Betreff
Beratung des Entwurfes des Kreishaushaltes 2024 für die Budgets 06 - Natur und Umwelt und 08 - Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Vorlage
0374/2023/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Entwurf des Kreishaushaltes 2024 – bezogen auf die Budgets 06 - Natur und Umwelt und 08 - Bauen, Wohnen und Immissionsschutz – zuzustimmen.


Rechtsgrundlage:

§ 53 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit §§ 80 und 84 Gemeindeordnung (GO)

 

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2024 wurde am 07.12.2023 in den Kreistag eingebracht worden. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss und der Verabschiedung im Kreistag ist die Haushaltsvorlage in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die einzelnen Ansätze für die Budgets 06 ‑ Natur und Umwelt – und 08 – Bauen, Wohnen und Immissionsschutz – ergeben sich au sden beigefügten Anlagen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Der Entwurf des Haushalts 2024 – bezogen auf auf die Budgets 06 - Natur und Umwelt und 08 - Bauen, Wohnen und Immissionsschutz – wird abgelehnt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein  – lediglich Vorberatung/Empfehlung

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

  


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich – lediglich Vorberatung/Empfehlung

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE