Betreff
Änderung des § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken
Vorlage
0193/2006
Art
Antrag SPD-Fraktion
Der § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken wird wie folgt ergänzt:
Soweit vor der Sitzung die Antwort der Anfrage
bereits schriftlich vorbereitet wurde, ist diese dem jeweiligen Gremium als
Tischvorlage schriftlich vorzulegen. Kann die Anfrage bereits vor Versand der
Tagesordnung schriftlich beantwortet werden, ist die Antwort der Tagesordnung
beizufügen.
Sachdarstellung:
Wenn dem Anfragenden die schriftlich vorliegende Antwort genügt, kann in der jeweiligen Sitzung auf die mündliche Beantwortung verzichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte