- Soweit auf der
Grundlage der Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024 über
den 30.04.2024 hinaus die Finanzierung des Deutschlandtickets gesichert
ist, oder Bund und Länder eine vergleichbare Finanzierungsregelung über
den 30.04.2024 hinaus treffen, wird die Verwaltung ermächtigt, die
allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket ebenfalls zu verlängern
oder entsprechend anzupassen und den Höchsttarif festzulegen.
- Der Bericht zum
aktuellen Stand des Deutschlandtickets wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.1 Satz 4
und Satz 5 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 20.04.2023 (BGBl. I, Nr.
107)
§ 8 Abs. und 8 a
Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit
§ 3 Abs. 1 ÖPNVG sowie Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Sachdarstellung:
1. Anpassung der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket
Die aktuelle allgemeine
Vorschrift des Kreises Borken zum Deutschlandticket (KT-Beschluss vom
07.12.2023) tritt gemäß § 7 Abs. 2 zum 30.04.2024 außer Kraft.
Nach den Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen
Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 in
Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket
ÖPNV NRW 2024) besteht derzeit bis zum 30.04.2024 eine gesicherte Finanzierung
des Deutschlandtickets zu einem Preis von 49 EUR. Aus diesem Grund wurde den
Empfängern seitens des Landes NRW empfohlen, die Umsetzungsregelungen zunächst
bis Ende April zu befristen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Klarheit bestehen, zu
welchem Preis das Deutschlandticket ausgegeben werden kann und wie die
Finanzierung des Deutschlandtickets durch das Land NRW bzw. durch den Bund
gesichert ist.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist eine
Anpassung der Richtlinien über den 30.04.2024 hinaus nicht erfolgt, so dass
auch der Preis des Deutschlandtickets ab dem 01.05.2024 noch nicht feststeht.
Aufgrund dieser Unsicherheiten in Bezug auf
die Finanzierung und den Preis des Deutschlandtickets, kann zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht über eine allgemeine Vorschrift des Kreises Borken zum
Deutschlandticket über den 30.04.2024 hinaus abgestimmt werden.
Für den Fall, dass sich Bund und Länder bis
Ende April 2024 für eine Fortführung des Deutschlandtickets aussprechen
sollten, sollte der Kreis Borken die allgemeine Vorschrift allerdings
entsprechend anpassen, um sicherzustellen, dass der von Bund und Land für das
Deutschlandticket vorgesehene Höchsttarif auf dem Gebiet des Kreises Borken
festgelegt wird und die Voraussetzungen für den finanziellen Ausgleich für
Verkehrsunternehmen geschaffen werden.
2. Bericht zum Deutschlandticket - Finanzierung / Fördermittel
2023 & 2024
2023
Am 29.11.2023 hat der Kreis Borken den
vorläufigen Zuwendungsbescheid für die Schäden aus dem Deutschlandticket 2023
von der Bezirksregierung erhalten. Insgesamt wurde durch die Bezirksregierung
für den Aufgabenträger Kreis Borken für das Jahr 2023 ein Schaden in Höhe von
rd. 3,65 Mio. EUR vorläufig anerkannt und an den Kreis Borken ausgezahlt. Die
Verwaltung hat bereits mit der Weiterleitung der Mittel an die Verkehrsunternehmen
auf der Grundlage der allgemeinen Vorschrift begonnen.
2024
Der Kreis Borken hat fristgerecht am
13.12.2023 einen Antrag auf Vorauszahlung von Ausgleichsleistungen für das
Deutschlandticket im Jahr 2024 bei der Bezirksregierung gestellt. Die Höhe der
Vorauszahlung ist aktuell noch nicht bekannt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja. Dem Beschlussvorschlag zu 1. wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Siehe Sachdarstellung
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE