Betreff
Änderung des § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken
Vorlage
0193/2006
Art
Antrag SPD-Fraktion

Der § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken wird wie folgt ergänzt:

Soweit vor der Sitzung die Antwort der Anfrage bereits schriftlich vorbereitet wurde, ist diese dem jeweiligen Gremium als Tischvorlage schriftlich vorzulegen. Kann die Anfrage bereits vor Versand der Tagesordnung schriftlich beantwortet werden, ist die Antwort der Tagesordnung beizufügen.

 


Sachdarstellung:

Wenn dem Anfragenden die schriftlich vorliegende Antwort genügt, kann in der jeweiligen Sitzung auf die mündliche Beantwortung verzichtet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Schulte