Der Bericht zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§§ 23, 24 SGB VIII
Sachdarstellung:
Die Tagespflege leistet zum Ausbau der Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag. Dies ist in den jüngsten Gesetzesänderungen noch einmal deutlich festgelegt worden.
Um die Fördermöglichkeiten in der Tagespflege optimal zu nutzen, muss die Qualität dieses Angebotes immer wieder gesichert und weiterentwickelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Tagesmutter selbst. Denn wie auch bei anderen pädagogischen Angeboten hängt es vor allem von ihrem Tun ab, ob die Kinder sich wohlfühlen und Erfahrungen machen, die ergänzend zur Erziehung in der Familie eine gute Grundlage für das Hineinwachsen in die Gesellschaft und den weiteren Bildungsweg sind.
Gleichzeitig ist die Tagespflege eine anspruchsvolle Tätigkeit, die weit über eine soziale Dienstleistung hinausgeht. Die Tagesmütter müssen daher qualifiziert werden, wenn sie den vielfältigen Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gerecht werden sollen.
Die dazu angebotenen Schulungen im Kreis Borken zielen deshalb darauf ab, den Tagespflegepersonen eine professionelle Grundausstattung an die Hand zu geben, mit der diese dem Förderauftrag in der Tagespflege gerecht werden können.
Über die Qualifizierung mit diesen Schulungen wird im Ausschuss mündlich berichtet werden.