Der § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken wird wie folgt ergänzt:
Ein Abdruck der
Niederschrift über die Ausschusssitzungen ist (...) Fraktionsgeschäftsstellen
unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung
zuzuleiten.
Sollten in
Ausschusssitzungen Tagesordnungspunkte behandelt werden, die abschließend im
Kreisausschuss und Kreistag beraten werden, ist die Niederschrift vor den
entsprechenden Sitzungen zu erstellen und weiterzuleiten.
Sachdarstellung:
Eine zeitnahe Versendung von Niederschriften sollte selbstverständlich sein. Für die Vorbereitung auf Kreisausschuss- und Kreistagssitzungen sind die entsprechenden Niederschriften in vielen Fällen erforderlich. Die Mitteilung über das Abstimmungsergebnis genügt hier häufig nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte