünschen im Bereich Lager für das Schuljahr 2024/2025.

Es ist geplant zum Beginn des Schuljahrs 2024/2025 auch den Bildungsgang für zweijährigen Ausbildungsberuf Fachlageristin bzw. Fachlagerist zu errichten. Sofern beide Bildungsgänge errichtet werden können, ist für die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs Fachlageristin / Fachlagerist ein Übergang in den Bildungsgang Fachkraft für Lagerlogistik im Anschluss als drittes Ausbildungsjahr möglich.

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik wird im Schulträgerbezirk auch am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt angeboten. Es wird nicht von einer Gefährdung des Bildungsgangs am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt ausgegangen. Diese Auffassung teilt auch die Bezirksregierung Münster. Sollten entgegen der Erwartungen die Ausbildungszahlen in den beiden neuen Ausbildungsberufen nicht für stabile Fachklassen an den beiden Standorten in Ahaus und Bocholt ausreichen, bleiben die Klassen am Standort Bocholt erhalten. Auszubildende aus der Region Ahaus würden in diesem Fall dann ebenfalls in Bocholt beschult.

Die Einrichtung des Bildungsganges wurde mit der Bezirksregierung Münster im Vorfeld abgestimmt und wird von Seiten der Schulaufsicht unterstützt.

Im Rahmen der regionalen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW wurden keine Einwände gegen die Errichtung des Bildungsganges erhoben.

Für den Schulträger ergeben sich durch die Einrichtung des neuen Bildungsganges keine finanziellen Auswirkungen. Insbesondere entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. Die räumlichen Voraussetzungen sind am Berufskolleg am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung vorhanden.

Im Rahmen des regionalen Abstimmungsverfahrens der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern und privaten Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7 SchulG NRW) wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht.

Der Beschluss des Schulträgers zur Einrichtung des Bildungsganges bedarf der anschließenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).


Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche?

Die Errichtung des Bildungsganges „Fachkraft für Lagerlogistik“ am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE