Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag die Annahme des Budgets 01 „Soziales“ für das Jahr 2024.


Rechtsgrundlage:

§ 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des 8. bis 12. Teils der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2024 ist am 07.12.2023 in den Kreistag eingebracht worden. Es ist vorgesehen, den Kreishaushalt für das Jahr 2024 im Kreisausschuss am 07.03.2024 abschließend zu beraten und durch den Kreistag am 14.03.2024 zu verabschieden.

Über Anträge externer Verbände und Institutionen wird in der Sitzung nur beraten und beschlossen, wenn sich Fraktionen oder auch einzelne Ausschussmitglieder den jeweiligen Antrag ganz oder in Teilen zu Eigen machen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Der Ausschuss empfiehlt die Nichtannahme des Budget 01.


Finanzielle Auswirkungen:

Nein


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.