Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Budget
02 – Jugend und Familie –
des Kreishaushaltes 2024 in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
Rechtsgrundlage:
§ 53 der Kreisordnung NRW i.V.m. §§ 75 ff. der
Gemeindeordnung NRW
§ 71 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch VIII
§
5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 – einschließlich
des Haushaltsplanes – wurde am 07.12.2023 in den Kreistag eingebracht. Es ist
vorgesehen, den Plan am 07.03.2024 im Kreisausschuss zu beraten und am
14.03.2024 durch den Kreistag zu verabschieden. In der Zwischenzeit besteht für
die Fachausschüsse Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme.
Geringfügige Änderungen bei
den Kennzahlen (S.191) sowie zum Vorbericht (S.112) gegenüber der Fassung der
Haushaltseinbringung sind farblich hinterlegt. Diese werden in den endgültigen
Haushaltsplan übernommen.