Betreff
Stand der Integrationsarbeit und Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0015/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird

zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

-

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

1.1   Zuweisung / Statistik

Zum 31.12.2023 haben sich im Kreis Borken 24.199 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.366 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

 
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

                       

30.12.2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.923

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

3.111

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

4.478

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.430

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.915

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

Syrien

4.577

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

Irak

1.103

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

Afghanistan

1.477

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

Zum Stichtag 31.12.2023 waren im Kreis Borken 766 Personen ausreisepflichtig, hiervon 125 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1.690 Personen, hiervon 262 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2023 wurden 93 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt, 49 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück, 15 Personen sind freiwillig ausgereist.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 70,0 % (Stand 14.01.2024) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 90,6 % (Stand 19.01.2024).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2023 über 351.915 Asylerstanträge entgegengenommen. Dies entspricht einer Zunahme der Antragszahlen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 51 %. Das BAMF rechnet auch für das Jahr 2024 weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen.

Ebenso ist im Bereich der Einbürgerungsbehörde weiterhin ein besonders hohes Arbeitsaufkommen festzustellen. Im Jahr 2023 wurden im Kreis Borken (ohne die Stadt Bocholt) 1191 neue Anträge zur Einbürgerung gestellt. Im vergangenen Jahr haben 1060 Menschen im Kreis Borken (ohne die Stadt Bocholt) die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Die Neueingebürgerten kamen aus 67 verschiedenen Staaten, der größte Anteil von ihnen stammte aus Syrien (628) und dem Irak (64).

Der Deutsche Bundestag hat am 19.01.2024 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht angenommen. Das Gesetz soll drei Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt - wahrscheinlich Mitte April - in Kraft treten.

Die beschlossenen gesetzlichen Änderungen – hier insbesondere die Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf in der Regel fünf Jahre sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit – werden voraussichtlich zu einem weiteren starken Anstieg der Antragszahlen führen.


1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 16.01.2024 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 89 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 97. In der Gesamtzahl sind auch 29 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 16.01.2024 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

89

97

Stadtjugendamt Ahaus

21

22

Stadtjugendamt Bocholt

39

41

Stadtjugendamt Borken

24

24

Stadtjugendamt Gronau

26

27

Gesamt

199

211

Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zuweisungsquote steigt. Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 7 Tagen gebeten. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass Zwangszuweisungen durch das Land stattfinden, da die Aufnahmeverpflichtung noch nicht erfüllt ist. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der (personellen und räumlichen) Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen und zu betreuen.

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine reisen nach wie vor nicht unbegleitet ein, sondern in Begleitung von Verwandten oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

2.1 Kommunales Integrationszentrum (KI)

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 31.12.2023 wurden 2.101 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 699 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (503), Persische Sprachvarianten (261), Rumänisch (97) und Türkisch (97).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (848), Schulen (746), Kindertageseinrichtungen (129) und weiteren Institutionen (378) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 219 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 51 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung steht. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.

Insgesamt wurden (Stand Dezember 2023) 187 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen, von denen derzeit 88 Fälle aktiv begleitet werden. 52 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 17 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste. Aus jeder Kommune des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.

Die Sprachübersetzungsdienstleistungen im Case Management unterliegen immer wieder veränderten rechtlichen und finanziellen Vorgaben des Landes, was für die Verlässlichkeit und Planbarkeit des Case Management herausfordernd ist.

3.      Integration in Bildung

Für das Jahr 2023 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro beantragt. Es wurden in 2023 12 Griffbereit-Gruppen und 6 Rucksack-Gruppen durchgeführt. Dies sind Gruppen, die teilweise schon seit mehreren Jahren erfolgreiche Integrations- und Elternarbeit und Förderung der Mehrsprachigkeit leisten. Da die für die Bewilligung notwendige Richtlinie für 2023 erst am Jahresende veröffentlicht wurde, war es eine große Herausforderung, die Gruppen über das Jahr aufrechtzuerhalten. Zudem stellt die geänderte Richtlinie die konkrete Umsetzung vor eine weitere Herausforderung: Die Begleitung einer Griffbereit-Gruppe ist nur noch mit einer Elternbegleiterin möglich (zuvor zwei) und für Rucksack-Gruppen kann keine Kinderbetreuung während der Gruppentreffen mehr gefördert werden.

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

Grafik Integrationsvorlage

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Schulplätzen kommt es seit Ende November 2023 vermehrt zu Engpässen, so dass den zugewanderten Schülerinnen und Schülern nicht unmittelbar im Anschluss an die Seiteneinstiegsberatung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden und es im Einzelfall zu Wartezeiten von bis zu 8 Wochen kommen konnte. Das System Schule steht vor großen Herausforderungen, da der Erlass zur Beschulung zugewanderter Schülerinnen und Schüler zum Jahresende 2023 geändert wurde. Wesentliche Änderungen betreffen die Übergänge von der sprachlichen Erstförderung (Deutschförderung) in die regulären Bildungsgänge. In der Vergangenheit betrug die Förderzeit in der Regel zwei Jahre. Der geänderte Erlass sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler näherungsweise das Sprachniveau B1 erreichen sollen, bevor sie in eine Bildungsgangentscheidung erhalten. Eine weitere Erlassänderung betrifft die Übergänge vom Jahrgang 4 in den Jahrgang 5. Schülerinnen und Schüler können jetzt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Erstförderung in der Grundschule oder in der Sekundarstufe I beenden. Welche Auswirkungen die Erlassänderungen auf die Übergänge im Kreis Borken haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Mit dem Einstellungserlass vom 11.04.2022 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Möglichkeit geschaffen sehr niederschwellig zusätzliches pädagogisches Personal an den Schulen zur Unterstützung Geflüchteter befristet einzustellen. Das Projekt ist zum Schuljahr 2022/2023 gestartet und läuft zum Schuljahresende 2023/2024 vorläufig aus. Ob ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird, ist bislang nicht bekannt. Im Schulamt für den Kreis Borken (in Personalfragen zuständig für die Grundschulen im Kreisgebiet) werden so aktuell 55 Personen für diesen Zweck befristet beschäftigt und im gesamten Kreisgebiet an den Grundschulen eingesetzt. Dabei wird eine bedarfsorientierte Verteilung der Personalressource vorgenommen.

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand 31.12.2023 erhalten noch 2.901 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.391 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

  Von den 2.901 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 70 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren

  Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 64 % weiblich; 22% gehören der Altersgruppe U25 an.

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen, u.a. aus der Ukraine, bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:

§  Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei werden zunehmend neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  In 2023 haben rd. 1.900 Menschen mit Fluchthintergrund aus dem SGB II-Rechtskreis an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs teilgenommen, z.B. über die Volkshochschulen, oder diesen aktuell besuchen. Fast 800 Personen haben an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche).

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt kann bzgl. der Menschen mit Fluchthintergrund und insbesondere der Geflüchteten aus der Ukraine folgendes berichtet werden:

  Vermittlungsoffensive NRW

Bundesarbeitsminister Heil setzt sich mit einem „Job-Turbo“ zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, vorrangig aus der Ukraine, dafür ein, die Integrationsverläufe von Geflüchteten zu beschleunigen. Die Initiative richtet sich an die Jobcenter, die gemäß dem SGB II allerdings heute schon aktiv sind, an die Unternehmen, die verstärkt Geflüchtete auch ohne gute Deutschkenntnisse einstellen sollen, sowie an die Geflüchteten, von denen erwartet wird, dass sie Arbeitserfahrung sammeln.

Das MAGS NRW hat den v.g. „Job-Turbo“ für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung jedoch nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.

Das Jobcenter im Kreis Borken wird dazu Ressourcen aus den örtlichen Jobcentern bündeln und durch Bildung eines überregionalen Teams („Task Force“) kreisweite Aktivitäten am Arbeitsmarkt organisieren. Inhaltlich wird durch die Bildung einer sog. Fokusgruppe ein Schwerpunkt gesetzt.

Im Fokus stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE