Die Kreisverwaltung wird
beauftragt, hinsichtlich der touristischen Angebote im Kreis Borken für
Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen ein Konzept für die
Kennzeichnung der unterschiedlichen Stufen der Barrierefreiheit zu erarbeiten.
Dieses Konzept soll in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für
Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung vorgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken
bietet vielfältige touristische Angebote und diese sind ein wichtiger
wirtschaftlicher Faktor: entlang der 100-Schlösser-Route, vom Wasserschloss
Burg Anholt zum Rock’n’Pop Museum, vom Zwillbrocker Venn zum Naturpark Hohe
Mark, vom Textilmuseum Bocholt bis zum Dorf Münsterland und vielen großartigen
Angeboten dazwischen. Diese Angebote sollen verstärkt auch Bürgerinnen und
Bürgern mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen zugänglich gemacht
werden. Hierzu gehören beispielsweise gehbehinderte Menschen,
Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit einer Hörbehinderung, gehörlose Menschen,
Menschen mit einer Sehbehinderung, blinde Menschen und Menschen mit kognitiven
Beeinträchtigungen. Damit diese schon bei der Planung ihrer Ausflüge erkennen
können, welche Ziele auch für sie erreichbar sind, sollte eine Kennzeichnung
der verschiedenen Angebote eingeführt werden. Diese Übersicht kann sowohl
digital als auch analog zur Verfügung gestellt werden. Entscheidend hierbei
ist, dass nicht nur die Ausflugsziele oder Routen erfasst sind, sondern auch
die damit verbundenen Anliegen wie An- und Abreise in die Region, Verpflegung
oder Zugangsmöglichkeiten für Toiletten. Neben Menschen mit geistigen und
körperlichen Beeinträchtigungen profitieren auch Seniorinnen und Senioren sowie
Familien mit kleinen Kindern von einer besseren Kennzeichnung der
Zugänglichkeit. Für die Kennzeichnung kann beispielsweise ein System wie
„Reisen für Alle“ als Vorbild dienen.
Mit freundlichen
Grüßen
gez.
Jens Steiner