Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Entwurf des Kreishaushaltes 2024 –
bezogen auf die Budgets 06 - Natur und Umwelt und 08 - Bauen, Wohnen und
Immissionsschutz – zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit §§ 80 und 84 Gemeindeordnung (GO)
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushaltes 2024 wurde am 07.12.2023 in den Kreistag eingebracht worden. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss und der Verabschiedung im Kreistag ist die Haushaltsvorlage in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die einzelnen Ansätze für die Budgets 06 ‑ Natur und Umwelt – und 08 – Bauen, Wohnen und Immissionsschutz – ergeben sich au sden beigefügten Anlagen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Der Entwurf des Haushalts 2024 – bezogen auf auf die
Budgets 06 - Natur und Umwelt und 08 - Bauen, Wohnen und Immissionsschutz – wird
abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein – lediglich Vorberatung/Empfehlung
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich – lediglich Vorberatung/Empfehlung
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE