Betreff
Förderprogramme Klimaschutz und Ehrenamt
Vorlage
0333/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussfassungen zu I. und II. nach Beratungsverlauf


Sachdarstellung:

I.         Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken"

Mit Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, ein Förderprogramm auszuarbeiten, welches Maßnahmen zum Klimaschutz im Kreisgebiet unterstützt und sich an gemeinnützige Organisationen und Vereine richtet. Für das Förderprogramm wurde eine Summe in Höhe von 500 T-EUR in den Haushalt 2023 eingestellt.

In seiner Sitzung am 20.06.2023 hat der Kreistag die verwaltungsseitig in enger Abstimmung mit der Kreispolitik erarbeitete Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0160/2023/KREIS). Gefördert werden die Umrüstung von Heizungsanlagen (Fördergegenstand 1), der Austausch von Fenstern/Außentüren (Fördergegenstand 2) sowie in diesem Zusammenhang stehende freiwillige Energieberatungen als besonders kostenintensive investive Maßnahmen für gemeinnützige Vereine und Organisationen im Kreisgebiet. Das Förderprogramm soll somit zur Umsetzung von klimaschützenden Energieeffizienzmaßnahmen beitragen und gleichzeitig gemeinnützige Strukturen im Kreis Borken gezielt unterstützen.

Nach Vorbereitung eines digitalen Antragsverfahrens wurde das Förderprogramm wie geplant zum 01.09.2023 gestartet. Im Vorfeld wurde unter Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfassend in der Öffentlichkeit informiert. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge („Windhundprinzip“). Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht grundsätzlich nicht. Der Kreis Borken entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Das Förderangebot fand nach dem Start großen Anklang. Da sich abzeichnete, dass das Förderbudget ausgeschöpft wird, wurde das Förderprogramm schließlich am 28.09.2023 nach entsprechender Mitteilung im Kreistag geschlossen.

Nach Prüfung aller eingereichten Anträge ergibt sich folgendes Bild:

Ø  33 Anträge eingegangen; zwei Anträge zwischenzeitlich zurückgezogen

Ø  29 unterschiedliche antragstellende Organisationen mit großer Bandbreite, davon eine mit mehreren Anträgen: 17x Sportvereine darunter Breitensport, Fußball, Tennis, Reiten, Sportschützen, Wassersport, 2x Heimatvereine/Dorfgemeinschaften, 2x Musikkapellen, 1x Pfadfinder, 1x Karnevalisten, 1x Spielmannszug, 1x Kleingartenverein, 4x Vereinigungen bzw. Verbände des Wohlfahrtwesens und kirchlicher Förderverein

Ø  Verteilung der antragstellenden im Kreisgebiet: Ahaus (2), Bocholt (8), Borken (6), Gescher (1), Gronau (2), Heek (1), Heiden (2), Legden (1), Raesfeld (2), Schöppingen (1), Südlohn (1), Vreden (2)

Ø  Übersicht der beantragten Fördergegenstände:

·         Austausch der Heizungsanlage: 12 (darunter 2 mit Bonus für PV-Installation)

·         Austausch von Fenstern/Außentüren: 20

·         zusätzlich freiwillige Energieberatung: 6

Aus Sicht der Verwaltung werden die bei der Ausarbeitung des Förderprogramms verfolgten Ziele umfassend erreicht. Die von der Kreispolitik festgelegten Fördergegenstände wurden allesamt angenommen, auch bewusst freiwillig ausgeschriebene Energieberatungen werden teils beansprucht. Wie angedacht haben neben verschiedenen Sportvereinen auch ehrenamtliche Vereine und Organisationen aus unterschiedlichen anderen Sparten Anträge gestellt. Dabei verteilen sich die Akteure auf 12 Kommunen des Kreisgebiets.

Nach verwaltungsseitiger Prüfung der Einzelanträge wurden diese mit den Fraktionen des Kreistags in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe (IAG) Klimaschutz und Klimafolgenanapssung am 25.10.2023 beraten. Zudem wurde am gleichen Tag in der IAG Verwaltungsentwicklung informiert.

Unter Beachtung der Förderrichtlinie werden 25 Anträge als zuwendungsfähig bewertet. Diese Anträge wurden seitens der antragsstellenden Vereine und Organisationen sehr sorgfältig aufbereitet. Auch bei großen Antragssummen (bis max. 50 T-EUR je Fördergegenstand) wurden in der Antragsprüfung kaum Abstriche hinsichtlich der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten festgestellt. 

Insgesamt beläuft sich unter Berücksichtigung zwischenzeitlich zurückgezogener Anträge die zuwendungsfähige Fördersumme in den 25 Anträgen demnach auf rund 790 T-EUR. In Abstimmung mit der IAG Klimaschutz und Klimafolgenanpassung wurden die zeitlich ersten 14 Anträge inzwischen bewilligt. Damit ist das ursprünglich veranschlagte Förderbudget von 500 T-EUR ausgeschöpft.

Hinsichtlich der übrigen 11 prinzipiell zuwendungsfähigen Anträge mit einer Gesamtgrößenordnung von rund 290 T-EUR ergeben sich folgende Handlungsoptionen:

A)    Ablehnung mit Verweis auf das „Windhundprinzip“ und das ausgeschöpfte Förderbudget.

B)   (Teilweise) Bewilligung noch in 2023: Dabei könnte eine Deckung über voraussichtlich zum Jahresende 2023 bestehende Restmittel im allgemeinen Klimaschutzbudget aus den Jahren 2022/23 (rund 200 T-EUR) und über Restmittel aus dem Förderprogramm im Rahmen der Allianz für Klimaschutz – Batteriespeicher (rund 40 T-EUR) erfolgen. Zur vollständigen Bewilligung aller zuwendungsfähigen Anträge wären zusätzlich überplanmäßige Aufwendungen im laufenden Haushaltsjahr (rund 50 T-EUR) erforderlich. Voraussetzung wäre eine entsprechende Beschlussfassung des Kreistags in der Sitzung am 07.12.2023.

C)   Klärung weiterer Bewilligungen im Rahmen der bevorstehenden Beratungen zum Haushalt 2024 im Frühjahr 2024.

 

II.        Förderprogramm im Rahmen der Allianz für Klimaschutz – Batteriespeicher

Gemäß den Beschlussfassungen des Kreistags vom 03.03.2022 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0053/2022/KREIS) sowie vom 15.12.2022 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0338/2022/KREIS) gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, sofern eine Inbetriebnahme vor dem 01.01.2005 erfolgte. In Abhängigkeit von der Bruttospeicherkapazität wird derzeit folgendermaßen gestaffelt ein fester Zuschuss gewährt:

  • 2 bis <10 kWh Bruttospeicherkapazität: 500€ Zuschuss

·         ≥ 10 kWh Bruttospeicherkapazität: 1000€ Zuschuss

Hierdurch soll der Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen, die nunmehr nach 20-jähriger Nutzungsdauer vermehrt aus der EEG-Förderung herausfallen, forciert werden. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge („Windhundverfahren“).

Für das Förderprogramm stehen seit dessen Start Ende Mai 2022 insgesamt 95 T-EUR zur Verfügung. Restmittel aus Vorjahren wurden zu Jahresbeginn in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Eine weitere Übertragung ist gemäß § 8 Abs. 5 der Haushaltssatzung nicht möglich. Das Förderprogramm wird inzwischen kontinuierlich angenommen. Monatlich gehen durchschnittlich 2-3 Anträge ein. Zu Anfang November 2023 ergibt sich folgender Stand (Gesamtwerte seit Start des Förderprogramms):

Gesamtfördersumme:

50.500€

  (65 Anträge)

Fördersumme - bewilligt:

34.500€

  (44 Anträge)

Fördersumme - ausgezahlt:

14.500€

  (19 Anträge)

Fördersumme – Nachforderung            (in Bearbeitung):

  1.500€

  (2 Anträge)

Nach gegenwärtiger Beschlussfassung läuft das Förderprogramm für Batteriespeicher zum 31.12.2023 aus. Im Falle einer – wie auch im Dezember 2022 beschlossenen – einjährigen Verlängerung sollten die Förderbestimmungen dahingehend angepasst werden, dass ab 2024 Betreiber von PV-Dachflächen-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 in Betrieb genommen worden sind, antragsberechtigt werden. Die Zahl potenzieller Antragsteller würde sich laut Auswertungen aus dem Marktstammdatenregister dann auf 1.585 erhöhen (+658).

Grundsätzlich ergeben sich folgende Handlungsoptionen:

A)     Das Förderprogramm Batteriespeicher endet entsprechend der gegenwärtigen Beschlussfassung mit Beendigung des Haushaltsjahres 2023.

B)     Der Kreistag beschließt die Verlängerung der Förderrichtlinie Batteriespeicher bis zum 31.12.2024. Ab 01.01.2024 können Betreiber von PV-Dachflächen-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 in Betrieb genommen worden sind, einen Antrag zur Förderung eines stationären Batteriespeichers im Rahmen der Richtlinie stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie entsprechend anzupassen. Im Haushalt 2024 wird in Anlehnung an das ursprüngliche Jahresbudget des Förderprogramms (im Rahmen der Allianz für Klimaschutz) ein Förderbudget in Höhe von 55 T-EUR veranschlagt.

C)   Klärung des weiteren Verfahrens im Rahmen der bevorstehenden Beratungen zum Haushalt 2024 im Frühjahr 2024.

Die Möglichkeit zur Antragsstellung würde dann zum 31.12.2023 vorerst eingestellt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja – siehe Sachverhaltsdarstellung


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

siehe Sachverhaltsdarstellung


  


Klimafolgenabschätzung:

Je nach Beschlussfassungen:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE