Betreff
Änderung des § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken
Vorlage
0197/2006
Art
Antrag SPD-Fraktion

Der § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken wird wie folgt ergänzt:

 

Ein Abdruck der Niederschrift über die Ausschusssitzungen ist (...) Fraktionsgeschäftsstellen

unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung

zuzuleiten.

Sollten in Ausschusssitzungen Tagesordnungspunkte behandelt werden, die abschließend im Kreisausschuss und Kreistag beraten werden, ist die Niederschrift vor den entsprechenden Sitzungen zu erstellen und weiterzuleiten.

 


Sachdarstellung:

Eine zeitnahe Versendung von Niederschriften sollte selbstverständlich sein. Für die Vorbereitung auf Kreisausschuss- und Kreistagssitzungen sind die entsprechenden Niederschriften in vielen Fällen erforderlich. Die Mitteilung über das Abstimmungsergebnis genügt hier häufig nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Schulte