Vorbehaltlich der
schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird am
Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus ab dem Schuljahr 2024/2025 der
Bildungsgang „Fachkraft für Lagerlogistik“ nach Anlage A der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) eingerichtet.
Rechtsgrundlage:
§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG
NRW)
Sachdarstellung:
Am 23.10.2023 hat das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus
gegenüber dem Schulträger die Errichtung des Bildungsganges „Fachkraft für
Lagerlogistik“ beantragt. Der Ausschuss für eilbedürftige Angelegenheit gemäß §
67 Abs. 4 SchulG NRW des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung hat in seiner
Sitzung am 17.10.2023 dem Vorhaben zugestimmt. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz
in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus bietet im Bereich der
dualen Ausbildung die teilzeitschulischen Bildungsgänge Kaufmannleute im
Einzelhandel, Verkäuferinnen und Verkäufer, Kaufleute für Großhandelsmanagement
und Industriekaufleute sowie die Berufsfachschule Typ 1 und Typ 2 und die
Ausbildungsvorbereitung als vollzeitschulische Bildungsgänge an. Der
Bildungsgang Fachkraft für Lagerlogistik ist ein ergänzendes Angebot für die stark
wachsende Lerngruppe im Bereich der vorgenannten Vollzeitbildungsgänge, die
sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Ausbildung als Kauffrau bzw. Kaufmann
im Einzelhandel oder als Verkäuferin bzw. Verkäufer entscheiden. Das Angebot
der Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik erweitert die
Anschlussmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen der vorgenannten
Vollzeitbildungsgänge.
Die Bedarfserhebung des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung bei
kooperierenden Ausbildungsbetrieben aus dem Frühjahr/Sommer 2023 ergab in Ahaus
und der näheren Umgebung einen Bedarf von ca. 40 Ausbildungswünschen im Bereich
Lager für das Schuljahr 2024/2025.
Es ist geplant zum Beginn des Schuljahrs 2024/2025 auch den Bildungsgang
für zweijährigen Ausbildungsberuf Fachlageristin bzw. Fachlagerist zu
errichten. Sofern beide Bildungsgänge errichtet werden können, ist für die
erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs Fachlageristin /
Fachlagerist ein Übergang in den Bildungsgang Fachkraft für Lagerlogistik im
Anschluss als drittes Ausbildungsjahr möglich.
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik wird im
Schulträgerbezirk auch am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt angeboten. Es
wird nicht von einer Gefährdung des Bildungsgangs am Berufskolleg am Wasserturm
in Bocholt ausgegangen. Diese Auffassung teilt auch die Bezirksregierung
Münster. Sollten entgegen der Erwartungen die Ausbildungszahlen in den beiden
neuen Ausbildungsberufen nicht für stabile Fachklassen an den beiden Standorten
in Ahaus und Bocholt ausreichen, bleiben die Klassen am Standort Bocholt
erhalten. Auszubildende aus der Region Ahaus würden in diesem Fall dann
ebenfalls in Bocholt beschult.
Die Einrichtung des Bildungsganges wurde mit der Bezirksregierung
Münster im Vorfeld abgestimmt und wird von Seiten der Schulaufsicht
unterstützt.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW wurden keine Einwände gegen die
Errichtung des Bildungsganges erhoben.
Für den Schulträger ergeben sich durch die Einrichtung des neuen
Bildungsganges keine finanziellen Auswirkungen. Insbesondere entsteht kein
zusätzlicher Raumbedarf. Die räumlichen Voraussetzungen sind am Berufskolleg am
Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung vorhanden.
Im Rahmen des regionalen Abstimmungsverfahrens der
Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern und privaten
Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7 SchulG NRW) wurden keine Bedenken gegen das
Vorhaben geltend gemacht.
Der Beschluss des Schulträgers zur Einrichtung des Bildungsganges bedarf
der anschließenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche?
Die Errichtung des
Bildungsganges „Fachkraft für Lagerlogistik“ am Berufskolleg Wirtschaft und
Verwaltung in Ahaus wird abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle Auswirkungen
in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE