Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters
Vorlage
0004/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Herr Christoph Terwiel, Rhede, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2030 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.


Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1, 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Sachdarstellung:

Aufgrund des Wechsels des stellvertretenden Kreisbrandmeisters Thomas Deckers zum Innenministeriums ist baldmöglichst ein neuer stellvertretender Kreisbrandmeister zu benennen.

Der Kreis schlägt vor, Herrn Christoph Terwiel, Leiter der Feuerwehr Rhede, für eine sechsjährige Amtszeit zu bestellen. Die Dauer der Amtszeit sind mit den Beteiligten abgestimmt.

Nach einem transparenten Auswahlverfahren fand am 13.12.2023 die nach BHKG vorgeschriebene Anhörung der Leiter der Feuerwehren und des Bezirksbrandmeisters statt. Die Leiter der Feuerwehren sprachen sich einstimmig für die Ernennung von Christoph Terwiel als stellvertretender Kreisbrandmeister aus. Der stellvertretende Bezirksbrandmeister Donald Niehues stimmte diesem Votum zu. Zudem liegt die offizielle Stellungnahme des Bezirksbrandmeisters der Verwaltung vor.

 

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Der Ernennung wird nicht zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


    


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE