Betreff
2. Controllingbericht zum 30.09.2023
Vorlage
0352/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag nimmt den 2. Controllingbericht zum 30.09.2023 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 KrO NRW,

Sachdarstellung:

Die Verwaltung berichtet turnusmäßig mit den Controllingberichten zum 30.06. und 30.09. über die aktuellen Entwicklungen der Haushaltsabwicklung des jeweiligen Jahres.

 

A.      Finanzwirtschaftliche Ausgangslage zum 30.09.2023

Der Kreistag hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 am 16.03.2023 beschlossen. Der Kreishaushalt 2023 wird im Plan mit einem Defizit von 4,12 Mio. EUR ausgewiesen und durch eine entsprechende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Der Kreisumlagehebesatz konnte so auf 24,3 Prozentpunkte festgesetzt werden. Die Bezirksregierung Münster hat diesen Hebesatz mit Schreiben vom 18.04.2023 gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.

Im 2. Controllingbericht 2023 werden wesentliche Planabweichungen zum Stichtag 30.09.2023 aufgezeigt. Hierdurch soll ein aktualisierter Überblick über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung sowie ein Einblick in die konkreten Ursachen etwaiger Planabweichungen der einzelnen Budgets eröffnet werden.

Die aufgeführten Abweichungen werden in den Facheinheiten in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Finanzen analysiert. Die Erkenntnisse dienen soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf und zur weiteren Planung des Entwurfs des Kreishaushaltes 2024.

B.       Prognostizierte Ergebnisentwicklung 2023

Für den Gesamthaushalt wird auf Grundlage des 2. Controllingberichts auf Jahressicht im Saldo eine Ergebnisverbesserung von rd. 7,09 Mio. EUR gegenüber der Haushaltsplanung prognostiziert. Unter Berücksichtigung des geplanten Defizits von -4,12 Mio. EUR würde sich ein Jahresüberschuss von 2,97 Mio. EUR ergeben.

Die starke Ergebnisverbesserung im 2. Controllingbericht 2023 ist hauptsächlich auf die prognostizierte geringere Zuführung zu Pensionsrückstellungen zurückzuführen. In der Vergangenheit wurden die Ergebnisse der - aktuell laufenden - Tarifverhandlungen der Länder (TvL) zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldungen übertragen. Der laufende Tarifvertrag TVL endet zum 30.09.2023. Für eine aktualisierte Einschätzung hat die Kreisverwaltung eine HEUBECK- Vorausberechnung der Pensionsrückstellungen ab 2023 erstellen lassen. Für diese Vorausberechnung wurden analog des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) für das Jahr 2023 keine pensionsrelevanten Erhöhungen, für das Jahr 2024 eine Anpassung analog des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) in Form einer Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent einbezogen. Bei Eintritt dieser Annahmen würden in 2023 die erforderlichen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen um ca. 5,56 Mio. Euro geringer ausfallen als geplant.

Im gesondert zu betrachtenden Budget 02 – Jugend und Familie zeichnet sich eine Verbesserung in Höhe von 1,24 Mio. EUR ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW möglich ist, Differenzen zwischen Plan und Ergebnis im Budget 02 - Jugend und Familie im übernächsten Haushaltsjahr auszugleichen. Dieser Ausgleich erfolgt haushaltsmäßig im Budget 99 durch entsprechend zu verbuchende Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den 13 Kommunen, für die der Kreis Borken die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt. Die sich im laufenden Haushaltsjahr nach jetzigem Planungsstand abzeichnende Verbesserung ist in gleicher Höhe im Budget 99 als Verbindlichkeit berücksichtigt und beeinflusst daher nicht das Gesamtergebnis.

C.      Wesentliche Veränderungen in der Ergebnisplanung der Einzelbudgets

Im Budget 01 - Soziales (+ 2,14 Mio. EUR) sind im Saldo insgesamt Verbesserungen zu verzeichnen.

Bei den Hilfen bei Pflegebedürftigkeit sinkt die Belastung saldiert aus verschiedenen Ertrags- und Aufwandspositionen um 0,3 Mio. EUR.

Bei den Leistungen nach dem SGB II (kommunalfinanziert) wurden in der Haushaltsplanung aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und den damit verbundenen Entwicklungen und Risiken für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt 8.100 Bedarfsgemeinschaften (BG) für das Jahr 2023 angenommen. Aktuell sind im Jahresdurchschnitt 8.001 BG zu verzeichnen; außerdem liegen die monatlichen Kosten je BG aufgrund geringerer Heizkosten (Preisbremse, geringerer Gasverbrauch) aktuell mit durchschnittlich 434 EUR deutlich unter dem Planwert von 520 EUR. Der Netto-Minderaufwand liegt daher in diesem Produkt bei 2,70 Mio. EUR.

Über das Land NRW weitergeleitete Bundeszuweisungen aus dem Jahr 2022 zur Beteiligung an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine wurden bereits in den Haushalt 2023 eingeplant und führen daher zu keiner Abweichung. Sie sind zweckgebunden für Ausgaben für aus der Ukraine Geflüchtete und teilweise auch für weitere Geflüchtete aus anderen Staaten in den Bereichen Kosten der Unterkunft, Kinderbetreuung, Beschulung und Gesundheits- und Pflegekosten und werden daher vorrangig in diesem Produkt ertragswirksam verbucht.

Das Produkt der Leistungen für Bildung und Teilhabe wird aufgrund der Kosten­deckungspflicht des Bundes jährlich ausgeglichen geplant. Die Weiterleitung der Bundes­mittel ist jedoch komplexer als in anderen Bereichen, denn die Festsetzung für das laufende Jahr erfolgt zeitverzögert und bedarf zusätzlich einer landesrechtlichen Regelung. Außerdem ist die Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe an den Ausgaben für laufende Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II (Produkt 01.04.01) gekoppelt. So ergibt sich zum 30.09.2023 ein Mehraufwand von -0,70 Mio. EUR, während die Erträge nur um 0,11 Mio. EUR steigen.

Weitere größere Abweichungen bei den Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylbLG (- 1,36 Mio. EUR), für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (- 2,78 Mio. EUR) und bei der bundesfinanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (- 7,81 Mio. EUR) werden aufgrund der gleichhohen Erstattungsbeträge im Kreishaushalt vollständig auf der Ertragsseite neutralisiert.

Im Budget 02 - Jugend und Familie basiert die prognostizierte Budgetverbesserung (+ 1,24 Mio. EUR) insbesondere auf Veränderungen bei den Fallzahlen und Fallkosten in verschiedenen Produkten des Budgets, die zu einer Verbesserung von 0,98 Mio. EUR führen. Dagegen steigen die Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen deutlich stärker als die dazugehörigen Landesmittel, so dass dieses Produkt inkl. weiterer Veränderungen mit einem Defizit (- 0,35 Mio. EUR) abschließt. Produktübergreifend profitiert das Budget 02 von internen Verrechnungen durch Verbesserungen bei den Personalaufwendungen und sonstigen Querschnittskosten (+ 0,89 Mio. EUR). Diese Verbesserung ergibt sich vornehmlich aus erhöhten Auflösungen der Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte und Versorgungsempfänger sowie der Rückstellungen für Überstunden und Urlaub der Beschäftigten der Kreisverwaltung.

Das Defizit im Budget 03 – Tiere und Lebensmittel (- 0,42 Mio. EUR) basiert im Wesentlichen auf Gebührenmindereinnahmen aufgrund der Schließung des Schlachthofes in Legden.

Im Budget 04 – Gesundheit kommt es zu keinen nennenswerten Veränderungen. Das Gesetzgebungsverfahren für die dritte Tranche im Rahmen des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ wurde zwar erst im August 2023 durch den Bund eingeleitet, jedoch eine Verteilung bereits im Juli 2023 durch das Land prognostiziert. Nach dieser Planung wird in der Haushaltsabwicklung ein Ertrag genau in der Höhe des dann tatsächlichen Personalaufwandes abgerechnet. Voraussichtliche überschüssige Beträge werden – wie in den Vorjahren – aufgrund der Zweckbindung in das Folgejahr übertragen.

Im Budget 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport (+ 0,36 Mio. EUR) kommt es in den Bereichen der Bildung und Integration, der Förderschulen sowie der Berufskollegs zu mehreren Veränderungen. Insbesondere beim Schülerspezialverkehr werden durch die Einführung des günstigeren Deutschlandtickets Aufwendungen eingespart (+ 0,32 Mio. EUR). Die Inanspruchnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr für konsumtive Einzelmaßnahmen am Berufskolleg Borken führt zu Verschlechterungen gegenüber dem Planansatz (- 0,28 Mio. EUR).

Das positive Ergebnis im Budget 07 - Verkehr (+ 1,18 Mio. EUR) ergibt sich im Saldo aus höheren Erträgen aus Bußgeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten (+ 1,70 Mio. EUR) und aus mehreren Positionen im Bereich ÖPNV (standardmäßige und krisenbedingte Zuwendungen, Ausgleichsleistungen an die RVM, Sozialticket), die zum 30.09. saldiert zu einer Verschlechterung von 0,54 Mio. EUR führen.

Das Budget 10 – Sicherheit und Ordnung weist eine Veränderung von -0,38 Mio. EUR aus, die im Wesentlichen zu - 0,65 Mio. EUR aus einer geringeren Inanspruchnahme des Rettungsdienstes und zu 0,19 Mio. EUR aus höheren Gebühreneinnahmen der Ausländerbehörde besteht.

Veränderungen im Budget 11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste (+ 6,66 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen daraus, dass die erforderlichen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen – unter der Annahme, dass im laufenden Haushaltsjahr 2023 keine pensionsrelevanten Gehaltserhöhungen im Beamtenbereich erfolgen (siehe oben) – wohl um ca. + 5,56 Mio. Euro geringer ausfallen. Die voraussichtlichen pensionsrelevanten Gehaltserhöhungen würden sich dann aber im Folgejahr 2024 auswirken. Daneben kommt es bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen zu Verbesserungen von + 0,28 Mio. EUR, vor allem durch deutliche Auflösungen der Rückstellungen für Überstunden und Urlaub (+ 1,36 Mio. EUR) bei gleichzeitig höheren laufenden Personalaufwendungen (- 1,12 Mio. EUR). Weitere Veränderungen in diesem Budget ergeben sich aus Verbesserungen bei der Schlussabrechnung des Zensus (+ 0,68 Mio. EUR), durch entfallende Zinsen aufgrund nicht aufzunehmender Darlehen (+ 0,26 Mio. EUR) und durch höhere Guthabenzinsen (+ 0,60 Mio. EUR). Außerdem werden an dieser Stelle die internen Verrechnungen der produktübergreifenden Verbesserungen im Budget 02 gegengerechnet (- 0,89 Mio. EUR).

Im Budget 12 – Straßen, Gebäude, Grünflächen (- 0,44 Mio. EUR) kommt es zu Einsparungen im Bereich der Energiekosten (+ 0,61 Mio. EUR), vermindert durch Mehraufwendungen für Sanierungsarbeiten am Schloss Ahaus (saldiert - 0,19 Mio. EUR). Gleichzeitig ist an dieser Stelle ein außerordentlicher Ertrag nach dem NKF-CUIG herauszurechnen (- 0,87 Mio. EUR), da die krisenbedingten Einnahmeausfälle und Mehraufwendungen nicht mehr in dem Ausmaß anfallen, wie sie geplant wurden.

Im Budget 99 – Allgemeine Finanzierungsmittel (- 4,04 Mio. EUR) spiegelt sich die Verbesserung im Budget 02 wider; die anstehende Abrechnung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW führt zu einer entsprechenden Verbindlichkeit gegenüber den Städten und Gemeinden in dieser Höhe; der Ausgleich der sich abzeichnenden Verbesserung erfolgt im Budget 99 (- 1,24 Mio. EUR). Da die Bundesentlastung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft („25 Prozent KdU“, „5 Mrd. EUR-Entlastung“) quotal über die Kosten der Unterkunft abgewickelt wird und damit im Verhältnis zu den geringeren Kosten der Unterkunft im Budget 01 steht, verringert sie sich um etwa 2,80 Mio. EUR.

D.      Veränderungen in der Finanzplanung des Gesamtbudgets

Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird nach derzeitiger Einschätzung bis zum Jahres­ende 2023 bei – 24,26 Mio. EUR liegen. Geplant war ein Saldo von -21,96 Mio. EUR. Die Abweichung von -2,30 Mio. EUR ergibt sich hauptsächlich durch die Inanspruchnahme von Ermächtigungen, die Verschiebung von Maßnahmen aus dem Vorjahr oder in das nächste Jahr und durch eine zeitlich verzögerte Einzahlung von Fördermitteln im Gegensatz zur umgesetzten Maßnahme.

Zum derzeitigen Stand wurden die investiven Ermächtigungen in Höhe von 5,81 Mio. EUR in Anspruch genommen. Bis zum Jahresende werden weitere Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen erwartet. Im Gegensatz dazu werden erfahrungsgemäß geplante Ansätze erst im Folgejahr zum Tragen kommen und lassen in 2023 Minderauszahlungen erwarten.

Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den Termingeldanlagen bei Kreditinstituten zum 30.09.2023 ist Bestandteil des Controllingberichts. Ebenso sind die Darlehensleistungen zum 30.09.2023 im Controllingbericht dargestellt.

E.       Übersicht über die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Im zweiten Controllingbericht zum 30.09.2023 sind auch die Entwicklung der Ermächtigungs-übertragungen sowie die bislang vorgenommenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit Stand zum 30.09.2023 aufgeführt. Eine vollständige Übersicht der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 KomHVO NRW von 2022 nach 2023 ist dem Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 (Ziff. 6.2.13) ebenso zu entnehmen wie die über- und außer­planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Vorjahres (Ziff. 6.2.14).

F.       Bewertung

Im Hinblick auf den Gesamthaushalt wird zum Stand 30.09.2023 mit einer vorläufigen Ergebnisverbesserung von rd. 7,09 Mio. EUR gerechnet.

Erfahrungsgemäß beinhalten die Analysen und Hochrechnungen im Rahmen des 2. Controllingberichts auch ohne Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weitere Unsicherheiten. Bisherige Trends können sich im verbleibenden Jahresverlauf noch fortsetzen, verstärken oder abschwächen. Dennoch lassen die bisherigen Erkenntnisse weitere wesentliche Rückschlüsse auf die Entwicklung der Budgets auf Jahressicht zu. Zur Gewährleistung der Prognosegenauigkeit des 2. Controllingberichts wurden auch Rück-stellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Abschreibungen und Sonderposten mit in die Analyse einbezogen.

Für die weitere Haushaltsabwicklung sind aber zwei Aspekte schon jetzt herauszustellen: Zum einen werden möglicherweise die Ergebnisse der - aktuell laufenden – Tarifver­handlungen der Länder (TvL), soweit sie dann zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten­besoldungen übertragen werden, das Jahresergebnis beeinflussen. Zum anderen wird der Kreis Borken Landeszuweisungen aus der Umsetzung von Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine" finanziert werden, und aus der Weiterleitung von Bundesmitteln gemäß der Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Mai 2023 zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und zur Digitalisierung der Ausländerbehörden in Höhe von zunächst 5,42 Mio. Euro erhalten. Für welchen konkreten Verwendungszweck diese Mittel vorgesehen werden können und wie die Aufteilung auf die Jahre 2023 und 2024 erfolgen kann, muss in der Folge noch geklärt werden.

Außerdem ist zu beachten, dass etwaige weitere nicht planbare Sondereffekte im verbleibenden Quartal weitere erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis mit sich bringen könnten.

Die positive Entwicklung des Budgets 02 - Jugend und Familie beeinflusst aber nicht das Gesamtergebnis, da gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW Differenzen zwischen Plan und Ergebnis bei der Jugend­amtsumlage im laufenden Haushaltsjahr ergebnisneutral verbucht und im übernächsten Jahr zahlungsmäßig ausgeglichen werden. Der Ausgleich der sich abzeichnenden Verbesserung erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren Effekte im Budget 99.

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich