Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur abschließenden Vorberatung an den Kreisausschuss überwiesen.

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken und der Stadt Gronau sowie die Ausführungen der Verwaltung hierzu werden zur Kenntnis genommen.

 


Rechtsgrundlage:

§ 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 80 Gemeindeordnung NRW

§ 55 Kreisordnung NRW

Sachdarstellung:

Der vom Kreiskämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen wird dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 GO NRW). Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 sieht einen Hebesatz der Kreisumlage von 27,1 Prozent (2023: 24,8 Prozent) und einen Jahresfehlbetrag von 7,6 Mio. Euro (2023: 4,1 Mio. Euro) vor. Der Haushaltsentwurf ist damit fiktiv ausgeglichen. Der Hebesatz für die Jugendamtsumlage, die von 13 Städten und Gemeinden im Kreis Borken ohne eigenes Jugendamt zu zahlen ist, wird mit 26,1 Prozent (2023: 25,3 Prozent) geplant.

Mit den Eckpunkten zum Entwurf des Kreishaushalts 2024 leitete der Kreis Borken am 19.10.2023 das in § 55 Abs. 1 KrO NRW vorgesehene Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 ein. Hierbei wurde auch schon auf die Gelegenheit hingewiesen, in öffentlicher Sitzung im Kreisausschuss am 07.03.2024 vor Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung angehört zu werden. Das „Eckpunktepapier“ wurde zeitgleich auch den Kreistagsmitgliedern zugesandt.

Über diese Eckpunkte wurden die Städte und Gemeinden in zwei Sitzungen der Haushaltskommission vorab am 26.09. und am 19.10.2023 informiert.

Im Rahmen des Benehmensverfahrens sind anschließend folgende Stellungnahmen eingegangen:

·         Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken vom 24.11.2023 (Anlage 1)

·         Stellungnahme der Stadt Gronau vom 13.11.2023 (Anlage 2)

Diese Stellungnahmen wurden noch vor Aufstellung des Haushaltsentwurfs von der Kreisverwaltung bewertet und werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfs in dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben.

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken bedankt sich in ihrer Stellungnahme vom 24.11.2023 für den offenen und konstruktiven Dialog und die gute Zusammenarbeit. Sie spricht das Benehmen mit dem Kreishaushalt 2024 aus. In der Haushaltskommission sei die schwierige Situation der Kommunen im Kreis vor dem Hintergrund der außerordentlichen Belastungen wie der zurückgehenden Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen, dem Fachkräftemangel, der erheblichen tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, die kaum noch kommunal zu bewältigende Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration Geflüchteter sowie der ausufernden Förderbürokratie offen und konstruktiv erörtert worden. Auch sei auf die zunehmenden Aufgabenzuweisungen durch den Bund ohne auskömmliche Finanzierung (z.B. kommunale Wärmeplanung, Rechtsanspruch auf eine Ganztags­betreuung in Grundschulen ab 2025/26) hingewiesen worden. Kritisch sieht die Arbeitsgemeinschaft weiter den in der Vergangenheit starken Stellenaufbau in den kommunalen Verwaltungen und die damit verbundenen stetigen Personalkosten­steigerungen, was künftig für die kommunale Ebene weder personell noch finanziell tragbar sei. Positiv bewertet werde die vom Kreis für 2024 vorgesehene geringfügige und meist gegenfinanzierte Stellenplanerweiterung. Die Eingliederungshilfe, die über die Landschaftsumlage und Kreisumlage letztlich von den Kommunen finanziert werden müsse, könne vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen von dort nicht mehr erwirtschaftet werden. Kommunen, Kreis und Landschaftsverband sollten gemeinsam konkrete Vorschläge für die Vereinfachung von Verfahren und für die Pauschalierung von Leistungen erarbeiten und diese dem Gesetzgeber präsentieren.

Die Stadt Gronau hat mit Schreiben vom 13.11.2023 ohne ergänzende Stellungnahme ihr Benehmen zur geplanten Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes erteilt.

 

Der Kreis Borken begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten keine Einwendungen gegen den geplanten Hebesatz der Kreisumlage von jetzt 27,1 Prozent erhebt und - wie auch die Stadt Gronau - hierzu ausdrücklich ihr Benehmen erteilt.

Die Sorge um die schwierige Situation der Kommunen im Kreis vor dem Hintergrund der außerordentlichen Belastungen und der andauernden vielschichtigen und globalen Krisensituation wird ausdrücklich geteilt. Von verschiedenen Seiten wird landesweit wiederholt und zunehmend massiver auf die Verantwortung von Bund und Land für eine auskömmliche kommunale Finanzausstattung hingewiesen. So haben unlängst 355 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in einem Brief an den Ministerpräsidenten verdeutlicht, dass die beispiellose Anhäufung von Belastungen den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung gefährdet. Zur aufgabenadäquaten Finanzierung der Eingliederungshilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hat der Kreistag am 16.03.2023 schon eine gesonderte Resolution an den Bund und Land gerichtet.

Bei den erheblichen Kostensteigerungen im Personalbereich ist auch zu beachten, dass Bund und Land immer wieder neue oder erweiterte Aufgaben für alle Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände veranlassen. Diese werden durch das grundgesetzliche Aufgabenübertragungsverbot des Bundes und das landesrechtliche Konnexitätsprinzip dabei nur unzureichend geschützt; eine adäquate aufgabengerechte Kostenerstattung findet zudem oftmals nicht im erforderlichen Maße statt. Auch bei bestehenden gesetzlichen Aufgaben führen Neuregelungen zu erhöhten Standards oder Dokumentationspflichten („Überbüro­kratisierung“). Aufgrund des verstärkten Fachkräftemangels ist zudem das für diesen Aufgabenzuwachs notwendige Verwaltungspersonal zunehmend nicht verfügbar und auch nicht zu gewinnen. In der Folge werden sowohl der finanzielle, als auch der personelle Spielraum der Kommunen derart eingeschränkt, dass künftig die Übernahme, Beibehaltung und Ausbau eigener Selbstverwaltungsaufgaben erschwert oder sogar verhindert werden.

Für die Vereinfachung von Verfahren und für die Pauschalierung von Leistungen hat die Landesregierung im Rahmen einer Besprechung mit den kommunalen Spitzenverbänden jüngst betont, dass ein hohes Interesse an konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau, zur Deregulierung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren besteht. Umso mehr gilt das, als die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem Bundeskanzler am 06.11.2023 einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungs­beschleunigung“ verabredet haben, dessen Umsetzung ebenfalls konkrete Vorschläge und Hinweise erfordert. Diese Initiativen sollten von den Kommunen, dem Kreis und dem Landschaftsverband gleichermaßen unterstützt werden.

Insgesamt konnten im Benehmensverfahren gute und zielorientierte Gespräche mit den Kommunen geführt werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

 

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich