Betreff
Förderung von kulturellen Projekten und Maßnahmen im Jahr 2024
Vorlage
0027/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Fachausschuss Kultur und Sport stimmt den Planungen zur strukturellen Kulturförderung zu und beschließt die Förderung an externe Kulturakteure in Höhe von 3.000 € für das „Theater der blauen Inseln“ und 1.000 € für den Veranstaltungszyklus des Kulturraums Stiftskirche Vreden.

 


Rechtsgrundlage:

Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken

Sachdarstellung:

Der Haushalt sieht für die kulturelle Strukturförderung einen Ansatz von 39.500 € und für die Bezuschussung von externen Kulturakteuren einen Ansatz von 15.000 € vor.

1.      Strukturelle Kulturförderung

Hierbei handelt es sich um die Kulturformate, die bereits seit mehreren Jahren gefördert werden. Durch die Förderpraxis der vergangenen Jahre rechnen die Antragsteller auch mit einer Förderung in 2024. Sie werden im Rahmen des entsprechenden Haushaltsbeschlusses grundsätzlich ohne eigenes Antragsverfahren gefördert. Hierbei handelt es sich um folgende Kulturformate:

Kulturkreis Schloss Raesfeld                                                                                   9.000,00 €

Die Förderung ist vorgesehen für die Weiterführung des kulturellen Angebotes des Vereins auf Schloss Raesfeld sowie die Unterstützung der grenzüberschreitenden Aktivitäten der dem Kulturkreis angeschlossenen Arbeitsgemeinschaft Achterhoek-Westmünsterland. Die Gemeinde Raesfeld erstattet an den Kreis einen Anteil (25 %) zu den Sach- und Personalkosten. 


Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“                                                               3.000,00 €

Der Regionalwettbewerb "Jugend musiziert" für die Kreise Borken, Coesfeld und Wesel (rechtsrheinisch) findet am 27.01.2023 in der Landesmusikakademie NRW in Heek statt. Der bundesweit stattfindende Wettbewerb "Jugend musiziert" ist für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren, die ein Programm mit Musik aus verschiedenen Epochen vorspielen und dafür eine fachliche Bewertung mit Punkten erhalten. Die Preisträger der Regionalwettbewerbe in NRW nehmen anschließend vom 08. - 12.03.2024 am Landeswettbewerb in Köln teil. Die ersten Preisträger aller Bundesländer sind schließlich zum Bundeswettbewerb eingeladen. Die Finanzierung des Regionalwettbewerbs erfolgt über Zuschüsse der Kreise sowie Sponsorengelder der Sparkassen. Der Kreis Coesfeld und der Kreis Wesel (vertreten durch die Musikschule Wesel) beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung des Regionalwettbewerbs „Westmünsterland“.

Kreisorchester Borken                                                                                           10.000,00 €

Das Kreisorchester leistet einen unverzichtbaren Bestandteil im Bereich der aktiven Jugendarbeit. Gefördert werden hierbei junge Musikerinnen und Musiker der Mittel- und Oberstufe im Bereich symphonischer Blasmusik. Das Orchester hat für den Kreis eine hohe interkommunale Bedeutung und eine überregionale Strahlkraft.

 

summerwinds                                                                                                           12.500,00 €

 

Zum siebten Mal wird unter Federführung und Intendanz der GWK in Kooperation mit mehr als 40 Partnern ein internationales Musikfestival organisiert. Erstklassige Musikerinnen und Musiker in vielfältigen Ensemblebesetzungen spielen ihre „Windinstrumente“ an inspirierenden Locations. Wie nirgends sonst werden im Münsterland von Juni bis September 2024 die Holzblasinstrumente im Fokus stehen. Der musikalische Fokus liegt auf Jazz, Pop, Folk und Klassik und wird ergänzt durch vielseitige Angebote wie Ausstellungen und Exkursionen.

Gefördert wird das Projekt durch die Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster in Höhe von 12.500 €. Darüber hinaus erhält das Festival auch eine Landesförderung.

35. Jazzfest Gronau                                                                                                  3.000,00 €

Zum 36. Mal findet das Gronauer Jazzfest in der Zeit vom 30. April bis 5. Mai 2024 statt. Die Kulturbüro Gronau GmbH hat in den Jahren zuvor jeweils 3.000 € erhalten.

 31.  Grolsch Blues Festival Schöppingen                                                               2.000,00 €

Der Kulturring Schöppingen plant, in diesem Jahr das 31. Grolsch Blues Festival vom 18. – 19. Mai 2024 durchzuführen. Es kommen in regulären Jahren jeweils etwa 1.000 bis 1.300 Besucherinnen und Besucher zu dem zweitägigen Festival.

Die unter Ziffer 1 aufgeführten Kulturformate werden mit der jeweiligen Fördersumme in der Gesamtsumme von 39.500 € bezuschusst.

2.       Zuschüsse an externe Kulturakteure

Grundlage für die Bezuschussung von Formaten externer Kulturakteure ist ein Förderantrag. Die Förderanträge werden jährlich auf Basis der Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken vom Ausschuss beraten und bewilligt.

Theater der blauen Inseln 2024                                                                               3.000,00 €

Aufgrund des großen Erfolgs soll auch in diesem Jahr die Spielreihe ‚Theater der blauen Inseln‘ durchgeführt werden. Das Angebot der ‚Theater der blauen Inseln‘ erweist sich als passgenaue für die kinderkulturellen Defizite und Bedürfnisse im Münsterland. Teilweise sind es für Kinder die erste Begegnung mit dem Theater. Das Ziel ist ein Angebot kultureller Bildung in Form von niederschwelligen Theateraufführungen für Kinder im Alter von 3-10 Jahren sicherzustellen. Im Jahr 2023 wurden an 72 Spielorten mit 79 Aufführungen mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht. Der Kreis Borken war mit 12 Spielorten vertreten (7 mehr als im Jahr 2022). Die Bühnenausstattung und Technik wird komplett mitgebracht, es soll eine möglichst geringe Belastung für das Einrichtungspersonal sein. Projektpartnerinnen und -partner sind: Das Theater Don Kidschote aus Münster, das Figurentheater Hille Pupille aus Dülmen und das Krokodiltheater aus Tecklenburg. Alle Theater haben langjährige Praxiserfahrung und können aufgrund ihrer Lage ein breites Gebiet im Münsterland abdecken. Zur Unterstützung des Projekts bittet die Gemeinschaft um eine Förderung von 3.000 €.

Das Theater der blauen Inseln erhält auch in diesem Jahr wieder eine Landesförderung.

Die Verwaltung empfiehlt das Theater der blauen Insel im Jahr 2024 mit 3.000 € zu bezuschussen.

Förderantrag Kulturraum Stiftskirche Vreden 2024/2025                                    1.000,00 €

Die Veranstalter Stadt Vreden, aktuelles forum Volkshochschule, Kirchengemeinde St. Georg, Vreden planen einen Veranstaltungs-Zyklus #Eltern#haben#sein.

Die neu geplante Reihe im Kulturraum Stiftskirche möchte gemeinsam mit dem Publikum darüber nachdenken, wie Eltern-Kinder-Beziehungen gelebt werden und wie sie sich in unterschiedlichen Künsten ausdrücken. Keine Besucherin und kein Besucher der Reihe soll bei dem Thema unbeteiligt oder außenstehend sein. Deshalb soll es neben den künstlerischen Beiträgen für das Publikum die Gelegenheit geben, eigene Erfahrungen und Sichtweisen einzubringen.

Die Veranstaltungsreihe für alle, durch das Engagement des aktuellen forums werden insbesondere die Kulturinterssierten aus den Kommunen des Zweckverbundes angesprochen

Dafür angedacht sind vier Programmpunkte:

1.    Im Juni 2024 ein Literaturkonzert Fanny und Felix Mendelsohn

2.    Live-Malerei mit Marc Westermann und Improvisation (September 2024)

3.    Kinder und Eltern im Märchen (Märchenstationen (Mai 2025)

4.    #Eltern#haben#sein - Texte in Aktion (September 2025)

Die Veranstalter planen mit Ausgaben in Höhe von ca. 17.000 €, und weisen derzeit auf eine Finanzierungslücke in Höhe von 8.000 € hin.

Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund der überörtlichen Ansprache und des vielfältigen Kulturangebotes im Rahmen eines Zyklus den Antrag mit 1.000 € im Jahr 2024 zu bezuschussen. Die Veranstaltungen im Jahre 2025 könnten für das Folgejahr mit ebenfalls 1.000 € vorgemerkt werden. Die Höhe der Fördersumme entspricht der Förderpraxis der letzten Jahre.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Es werden keine kulturellen Projekte und Maßnahmen gefördert.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE