Der Kreistag nimmt den 2. Controllingbericht zum 30.09.2023 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 KrO NRW,
Sachdarstellung:
Die Verwaltung berichtet turnusmäßig mit den Controllingberichten zum
30.06. und 30.09. über die aktuellen Entwicklungen der Haushaltsabwicklung des
jeweiligen Jahres.
A.
Finanzwirtschaftliche
Ausgangslage zum 30.09.2023
Der Kreistag hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 am 16.03.2023
beschlossen. Der Kreishaushalt 2023 wird im Plan mit einem Defizit von 4,12
Mio. EUR ausgewiesen und durch eine entsprechende Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Der Kreisumlagehebesatz konnte so auf 24,3
Prozentpunkte festgesetzt werden. Die Bezirksregierung Münster hat diesen
Hebesatz mit Schreiben vom 18.04.2023 gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.
Im 2. Controllingbericht 2023 werden wesentliche Planabweichungen zum
Stichtag 30.09.2023 aufgezeigt. Hierdurch soll ein aktualisierter Überblick
über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung sowie ein Einblick in die konkreten
Ursachen etwaiger Planabweichungen der einzelnen Budgets eröffnet werden.
Die aufgeführten Abweichungen werden in den Facheinheiten in
Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Finanzen analysiert. Die Erkenntnisse dienen
soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren
Jahresverlauf und zur weiteren Planung des Entwurfs des Kreishaushaltes 2024.
B.
Prognostizierte
Ergebnisentwicklung 2023
Für den Gesamthaushalt wird
auf Grundlage des 2. Controllingberichts auf Jahressicht im Saldo eine
Ergebnisverbesserung von rd. 7,09 Mio. EUR gegenüber der Haushaltsplanung
prognostiziert. Unter Berücksichtigung des geplanten Defizits von -4,12 Mio.
EUR würde sich ein Jahresüberschuss von 2,97 Mio. EUR ergeben.
Die starke Ergebnisverbesserung im 2. Controllingbericht 2023 ist
hauptsächlich auf die prognostizierte geringere Zuführung zu
Pensionsrückstellungen zurückzuführen. In der Vergangenheit wurden die
Ergebnisse der - aktuell laufenden - Tarifverhandlungen der Länder (TvL) zeit-
und wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldungen übertragen. Der laufende
Tarifvertrag TVL endet zum 30.09.2023. Für eine aktualisierte Einschätzung hat
die Kreisverwaltung eine HEUBECK- Vorausberechnung der Pensionsrückstellungen
ab 2023 erstellen lassen. Für diese Vorausberechnung wurden analog des
Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) für das Jahr
2023 keine pensionsrelevanten Erhöhungen, für das Jahr 2024 eine Anpassung
analog des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) in
Form einer Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro und
anschließend um 5,5 Prozent einbezogen. Bei Eintritt dieser Annahmen würden in
2023 die erforderlichen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
um ca. 5,56 Mio. Euro geringer ausfallen als geplant.
Im gesondert zu betrachtenden Budget
02 – Jugend und Familie zeichnet sich eine Verbesserung in Höhe von 1,24
Mio. EUR ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gemäß § 56 Abs. 5 KrO
NRW möglich ist, Differenzen zwischen Plan und Ergebnis im Budget 02 - Jugend
und Familie im übernächsten Haushaltsjahr auszugleichen. Dieser Ausgleich
erfolgt haushaltsmäßig im Budget 99 durch entsprechend zu verbuchende
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den 13 Kommunen, für die der Kreis
Borken die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt. Die sich im laufenden Haushaltsjahr
nach jetzigem Planungsstand abzeichnende Verbesserung ist in gleicher Höhe im
Budget 99 als Verbindlichkeit berücksichtigt und beeinflusst daher nicht das
Gesamtergebnis.
C.
Wesentliche
Veränderungen in der Ergebnisplanung der Einzelbudgets
Im Budget 01 - Soziales (+
2,14 Mio. EUR) sind im Saldo insgesamt Verbesserungen zu verzeichnen.
Bei den Hilfen bei Pflegebedürftigkeit sinkt die Belastung saldiert aus
verschiedenen Ertrags- und Aufwandspositionen um 0,3 Mio. EUR.
Bei den Leistungen nach dem SGB II (kommunalfinanziert) wurden in der
Haushaltsplanung aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und den damit
verbundenen Entwicklungen und Risiken für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt
8.100 Bedarfsgemeinschaften (BG) für das Jahr 2023 angenommen. Aktuell sind im
Jahresdurchschnitt 8.001 BG zu verzeichnen; außerdem liegen die monatlichen
Kosten je BG aufgrund geringerer Heizkosten (Preisbremse, geringerer
Gasverbrauch) aktuell mit durchschnittlich 434 EUR deutlich unter dem Planwert
von 520 EUR. Der Netto-Minderaufwand liegt daher in diesem Produkt bei 2,70
Mio. EUR.
Über das Land NRW weitergeleitete Bundeszuweisungen aus dem Jahr 2022
zur Beteiligung an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung
und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine wurden bereits in den Haushalt
2023 eingeplant und führen daher zu keiner Abweichung. Sie sind zweckgebunden
für Ausgaben für aus der Ukraine Geflüchtete und teilweise auch für weitere
Geflüchtete aus anderen Staaten in den Bereichen Kosten der Unterkunft,
Kinderbetreuung, Beschulung und Gesundheits- und Pflegekosten und werden daher
vorrangig in diesem Produkt ertragswirksam verbucht.
Das Produkt der Leistungen für Bildung und Teilhabe wird aufgrund der
Kostendeckungspflicht des Bundes jährlich ausgeglichen geplant. Die
Weiterleitung der Bundesmittel ist jedoch komplexer als in anderen Bereichen,
denn die Festsetzung für das laufende Jahr erfolgt zeitverzögert und bedarf
zusätzlich einer landesrechtlichen Regelung. Außerdem ist die Beteiligung des
Bundes an den Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe an den Ausgaben für
laufende Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II (Produkt 01.04.01)
gekoppelt. So ergibt sich zum 30.09.2023 ein Mehraufwand von -0,70 Mio. EUR,
während die Erträge nur um 0,11 Mio. EUR steigen.
Weitere größere Abweichungen bei den Aufwendungen für Leistungen nach
dem AsylbLG (- 1,36 Mio. EUR), für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (- 2,78 Mio. EUR) und bei der bundesfinanzierten
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (- 7,81 Mio. EUR)
werden aufgrund der gleichhohen Erstattungsbeträge im Kreishaushalt vollständig
auf der Ertragsseite neutralisiert.
Im Budget 02 - Jugend und Familie
basiert die prognostizierte Budgetverbesserung (+ 1,24 Mio. EUR) insbesondere
auf Veränderungen bei den Fallzahlen und Fallkosten in verschiedenen Produkten
des Budgets, die zu einer Verbesserung von 0,98 Mio. EUR führen. Dagegen
steigen die Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen deutlich stärker als
die dazugehörigen Landesmittel, so dass dieses Produkt inkl. weiterer
Veränderungen mit einem Defizit (- 0,35 Mio. EUR) abschließt.
Produktübergreifend profitiert das Budget 02 von internen Verrechnungen durch
Verbesserungen bei den Personalaufwendungen und sonstigen Querschnittskosten (+
0,89 Mio. EUR). Diese Verbesserung
ergibt sich vornehmlich aus erhöhten Auflösungen der Pensions- und
Beihilferückstellungen für Beschäftigte und Versorgungsempfänger sowie der
Rückstellungen für Überstunden und Urlaub der Beschäftigten der
Kreisverwaltung.
Das Defizit im Budget 03 – Tiere und Lebensmittel (- 0,42 Mio.
EUR) basiert im Wesentlichen auf Gebührenmindereinnahmen aufgrund der
Schließung des Schlachthofes in Legden.
Im Budget 04 – Gesundheit kommt es zu keinen nennenswerten
Veränderungen. Das Gesetzgebungsverfahren für die dritte Tranche im Rahmen des
„Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ wurde zwar erst im August 2023
durch den Bund eingeleitet, jedoch eine Verteilung bereits im Juli 2023 durch
das Land prognostiziert. Nach dieser Planung wird in der Haushaltsabwicklung
ein Ertrag genau in der Höhe des dann tatsächlichen Personalaufwandes
abgerechnet. Voraussichtliche überschüssige Beträge werden – wie in den
Vorjahren – aufgrund der Zweckbindung in das Folgejahr übertragen.
Im Budget 05 - Bildung, Schule,
Kultur und Sport (+ 0,36 Mio. EUR) kommt es in den Bereichen der Bildung
und Integration, der Förderschulen sowie der Berufskollegs zu mehreren Veränderungen.
Insbesondere beim Schülerspezialverkehr werden durch die Einführung des
günstigeren Deutschlandtickets Aufwendungen eingespart (+ 0,32 Mio. EUR). Die
Inanspruchnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr für konsumtive
Einzelmaßnahmen am Berufskolleg Borken führt zu Verschlechterungen gegenüber
dem Planansatz (- 0,28 Mio. EUR).
Das positive Ergebnis im Budget
07 - Verkehr (+ 1,18 Mio. EUR) ergibt sich im Saldo aus höheren Erträgen
aus Bußgeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten (+ 1,70 Mio. EUR) und aus
mehreren Positionen im Bereich ÖPNV (standardmäßige und krisenbedingte
Zuwendungen, Ausgleichsleistungen an die RVM, Sozialticket), die zum 30.09.
saldiert zu einer Verschlechterung von 0,54 Mio. EUR führen.
Das Budget
10 – Sicherheit und Ordnung weist eine Veränderung
von -0,38 Mio. EUR aus, die im Wesentlichen zu - 0,65 Mio. EUR aus einer
geringeren Inanspruchnahme des Rettungsdienstes und zu 0,19 Mio. EUR aus
höheren Gebühreneinnahmen der Ausländerbehörde besteht.
Veränderungen im Budget 11 –
Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste (+ 6,66 Mio. EUR) resultieren im
Wesentlichen daraus, dass die erforderlichen Zuführungen zu den Pensions- und
Beihilferückstellungen – unter der Annahme, dass im laufenden Haushaltsjahr 2023 keine
pensionsrelevanten Gehaltserhöhungen im Beamtenbereich erfolgen (siehe oben) –
wohl um ca. + 5,56 Mio. Euro geringer
ausfallen. Die voraussichtlichen pensionsrelevanten Gehaltserhöhungen würden sich dann aber im Folgejahr 2024
auswirken. Daneben kommt es bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen zu Verbesserungen von + 0,28 Mio. EUR, vor allem durch
deutliche Auflösungen der Rückstellungen für Überstunden und Urlaub (+ 1,36
Mio. EUR) bei gleichzeitig höheren laufenden Personalaufwendungen (- 1,12 Mio.
EUR). Weitere Veränderungen in diesem
Budget ergeben sich aus Verbesserungen bei der Schlussabrechnung des
Zensus (+ 0,68 Mio. EUR), durch entfallende Zinsen aufgrund nicht
aufzunehmender Darlehen (+ 0,26 Mio. EUR) und durch höhere Guthabenzinsen
(+ 0,60 Mio. EUR). Außerdem werden an dieser Stelle die internen
Verrechnungen der produktübergreifenden Verbesserungen im Budget 02
gegengerechnet (- 0,89 Mio. EUR).
Im Budget 12 – Straßen, Gebäude,
Grünflächen (- 0,44 Mio. EUR) kommt es zu Einsparungen im Bereich der
Energiekosten (+ 0,61 Mio. EUR), vermindert durch Mehraufwendungen für
Sanierungsarbeiten am Schloss Ahaus (saldiert - 0,19 Mio. EUR). Gleichzeitig
ist an dieser Stelle ein außerordentlicher Ertrag nach dem NKF-CUIG
herauszurechnen (- 0,87 Mio. EUR), da die krisenbedingten Einnahmeausfälle und
Mehraufwendungen nicht mehr in dem Ausmaß anfallen, wie sie geplant wurden.
Im Budget 99 – Allgemeine
Finanzierungsmittel (- 4,04 Mio.
EUR) spiegelt sich die Verbesserung im Budget 02 wider; die anstehende
Abrechnung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW führt zu einer entsprechenden
Verbindlichkeit gegenüber den Städten und Gemeinden in dieser Höhe; der
Ausgleich der sich abzeichnenden Verbesserung erfolgt im Budget 99 (- 1,24 Mio.
EUR). Da die Bundesentlastung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft („25
Prozent KdU“, „5 Mrd. EUR-Entlastung“) quotal über die Kosten der Unterkunft
abgewickelt wird und damit im Verhältnis zu den geringeren Kosten der
Unterkunft im Budget 01 steht, verringert sie sich um etwa 2,80 Mio. EUR.
D.
Veränderungen in
der Finanzplanung des Gesamtbudgets
Der Saldo aus Investitionstätigkeit wird nach derzeitiger
Einschätzung bis zum Jahresende 2023 bei – 24,26 Mio. EUR liegen. Geplant war
ein Saldo von -21,96 Mio. EUR. Die Abweichung von -2,30 Mio. EUR ergibt sich hauptsächlich
durch die Inanspruchnahme von Ermächtigungen, die Verschiebung von Maßnahmen
aus dem Vorjahr oder in das nächste Jahr und durch eine zeitlich verzögerte
Einzahlung von Fördermitteln im Gegensatz zur umgesetzten Maßnahme.
Zum derzeitigen Stand wurden die investiven Ermächtigungen in Höhe von
5,81 Mio. EUR in Anspruch genommen. Bis zum Jahresende werden weitere
Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen erwartet. Im Gegensatz dazu werden
erfahrungsgemäß geplante Ansätze erst im Folgejahr zum Tragen kommen und lassen
in 2023 Minderauszahlungen erwarten.
Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den Termingeldanlagen bei
Kreditinstituten zum 30.09.2023 ist Bestandteil des Controllingberichts.
Ebenso sind die Darlehensleistungen zum 30.09.2023 im Controllingbericht
dargestellt.
E.
Übersicht über die
über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Im zweiten Controllingbericht zum 30.09.2023 sind auch die Entwicklung
der Ermächtigungs-übertragungen sowie die bislang vorgenommenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit Stand zum 30.09.2023
aufgeführt. Eine vollständige Übersicht der Ermächtigungsübertragungen nach §
22 KomHVO NRW von 2022 nach 2023 ist dem Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2022 (Ziff. 6.2.13) ebenso zu entnehmen wie die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Vorjahres (Ziff. 6.2.14).
F.
Bewertung
Im Hinblick auf den Gesamthaushalt wird zum Stand 30.09.2023 mit einer
vorläufigen Ergebnisverbesserung von rd. 7,09 Mio. EUR gerechnet.
Erfahrungsgemäß beinhalten die Analysen und Hochrechnungen im Rahmen des
2. Controllingberichts auch ohne Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
weitere Unsicherheiten. Bisherige Trends können sich im verbleibenden
Jahresverlauf noch fortsetzen, verstärken oder abschwächen. Dennoch lassen die
bisherigen Erkenntnisse weitere wesentliche Rückschlüsse auf die Entwicklung
der Budgets auf Jahressicht zu. Zur Gewährleistung der Prognosegenauigkeit des
2. Controllingberichts wurden auch Rück-stellungen, Wertberichtigungen auf
Forderungen, Abschreibungen und Sonderposten mit in die Analyse einbezogen.
Für die weitere Haushaltsabwicklung sind aber zwei Aspekte schon jetzt
herauszustellen: Zum einen werden möglicherweise die Ergebnisse der - aktuell
laufenden – Tarifverhandlungen der Länder (TvL), soweit sie dann zeit- und
wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldungen übertragen werden, das
Jahresergebnis beeinflussen. Zum anderen wird der Kreis Borken
Landeszuweisungen aus der Umsetzung von Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen
„Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der
Ukraine" finanziert werden, und aus der Weiterleitung von Bundesmitteln
gemäß der Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 10. Mai 2023 zur Beteiligung des Bundes an den
Kosten der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen und zur Digitalisierung der Ausländerbehörden in
Höhe von zunächst 5,42 Mio. Euro erhalten. Für welchen konkreten
Verwendungszweck diese Mittel vorgesehen werden können und wie die Aufteilung
auf die Jahre 2023 und 2024 erfolgen kann, muss in der Folge noch geklärt
werden.
Außerdem ist zu beachten, dass etwaige weitere nicht planbare
Sondereffekte im verbleibenden Quartal weitere erhebliche Auswirkungen auf das
Jahresergebnis mit sich bringen könnten.
Die positive Entwicklung des Budgets 02 - Jugend und Familie beeinflusst
aber nicht das Gesamtergebnis, da gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW Differenzen
zwischen Plan und Ergebnis bei der Jugendamtsumlage im laufenden Haushaltsjahr
ergebnisneutral verbucht und im übernächsten Jahr zahlungsmäßig ausgeglichen
werden. Der Ausgleich der sich abzeichnenden Verbesserung erfolgt unter
Berücksichtigung der weiteren Effekte im Budget 99.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich