Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur
Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird
zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1 Zuweisung / Statistik
Zum 31.12.2023 haben sich
im Kreis Borken 24.199 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.366
Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der
Nicht-EU-Ausländer sind:
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
|
30.12.2023 |
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.923 |
2.918 |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
3.111 |
2.908 |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Ukraine |
4.478 |
3.457 |
142 |
124 |
116 |
111 |
125 |
127 |
118 |
Afrika* |
1.430 |
1.341 |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
7.915 |
7.257 |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
Syrien |
4.577 |
4.168 |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
Irak |
1.103 |
1.074 |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
Afghanistan |
1.477 |
1.266 |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
* Nur ABH Borken
Zum
Stichtag 31.12.2023 waren im Kreis Borken 766 Personen ausreisepflichtig,
hiervon 125 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch
1.690 Personen, hiervon 262 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens
folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für
diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden
zuständig. Im Jahr 2023 wurden 93 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in
ihr Heimatland zurückgeführt, 49 Personen sind freiwillig ausgereist. Die
Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 15 Personen sind freiwillig
ausgereist.
Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 70,0 % (Stand 14.01.2024) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 90,6 % (Stand 19.01.2024).
Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2023 über 351.915
Asylerstanträge
entgegengenommen. Dies entspricht einer Zunahme der Antragszahlen im
Vergleichszeitraum des Vorjahres um 51 %. Das BAMF rechnet auch für das Jahr
2024 weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen.
Ebenso ist im Bereich der Einbürgerungsbehörde weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen festzustellen. Im Jahr 2023 wurden im Kreis Borken (ohne die Stadt Bocholt) 1191 neue Anträge zur Einbürgerung gestellt. Im vergangenen Jahr haben 1060 Menschen im Kreis Borken (ohne die Stadt Bocholt) die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Die Neueingebürgerten kamen aus 67 verschiedenen Staaten, der größte Anteil von ihnen stammte aus Syrien (628) und dem Irak (64).
Der Deutsche Bundestag hat am 19.01.2024 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht angenommen. Das Gesetz soll drei Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt - wahrscheinlich Mitte April - in Kraft treten.
Die beschlossenen gesetzlichen Änderungen – hier insbesondere die Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf in der Regel fünf Jahre sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit – werden voraussichtlich zu einem weiteren starken Anstieg der Antragszahlen führen.
1.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 16.01.2024 wurden durch das Kreisjugendamt
Borken 89 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)
betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 97. In der
Gesamtzahl sind auch 29 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der
Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut
werden.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 16.01.2024 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
89 |
97 |
Stadtjugendamt Ahaus |
21 |
22 |
Stadtjugendamt Bocholt |
39 |
41 |
Stadtjugendamt Borken |
24 |
24 |
Stadtjugendamt Gronau |
26 |
27 |
Gesamt |
199 |
211 |
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zuweisungsquote steigt. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 7 Tagen gebeten. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass Zwangszuweisungen durch das Land stattfinden, da die Aufnahmeverpflichtung noch nicht erfüllt ist. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.
Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der (personellen und räumlichen) Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen und zu betreuen.
Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.
Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um
Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine
reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten
oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle
Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen.
Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark
gefordert.
2.1 Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Der
Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum
31.12.2023 wurden 2.101 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon
699 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem
Arabisch (503), Persische Sprachvarianten (261), Rumänisch (97) und Türkisch
(97).
Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (848), Schulen (746), Kindertageseinrichtungen (129) und weiteren Institutionen (378) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 219 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 51 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung steht. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.
Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.
Insgesamt wurden (Stand Dezember 2023) 187 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen, von denen derzeit 88 Fälle aktiv begleitet werden. 52 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 17 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste. Aus jeder Kommune des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.
Die Sprachübersetzungsdienstleistungen im Case Management unterliegen immer wieder veränderten rechtlichen und finanziellen Vorgaben des Landes, was für die Verlässlichkeit und Planbarkeit des Case Management herausfordernd ist.
3. Integration in Bildung
Für das Jahr
2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und
Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro beantragt. Es wurden in
2023 12 Griffbereit-Gruppen und 6 Rucksack-Gruppen durchgeführt. Dies sind
Gruppen, die teilweise schon seit mehreren Jahren erfolgreiche Integrations-
und Elternarbeit und Förderung der Mehrsprachigkeit leisten. Da die für die
Bewilligung notwendige Richtlinie für 2023 erst am Jahresende veröffentlicht
wurde, war es eine große Herausforderung, die Gruppen über das Jahr
aufrechtzuerhalten. Zudem stellt die geänderte Richtlinie die konkrete
Umsetzung vor eine weitere Herausforderung: Die Begleitung einer
Griffbereit-Gruppe ist nur noch mit einer Elternbegleiterin möglich (zuvor
zwei) und für Rucksack-Gruppen kann keine Kinderbetreuung während der
Gruppentreffen mehr gefördert werden.
Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Für diesen
schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie
das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Bezüglich der Verfügbarkeit von
Schulplätzen kommt es seit Ende November 2023 vermehrt zu Engpässen, so dass
den zugewanderten Schülerinnen und Schülern nicht unmittelbar im Anschluss an
die Seiteneinstiegsberatung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden und es
im Einzelfall zu Wartezeiten von bis zu 8 Wochen kommen konnte. Das System
Schule steht vor großen Herausforderungen, da der Erlass zur Beschulung
zugewanderter Schülerinnen und Schüler zum Jahresende 2023 geändert wurde.
Wesentliche Änderungen betreffen die Übergänge von der sprachlichen
Erstförderung (Deutschförderung) in die regulären Bildungsgänge. In der
Vergangenheit betrug die Förderzeit in der Regel zwei Jahre. Der geänderte
Erlass sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler näherungsweise das Sprachniveau
B1 erreichen sollen, bevor sie in eine Bildungsgangentscheidung erhalten. Eine
weitere Erlassänderung betrifft die Übergänge vom Jahrgang 4 in den Jahrgang 5.
Schülerinnen und Schüler können jetzt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
die Erstförderung in der Grundschule oder in der Sekundarstufe I beenden.
Welche Auswirkungen die Erlassänderungen auf die Übergänge im Kreis Borken
haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Mit dem Einstellungserlass vom 11.04.2022 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Möglichkeit geschaffen sehr niederschwellig zusätzliches pädagogisches Personal an den Schulen zur Unterstützung Geflüchteter befristet einzustellen. Das Projekt ist zum Schuljahr 2022/2023 gestartet und läuft zum Schuljahresende 2023/2024 vorläufig aus. Ob ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird, ist bislang nicht bekannt. Im Schulamt für den Kreis Borken (in Personalfragen zuständig für die Grundschulen im Kreisgebiet) werden so aktuell 55 Personen für diesen Zweck befristet beschäftigt und im gesamten Kreisgebiet an den Grundschulen eingesetzt. Dabei wird eine bedarfsorientierte Verteilung der Personalressource vorgenommen.
4. Integration in den Arbeitsmarkt
Personen, die sich noch im laufenden
Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling
wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den
örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die
Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die
Arbeitsmarktintegration.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus
der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit
dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der
Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand 31.12.2023 erhalten
noch 2.901 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.391 Bedarfsgemeinschaften
Leistungen nach dem SGB II.
Die Entwicklung der SGB
II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend
dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des
Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.
Von den 2.901
Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 70 % als erwerbsfähig, die Übrigen
sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren
Von der Erwerbsfähigen
wiederum sind 64 % weiblich; 22% gehören der Altersgruppe U25 an.
Das Jobcenter im
Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen, u.a. aus der Ukraine, bei ihrer
beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen
Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und
Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:
§ Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können,
gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig.
Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch
technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§ In 2023 haben rd. 1.900 Menschen mit Fluchthintergrund aus dem SGB
II-Rechtskreis an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs
teilgenommen, z.B. über die Volkshochschulen, oder diesen aktuell besuchen.
Fast 800 Personen haben an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen
diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und Fördermaßnahmen,
Angebote für Jugendliche).
§
Bei der
Integration auf dem Arbeitsmarkt kann bzgl. der Menschen mit Fluchthintergrund
und insbesondere der Geflüchteten aus der Ukraine folgendes berichtet werden:
Vermittlungsoffensive NRW
Bundesarbeitsminister Heil setzt sich mit einem
„Job-Turbo“ zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, vorrangig aus der
Ukraine, dafür ein, die Integrationsverläufe von Geflüchteten zu beschleunigen.
Die Initiative richtet sich an die Jobcenter, die gemäß dem SGB II allerdings
heute schon aktiv sind, an die Unternehmen, die verstärkt Geflüchtete auch ohne
gute Deutschkenntnisse einstellen sollen, sowie an die Geflüchteten, von denen
erwartet wird, dass sie Arbeitserfahrung sammeln.
Das
MAGS NRW hat den v.g. „Job-Turbo“ für die kommunalen Jobcenter in eine
landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“
soll die Fokussierung jedoch nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete
erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen
deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich
verbesserten Integrationsquoten führen.
Das Jobcenter im
Kreis Borken wird dazu Ressourcen aus den örtlichen Jobcentern bündeln und
durch Bildung eines überregionalen Teams („Task Force“) kreisweite Aktivitäten
am Arbeitsmarkt organisieren. Inhaltlich wird durch die Bildung einer sog.
Fokusgruppe ein Schwerpunkt gesetzt.
Im Fokus stehen dabei zunächst Menschen mit
Fluchthintergrund, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den
nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess
mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem
ersten Arbeitsmarkt.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE