Der Sachstand zum
Klimaschutzpreis 2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Klimaschutzpreis 2024
wird als Wettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen ausgelobt. Die
Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel erfolgt aus Restmitteln des
Klimaschutzbudgets 2023.
Sachdarstellung:
Der Kreisausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 08.12.2023
(SV0313/2023/KREIS) beauftragt, den Klimaschutzpreis 2023 im Rahmen eines
Wettbewerbs für Grundschulen und weiterführende Schulen zu vergeben.
Der Wettbewerb wurde als Kooperationsprojekt der Fachbereiche Bildung,
Schule, Kultur und Sport mit dem BNE-Regionalzentrum in Vreden-Zwillbrock und
der Klimaschutzabteilung umgesetzt. Der Klimapreis 2023 fokussierte Projekte
der Schulen im Bereich Einsparung von Energieressourcen und Wasser, Verzicht
auf das Auto, Minderung des Fleischkonsums, Müllvermeidung u. ä.. Auf die
Ausschreibung des Klimaschutzpreises sind elf Beiträge von Grund- und
Förderschulen aus Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Stadtlohn und Vreden
eingereicht worden. Erstmals wurde der Klimapreis 2023 auch für weiterführende
Schulen ausgelobt. Sechs weiterführende Schulen aus Ahaus, Bocholt, Borken und
Stadtlohn - darunter ein Berufskolleg mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasien,
Realschulen und Hauptschulen – nahmen teil. In der Jurysitzung am 09.05.2023
konnte sich die Jury von dem Ideenreichtum der Schulen und der Bandbreite der
eingereichten Beiträge überzeugen.
Bei der Preisverleihung am 01.06.2023 im Kreishaus, zu der die
preistragenden Schulen und die Jurymitglieder eingeladen waren, konnten
folgende Schulen mit einem Preis ausgezeichnet werden:
I. Grundschulen
1. Preis Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule, Bocholt 1.000 Euro
2. Preis Fliednerschule, Stadtlohn 500 Euro
3. Preis Förderschule Haus Hall, Gescher 300 Euro
II. Weiterführende Schulen
1. Preis Gymnasium Remigianum, Borken 1.000 Euro
2. Preis Herta Lebenstein Realschule, Stadtlohn 500 Euro
3. Preis Losbergschule, Stadtlohn 300 Euro
Die Verwaltung schlägt auf Basis der positiven Erfahrungen vor, den
Klimaschutzpreis 2024 weiterhin als Schulpreis für Grundschulen und
weiterführende Schulen auszuloben. Ziel ist es, eine Verstetigung der
schulischen Aktivitäten und der organisatorischen Abläufe des
Klimaschutzpreises zu erreichen. Dabei ist für die Schulen wichtig, dass das
Format weiterhin niedrigschwellig angelegt ist, um eine hohe Beteiligung zu
ermöglichen. Darüber hinaus eröffnet dieses Wettbewerbsformat durch die
Kooperation mit dem Bildungsbereich und dem BNE-Regionalzentrum weitere
Möglichkeiten der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die Entwicklung
außerschulischer Lernorte oder das Landesprogramm „Schule der Zukunft“. Der
Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ zahlt damit direkt auf den
Maßnahmensteckbrief BNE 2 – Durchführung von Aktivitäten zur Bildung für
nachhaltige Entwicklung (BNE) des Klimaschutzkonzeptes 3.0 in der
Beschlussfassung vom 16.03.2023 (SV 0057/2023/KREIS) ein.
Für den Klimaschutzpreis 2024 schlägt die Verwaltung vor, sowohl für den
Grundschulbereich als auch für die weiterführenden Schulen wie im vergangenen
Jahr jeweils 2.000 Euro als Preisgeld auszuloben. Diese Mittel können aus
Restmitteln des Klimaschutzbudgets 2023 zur Verfügung gestellt werden.
Vorgeschlagen wird, dass die Kreistagsfraktionen wie 2023 der Verwaltung
jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter für die Besetzung der Jury 2024
benennen. Außerdem wird vorgeschlagen, den Vorsitzenden des Fachausschusses
Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz als Jurymitglied zu berufen. Von
Seiten der Verwaltung werden weiterhin die Vertretungen der
Klimaschutzabteilung sowie des Fachbereichs Bildung, Schule, Kultur und Sport
und des BNE-Regionalzentrums in Zwillbrock an der Jurysitzung teilnehmen.
Zeitschiene:
·
Januar 2024 Bekanntmachung Themenschwerpunkt,
Ansprache der Grundschulen & weiterführenden Schulen
·
März/Mitte April 2024 Bewerbungsfrist
·
Anfang Mai Jurysitzung
·
Mai 2024 Auszeichnung
Entscheidungsalternative(n):
Ja /
Wenn ja, welche ?
In 2024 wird auf die Auslobung eines Klimaschutzpreises für Schulen
verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: 4.000 €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE