Betreff
Fortführung Klimaschutzpreis "Klima macht Schule" 2024
Vorlage
0345/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Klimaschutzpreis 2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Klimaschutzpreis 2024 wird als Wettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen ausgelobt. Die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel erfolgt aus Restmitteln des Klimaschutzbudgets 2023.

 


Sachdarstellung:

Der Kreisausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 08.12.2023 (SV0313/2023/KREIS) beauftragt, den Klimaschutzpreis 2023 im Rahmen eines Wettbewerbs für Grundschulen und weiterführende Schulen zu vergeben.

 

Der Wettbewerb wurde als Kooperationsprojekt der Fachbereiche Bildung, Schule, Kultur und Sport mit dem BNE-Regionalzentrum in Vreden-Zwillbrock und der Klimaschutzabteilung umgesetzt. Der Klimapreis 2023 fokussierte Projekte der Schulen im Bereich Einsparung von Energieressourcen und Wasser, Verzicht auf das Auto, Minderung des Fleischkonsums, Müllvermeidung u. ä.. Auf die Ausschreibung des Klimaschutzpreises sind elf Beiträge von Grund- und Förderschulen aus Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Stadtlohn und Vreden eingereicht worden. Erstmals wurde der Klimapreis 2023 auch für weiterführende Schulen ausgelobt. Sechs weiterführende Schulen aus Ahaus, Bocholt, Borken und Stadtlohn - darunter ein Berufskolleg mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen – nahmen teil. In der Jurysitzung am 09.05.2023 konnte sich die Jury von dem Ideenreichtum der Schulen und der Bandbreite der eingereichten Beiträge überzeugen.

 

Bei der Preisverleihung am 01.06.2023 im Kreishaus, zu der die preistragenden Schulen und die Jurymitglieder eingeladen waren, konnten folgende Schulen mit einem Preis ausgezeichnet werden:

 

 

I. Grundschulen

1. Preis Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule, Bocholt 1.000 Euro

2. Preis Fliednerschule, Stadtlohn 500 Euro

3. Preis Förderschule Haus Hall, Gescher 300 Euro

 

II. Weiterführende Schulen

1. Preis Gymnasium Remigianum, Borken 1.000 Euro

2. Preis Herta Lebenstein Realschule, Stadtlohn 500 Euro

3. Preis Losbergschule, Stadtlohn 300 Euro

 

Die Verwaltung schlägt auf Basis der positiven Erfahrungen vor, den Klimaschutzpreis 2024 weiterhin als Schulpreis für Grundschulen und weiterführende Schulen auszuloben. Ziel ist es, eine Verstetigung der schulischen Aktivitäten und der organisatorischen Abläufe des Klimaschutzpreises zu erreichen. Dabei ist für die Schulen wichtig, dass das Format weiterhin niedrigschwellig angelegt ist, um eine hohe Beteiligung zu ermöglichen. Darüber hinaus eröffnet dieses Wettbewerbsformat durch die Kooperation mit dem Bildungsbereich und dem BNE-Regionalzentrum weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die Entwicklung außerschulischer Lernorte oder das Landesprogramm „Schule der Zukunft“. Der Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ zahlt damit direkt auf den Maßnahmensteckbrief BNE 2 – Durchführung von Aktivitäten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) des Klimaschutzkonzeptes 3.0 in der Beschlussfassung vom 16.03.2023 (SV 0057/2023/KREIS) ein.

 

Für den Klimaschutzpreis 2024 schlägt die Verwaltung vor, sowohl für den Grundschulbereich als auch für die weiterführenden Schulen wie im vergangenen Jahr jeweils 2.000 Euro als Preisgeld auszuloben. Diese Mittel können aus Restmitteln des Klimaschutzbudgets 2023 zur Verfügung gestellt werden. Vorgeschlagen wird, dass die Kreistagsfraktionen wie 2023 der Verwaltung jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter für die Besetzung der Jury 2024 benennen. Außerdem wird vorgeschlagen, den Vorsitzenden des Fachausschusses Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz als Jurymitglied zu berufen. Von Seiten der Verwaltung werden weiterhin die Vertretungen der Klimaschutzabteilung sowie des Fachbereichs Bildung, Schule, Kultur und Sport und des BNE-Regionalzentrums in Zwillbrock an der Jurysitzung teilnehmen.

 

Zeitschiene:

·         Januar 2024 Bekanntmachung Themenschwerpunkt, Ansprache der Grundschulen & weiterführenden Schulen

·         März/Mitte April 2024 Bewerbungsfrist

·         Anfang Mai Jurysitzung

·         Mai 2024 Auszeichnung

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja /

Wenn ja, welche ?

In 2024 wird auf die Auslobung eines Klimaschutzpreises für Schulen verzichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                  4.000                     

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE