Herr Christoph Terwiel, Rhede,
wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom
01.04.2024 bis zum 31.03.2030 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Sachdarstellung:
Aufgrund des Wechsels des stellvertretenden Kreisbrandmeisters Thomas
Deckers zum Innenministeriums ist baldmöglichst ein neuer stellvertretender
Kreisbrandmeister zu benennen.
Der Kreis schlägt vor, Herrn Christoph Terwiel, Leiter der Feuerwehr
Rhede, für eine sechsjährige Amtszeit zu bestellen. Die Dauer der Amtszeit sind
mit den Beteiligten abgestimmt.
Nach einem transparenten Auswahlverfahren fand am 13.12.2023 die nach
BHKG vorgeschriebene Anhörung der Leiter der Feuerwehren und des
Bezirksbrandmeisters statt. Die Leiter der Feuerwehren sprachen sich einstimmig
für die Ernennung von Christoph Terwiel als stellvertretender Kreisbrandmeister
aus. Der stellvertretende Bezirksbrandmeister Donald Niehues stimmte diesem
Votum zu. Zudem liegt die offizielle Stellungnahme des Bezirksbrandmeisters der
Verwaltung vor.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Der Ernennung wird
nicht zugestimmt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE